Glasschaden bei der Autovermietung

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche für meinen Umzug einen Mercedes Sprinter 211 bei Sixt gemietet.
Bei der Rückgabe hat der Sixt-Mitarbeiter bei der Überprüfung des Fahrzeugs einen Steinschlagschaden rechts unten in der Windschutzscheibe festgestellt. Ich habe an der Stelle weder bei der Übernahme des Fahrzeugs etwas gesehen noch auf der Fahrt irgendein Geräusch gehört. Ich bin mir daher eigentlich sicher, dass es sich um keinen Steinschlagschaden handeln kann. Bei der Carglass-Hotline sagte man mir, es könne sich, wenn der Riss unten rechts sei, auch um einen Spannungsfehler handeln.
Auf Rückfrage bei der Züricher Versicherung, die für Sixt die Fahrzeuge versichert, sagte man mir, über die Teilkasko könne der Schaden nicht beglichen werden, da die Selbstbeteiligung bei 2500 € (!) läge. Sie wisse das aber auch nicht so genau, ich solle mich dafür an Sixt wenden. Die wiederum hatten mich an die Züricher Versicherung verwiesen… Ich werde da morgen noch mal anrufen, da jetzt niemand mehr zu erreichen ist. Bei der Vollkasko hatte ich eine SB von 750 €, laut der Versicherung ist der aber hinfällig, weil es sich um einen Teilkaskoschaden handele.
Schuld in dem Sinne trage ich an dem Schaden in meinen Augen sowieso nicht, aber ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass ich ihn gar nicht verursacht habe, weil ich sehr vorsichtig gefahren bin und wie gesagt keinen Steinschlag gehört oder bemerkt habe. Kosten könnte mich dieser Quatsch jetzt bis zu 600 €. Für mich als Student vor dem ersten Semester praktisch unbezahlbar. Ich frage mich nun, bei wem die Nachweispflicht liegt. Angeblich wird jeder Schaden fotografisch dokumentiert, aber auf einem Foto lässt sich laut Carglass nicht erkennen, ob es sich um Steinschlag, einen Spannungsfehler oder sonst was handelt. Was nach meinem Verständnis auch noch in Betracht kommt, ist das Vorliegen von Mikrorissen bei der Fahrzeugübernahme, die nicht oder nur sehr schwer zu erkennen waren und anschließend auf der 500 km langen Fahrt einen schwerwiegenderen Riss nach sich gezogen haben. Da sollte man z.B. schon Kulanz erwarten, finde ich.
Ansonsten: wie würdet ihr euch verhalten? Soll ich einen Gutachter o.ä. verlangen, der den Schaden überprüft? Geht das überhaupt? Oder soll ich verlangen, dass die Scheibe aufgehoben wird, damit ich sie selbst überprüfen lassen kann? Sieht man überhaupt noch etwas, wenn die Scheibe schon herausgenommen wurde? Das Problem ist auch, dass ich das Fahrzeug in Bayreuth abgegeben habe und gerade noch mal in Köln bin. Werde erst in ein paar Tagen endgültig nach Bayreuth fahren, wo ich jetzt wohne. Dass das Fahrzeug, bis ich wieder dort bin, im jetzigen Zustand gelassen wird, kann ich wohl kaum verlangen. Oder soll ich versuchen, die Zahlung zu verweigern mit dem Argument, dass Sixt mir nicht nachweisen kann, dass der Schaden auf Steinschlag zurückgeht? Wie gesagt: Falls die Scheibe schon ausgetauscht wurde: hätte ich vorher nachweisen müssen, dass ich den Schaden nicht verursacht habe oder hätte Sixt vorschnell gehandelt und könnte mir jetzt nichts mehr nachweisen?
Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Adrian

Hallo,

Bei
der Vollkasko hatte ich eine SB von 750 €, laut der
Versicherung ist der aber hinfällig, weil es sich um einen
Teilkaskoschaden handele.

In der VK ist eine SB von 750€ üblich, allerdings kommt mir 2500€ in der TK doch sehr hoch vor. Was steht denn im Mietvertrag?

Ich frage mich nun, bei wem die Nachweispflicht liegt

Wenn ein Schaden vorliegt, der vorher noch nicht da war, dann musst Du beweisen, dass Du daran nicht Schuld hast.
Frage mal bei Werkstätten nach, die sich mit dem Modell auskennen, ob so etwas öfter passiert.

Ansonsten: wie würdet ihr euch verhalten? Soll ich einen
Gutachter o.ä. verlangen, der den Schaden überprüft?

Wäre eine Möglichkeit, allerdings ist das finanzielle Risiko recht hoch, zusätzlich zum Schaden auf den Gutachterkosten sitzen zu bleiben.

Oder soll ich verlangen, dass die Scheibe
aufgehoben wird, damit ich sie selbst überprüfen lassen kann?
Sieht man überhaupt noch etwas, wenn die Scheibe schon
herausgenommen wurde? … Werde erst in ein paar Tagen…
Dass das Fahrzeug, bis ich wieder dort bin, im jetzigen Zustand :gelassen wird, kann ich wohl kaum verlangen.

Das würde ich auf jeden Fall versuchen. Ich weiß nicht, ob man nach dem Ausbau die Ursache noch klar erkennen kann.
Bitte die Firma, dass der Schaden nicht gleich repariert wird und sieh Dir erst mal selber die Scheibe genau an. Das hört sich ja nicht so an, als ob der Schaden so groß ist, dass das Fzg. nicht mehr fahrbereit ist.
Beim Steinschlag platzt um die Einschlagstelle das Glas kreisförmig weg. Ist so etwas nicht zu erkennen, würde ich von einem Spannungsriss ausgehen. Dann kann sich ein Gutachter lohnen.
Dumm ist nur: Wenn der Vermieter die Sache vertuschen will, sorgt er dafür, dass das Fzg. zufällig ab Morgen in Hamburg steht. Dann hast Du ein Problem.

Ich hoffe, Du kommst aus der Sache günstig raus
Guido

In der VK ist eine SB von 750€ üblich, allerdings kommt mir
2500€ in der TK doch sehr hoch vor. Was steht denn im
Mietvertrag?

In den Geschäftsbedingungen steht zur Teilkasko gar nix: „Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich weiterhin auf die Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang (Brand/ Diebstahl).“ Soso, üblicher Umfang? Dann müsste die ja zahlen… :wink:

Was vielleicht auch noch interessant ist: bei den Haftungsbedingungen steht folgender Absatz: „Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.“ Was das jetzt heißen soll, verstehe ich aber nicht. Es steht nämlich nirgends, dass alle Schäden, die keine Unfallschäden sind, von der Haftung ausgenommen sind.

Bitte die Firma, dass der Schaden nicht gleich repariert wird
und sieh Dir erst mal selber die Scheibe genau an. Das hört
sich ja nicht so an, als ob der Schaden so groß ist, dass das
Fzg. nicht mehr fahrbereit ist.

Könnte mir vorstellen, dass die das schon repariert haben. Habe mir nämlich sagen lassen, dass so ein Riss in der WSS, wenn er erst mal da ist, ziemlich zügig wächst. Und wenn die das dann so noch mal vermieten, wäre das ja nicht gerade ein Zeichen für Seriosität.
Werde morgen noch mal bei Sixt anrufen und fragen, wo sich das Fahrzeug befindet und ob der Schaden schon behoben wurde bzw. ob etwas Neues festgestellt wurde. Werde dann auch darum bitten, mit der Reparatur zu warten, damit sich das vielleicht irgendeine unabhängige Werkstatt noch mal ansehen kann.
Vielen Dank auf jeden Fall für deine Antwort! Werde dann berichten, wie die Sache ausgegangen ist. :wink:

Viele Grüße
Adrian

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche für meinen Umzug einen Mercedes Sprinter
211 bei Sixt gemietet.
Bei der Rückgabe hat der Sixt-Mitarbeiter bei der Überprüfung
des Fahrzeugs einen Steinschlagschaden rechts unten in der
Windschutzscheibe festgestellt. Ich habe an der Stelle weder
bei der Übernahme des Fahrzeugs etwas gesehen …

Versuche doch mal folgenden Umweg:
Bekannter vor Ort (Student, …)versucht diesen Sprinter 211 zu mieten.
Erfolgt bei der Übergabe kein Hinweis auf vorhandene Schäden (also zu zweit mieten), hast du gute Chancen.
Dann Schäden bei Gutachter prüfen und abgeben: Passiert was: protokollieren!
Viel Glück,
Werner

Hi!

Das ist ein sehr gutes, lehrreiches Beispiel:
wenn man ein Auto mietet, sieht man es sich vor Übernahme ganz genau an!
Man schliesst eine vernünftige Versicherung ab. 150 Euro SB für TK und VK ist m.E. vernünftig.
Das kann man auch direkt haben, wenn man mit einer Kreditkarte anmietet, die so etwas beinhaltet. Dies kann z.B. eine Visa Gold von Lufthansa mit Business-Paket sein.

In der VK ist eine SB von 750€ üblich, allerdings kommt mir
2500€ in der TK doch sehr hoch vor. Was steht denn im
Mietvertrag?

In den Geschäftsbedingungen steht zur Teilkasko gar nix: „Der
Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich
weiterhin auf die Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang
(Brand/ Diebstahl).“ Soso, üblicher Umfang? Dann müsste die ja
zahlen… :wink:

Wieso?
Der Umfang der Versicherung ist normal. Die SB wird individuell ausgehandelt.
Darauf muss man bei der Anmietung achten. Man kann die SB herabsetzen, muss aber dafür bezahlen. Bei einem 7,5 Tonner bei Hertz vor 3 Wochen waren das 25 Euro pro Tag. Das sollte einem die Sache wert sein.

Was vielleicht auch noch interessant ist: bei den
Haftungsbedingungen steht folgender Absatz: „Brems-,
Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden,
dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen
der Ladung zurückzuführen sind.“ Was das jetzt heißen soll,
verstehe ich aber nicht. Es steht nämlich nirgends, dass alle
Schäden, die keine Unfallschäden sind, von der Haftung
ausgenommen sind.

Sind sie ja auch nicht. Nur wenn die SB höher ist als der Schaden, bringt es halt nichts, die Versicherung zu beauftragen.

Bitte die Firma, dass der Schaden nicht gleich repariert wird
und sieh Dir erst mal selber die Scheibe genau an. Das hört
sich ja nicht so an, als ob der Schaden so groß ist, dass das
Fzg. nicht mehr fahrbereit ist.

Könnte mir vorstellen, dass die das schon repariert haben.

Wohl kaum.
Bei LKW dauert das meiner Erfahrung nach. Die werden dauernd vermietet, solange sie laufen.
Nur was soll es bringen, sich das nochmal anzusehen? Der Mieter ist für den Glasschaden haftbar, egal ob es ein Steinschlag oder ein Spannungsriss war.
Es könnte ja auch von innen ein stumpfer Gegenstand gegen die Scheibe geraten sein. Das gibt dann Risse und keine steinschlagähnlichen Schäden.

Habe mir nämlich sagen lassen, dass so ein Riss in der WSS,
wenn er erst mal da ist, ziemlich zügig wächst. Und wenn die
das dann so noch mal vermieten, wäre das ja nicht gerade ein
Zeichen für Seriosität.

Naja, ein Riss in der Scheibe ist nicht unbedingt ein Beinbruch.
Im Sommer passiert da normalerweise wenig.

Werde morgen noch mal bei Sixt anrufen und fragen, wo sich das
Fahrzeug befindet und ob der Schaden schon behoben wurde bzw.
ob etwas Neues festgestellt wurde. Werde dann auch darum
bitten, mit der Reparatur zu warten, damit sich das vielleicht
irgendeine unabhängige Werkstatt noch mal ansehen kann.
Vielen Dank auf jeden Fall für deine Antwort! Werde dann
berichten, wie die Sache ausgegangen ist. :wink:

Ich würde mich an die Sixt-Tentrale wenden und den Fall höflich schildern. Erkläre ihnen, Du wusstest nichts von der hohen SB. Vielleicht erreichst Du ja, dass man sich den Schaden teilen kann, wenn Du ganz nett nachfragst.

Generell gilt jedoch: Verträge müssen erfüllt und sollten vor UNterzeichnung genau gelesen werden…

Viel Glück und Grüße,

Mathias

Nur was soll es bringen, sich das nochmal anzusehen? Der
Mieter ist für den Glasschaden haftbar, egal ob es ein
Steinschlag oder ein Spannungsriss war.
Es könnte ja auch von innen ein stumpfer Gegenstand gegen die
Scheibe geraten sein. Das gibt dann Risse und keine
steinschlagähnlichen Schäden.

Aber dann könnte es ja auch genauso gut ein Spannungsfehler sein. Man kann mich doch nicht haftbar machen für Konstruktionsfehler!? Das wäre ja wie mit dem geplatzten Reifen. Naja, ich rufe jetzt noch mal an. :smile:

Versuche doch mal folgenden Umweg:
Bekannter vor Ort (Student, …)versucht diesen Sprinter 211
zu mieten.
Erfolgt bei der Übergabe kein Hinweis auf vorhandene Schäden
(also zu zweit mieten), hast du gute Chancen.
Dann Schäden bei Gutachter prüfen und abgeben: Passiert was:
protokollieren!
Viel Glück,
Werner

Verstehe ich das richtig: du gehst bei deinem Vorschlag davon aus, dass Sixt mir den Schaden angehängt hat und willst damit überprüfen, ob sie das bei der nächsten Vermietung wieder so machen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Übrigens: der Wagen war schon vorher voller Schrammen und Beulen, was mir bei der Übergabe auch alles gezeigt sowie dokumentiert wurde. Nur der Riss in der WSS war halt neu.

Das wäre ja wie mit dem geplatzten Reifen.:

Ups, sorry, hatte ich hier gar nicht geschrieben. Ich meinte jetzt z.B. den Fall, dass ein abgenutzter geplatzter Reifen einen Unfall auslöst.

Habe jetzt ein Foto von dem Schaden. Sieht schon ziemlich nach Steinschlag aus, oder? :smile:

http://freenet-homepage.de/adrian_w./Dokument4298289…

Hallo Adrian,

wenn Du den Steinschlag bei Übernahme nicht protokolliert hast, dann kann ihn Sixt Dir ohne weiteres anhängen.
Einziger Ausweg: Beschwere Dich bei der Sixt-Hotline, dass Du das Auto mit einer so verdreckten Scheibe (tote Fliegen) bekommen hast, dass Du den Schaden gar nicht sehen konntest. Drohe an, überall schlecht über Sixt zu reden und zu schreiben. Man wird Dir vermutlich den Schaden aus Kulanz erlassen.
Ich kenne sonst nur die Geschäftsgebaren von Europcar. Dort muss man wie überall Schäden bis zur Selbstbeteiligungshöhe löhnen. Im Zweifelsfall wird aber fast immer zugunsten des Kunden entschieden, da es nicht darum geht, einem Kunden einen Schaden unterzuschieben, den er nicht zu verantworten hat. Zufriedene Kunden sind mehr wert, als eine Steinschlagreparatur.

Mit freundlichen Grüßen
Tilo

Habe jetzt ein Foto von dem Schaden. Sieht schon ziemlich nach
Steinschlag aus, oder? :smile:

Das sieht mir ganz gewaltig nach Steinschlag aus. Zu sehen ist auch der Kreis, den ich schon beschrieben habe.

Das Einzige, was noch offen ist:

In den Geschäftsbedingungen steht zur Teilkasko gar nix: „Der :Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich weiterhin auf die Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang (Brand/ Diebstahl).“

Was bedeutet üblich? Bei privaten KFZ-Verträgen ist in der TK eine SB von 150 Euro üblich, mehr nicht. Wenn hier die SB deutlich höher ist, warum steht das nirgendwo bzw. warum hat man Dich nicht drauf aufmerksam gemacht? Das ist ein klarer Fehler des Verkäufers/Beraters. Ich fürchte nur, dass der sich querstellt. Dann wirst Du ohne Gericht nichts machen können, und das lohnt sich finanziell nicht.

Viel Erfolg weiterhin bei der Sache
Guido

Hi!

Das Einzige, was noch offen ist:

In den Geschäftsbedingungen steht zur Teilkasko gar nix: „Der :Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich weiterhin auf die Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang (Brand/ Diebstahl).“

Was bedeutet üblich? Bei privaten KFZ-Verträgen ist in der TK
eine SB von 150 Euro üblich, mehr nicht.

Wovon träumt IHr eigentlich?
Privat ist das „üblich“, was angeboten wird. Also alles zwischen „0“ und „1.500“.
Ferner sprechen wir hier nicht von privat, sondern von einer Vermietung. Und hier könnte man durchaus „nur Haftpflicht“ als „üblich“ verstehen.
Der rest ist selbst zu bezahlen. Es gibt Versicherungs-Upgrades, die man bei Vertragsabschluß hinzubuchen kann.

Wenn hier die SB
deutlich höher ist, warum steht das nirgendwo bzw. warum hat
man Dich nicht drauf aufmerksam gemacht? Das ist ein klarer
Fehler des Verkäufers/Beraters. Ich fürchte nur, dass der sich
querstellt. Dann wirst Du ohne Gericht nichts machen können,
und das lohnt sich finanziell nicht.

Der Fehler liegt beim Mieter, denke ich. Wenn der Schaden vorher vorhanden war, so kann er das nicht belegen, weil er nciht nachgesehen hat. Es war im wurscht. Also zahlt er jetzt.

Shit happens.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

Wovon träumt IHr eigentlich?
Privat ist das „üblich“, was angeboten wird. Also alles
zwischen „0“ und „1.500“.
Ferner sprechen wir hier nicht von privat, sondern von einer
Vermietung. Und hier könnte man durchaus „nur Haftpflicht“ als
„üblich“ verstehen.

Mit üblich meinte ich nicht was (in Deinen kühnsten Träumen) möglich ist, sondern was normalerweise abgesichert wird. Und das ist in der privaten KFZ-Versicherung 0 oder 150 Euro. 1500 Euro geht eher in Richtung Alptraum.

Wie hoch die SB normalerweise bei Mietwagen ist, kann ich nicht sagen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass man - zumindest bei seriösen Firmen innerhalb Deutschlands - Mietwagen überhaupt ohne Kasko mieten kann.

Beste Grüße
Guido

Hi!

Wovon träumt IHr eigentlich?
Privat ist das „üblich“, was angeboten wird. Also alles
zwischen „0“ und „1.500“.
Ferner sprechen wir hier nicht von privat, sondern von einer
Vermietung. Und hier könnte man durchaus „nur Haftpflicht“ als
„üblich“ verstehen.+

Mit üblich meinte ich nicht was (in Deinen kühnsten Träumen)
möglich ist, sondern was normalerweise abgesichert wird. Und
das ist in der privaten KFZ-Versicherung 0 oder 150 Euro. 1500
Euro geht eher in Richtung Alptraum.

Das ist falsch. Ich kenne z.B. mehr Versicherungen, die 300 Euro SB in der TK haben.
Das meinte ich damit. Was „üblich“ ist, ist nciht immer das, was man selbst und seine Frau macht…

Wie hoch die SB normalerweise bei Mietwagen ist, kann ich
nicht sagen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass man - zumindest
bei seriösen Firmen innerhalb Deutschlands - Mietwagen
überhaupt ohne Kasko mieten kann.

Na dann würde ich mich mal erkundigen.

Kasko-Versicherungem bzw. solche mit vernünftigen SBs kosten eigentlich immer extra.

Grüße,

Mathias

Und nochmal Hallo,

Das ist falsch. Ich kenne z.B. mehr Versicherungen, die 300
Euro SB in der TK haben.

Ich weiß nicht, mit wie viel Versicherungen bzw. Kunden Du täglich zu tun hast, aber selbst 150 Euro SB ist vielen Leuten schon zu viel. Zumal der preisliche Unterschied zwischen 150 und 300 Euro SB viel zu gering ist.

Kasko-Versicherungem bzw. solche mit vernünftigen SBs kosten
eigentlich immer extra.

Letzteres ist richtig. Die anfangs beschriebene SB in der VK ist Normal. Da aber Mietwagen eigentlich immer fast Neuwertig sind und einen entsprechenden Wert haben, ist den Autovermietern das Risiko viel zu groß, ein Auto ohne VK zu vermieten und im Schadenfall auf einer hohe Summe sitzen zu bleiben. 750 Euro SB sind im Zweifelsfall, wenn beim Mieter nichts zu holen ist, noch zu verkraften.

Beste Grüße
Guido

Auf Rückfrage bei der Züricher Versicherung, die für Sixt die
Fahrzeuge versichert, sagte man mir, über die Teilkasko könne
der Schaden nicht beglichen werden, da die Selbstbeteiligung
bei 2500 € (!) läge.

[…]

Ich werde da morgen
noch mal anrufen, da jetzt niemand mehr zu erreichen ist. Bei
der Vollkasko hatte ich eine SB von 750 €,

Ich kenne das eigentlich so, dass die SB bei TK immer niedriger ist als bei der VK. Es wäre dann ja für Dich besser, den Karren mit Wumms vor einen Baum zu fahren (750€), um den Windschutzscheibenschaden zu kaschieren.

Dann wäre noch die Frage nach der Haftung:
Kann Dir ein schudlhaftes Handeln nachgewiesen werden?

Wenn die TK zahlt, dann doch nur, wenn der Fahrer keine Schuld am Schaden hat. Also impliziert für mich alleine schon das, dass Du nicht haftbar gemacht werden kannst. Denn hättest Du den Schaden verschuldet (also durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) würde doch eh keine TK zahlen.

Nur was soll es bringen, sich das nochmal anzusehen? Der
Mieter ist für den Glasschaden haftbar, egal ob es ein
Steinschlag oder ein Spannungsriss war.

Das sehe ich aber ganz anders. Ich hafte nur für Sachen, die ich verschuldet habe und für Schäden, die sich aus der Gefährdungshaftung ergeben.
Für Spannungsrisse hafte ich gar nicht.
Und die Beweispflicht liegt sicher nicht bei mir, sondern bei dem, der von mir Geld will.

Aber das sollte jetzt echt ins Rechstfragen-Brett.

Habe jetzt ein Foto von dem Schaden. Sieht schon ziemlich nach
Steinschlag aus, oder? :smile:

http://freenet-homepage.de/adrian_w./Dokument4298289…

Ja, das würde ich jetzt auch so sehen.
Na, schön. Soll Sixt doch mal benennen, wieso DU für einen Stein haften sollst, der durch IRGENDJEMAND aufgewirbelt wurde.

Im Übrigen gilt ein Steinschlag als höhere Gewalt. Selbst wenn der Steinschlag durch Zeugen defintiv einem Verursacher zuzordnen wäre, ist dieser nicht haftbar zu machen.

Als Mieter einer Sache musst Du für Schäden, die durch vertragsgemäße Benutzung entstehen, nicht zahlen.

Dann wäre noch die Frage nach der Haftung:
Kann Dir ein schudlhaftes Handeln nachgewiesen werden?

Wenn die TK zahlt, dann doch nur, wenn der Fahrer keine Schuld
am Schaden hat. Also impliziert für mich alleine schon das,
dass Du nicht haftbar gemacht werden kannst. Denn hättest Du
den Schaden verschuldet (also durch grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz) würde doch eh keine TK zahlen.

Hat das wirklich etwas mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu tun? Ich habe das mit der SB so verstanden, dass ich die immer zahlen muss, unabhängig davon, ob ich an dem Schaden Schuld bin oder nicht. Wenn ich mit Absicht gegen einen Baum fahre (was mir natürlich schwer nachzuweisen ist), dann zahlt die Versicherung eben gar nicht. Wenn mir das aus Versehen passiert, dann zahle ich nur die SB. (Und werde hochgestuft… Wozu versichert man sich überhaupt? :smile: )

Wie hoch die SB normalerweise bei Mietwagen ist, kann ich
nicht sagen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass man - zumindest
bei seriösen Firmen innerhalb Deutschlands - Mietwagen
überhaupt ohne Kasko mieten kann.

So, wie ich das verstanden habe, wird ja zwischen VK und TK (zumindest seitens der Versicherungen…) strikt getrennt. Eine TK ist wohl jetzt speziell bei Sixt immer mit drin. Die VK muss man aber extra abschließen. Man kann auch ohne mieten. Wenn man bei der VK die SB reduziert (auf 300 oder 100 €), dann gilt das aber nach meinem Verständnis auch mit für die TK. Andererseits steht das nirgendwo in den AGBs… Ebensowenig wie die 2500 € SB bei der TK laut Züricher Versicherungen… Finde überhaupt die AGBs ziemlich unseriös.
Ich rufe morgen mal bei der ADAC-Rechtsberatung an. Scheint ja jetzt doch juristisch komplexer zu werden. (Also, die Scheibe nicht ersetzen zu müssen, eigentlich scheint es ja klar zu sein, dass ich zahlen muss. :smile: )

Ich freue mich übrigens über eure rege Diskussion und danke euch schon mal allen für eure Anregungen! :smile: