Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4 Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein Anspruch auf eine volle Stelle?
Kann leider nicht helfen
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Mir ist kein „Gewohnheitsrecht“ bekannt, wohl aber ein Vertrag der die Normalstunden regelt, in diesem Fall = 33 Std., es gibt auch 35, 37,5 oder 40 Std.-Verträge und was darüber geht sind halt Überstunden die mit Zuschlägen bezahlt werden müssen.
Gruß
Cress
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Hallo,
es geht nur was in Arbeitsvertrag festgelegt ist, Gewohnheitsrecht gibt es zum Beispiel bei Weihnachtsgeld, aber nicht bei Überstunden. Wnn in Arbeitsvertrag steht dass ihre Frau ein bestimmter Zahl von Überstunden leisten muss, dann muss sie es tun. Ich gehe daven aus, dass ihre Frau die Überstunden bezahlt bekommt oder mit Freistunden abgegolten wird.
Gruß
Marinel
chtMeine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
^Hallo, rechtlich weiß ich da nicht Bescheid - ich würde auf jeden Fall eine gütliche Einigung suchen. Schwierig wirds natürlich, wenn der AG nicht einsichtig ist - dann könnte man(Frau) ja auch mal die Ü-Stunden verweigern und sehen, was dann passiert. Eine Teilzeitstelle darf nicht ausgenutzt werden. Viel Erfolg!
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vollzeitstelle auf Grund der ständigen Ableistung der dafür notwendigen Stundenzahl besteht nicht. Aber es gibt Gerichtsurteile, die einem Arbeitnehmer nach jahrelang und vor allem regelmäßig abgeleisteten Überstunden tatsächlich den Anspruch auf eine Vollzeitstelle zusprachen. Siehe z. B. http://www.nsn-dialog.de/Ansicht.81+M5918edd0bdc.0.h…
Des Weiteren muss ein Teilzeitbeschäftigter bevorzugt behandelt werden, wenn im Unternehmen eine von der Qualifikation gleichwertige Vollzeitstelle besetzt werden soll.
Kurz gesagt: es müssen schon mindestens 2 Jahre und regelmäßig geleistete Überstunden sein um daraus etwas ableiten zu können.
Gruß ally
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Macht sie die freiwillig? Wurden die angeordnet? Ist der Betriebsrat involviert?
Lauter Fragen, die vorher zu klären sind.
Von Gewohnheitsrecht würde ich noch nicht ausgehen
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Hallo Zweigestein,
eine Gewohnheitsrecht ist im Gesetz nicht „verbrieft“!
Man muß also schauen, was Arbeitsgerichte bei ähnlichen Sachverhalten entschieden haben.
Im Verfahren 8 Sa 2046/05 (Urteil des LAG Hamm vom 04. Mai 2006) hat das Gericht zu Gunsten der klagenden Teilzeitbeschäftigten entschieden.
Beste Grüße
maasterp
Hallo Zweigestein,
mir ist keine Regelung bekannt, nach der man aus dem Ableisten von Überstunden die Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einfordern kann.
Werden die zusätzlichen Stunden bezahlt?
Viele Grüße
tinastar
Hallo,
das kann man so nicht pauschal beantworten.
Wenn die Arbeitsleistung auf Dauer notwendig ist, hat Ihre Frau ein Vorrecht auf Aufstockung, bevor jemand eingestellt wird.
Vielleicht ist es sinnvoll, wenn sie den Betriebsrat bzw. die Mitarbeitervertretung einschaltet.
Gruß
Paul
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Hallo, ich wüsste nicht, dass es bei Arbeitsverträgen sowas wie ein Gewohnheitsrecht gibt. Allerdings kann man auf Vertragseinhaltung bestehen. D.h. wenn der Vertrag über 33 Stunden läuft, besteht auch ein (beiderseitiger) Anspruch auf diese 33 Stunden. Überstunden sollten nicht die Regel sein. Das kann man mit gutem Recht einfordern.
Hallo Zweigestein,
Zum Gewohnheitsrecht gibt es diverse Theorien. Weitgehend unstreitig ist aber, dass die zeitlichen Ausmaße sich nach den Umständen des jeweiligen Falles richten. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werde, dass nach drei Jahren ein Gewohnheitsrecht entstanden ist. Im Arbeitsrecht wird das in der Regel eine „betriebliche Übung“ benannt.
Nach der im Arbeitsrecht herrschenden Rechtsprechung ist die „betriebliche Übung“ eine Vertragsänderung. Der Arbeitgeber muss, um eine solche Übung zu begründen, drei Jahre in Folge eine bestimmte Zahlung ohne Vorbehalt leisten. Dies wird als Angebot zur Vertragsänderung interpretiert, welches der AN aus dem Verhalten des AG schlüssig ableiten kann (konkludent). Nach neuerer Rechtsprechung ist daher ja auch die umgekehrte betriebliche Übung (also der Wegfall einer Leistung nach dreimaliger Nichtleistung ohne Widerspruch durch den AN) anerkannt.
Wie die Zeiten aussehen, wenn die „betriebliche Übung“ wöchentlich ausgeübt wird, kann ich nicht sagen. Wenn die Mehrstunden (Überstunden sind die Stunden, die über der tariflichen Stundenzahl liegen) bezahlt werden sehe ich keinen Grund für irgendwelche Maßnahmen.
Ricko
Meine Frau leistet seit ca.einem halben Jahr jede Woche 4
Überstunden bei einer 33 -Stundenstelle.
Ab wann spricht man vom Gewohnheitsrecht? Ab wann besteht ein
Anspruch auf eine volle Stelle?
Hallo Zweigestein,
wenn 33 Stunden arbeitsvertraglich geregelt sind, die normale AZ lt. Tarif aber z.B. 35 bzw. mehr Stunden beträgt, handelt es sich erst nach Überschreiten der tariflich festgelegten Stundenanzahl für eine Vollzeitstelle um bezuschlagte Überstunden.
Im Arbeitsrecht spricht man in der Regel nicht von Gewohnheitsrecht, sondern von einer betrieblichen Übung.
Ob schon eine für ein halbes Jahr verlängerte Arbeitszeit eine betriebliche Übung mit Anspruch auf Übernahme auf eine Vollzeitstelle begründet kann ich nicht mit Sicherheit bejahen.
Ich empfehle mit dem Arbeitgeber über eine Erhöhung der Stunden auf eine Vollzeitstelle per schriftlicher Vereinbarung zu sprechen.
Falls es einen Betriebsrat gibt, würde ich diesen miteinbeziehen. Ebenso ist regelmässig für Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber anzuraten sich in der (zuständigen) Gewerkschaft zu organisieren.
Betriebliche Übung:
http://www.juraforum.de/lexikon/betriebliche-uebung
Gruß
Hallo, trotzdem vielen Dank
Zweigestein
Hallo Cress,
schönen Dank für die Antwort.
Beste Grüße
Zweigestein
Hallo Marinel Mühlheim-Dekens,
schönen Dank für die Antwort.
Beste Grüße
Zweigestein
Hallo Gishi,
schönen Dank für die Antwort.
Beste Grüße
Zweigestein
Hallo ally,
schönen Dank für die Antwort.
Beste Grüße
Zweigestein
Hallo Nils,
schönen Dank für die Antwort.
Beste Grüße
Zweigestein