Gibt es noch Gewaltenteilung?

Peinlich, dämlich und verharmlosend ist, dass du sogar trotz der nachträglich festgestellten fehlerhaften Recherche von correctiv weiterhin auf „Wannseekonferenz Vol 2“ förmlich beharrst . :man_shrugging:

Passt schon.

Zurück zum Thema:

Der SPD-Außenpolitiker Rolf Mützenich fordert von CDU-Chef Friedrich Merz mit Blick auf die geplante Koalition von Union und SPD eindeutige Festlegungen zum künftigen Umgang mit Israels Premier Benjamin Netanjahu. „Friedrich Merz muss endlich klarstellen, dass Deutschland den Haftbefehl gegen Netanjahu vollziehen würde, sollte der israelische Ministerpräsident unser Land besuchen wollen“, sagte der frühere Fraktionsvorsitzende der Süddeutschen Zeitung . Damit würde der zukünftige Bundeskanzler der Rolle Deutschlands gerecht werden, wenn es um die Anerkennung und Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts gehe.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass Vertreter unseres Staates mit Viktor Orbán auf eine Stufe gestellt zu werden“, sagte Mützenich.

Stichwort Orban:

Die Reise geht nach Budapest, wie am Montag auch das Büro von Amtskollege Viktor Orbán bestätigt hat. Obwohl er nach internationalem Recht dazu verpflichtet ist, hat Orbán bereits angekündigt, dem Haftbefehl nicht nachkommen zu wollen und Netanjahu nicht zu verhaften. Er ist damit nicht allein: Auch Frankreich, Deutschland, Polen und Italien ließen bereits Ähnliches verlauten, obwohl so ein Schritt das Völkerrecht untergräbt.

Dass es in Ungarn keine Gewaltenteilung gibt, dürfte die einhellige Meinung sein.

1 Like

Wie ist das eigentlich: darf die Polzei, wenn sich ein per Haftbefehl Gesuchter und seine Entourage der Festnahme widersetzen, von der Schusswaffe Gebrauch machen?

Nein, es sei denn es liegt eine Notwehrsituation vor, die Polizei darf nicht den Flüchtigen mal eben niederschießen um ihm Handschellen anzulegen, oder wenn Menschen das Polizeiauto umstellen das Feuer eröffnen.

Also wenn aus meinen Links für Dich hervorgeht, dass die Gewaltenteilung funktioniert hast Du ein anderes Leseverständnis als ich. Ich sehe es als problematisch, dass die Exekutive Hausdurchsuchungen durchführt, obwohl der Erkenntnisgewinn daraus nicht vorhanden sein dürfte. Das läßt sich durchaus als Strafe bewerten - und das sollte nicht Sache der Exekutive sondern der Judikative sein.

Sieht ganz so aus.
Hier aus deinem eigenen Link
" Justiz ist unabhängig

Auf das dann für das Überstellungsverfahren zuständige Oberlandesgericht darf wegen der Unabhängigkeit der Justiz auch kein Landesjustizmister einwirken. Am Ende muss zwar das Bundesjustizministerium die Überstellung formal bewilligen, darf diese aber nicht aus politischen Motiven ablehnen.

Völkerrechtprofessor Safferling fasst zusammen: „Es gibt einen Verfolgungszwang, wenn Netanjahu sich in Deutschland befindet. Und hier sieht die Strafprozessordnung - im Gegensatz zu anderen Auslieferungen - auch nicht vor, dass man von der Festnahme und der Überstellung zum IStGH absehen kann, wenn ein schwerer Nachteil für Deutschland oder öffentliche Interessen entgegenstehen. Wenn es nicht zur Festnahme kommt, weil Merz oder ein Justizminister das angeordnet hat, dann könnte es sogar sein, dass er sich strafbar macht wegen Strafvereitelung im Amt. Und auch die Staatsanwälte würden möglicherweise Rechtsbeugung begehen.“"

Du scheinst ein wenig verwirrt zu sein:
Ich ging in meiner Antwort auf die Hausdurchsuchungen ein, Du zitierst als Antwort darauf etwas bezüglich der Einlassungen von Merz zur möglichen Ignoranz gegenüber Haftbefehlen.

Offenbar ist dir nicht klar, dass die Staatsanwaltschaft (Exekutive) hier eine Hausdurchsuchung nur nach richterlicher Genehmigung (Judikative) durchführte. Anders kann ich mir diesen Unsinn hier nicht erklären.

Nein, ist ihm anscheinend nicht bewusst in seiner Welt weißt der Wirtschaftsminister mal eben die Bayerische Polizei an die Bude von dem Kerl zu durchsuchen und die machen das dann auch noch Zeitnah, vollkommen egal was die Gesetze sagen oder das es wegen einem Antragsdelikt wie Beleidigung wohl kaum eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt ist…

Da ist der „Groschen der Einsicht“ ja doch noch gefallen.

Wieso pickst du dir nur Ungarn raus? Die vier o.a. Länder wollen doch auch nichts tun.

In welches andere Land wird Netanjahu denn heute Abend reisen?

Ist das eine Antwort?
Zweifelts du die Gewaltenteilung in den vier anderen Ländern auch an?

Du hast vergessen meine Frage zu beantworten. In welches andere Land reist Netanjahu heute Abend?

In einem Rechtsstaat hat ein Verdächtiger das Recht auf einen fairen Prozess in dem er sich (bzw. auch durch einen Rechtsbeistand) verteidigen darf. Im Falle der Hausdurchsuchung liegt es in dem Fall nahe, dass dies bereits geschehen ist um den Verdächtigen zu bestrafen - also eine Strafe ohne vorherigen Prozess. Inwieweit läßt sich dies mit den Prinzipien eines Rechtsstaats vereinbaren?

Die Aussage enthält mehrere sachliche, logische und sprachliche Fehler sowie Missverständnisse bezüglich der Prinzipien eines Rechtsstaats. Hier ist eine detaillierte Auflistung:


  1. Falsches Verständnis der Hausdurchsuchung

Fehler:

„…dass dies [Hausdurchsuchung] bereits geschehen ist um den Verdächtigen zu bestrafen – also eine Strafe ohne vorherigen Prozess.“

Warum falsch:
Eine Hausdurchsuchung ist keine Strafe, sondern eine Ermittlungsmaßnahme. Sie dient der Beweissicherung und erfolgt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens – nicht zur Bestrafung. Eine Strafe kann in einem Rechtsstaat nur nach einem rechtskräftigen Urteil verhängt werden.


  1. Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip

Fehler:

„…eine Strafe ohne vorherigen Prozess.“

Warum falsch:
Gerade weil eine Hausdurchsuchung keine Strafe ist, widerspricht sie auch nicht dem Prinzip des „fairen Prozesses“. Sie unterliegt zudem rechtlichen Hürden (Richtervorbehalt, Verhältnismäßigkeit etc.) und kann gerichtlich überprüft werden.


  1. Unklare oder fehlerhafte Formulierung

Beispiele:

„…in dem er sich (bzw. auch durch einen Rechtsbeistand) verteidigen darf.“ → umständlich und unklar formuliert.

„liegt es in dem Fall nahe, dass dies bereits geschehen ist“ → was ist „dies“ genau? Unklare Referenz.

Verbesserung:
Klarer wäre z. B.: „…in dem er sich selbst oder mit Hilfe eines Rechtsbeistands verteidigen kann.“


  1. Missverständnis juristischer Abläufe

Fehler:
Die Aussage impliziert, dass eine Hausdurchsuchung nur nach einem Urteil erfolgen dürfte. Tatsächlich findet sie regelmäßig vor einem Prozess statt, in der Ermittlungsphase.


  1. Vermischung von Verdacht und Strafe

Fehler:
Die Aussage vermischt den Verdacht (Grundlage für Ermittlungen) mit einer Strafe (Ergebnis eines Urteils). Diese Unterscheidung ist im Rechtsstaat zentral.


  1. Suggestivfrage am Ende

Fehler:

„Inwieweit lässt sich dies mit den Prinzipien eines Rechtsstaats vereinbaren?“

Warum fragwürdig:
Die Frage basiert auf einer falschen Prämisse – dass eine Hausdurchsuchung eine Strafe sei. Damit ist sie rhetorisch manipulativ und irreführend.

1 Like