Grundsteuer Reihenhäuser

Hallo zusammen,
habe gerade meinen Bescheid bekommen und bin mit 111€ eingestuft worden. Der Nachbar (identisches Haus) ist nur mit 95€ dabei. Liegt an irgendwelchen Faktoren (Vervielfältiger), die bei mir höher angesetzt wurden. Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, kann es dann passieren, dass mein Nachbar höher eingestuft wird? Möchte das gute Verhältnis nicht unbedingt gefährden aber natürlich auch nicht zu viel bezahlen.
Lg
Werner

Hallo,

das ist doch sicherlich nicht das erste Schreiben, dass Du erhalten hast. Beim aktuellen Bescheid dürfte es sich um den Bescheid der Stadt/Gemeinde handeln; der Grundbescheid vom Finanzamt sollte schon vorher eingetroffen sein. Der ist etwas aussagekräftiger, insofern solltet Ihr mal diese beiden Bescheide miteinander vergleichen.

Gruß
C.

Es geht nicht nur ums Haus, sondern auch ums Grundstück. Sind die gleich groß? Gibt es eine Garage oder nen Garagenhof? Anteil an Wegen?

Wann wurden beide Häuser mal saniert? Hat eines nen partykeller?

Man müsste beide Anträge mal nebeneinander halten…

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Servus,

nein. Der Bescheid, gegen den Du Einspruch einlegst, betrifft nicht Deinen Nachbarn.

Viel größer ist das Risiko, dass Du jetzt mit einem Einspruch gegen diesen Bescheid nichts mehr machen kannst, weil Du einen Grundlagenbescheid hast bestandskräftig werden lassen - @C_Punkt hat schon darauf hingewiesen.

Um das einschätzen zu können, wäre es wichtig zu wissen, an welcher Stelle auf welchem Bescheid der von Dir beanstandete Vervielfältiger in dem Verfahren zum ersten Mal auftaucht: Ich schätze, das ist der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert vom Finanzamt.

Was steht denn oben, ganz am Anfang, auf dem Bescheid, den Du jetzt vorliegen hast, und von welcher Stelle kommt dieser?

Schöne Grüße

MM

Es ist der 1. Bescheid (Hauptveranlagung) vom Finanzamt. Die Reihenhäuser sind absolut identisch. Den Vervielfältiger sehe ich zum 1. Mal in diesem Bescheid. Bei mir ist dieser 33,07 laut Anlage 37 zum BeWG, beim Nachbarn 29,12. Weiterhin ist bei mir noch ein "Umrechnungskoeffizient wegen abweichender Grundstücksgröße … " von 1,24 drin, der beim Bodenrichtwert ins Spiel kommt. Dieser Faktor fehlt beim Nachbarn komplett.

Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und mal mit dem FA telefonieren.
Lg
Werner

Wurden die Häuser gleichzeitig errichtet bzw. vom jetzigen Eigentümer gekauft?

zwar gilt der Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“, aber dennoch wirst Du bei der Behörde eher ernst genommen, wenn Du das hier gegebene Rechtsmittel (steht auch auf dem Bescheid) wählst, das ist der Einspruch - nicht der Widerspruch.

Schöne Grüße

MM

Ja, 8 identische Mittel RH wurden 2012 errichtet und sind noch im Besitz des Ersterwerbers. 2 RH sind unter 100€ eingestuft worden, die anderen weiß ich noch nicht.

Irgendwas stimmt da auf jeden Fall nicht. 33,07 ist der Vervielfältiger für eine Restnutzung von 49 Jahren oder 70 Jahre, 29,12 ebenfalls für 70 Jahre, aber bei einem anderen Liegenschaftszins.

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Hängt vielleicht damit zusammen. Mein Zins ist 2,5% und der vom Nachbarn 3,0%.

Außerdem hab ich wohl das Einzugsjahr 2013 angegeben und der Nachbar 2012. Aber das kann ja nicht 15% Unterschied ergeben!

Der Liegenschaftszins ist etwas anderes als der Kreditzins. Liegenschaftszinssatz - Lexikon - Bauprofessor

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Ist mir schon klar. Ich meine natürlich den Liegenschaftszins vom Bescheid.

Auch das wirft Fragen auf. Ich glaube, der Bescheid ist nicht mehr zu retten.

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Jetzt wäre es noch schön, wenn Du auch noch alles andere angäbest, was Dein Grundstück von dem des Nachbarn unterscheidet.

Liegenschaftszins und Einzugsjahr haben wir schon mal, und den Umrechnungskoeffizienten wegen Definition des Bodenrichtwerts in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße auch.

Was ist denn bei Deinem Grundstück noch so alles anders als beim Nachbarn?

Schöne Grüße

MM

Habe die Bescheide mal hochgeladen.
es gibt folgende Unterscheide:

  • ich habe wohl das falsche Baujahr 2013 angegeben, der Nachbar 2012
  • ich habe die Teilgrundstücke wie Wege/Müllraum mit angegeben, der Nachbar nicht
  • ich habe einen falschen Bodenrichtwert von 300€ angegeben, der Nachbar 370€

Aus meiner Sicht ist das alles nur Peanuts und erklärt nicht, warum mein Grundsteuerwert um 50000€ höher ist!

Auf jedenfall Einspruch erheben, die Warscheinlichkeit das du als Leihe einen Fehler gemacht hast ist gigantisch hoch, ich habe bisher meinen noch nichtmal bekommen …

Ein Laie hat mit der

nichts zu tun!

Naja, die Unterschiede sind klein, aber wirkungsvoll. Der Unterschied liegt genau beim Vervielfältiger:
Du:
image

Er:

Der Reinertrag liegt beim Nachbarn sogar noch einen Tacken höher, dennoch kommt bei Dir ein höherer kapitalisierter Reinertrag heraus. Der Vielfältiger ergibt sich wiederum aus der genannten Anlage 37 und der wiederum ergibt sich aus Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer. Die meiste Musik liegt dabei natürlich nicht in dem einen Jahr, sondern im Liegenschaftszins.

Wieso der bei Euch unterschiedlich ist, ist die entscheidende Frage. Die Grundstücksgröße spielt in den genauso hinein wie das Alter der Immobilie. Durchaus denkbar, dass Du mit Deinen falschen Angaben dazu beigetragen hast, dass Du bei 2,5% gelandet bist. Das wäre aber das, was beim Finanzamt zu erfragen wäre, wenn Du halt nicht sofort Einspruch einlegen willst.

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Wo ich mir das gerade noch einmal anschaue:

Das ist natürlich Quatsch. Der Rohertrag ist beim Nachbarn höher, aber der Reinertrag aufgrund der höheren Bewirtschaftungskosten nicht mehr. Wobei sich mir die Frage stellt, warum bei Dir die Bewirtschaftungskosten für Ein- und Zweifamilienhäuser angesetzt werden, bei ihm hingegen die (höheren) für Wohnungseigentum.

Ich frage mich mittlerweile echt, was Ihr beiden da ausgefüllt habt…