Gibt es eine Spendenaktion für Emder Busfahrer?

Frage steht oben. Bezug: Ein Busfahrer im ostfriesischen Emden hat einer verschleierten Frau mehrfach die Mitnahme verweigert und muss nun mit einer Strafe rechnen. […] Die Strafe für den Fahrer könnte eine Geldbuße von maximal 10 000 Euro bedeuten.

Die eigentliche Frage ist aber, warum wir Deutschen immer diesen Weg der Selbstzerstörung wählen. Wir sehen offen, wie sie unsere Demokratie verachten, grundlegende Wertevorstellungen wie die Gleichheit von Frau und Mann ablehnen und die Menschenwürde ihren religiösen Dogmen unterordnen. Sie sagen es sogar zum Teil ganz offen: Hasan Öksüzoğlu und seine Kinder machen keinen Hehl aus Ihrer Abneigung gegen Deutschland und die deutsche Kultur. Dabei sind allesamt hier aufgewachsen. „Wir werden nie Deutsche. Aber eines Tages werden alle Deutschen Muslime“, sagt Hasan.

Welche (soziologischen, psychologischen) Faktoren sind es eigentlich, die uns dazu bringen, sich ihnen auch noch unterzuordnen?

Ich kann nicht erkennen in welcher Form eine verschleierte Frau unsere Demokratie verachtet oder in welcher Weise das etwas mit einem Hasan Öksüzoğlu und seinen Aussagen zu tun haben soll.
Kannst Du nicht anders als zu Pauschalisieren? Das wäre armselig.

Wenn Du von einer Unterordnung sprichst, dann sprich bitte nur für Dich.
Wenn Du für die Dummheit eines Anderen spenden willst, tu Dir keinen Zwang an.

Hallo!

Offensichtlich kam dem armen Kerl der Sinn für Realitäten abhanden. Ich wünsche ihm viel Spaß beim Bekehren von Atheisten.

Wen meinst Du mit „uns“? Wenn meine Katze auf dem Kopfkissen liegt, ist das eben so und ich muss zusehen, wo ich Platz finden. Abgesehen von dieser Ausnahme ordne ich mich niemandem unter. Allerdings stand ich heute früh bei Penny vor verschlossener Ladentür, musste mich der Feiergewohnheit irgendwelcher Christen unterordnen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Das Leben kann hart sein !!

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Verstehe ich richtig: Du möchtest für Bedienstete des öffentlichen Personennahverkehrs spenden, die Ärger bekommen, weil sie nach Gutdünken entscheiden, wer das Verkehrsmittel benutzen darf und wer nicht?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

im ÖPNV besteht Beförderungspflicht grundsätzlich unabhängig von jeglichen persönlichen Eigenschaften wie Aussehen, politischen Überzeugungen oder Kleidungsgewohnheiten, wenn ein gültiger Fahrschein gelöst wird.
Die Einhaltung der Beförderungspflicht gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Fahrpersonals. Wenn dieser „Kollege“ meint, seine eigenen Maßstäbe bzw. Überzeugungen zum Kriterium einer Beförderung machen zu müssen, dann hat er als Fahrer im ÖPNV nichts zu suchen und sein Arbeitgeber wird hoffentlich auch das Verhalten seines Beschäftigten arbeitsrechtlich würdigen.

Im Übrigen ist es kein Zeichen von Schwäche, wenn ein demokratischer Rechtsstaat auch für seine Verächter dieselben rechtlichen Maßstäbe gelten läßt. Sonst würde sich dieser Staat auf dasselbe Niveau herabziehen lassen.
Und Demokratie beinhaltet nun mal auch immer das Recht auf Dummheit und Irrtum.

&Tschüß
Wolfgang

Na, etwa in der Form, in der ein Mann mit Glatze und Springerstiefel unsere Demokratie verachtet: vielleicht gar nicht, und es wird ihm nur böswilligerweise von außen zugeschrieben, vielleicht nur ein bißchen, vielleicht schon, jedenfalls muss ihm klar sein, welche Insignien er da trägt.
Beim bloßen Kopftuch ist das sicher anders, aber warum der Niqab (im Kontext Deutschland 2017 und unironisiert) und Konsorten weniger auf Demokratiefeindlichkeit verweisen soll als die Springerstiefel erschließt sich mir gar nicht - als ‚objektives Symbol‘, völlig unabhängig davon, was der Trägerin so an Gedanken im Kopf rumgehen.

Gruß
F.

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Du darfst gern Vergleiche anstellen.

Warum Du aber denkst man könnte muslimische Traditionen ausgerechnet mit dem offenen Bekenntnis eines Menschen zum Nazitum gleichsetzen kannst Du sicher näher erklären?

Nazis waren und sind generell Demokratiefeinde.
Eine Burka-tragende Frau aber doch nicht allein aus dem Grund weil sie sich so kleidet?

Gruß Crack

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Ich weiß zwar nicht, ob der Busfahrer deutsch ist, egal, aber diese Form der Selbstzerstörung nennt sich Zivilcourage. Ein zunehmend selten Ding.

Die Weigerunggründe, die der Busfahrer vorträgt und vorgetragen hat, werden in deinem Link nicht genannt. Er begründet sie mit Sicherheitsbedenken. So trägt er selbstverständlich Verantwortung für die Sicherheit aller Fahrgäste. Wenn ihm da Zweifel kommen, muss er handeln. Nicht umsonst werden in öffentlichen Räumen und auch Verkehrsmitteln Videoüberwachung eingesetzt, um Vandalismus oder Übergriffe zu dokumentieren und für Identifizierung bereit zu haben.

Sicherheit, und das Bedürfnis danach wächst rasch hierzulande, sollte über Pflichten zur Beförderung stehen. Die Entscheidung muss der Fahrer treffen. Denn im anderen Falle wird er sich auch verantworten müssen.

Franz

Nach BVB bereits der zweite Busvorfall innerhalb weniger Tage…

Hab ich doch bereits explizit geschrieben, dass es um den objektiven/intersubjektiven Symbolgehalt von Kleidungsstücken in einem bestimmten historisch-kontextuellen Raum (in dem er nicht vollständig von der angeführten „muslimischen Tradition“ bestimmt sein kann) geht und nicht um das von außen gar nicht beobachtbare Gedankengut ihres Trägers?

Gruß
F.

Ich denke Du hast eine Störung in Wahrnehmung, Einordnung und Benutzung von Begriffen.

Das weißt Du woher?
Ich dachte die Gründe wurden nicht genannt?

Du vergleichst das Tragen von Kleidung mit einem Terroranschlag?
Da liege ich also nicht falsch wenn ich ernsthafte Störung in der Wahrnehmung vermute…

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Hallo,

nicht immer, siehe

Verordnung über die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die
eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die
Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit
diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
1.Personen, die unter dem Einfluß geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2.Personen mit ansteckenden Krankheiten,
3.Personen mit geladenen Schußwaffen, es sei denn, daß sie zum Führen von Schußwaffen berechtigt sind.
(2)
Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahrs können
von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der
ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6.
Lebensjahr vollendet haben; die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben
unberührt.

Dazu kommen noch die geltenden Regelungen der StVO, wie zum b. die geänderte
Vorschrift für Rollatoren.

(1) Schon witzig, dass Du einen Skinhead, der auch noch Springerstiefel trägt, gleich in die Naziecke drückst. Das ist grottenfalsch und pauschalisierend. Und nicht jeder Rechtsradikale (so der Glatzentyp einer wäre) bekennt sich zur nationalsozialistischen Ideologie. Das wäre Pauschalisierung Nr. 2 und auch noch eine Relativierung obendrauf.

Solltest Du nun unter Umständen bei Dir gewisse Ähnlichkeiten zu Argumentationsmustern von einigen Islamfeinden feststellen, dann ist das wohl nicht zufällig.

(2) FBH hat sicher keine Gleichsetzung betrieben, sondern Situationen verglichen.

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In dem dargebotenen Link werden sie nicht benannt. Es gibt noch andere Presseberichte.

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Genau Benny,

die verschleierte Frau stellte mit Sicherheit eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung dar, weil:

  1. Sie war voll wie eine Haubitze
  2. Hatte einen verdächtigen Pickel unter der Augenbraue, bei dem man zwingend davon ausgehen musste, dass sich weitere und außerordentlich ansteckende auch am nicht sichtbaren Teil des Körpers befinden mussten, man kennt das ja und
  3. Sie hatte ganz sicher eine geladene Schusswaffe, aber keinen Waffenschein dabei, geht gar nicht!

Also: Wer sich verschleiert, hat etwas zu verbergen und zwar nichts Gutes.
Das kennt man ja auch zur Genüge, sonst hätte sie sich ja nicht verschleiern müssen.
Das trifft auch auf Nonnen zu. Sehr verdächtig, weil religiöser Bestimmung unterworfen!

Ironie beiseite, eine Gesichtsverschleierung dagegen ist für unseren Kulturkreis ungewöhnlich und beunruhigt die Menschen, das sehe ich ein.
Allerdings wurden die Anschläge hier, soweit ich weiß, von unverschleierten Menschen verübt.

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Nicht nur in unserem Kulturkreis

Franz

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Wenn du meinen Beitrag im Ansatz nicht verstehst oder verstehen willst, einfachen Zusammenhängen wie die Begriffswahl Zivilcourage genau in diesem Fall mangels Belesenheit nicht folgen kannst, und den running Gag Vorfall nicht kennst, dann kann nur eine schlichte Beschimpfung rauskommen. Alternativ wäre Nuhr möglich gewesen. Deine Entscheidung.

Franz

Ich finde das gut, denn so wird die Frau als Person sichtbar. Aber die Änderung darf nicht von uns kommen, sondern von der/dem entsprechenden Religionsgemeinschaft/Kulturkreis des jeweiligen Landes. Gegen umhüllende Körperbekleidung und/oder Verdeckung der Haare (s. christliche Nonnen) kann wohl im Ernst niemand etwas haben.

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Selbstbestimmung der Frauen wird wohl noch auf sich warten lassen, bis dahin ist die Änderung der Vollverschleierung schon ein riesiger Fortschritt.

In diesem Fall geht es nun mal um Vollverschleierung, und ich habe durchaus Verständnis für das Verhalten des Busfahrers. Dahingehend sollte unser Kulturkreis auch grundlegend Grenzen setzen dürfen. Es gibt verschiedene Gründe und Begründungen für ein Verbot der Vollverschleierung. Ich befürworte ein Verbot für öffentliche oder für berufliche Bereiche, in welchen man sich nicht aus dem Weg gehen kann. Privat ist es mir egal. Da kann jeder ausweichen wie er möchte.

Franz

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