ich möchte wissen ob es ein Gesetz gibt, bei dem festgeschrieben ist, dass jeder Schüler in Deutschland das Recht auf die bestmögliche Schulbildung hat? also jedem Schüler in Deutschland ermöglicht werden muss, dass Abitur zu machen?
Hallo,
das Gesetz betrifft die Schulpflicht. Nicht den Besuch des Gymnasiums. Und ein Gesetz zum Erreichen des Abiturs durch jeden Unwilligen kann es nicht geben. Ermoeglichen bedeutet, die Chance geben. Chance auf Start (sogar Pflicht) im Schulsystem beinhaltet aber nicht Erreichen eines bestimmten Ziels.
Dazu noch eine Frage, die ich so nicht beantwortet sehe:
Wenn ein Kind eine Schule besuchen will (Gymnasium) und es nach der letzten Unterrichtsstunde keinen Bus mehr gibt, der das Kind in den Wohnort bringt-- gehört das nun mit zum „Bildungsrecht“- oder nicht?
Dieses Ermöglichen zur Bildung- schließt das doch mit ein, oder nicht?
Kann man es als Diskriminierung bezeichnen, wenn ein Kind am späten Nachmittag keine Möglichkeit hat um noch nach Hause zu kommen, weil kein Bus fährt?
Schulpflicht endet nach x Jahren Schulbesuch,
nicht mit Abschluss. Man kann nach neun Jahren aus der siebten Klasse abgehen. mehr https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
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Wer das aendern will, darf sich politisch beteiligen. Ein Antrag, alle machen Abitur, egal ob mit 17 oder 37, waere im Parlament abzustimmen, in jedem Land einzeln. Die Befuerworter duerfen auch die Kosten bedenken, wenn viel mehr Personen in der Schule nichts Produktiver arbeiten.
Gruss Helmut
Mein Thema ist oben schonmal aufgeführt- es geht um das Erreichen der Schule bzw die Gewährleistung, dass das Kind an langen Tagen auch nach Hause kommen kann, weil ein Bus fährt.
Wenn nun kein Bus fährt- muss das Kind im Extremfall das Gymnasium verlassen- das kann doch kaum das Ziel bei Bildung sein, oder?
Du hast das Recht auf Bildung, aber nicht das Recht auf die beste Bildung. Und du hast mir dann das Recht, das Abitur zu versuchen, wenn du die passenden Noten hast. Aber deswegen bekommst du das Abitur noch lange nicht: du musst die Schulzeit innerhalb der Frist ableisten und die Prüfungen bestehen. Ab einem gewissen Alter bist du nicht einmal mehr schulpflichtig.
Was den Bus angeht: niemand ist verpflichtet, eine passende busverbubdung anzubieten. Das ist leider so. Ansprechpartner sind die örtlichen busunternehmen und der Schulträger. Ansonsten gibt es Eltern, und man kann Fahrgemeinschaften bilden.
Die Schülerbeförderung ist Ländersache und daher unterschiedlich geregelt.
Hier findest Du Links zu Deinem passenden Bundesland: http://www.busstop.de/index.php?id=214
Geregelt wird meist der Schulweg zur „nächstgelegenden“ Schule.
Es kann bei „wenigen“ Schülern einen sogenannten „Schülerspezialverkehr“ geben - das ist fast so wie Taxi
Bei uns ist es tatsächlich so, dass der Schülerverkehr mit den Unterrichtszeiten aller Schulen abgestimmt wird, so dass alle relevanten Dörfer nach der letzten Schulstunde angefahren werden (immer aus Sicht der zugeordneten am nächsten liegenden Schule). Wir haben z.B. im Ort ein Gymnasium - wenn mein Kind jetzt ins 60 km entfernte Gymnasium gehen will, gibt es natürlich keinen Anspruch auf Beförderung…
Hallo,
jetzt schwenkst Du aber auf ein anderes Thema um, nachgesehen, woanders oben auch schon.
Wie der Schueler zur Schule kommt, muessen doch auch die Eltern zusehen. Ein anderes Gymnasium oder einen anderen Wohnort, oder normalerweise die Transportmoeglichkeit passend organisieren. Das Kind muss nicht unbedingt nach dem Gymnasium gleich nach Hause, auch 2 Stunden spaeter kann es ein Elternteil holen, vielleicht auch aus dem Nachbardorf. Ausserdem gibt es Taxi.
Jetzt willst Du vermutlich noch fordern, dass der Schuelertransport kostenlos sein soll. Von den Laendern normalerweise bezahlt, hier bei uns bis zum Ende der Schulpflicht. Die letzten drei Jahre bezahlt der fleissige Regel-Abiturient selber, Groessenordnung 70 Euro im Monat, fuer 9,1 km von Haus zu Schule, plus Bus-Umwege, fuer eine Qualitaet, die Schueler als „Viehtransport“ bezeichnen wegen Gedraenge und Machtkaempfe um die Fussboden-Sitzplaetze. So wird die Steuerlast der zukuenftigen Mittelschicht gering gehalten.
Gruss Helmut
es gehört nicht zu Deutschland. Nenn mir konkret das Dorf, in dem es keinen Schülerverkehr zur nächsten Oberschule gibt, dann schaun wer mal, was da nicht richtig läuft.
Übrigens: Was für Oberschulen es u.a. in Maulbronn, Blaubeuren, Salem, Kirchberg an der Jagst gibt, weißt Du aber schon, hoffe ich?
Hallo und vielen Dank- das muss ich mir jetzt mal in Ruhe durchlesen!
Bei uns wird die Schule besucht, die am nähsten ist- und dennoch gibts nach der 10. Stunde keinen Bus mehr, der fährt!
Leider wohnen wir sehr auf dem Land- das sich abends kein Bus mehr „lohnt“- leuchtet mir ein- aber ich frag ich wirklich, was mal ist, wenn ich nicht fahren kann und das wird definitiv mal vorkommen.
Es gibt auch keinen anderen Schüler hier, so dass man sich absprechen könnte…
Fakt ist- schlimmstenfalls müsste jemand wirklich die Schule abbrechen- oder sich ein Taxi nehmen und das kanns doch in so einem Land wie Deutschland echt nicht geben!
In fast allen Bundesländern besteht Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie „weit“ man innerhalb dieser Frist kommt, ist individuell verschieden.