Herr Merz will bestimmen, wer in Deutschland trotz Haftbefehl nicht festgenommen werden soll:
Wer im Internet Politiker beleidigt bzw. kontroverse Vergleiche zieht, bekommt nicht nur eine Strafanzeige sondern muss auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen:
Existiert die Gewaltenteilung in Deutschland in der Praxis noch?
Nur damit es hier keine Missverständnisse gibt: Meinst du mit dem ‚kontroversen Vergleich‘ das Hochladen von antisemitischer NS Propaganda, um die es in dem konkreten Fall geht?
Ich hab mich mit dem genauen Motiv nicht befasst. Soweit ich gelesen hab ging es darum den Boykottaufruf gegen einen Milchprodukthersteller aufgrund dessen politischer Gesinnung mit dem Boykottaufrufen der Nazis gegenüber jüdischen Geschäften zu vergleichen. Wieso war das antisemitische NS-Propaganda? Die Verwendung des Fotos wohl kaum, sonst wäre jedes Geschichtsbuch antisemitische NS-Propaganda. Das Urheberrecht am Bild dürfte auch bereits abgelaufen sein.
Dann lass doch die Welt an Deiner Expertise teilhaben und berichte was Du über das Motiv weißt, was die Medien anscheinend nicht wissen und erkläre dabei, wieso eine Hausdurchsuchung notwendig war.
„Zusätzlich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein Bild mit antisemitischen Inhalten auf der Plattform „X“ veröffentlicht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft zeigte das Bild eine NS-Figur mit der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie den Zusatz „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“. Dieser Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erhöhte die Schwere der Ermittlungen und spielte vermutlich eine entscheidende Rolle für die richterlich angeordnete Hausdurchsuchung.“
M. E. ist aus dem Kontext erkennbar, dass es dem Beschuldigten nicht darum ging Menschen aufzurufen um nicht bei Juden zu kaufen sondern einen Vergleich zu aktuellen Boykottaufrufen zu ziehen. Ist das Volksverhetzung?
Abgesehen davon spielst Du wieder einmal Dein altes Spiel. Du gehst nicht auf die Frage der aufgeweichten Gewaltenteilung ein sondern fokussierst Dich auf Nebenkriegsschauplätze um die Debatte darauf zu lenken.
Deiner fachkundigen Meinung offensichtlich nicht, sonst würdest du es ja nicht verharmlosen.
Ich beziehe mich ausschließlich auf deine Aussage im OP. Hat dich jemand gezwungen das zu schreiben? Muss man jetzt raten, welche Teile deiner Aussagen man ernst nehmen darf? Das wird schwierig…
Ist es Deiner Ansicht nach Volksverhetzung? Falls ja, wieso?
Unter meinem Anfangsposting steht eine deutliche Frage, die Du aber ignorierst um stattdessen nur darauf einzugehen, ob etwas den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was außerdem eine Frage fürs Rechtsbrett wäre. Wichtiger ist doch, ob eine Hausdurchsuchung verhältnismäßig ist oder man eher Bürger die sich negativ gegenüber der Regierung äußern einschüchtern wollte.
wäre in meinen Augen ein fataler Fehler. Da hoffe ich inständig, dass Netanjahu nicht einreist. Denn: es gibt durchaus eine Gewaltenteilung und wenn die Exekutive noch intakt ist, dann schert keine Anweisung an einer Verhaftung und Auslieferung daran vorbei. Wäre ein Stresstest.
zu Deinem 2. Punkt:
Auch hier: Gewaltenteilung klappt doch: Anzeige an Judikative, Entscheidung zur Sicherstellung von Beweismaterial durch die Exekutive und Übergabe an die Judikative zur Bewertung durch Vorgabe der Legislativen.
Erst jetzt/dann kann bewertet werden, in wie weit der 64-Jährige Grenzen der Zumutbarkeit überschritten hat.
Irgendwann habe ich mal gehört: „Du Armleuchter“ wäre eine Anrede „Sie Arm…“ eine Beleidigung; Joschka Fischers "mit Verlaub, Sie sind (weiß ich nimmer) - da hat dieses „mit Verlaub“ auch gerettet.
Aber so manches Recht/Gesetz/Auslegung dergleichen verstehe ich auch nicht.
Natürlich wäre es das, aber man darf auch nicht vergessen, dass Merz viel erzählt, wenn der Tag lang ist und erst recht, wenn an dem Tag Wahlkampf ist. Es hat ja nach der Wahl keine 24 Stunden gedauert, bis die ersten Versprechungen vergessen waren und diese Entwicklung hält ja seitdem an.
Du verstehst das nicht. Der eine ist ein Staatsoberhaupt, gegen das wegen möglicher Kriegsverbrechen ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde. Der andere zwar auch, aber da möge man bitte ganz viel Empathie zeigen um dessen Gefühle nicht zu verletzen. Ist doch ganz einfach.
Nein, die wurde leider in die USA ausgelagert. Dort existiert sie zum Glück noch: Ein Teil der Gewalt hat Trump, den anderen Musk. Die teilen sich die Gewalt ganz brüderlich.
Ich denke, damit ist die Frage beantwortet und das Thema kann geschlossen werden.
Wie schon erwähnt fand die Hausdurchsuchung nicht wegen der Beleidigung Habecks statt sondern aufgrund einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung etc. sondern die Polizei Habeck angefragt hat ob er nicht auch noch Anzeige erstatten will.
Aber mal eine Gegenfrage aus welchem Grund nimmst du an das in Deutschland die Gewaltenteilung nicht mehr funktioniert ?
Die unter dem Einfluss der großen Lobby-gruppen stehende Regierung als Teil der Exekutive regiert mittlerweile den Abnickverein Bundestag, die Presse macht aufgrund ihrer Abhängiglkeiten (Familienclans besitzen die Presse, Politik - namentlich die CDU - beherrscht den ARD) ihren Job auch nicht mehr und über die Staatsanwaltschaft war schon immer der Minister befehlsbefugt. Die Nazis treiben innerhalb der Polizei ihr Unwesen, ohne dass das groß Aufsehen erregt. Und die CUM-Verbrechen interessieren auch niemanden wirklich.
Den ganzen Unsinn, den Du hier zum wiederholten Male verbreitest, will ich gar nicht kommentieren, aber zu behaupten, es gäbe keine Trennung mehr zwischen gesetzgebender, rechtsprechender und ausführender Gewalt, ist einfach blöd und keines Deiner (nennen wir die Sammlung plump-tumber Verallgemeinerungen vom Stammtisch der Intelligenzagnostiker) spaßeshalber mal so) Beispiele ist dafür auch nur ansatzweise ein Beleg.
Oder spricht der von den CDU-Clans gesteuerte Naziabnickverein im CUMdestag nun auch schon Recht und vollzieht Urteile und Gesetze gleich selber?
Zusätzlich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein Bild mit antisemitischen Inhalten auf der Plattform „X“ veröffentlicht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft zeigte das Bild eine NS-Figur mit der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie den Zusatz „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“. Dieser Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erhöhte die Schwere der Ermittlungen und spielte vermutlich eine entscheidende Rolle für die richterlich angeordnete Hausdurchsuchung
Sicherlich war das mal wieder ein geschmackloser Vergleich mit der NS-Zeit. Aus dem Kontext geht doch aber nicht hervor, dass dergleichen gutgeheißen wird.
Ich erinnere dich daran, dass sich hier einer unserer Dampfplauderer dazu verstieg, den Beschluss der Judenvernichtung mit einem Treffen von Rechtsgerichteten zu vergleichen („Wannseekonferenz Vol 2“). Sicherlich ist dieser Vergleich durchaus eine Verharmlosung des Holocausts. Aber würde damit auch eine Staatsanwaltschaft gleich eine Hausdurchsuchung rechtfertigen?