Aus Deiner Quelle:
„Zusätzlich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein Bild mit antisemitischen Inhalten auf der Plattform „X“ veröffentlicht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft zeigte das Bild eine NS-Figur mit der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie den Zusatz „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“. Dieser Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erhöhte die Schwere der Ermittlungen und spielte vermutlich eine entscheidende Rolle für die richterlich angeordnete Hausdurchsuchung.“
M. E. ist aus dem Kontext erkennbar, dass es dem Beschuldigten nicht darum ging Menschen aufzurufen um nicht bei Juden zu kaufen sondern einen Vergleich zu aktuellen Boykottaufrufen zu ziehen. Ist das Volksverhetzung?
Abgesehen davon spielst Du wieder einmal Dein altes Spiel. Du gehst nicht auf die Frage der aufgeweichten Gewaltenteilung ein sondern fokussierst Dich auf Nebenkriegsschauplätze um die Debatte darauf zu lenken.