Halten auf Behindertenparkplatz und Bußgeld

Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Person hält auf einem Behindertenparkplatz, bleibt an seinem Auto stehen. Dann kommt ein Polizeistreife mit zwei Beamten und belehrt den Fahrer, er würde widerrechtlich parken, nimmt den Fall auf, läßt die Datenaufnahme durch den Fahrer quittieren und dieser erählt dann ein paar Wochen später den Bußgeldbescheid über 35 EUR.
Ein Parken liegt doch hier nicht vor richtig?
Ein Widerspruch wird eingelegt, das Amt antwortet darauf, daß der Widerspruch nicht gerechtfertig wäre, ohne weitere Begründung.
Für diesen fiktiven Fall, was wäre hier noch sinnvoll zu unternehmen außer natürlich zu bezahlen?
Danke für Eure Antworten!

Ein Parken liegt doch hier nicht vor richtig?
Ein Widerspruch wird eingelegt, das Amt antwortet darauf, daß
der Widerspruch nicht gerechtfertig wäre, ohne weitere
Begründung.
Für diesen fiktiven Fall, was wäre hier noch sinnvoll zu
unternehmen außer natürlich zu bezahlen?
Danke für Eure Antworten!

Was soll es da noch sinnvolles geben. Wer 3Minuten steht oder das Fahrzeug verlässt, der parkt. Der Fahrer steht fest, also kommt die etwas billigere Halterhaftung auch nicht in Frage.

Hätte der Fahrer gleich gezahlt, wären es 35€ gewesen. Durch ablehnen des Verwarnungsangebotes kommt jetzt ein Bußgeldbescheid der etwa 25,60€ extra kostet. Erst gegen den könnte Einspruch eingelegt werden. Dann entscheidet ein Richter.

Gruß

hartmut

Erstmal danke für die Antwort. Nur in dem beschriebenen Fall ist das Halten noch nicht 3 Minuten gewesen und ein Entfernen vom Fahrzeug ebenfalls nicht. Trotzdem wurde eine Verwarung ausgesprochen.

Hallo,

dort stand „mehr als drei Minuten halten ODER das Fahrzeug verlassen“… Und wenn Person A erst 10 Sekunden dort stand…, allein durch das Verlassen des Fahrzeugs ist der „Tatbestand“ des Parkens erfüllt.

LG, Conny

Und wenn Person A erst 10 Sekunden dort
stand…, allein durch das Verlassen des Fahrzeugs ist der
„Tatbestand“ des Parkens erfüllt.

Hallo
Verlassen des Fahrzeugs wird anders definiert.
Solange sich jemand in einem Bereich befindet, wo er jederzeit das Fahrzeug im Auge hat, ist es kein verlassen des Fahrzeugs.

Bei Parkplätzen für Behinderte gelten zwar andere, verschärfte Regeln, nicht aber für die ersten 3Minuten. Danach kann sogar sofort abgeschleppt werden.

Im Regelfall werden erst die 3Minuten abgewartet, und dann wird eingeschritten.

Gruß

hartmut

Und eben dieses „Abwarten von 3 Minuten“ wurde in diesem fiktiven Fall nicht getan, sondern sofort verwarnt. Hätte man hier eine rechtliche Handhabe sich gegen dieses überzogen Vorgehen der Gesetzeshüter nach Zustellung des Verwarnung zu wehren?

Und eben dieses „Abwarten von 3 Minuten“ wurde in diesem
fiktiven Fall nicht getan, sondern sofort verwarnt. Hätte man
hier eine rechtliche Handhabe sich gegen dieses überzogen
Vorgehen der Gesetzeshüter nach Zustellung des Verwarnung zu
wehren?

Hallo,

ist es denn sicher, dass es wirklich weniger als drei Minuten waren? Die „gefühlte Zeit“ verhält sich manchmal anders als die mit der Stoppuhr gemessene Zeit.

Gruß
Jörg Zabel

Dann wäre erst einmal noch zum klären, was hat der fiktive Parksünder unterschrieben. Wo war das Kreuzchen gesetzt. Bei, ich gebe den Verstoß zu, oder bei, ich gebe den Verstoß nicht zu. Ist der Verstoß zugegeben worden, dürfte das schon das Ende sein.

Auch wenn nicht wird es sehr problematisch die Aussage der Beamte mit den 3Minuten zu erschüttern. Wobei es mich schon wundert wenn das Polizisten gewesen sein sollten. Die kümmern sich selten um den ruhenden Verkehr, außer sie werden gerufen. Nachweisen das es unter 3Minuten war wird wohl nicht möglich sein. Diejenigen die überwachen stellen sich natürlich nicht sofort neben dem Parksünder, und der Parksünder wohl auch nicht sich neben die Überwacher, so sind 3Minuten schnell erklärbar. Schließlich müssen erst alle zusammen kommen.

Natürlich kann man sich gegen den Vorwurf wehren, nur vermute ich, dürfte das Urteil nicht zum Gefallen des fiktiven Parksünders ausfallen.

So würde ich sagen, zahlen bringt Frieden.

Und jetzt mal etwas, was ich mir schon die ganze Zeit verkniffen habe.

Was macht ein Nichtbehinderter auf einem Behindertenparkplatz. Diese Plätze sind extra größer angelegt, da Behinderte mehr Platz zum ein und aussteigen brauchen. Die können nicht einfach mal auf einen anderen Parkplatz ausweichen.

Gruß

hartmut

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Und jetzt mal etwas, was ich mir schon die ganze Zeit
verkniffen habe.

Was macht ein Nichtbehinderter auf einem Behindertenparkplatz.

Soweit habe ich meine fiktive Geschichte nicht ausgearbeitet :wink:

Danke für Eure Inputs.

1 Like

Ich würde für unrechtmäßiges Parken auf Behindertenparkplätzen
drastischere Strafen als 35€ verhängen.

Ob nun eine Minute oder 3 ist dabei völlig unwesentlich.
running

Auf Behinderten Parkplätze gilt ein Haltverbot. HALTEVERBOT bedeutet hier darfst Du noch nicht einmal HALTEN wenn DU keine Berechtigung (Ausweis) dafür hast.

Allgemein gibt es HALTEverbotsschilder und PARKverbotsschilder. An einer Fläche mit Halteverbotsschild darf nicht gehalten werden, es sei denn der Verkehrsfluss erfordert es = Schild mit den ZWEI Strichen. Am Parkverbotsflächen DARF gehalten werden jedoch max. bis 3 Minuten. Das Verlassen des Fahrzeugs ist immer mit PARKEN gleich zu setzen. Selbst wenn ich vor dem Auto stehe. Das mabchmal ein Auge zugedrückt wird ist etwas anderes, so ist es jedoch geregelt.

Gruß, Andreas

Woher kommen denn diese Erkenntnisse. Also das sind ja nun wirklich Punkte, die klar geregelt sind:

/t/halten-auf-behindertenparkplatz/2434577

> Parken verboten. Parken, nicht halten.

„Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491, auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, OLG Celle VRS 72 80. Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken, BayOLG VRS 51 459“

> Demnach gehalten, nicht geparkt.

P.S.: Was ein Halteverbotsschild ist und wie es aussieht ist mir bekannt.

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