Gutes Arbeitszeugnis wurde versprochen, ist dieses wirklich gut?

Hallo Leute,

mir wurde nach Streitigkeiten, nach Krankheit usw. ein gutes Arbeitszeugnis versprochen und er wolle mir keine Steine in den Weg legen. Dies habe ich nun erhalten aber glaube nicht, dass es die Bewertung „gut“ ergibt. Wäre sehr nett wenn ihr mal drüberschauen würdet! Dankeschön im Voraus!

Herr Max Mustermann, Musterstr. 1 in 11111 Musterhausen , geboren am 01.01.1111, war vom 01.09.2016 bis 30.06.2016 als Auszubildender Kaufmann für Versicherungen und Finanzen , Fachrichtung Versicherung, in unserem Unternehmen tätig.

Unser Unternehmen, die Mustermann GmbH mit Sitz in 11111 Musterhausen wurde 1990 gegründet und erstellt, berät, vermittelt und betreut Versicherungs- und Finanzkonzepte für Privatpersonen und gewerbliche Kunden.

Herr Mustermann wurde in Verwaltungs- und Vergleichsprogrammen für Versicherungsmakler eingearbeitet und hat, überwiegend in der Sparte Kfz-Versicherung, Kunden und Interessenten telefonisch und persönlich beraten. Des weiteren wurden Herr Wenzel Kenntnisse in der Terminüberwachung, Schadenbearbeitung, Angebots- und Antragserstellung, Policenkontrolle und Arbeiten am Kundenempfang vermittelt.

Er wendete sein erworbenes Wissen mit Erfolg in seinen Arbeitsgebieten an. Herr Mustermann war motiviert und zeigte Initiative und Engagement. Er führte seine Aufgaben sorgfältig aus. Auch bei höherem Arbeitsanfall erwies sich Herr Mustermann als belastbar. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die an ihn gestellten Anforderungen. Herr Mustermann hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen entsprochen. Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

Herr Mustermann verlässt unser Unternehmen im gegenseitigem Einvernehmen. Wir danken Herrn Mustermann für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Musterhausen, 30.06.2016

Unterschrift

Das kann nicht richtig sein. Anonymisieren ja, aber richtig. :smile:

ich frag mich eben, was es für Auswirkungen auf Herrn Mustermann haben könnte, wenn Herr W. in betrieblichen Abläufen eingearbeitet wurde.

grüße
lipi

Hallo,

das ist natürlich alles andere als gut. Da springt einem der Unterton „endlich ist der weg“ ja förmlich entgegen.

Es ist aber auch merkwürdig, das es sich hier scheinbar um eine Ausbildung handelte (oder eher handeln sollte?), aber scheinbar die Maßstäbe eines Arbeitnehmers angelegt werden.

Wenn ich eine Schulnote daran heften müsste, wäre es eine 3- oder vielleicht sogar 4+. Also weit entfernt von einer angeblichen 2.

Gruß,
Steve

hi

allerspätestens hier

Herr Mustermann verlässt unser Unternehmen im gegenseitigem Einvernehmen

ist klar, dass sie dich loswerden wollen … gut wäre : „auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern“

Gruß H.

Servus,

das Zeugnis ist insgesamt schlecht, aber ziemlich geschickt geschrieben, so dass die einzelnen Punkte niht gut angreifbar sind. Ohne einen einigermaßen gewieften Fachanwalt für Arbeitsrecht wirst Du da kein gutes Zeugnis kriegen können.

Schöne Grüße

MM

Na ja, er war Azubi, sie kommen nicht allwissend in den Betrieb. :slight_smile:

Das witzige ist: Das Datum war so im Zeugnis, also falsch. Zusätzlich, was ich vergessen habe zu erwähnen, ist der nicht anonymisierte Name nicht meiner… War ein 1-Mann-Betrieb der sich für sehr intelligent hielt. Am Bewerbungsgespräch wurden Gehaltsversprechen gegeben, die nicht eingehalten wurden. Es wurde Wissen erwartet welches ich zu Beginn der Ausbildung nicht besitzen konnte und nach mehreren Krankheitsfällen mit Krankenhausaufenthalt wurde mir die Kündigung angedroht. Er hat dann z.B. eine unberechtigte Abmahnung geschrieben, dass ich mich angeblich nicht Krankgemeldet hatte, obwohl eine Krankmeldung erfolgte.

Auf die persönliche Bitte hin das Zeugnis zu verbessern, hat er mich abgewimmelt und gemeint er hat jetzt keine Zeit, es kommt gleich ein Kunde. Ich sollte Ihn anrufen und meine Verbesserungswünsche schildern. Auf meinen Anruf hin meinte er, dass ich so lange krank war und er ändert da garnichts oder irgendwann einmal. Dann hat er sich verabschiedet.

Habe ich eine Chance übers Arbeitsgericht? Was denkt ihr?

Wenn das so ist, schreibst du das Zeugnis so wie du es erwartest und es auch der Wahrheit entspricht und legst es dem „1-Mann“ vor.
Falls er wieder keine Zeit haben sollte es auf Firmenpapier zu schreiben, verlangst du einige leere Bögen, schreibst es zu Hause selber und legst es ihm wieder zur Unterschrift vor.
Der „1-Mann“ will dir ja nichts Böses, er hat wahrscheinlich ganz andere Probleme und versucht sich von der Arbeit des Überlegens und des Schreibens zu drücken.

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Ich habe aus dem Zeugnis nicht mal verstanden, ob du die Ausbildung dort beendet hast oder ob du sie abgebrochen hast. Du hast auf heden Fall Anspruch suf ein richtiges Zeugnis (also mindestens das Datum muss korrigiert werden), aber ganz ehrlich: bei dem, was du schilderst, würde ich mir einen Anwalt nehmen! Der würde dann auch gleich ein Zeugnisvorschlag einreichen, der Hand und Fuß haben sollte.

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Christa hat es schon geschrieben, das falsche Datum macht es für uns unmöglich, es zu raten:

  1. Hast Du eine normale (duale) Ausbildung dort gemacht? (von wann bis wann?)
  2. Hast Du diese beendet oder „einvernehmlich“ abgebrochen?
    oder hast Du dort gearbeitet und nebenher wo auch immer die Ausbildung gemacht?

Falls Du die Ausbildung bisher nicht beendet hast (wonach es aussieht), so vergiss das Zeugnis und kümmere Dich erstmal um eine Fortführung falls möglich. Ich weiss nicht, wie es heute aussieht, aber ein Zeugnis von einer abgebrochenen Ausbildung kann daran wenig retten.

Falls die Ausbildung vor kurzem abgeschlossen wurde, verlange ein Zeugnis der Ausbildung. Die „paar Monate nachher zum Geldverdienen“, kann man ggf. mit einfachem, unqualifiziertem Zeugnis (war von … bis … nach der Ausbildung bei uns …) so lange wie möglich untern Tisch fallen lassen.

Entschuldigt bitte, das richtige Datum lautet 01.09.2015 bis 30.06.2016. Ich habe mir, bevor ich das Arbeitsverhältnis beendet habe einen anderen Betrieb gesucht, in dem ich seitdem meine Ausbildung fortsetze und es keinerlei Probleme gibt. Ich glaube er will sich nicht vor der Zeit drücken sondern mir tatsächlich etwas schlechtes, da er es gleich hätte anders schreiben können und auch sehr angefressen war als ich einen Widerspruch zu der angesprochenen Abmahnung geschrieben habe. Er war beleidigt da ich in dieser, wie er zuvor auch, mit gerichtlichen Schritten gedroht habe und ihn nicht zuvor persönlich daraif angesprochen habe, was er bei mir auch nicht gemacht hatte. Die Abmahnung kam per Einschreiben. War alles etwas viel Kindergarten und null Empathie.

Aber mal blöd gefragt: wenn du schon einen anderen Ausbildungsbetrieb hast, wozu brauchst du noch dieses Zeugnis für das erste Ausbildungsjahr? Wenn du noch auf der Suche wärest, hätte ich gesagt, ok, aber so? Was soll das bringen, oder ist das nur für dein Ego?

Ich würde da weder Geld noch Energie reinstecken, abhaken und unter Erfahrungen abbuchen und weiter auf den neuen Ausbildungsbetrieb und die Ausbidung konzentrieren! Oder einfach (und ohne Anwalt, das Geld kannst du dir sparen), wie von librium wenn auch im anderen Zusammenhang vorgeschlagen, ein einfaches Zeugnis verlangen. Das wird bei späteren Bewerbungen eh’ nicht benötigt, wenn, dann das Zeugnis des jetzigen Ausbildungsbetriebs, wo du hoffentlich deine Ausbildung auch zu Ende machen kannst.

Dachte mir, dass ein möglicher späterer Arbeitgeber vllt. nach dem Zeugnis fragen könnte und es dann zu spät wäre. Geld würde mich der Anwalt nicht kosten aber wenn ich sicher weiß, dass ich das Zeugnis nicht mehr brauche, kann ich mir die Zeit selbstverständlich sparen.

Wie gesagt, um keine Lücke im Lebenslauf entstehen zu lassen, ein einfaches Zeugnis anfordern. So etwas z. B.:


oder hier von einer IHK:
https://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/Arbeitszeugnis/2619412

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Servus,

wenn der Arbeitgeber - wie anscheinend der Fall ist - seinem gewesenen Azubi nichts Gutes will, braucht er kein einfaches Zeugnis mehr auszustellen, wenn sich der Arbeitnehmer einmal für ein qualifiziertes Zeugnis entschieden hat und dieses haben wollte.

Schöne Grüße

MM

Okay, danke dir! Kann ich das jetzt einfach anfordern oder muss er das nicht mehr erstellen weil er mir schon ein ausführliches Zeugnis ausgestellt hat?

Also kann ich kein einfaches mehr anfordern? Ich möchte auf jeden Fall kein Zeugnis haben das mir später mal schaden wird, besonders da es mir unter Zeugen versprochen wurde.

Du kannst und solltest es natürlich anfordern, aber der Arbeitgeber braucht es nicht auszustellen, wenn er nicht will - obwohl das natürlich auch für ihn der einfachste Weg wäre, einen Schlussstrich unter die ärgerliche Geschichte zu ziehen. Vielleicht kapiert er das ja, probiers doch einfach aus.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

er muss aber ein richtiges Zeugnis ausstellen (zumindest der Zeitraum war falsch). Und um Ruhe zu haben, wenn der Azubi ein einfaches Zeugnis vorformuliert, könnte er es einfach übernehmen.

Gruß
Christa