Grüne Staatsbürgerschaftspläne

Hallo,

bislang erhalten Kinder von (zwei) Ausländern bei Geburt in D die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, die hypotethisch von ca. 600 Millionen Menschen erfüllt werden.
[Hierunter alle EU-Bürger, Türken, Schweizer, Liechtensteiner, Norweger und Isländer]

Den Grünen geht dies nicht weit genug:


Sie wollen eine ganz andere Art der „Willkommenskultur". Bspw. wäre damit jeder in D Neugeborene, dessen Eltern als Bürgerkriegsflüchtlinge in D Schutz erhalten haben, automatisch Deutscher. Mit der Folge, dass seine Eltern
selbstverständlich über ihren Status als Bürgerkriegsflüchtlinge hinaus, ein dauerhaftes Bleiberecht erhielten.

Wäre es überzogen (unter Berücksichtigung der sonstigen grünen Armuts-/Flüchtlingspolitik) zu behaupten, dass die Grünen „alles“ daran setzen, um möglichst viele Ausländer in den „Genuß“ der deutschen Staatsbürgerschaft zu bringen. Mit dem (nicht offen erklärten) Ziel Deutschland immer weiter zu „multikulturalisieren“.

Den Genuß der deutschen Staatsbürgerschaft würde natürlich auch jedes Neugeborene von illegalen Einwanderern erhalten. Mit dem gleichen anschließenden Bleiberecht für seine Eltern.

Ironie: Nicht, dass man damit schon irgendwo mal schlechte Erfahrungen gemacht hätte … z.b. in den USA.

Gruß
vdmaster

Dass das Staatsbürgerrecht von der Rasse (bzw. Abstammung) und nicht vom Geburtsort abhängt ist in Deutschland ja eher einmalig. In den meisten Ländern der Geburtsort ausschlaggebend.
Was hat aber das Bleiberecht der Eltern damit zu tun und was willst du uns denn mit diesem Artikel wieder sagen?

Bislang steht dem großen Zustrom von Ausländern, denen theoretisch die deutsche Staatsbürgerschaft zusteht, entgegen, dass die einerseits nicht deutsch werden wollen (was man als anständiger deutscher Bürger ja überhaupt nicht verstehen kann) und dass sie ihre eigene Staatsbürgerschaft nicht behalten dürfen (jedenfalls nur unter ganz bestimmten Bedinungen).

Mit dem Ergebnis, dass ich die deutsche und eine andere Staatsbürgerschaft habe (die andere wollte ich ursprünglich auch nicht, hab sie aber gekriegt) und meine Söhne, die wirklich eine Mischung von zwei Nationalitäten sind, sich für die deutschen und die andere entscheiden müssen.

Absurd! Und das was vdmaster sagt. Inwiefern hat die Regelung, wie sie in den USA üblich ist, nicht funktioniert? Ach ich vergaß: sie mussten einen Präsidenten akzeptieren, der Verwandtschaft in Kenia hat. Immerhin konnten sie einen mit österreichischer Familie verhindern.

Siboniwe

Hallo,

  1. Den Begriff Rasse wirst Du im Staatsbürgerschaftsrecht nicht finden, weswegen wir ihn auch mal gleich aussen vor lassen.

  2. Die These, dass das Abstammungsprinzip fast ausschliesslich in D angewendet wird, ist schlicht falsch.

  3. Ebenso halte ich es für zumindest sehr zweifelhaft, dass die Mehrheit der Staaten dem Prinzip des Geburtsorts folgt.
    Du kannst aber gerne einen Beleg liefern, der Deine Behauptung unterstützt oder gar beweist.

  4. Das Bleiberecht der Eltern ist die zwangsläufige Konsequenz einer deutschen Staatsbürgerschaft des Neugeborenen.
    Dies unabhängig davon, ob sie aus anderen Gründen bereits ein (ggf. befristetes) Bleiberecht haben oder nicht.

  5. Ich will nichts mit dem Artikel sagen, sondern habe eine Frage zu der Forderung der Grünen gestellt. Wobei ich zur Motivation der Grünen eine (überspitzende?) These mitgeliefert habe und diese zur Diskussion stelle.

vdmaster

Hallo,

ich kann nicht beurteilen, was für Dich „wenige Jahre“ sein sollen. Die These, dass in 20 Jahren die Mehrheit der im Land Lebenden keine Deutschen nach dem Abstammungsprinzip wäre, ist m.E. unhaltbar.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Du gehst leider auf meinen Beitrag in den ersten beiden Absätzen Deiner Antwort gar nicht ein. Es geht explizit um eine erneute Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts. Mit Auswirkungen auf die Aufenthaltsberechtigung für die Eltern.

In den USA wird stur dem Geburtsortprinzip gefolgt. Dies hat erhebliche Folgen, die - anders als in D - rechtlich jedoch erst mit Volljährigkeit des amerikanischen Kindes zum Tragen kommen (->Familienzusammenführung).

(Btw: Die USA mussten nicht einen Präsidenten mit kenianischem Vater akzeptieren, sondern sie haben ihn freiwillig gewählt. Die Mehrheit der Präsidenten hatte übrigens Verwandtschaft im Ausland. Ob sie irgendwann Mr. Muskelmann gewählt hätten, können wir getrost rauslassen. Sie haben das gute Recht, die Regeln zur Präsidentschaft so festuilegen wie sie das für richtig halten.)

Aber evtl. hast Du auch was zu den Plänen der Grünen zu sagen. Nur raus damit!

Gruß
vdmaster

Dann zeig mal das Gesetz dazu. Nebenbei: eine Duldung ist kein gesetzliches Bleiberecht in dem Sinne.

Wobei man hier aber beachten sollte, dass der 14. Verfassungszusatz aus dem Jahre 1868 stammt und eigentlich der schwarzen Bevölkerung gleiche Bürgerrechte gewähren sollte.

Dass man Gesetze nach 150 - 200 Jahren auch mal nachbessern kann, hat sich aber noch nicht bis zu den USA herumgesprochen :wink:

Lg,
Penegrin

Servus,

hier findet sich eine detaillierte Liste: http://cis.org/birthright-citizenship (bissl runter scrollen)

Man sieht also, dass nur in den wenigsten Ländern die Staatsbürgerschaft automatisch aufgrund des Geburtsortes verliehen wird.

Lg,
Penegrin

Moin vdmaster,
erst einmal zu Deiner Frage:

Ich halte die geltenden Regelungen für die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft für durchaus zufriedenstellend. Kinder, die hier groß geworden sind oder deren Eltern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben sollten auch deutsche Staatsbürger werden können. Ein Geburtsortprinzip à la USA findet man in Ländern mit einer verhältnismäßig geringen Bevölkerungsdichte. Deutschland gehört allerdings zu den 20 Ländern mit der höchsten Bevölkerungsdichte. So gesehen sind wir kein typisches Einwanderungsland.

Da die Grünen Multikulti toll finden könnte das so sein; -und?
Wenn es andere Gründe für eine Förderung der Zuwanderung gäbe, würdest Du Dich dann wohler fühlen? Siehe z. B. hier:
http://www.iwkoeln.de/wissenschaft/veranstaltungen/beitrag/pressekonferenz-qualifizierte-zuwanderung-141546
Also Multikulti scheint per se nichts schlechts zu sein oder?

Gruß
Grin

Hallo vdmaster,

ich war etwas verwirrt mit UP und Antworten - ich bitte um Entschuldigung (es wäre etwas billig, das jetzt vor die Tür des neuen total übersichtlichen Forums zu legen, obwohl … egal, ich werde meine Augen besser aufmachen in Zukunft.

Dafür keine Entschuldigung, sondern eine Erklärung: ich habe in den letzten Tagen vermehrt die Internet-Ausflüsse von US-amerikanischen Idioten lesen müssen, wo es eben darum geht, dass Obama angeblich eine gefälschte Geburtsurkunde habe und daher aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht Präsident der USA sein könne. Dieser Absatz war ironisch gemeint und war zwischen mehreren Würgereizen diesbezüglich geschrieben. Ich dachte ich hätte das deutlich genug als Ironie (durch die Formulierung) gekennzeichnet.

Über die Gründe der Grünen mag ich nicht spekulieren. Nicht ganz so schlimm wie die Piraten oder die AFD wird da ein so breites Spektrum an Meinungen abgedeckt, dass ich mich nicht in der Lage sehe, dass ernsthaft zu beurteilen. Das Thema Staatsbürgerschaft ist bei mir aber ein Reizthema (wie angedeutet), weshalb ich mich - eventuell in diesem Thread zu voreilig - zu Wort gemeldet habe.

Grüße
Siboniwe

Servus,
du verwechselst hier etwas. Die Staatsbürgerschaft hat mit der Zulässigkeit zur Präsidentschaft nur teilweise zu tun. Das sieht man auch daran, dass Schwarzenegger nicht nur seit über 30 Jahren die US Staatsbürgerschaft besitzt, sondern auch problemlos als Gouverneur einen der wichtigsten Bundesstaaten lenken durfte.

Was die Birther bei Obama ins Spiel bringen, ist die Natural Born Citizen Clause

Lustigerweise ist Ted Cruz (republikanischer Kandidat für 2016) nicht in den USA sondern in Kanada geboren. :stuck_out_tongue:

Lg,
Penegrin

Nein, Peregrin, ich verwechsele das nicht, hab mich aber vielleicht nicht deutlich ausgedrückt (habe mir gerade in den letzten Tagen diese idiotischen Argumente der Tea Party Menschen zu dem Thema reinziehen müssen - es wird behauptet, seine Geburtsurkunde sei gefälscht).

Egal, es hat mit dem Thema von vd-m. in der Tag wenig zu tun, außer dass ich den obskuren Hinweis, dass die amerikanischen Gesetze zur Staatsbürgerschaft in den USA negative Folgen gehabt haben sollen, kommentieren wollte.

Grüße
Siboniwe

Vdmaster, da ich weiß, dass du halbwegs intelligent bist, möchte ich dich bitten, dich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Und es ist Fakt, dass bereits 2011 gut ein Drittel aller Kinder unter fünf Jahren einen Migrationshintergrund (34,9 Prozent). Die gleiche Quelle (BPB) besagt, dass sich dieser Anteil erhöhen wird. Mittlerweile ist der Zustrom bekanntlich sehr groß geworden. Statistisch gesehen ist das von dir skizzierte Szenario also schon in vollem Gange.

Es wird also langsam eng, da die Menschen nicht kapieren, dass diese Entwicklung einen immensen Unterschied bedeutet. Der Oxford-Professor Collier hierzu: Die ökonomischen Folgen von Einwanderung sind zu vernachlässigen. Entscheidender sind die sozialen Folgen. Wir wissen, dass ein gewisses Maß an kultureller Verschiedenheit einer Gesellschaft nutzt, denn die neuen Migranten bringen Innovation und Abwechslung. Aber das gilt nur bis zu einem gewissen Maß, denn zu ungleiche Gesellschaften können negative Folgen haben.

Das gesamte Interview ist übrigens lesenswert. Ich kann es nur jedem ans Herz legen.

Da greife ich gerne auf die höchstrichterliche Rechtssprechung zurück: http://ra-scheuten.net/news/bleiberecht-der-eltern-mit-kind-einer-staatsangehorigkeit-eines-eu-mitgliedstaates.html

Hallo,

der Wiki-Artikel weist nur knapp dreißig Staaten mit dem unbeschränkten Geburtsortprinzip aus. Es kommen 22 weitere mit einem eingeschränkten Geburtsortprinzip hinzu. Darunter auch D.

Du hast aber ganz vergessen, dass es auch das reine Abstammungsprinzip gibt. https://en.wikipedia.org/wiki/Jus_sanguinis Herin ist D ebenfalls aufgeführt. Insgesamt 28 Staaten.

Damit sind schon mal deutlich mehr als 100 Staaten gar nicht erwähnt.

Belegt ist damit Deine These keinesfalls. Hingegen ist die Behauptung, dass D sich an das Abstammungsprinzip halten würde, teilweise widerlegt. In D gibt es schon seit Ewigkeiten eine Mischform.

Gruß
vdmaster

Hallo Penegrin,

lang nichts mehr von Dir gehört. Du hast Dich ganz schön rar gemacht.
[Die UKR oder RUS ist ja auch (momentan) nicht im Fokus]

Danke für den aufschlussreichen Link. Es ist schon erheiternd, wenn die Grünen in D etwas fordern, was in den USA jahrzehntelang praktiziert wird. Ansonsten ist doch (fast) alles aus den USA nur bähh und pfui. In den USA ist es bzgl. der Eltern aber so, dass ihnen kein Bleiberecht durch die Geburt eines neuen US-Bürgers zusteht. Soll heissen, dass die Grünen noch eine Schippe drauflegen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

da ich Dir den gleichen Intelligenzgrad (halbwegs :grin: :wink: ) zubillige, weise ich darauf hin,

  1. dass der Begriff Migrationshintergrund (Deutscher) sich nicht nur auf eingebürgerte Ausländer bezieht, sondern ebenso auf aus dem Ausland migrierte ehemalige Staatsbürger anderer Länder, die gem. GG bereits Deutsche waren. Gemeint sind hier natürlich die Aussiedler.

  2. dass ein nicht unerheblicher Teil der Kinder mit Migrationshintergrund aus Ehen zwischen geborenen Deutschen und Ausländern resultieren.

Ich bezweifel, dass die Mehrheit der in D lebenden Personen in den nächsten 30 Jahren nicht bereits bei Geburt Deutsche (nach dem Abstammungsprinzip) waren.

Danke für den Collier-Link. Sehr lesenswert.

Gruß
vdmaster

Hallo,

das ist doch schon eine alte Nummer, die wohl jetzt im Zuge der Präsidentschaftskandidatur von Donald Trump und weiteren Republikanern (mit noch nicht diagnostiziertem Gehrintumor) wieder hochgekocht wird. Diese Behauptung wurde bereits vor Jahren widerlegt. Aber auf Idiotenfang sind eben alle Parteien und von den Idioten mit Wahlrecht gibt es in jedem Land genug :wink:.

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