Als ich am Freitag mit dem Bus zur Schule gefahren bin hatte sich eine Frau neben mich gesetzt die dann irgendwann ihre Handcreme aus ihrer Handtasche nahm und sich davon etwas auf die Hände tat. So weit so gut, kann ja jeder machen wer will. Ich richtete meinen Blick Richtung Fenster und bin davon ausgegangen wenn sie fertig ist daß sie die wieder einsteckt und alles ist gut. Statt dessen habe ich völlig unerwartet eine große Portion Handcreme von ihr auf meine Hand bekommen, die eigentlich gar nicht so schlimm aussahen finde ich weil ich mir die selber jeden Abend eincreme.
Mir war das voll unangenehm und ich war völlig geschockt. Ich wusste nicht wie ich reagieren sollte und habe mir dann wortlos meine Hände eingecremt. Die hat zwar gemerkt daß ich still vor mich hin geweint habe und beruhigend auf mich eingeredet daß es nur zu meinem Schutz ist damit es mir nicht mal so geht wie ihr es ging, aber wie hätte ich richtig reagieren sollen und durfte die das überhaupt ohne mich zu fragen, was ich auch abgelehnt hätte?
Das war übergriffig aber deshalb weinen?
Wie alt bist Du?
In letzter Zeit haben wir ja einiges dazu gelernt, was alles an skurrilen Menschen und Meinungen um uns herum kreucht und fleucht. Der Mensch als denkendes Wesen ist eine Illusion. In deinem erlebten Fall eher ein milder Fall.
Udo Becker
Hallo,
bist du die Schwester von Lisa2504?
Nur mal so aus Interesse.
Gruß
und die Mutter unterscheidet sie wohl anhand der Nachnamen?
Es handelt sich möglicherweise um einen bestellten Artikel, der hier veröffentlicht wird, um ein bisschen Forenbetrieb zu schaffen.
Vielleicht findet sich noch ein Rechtskundiger, der den geschilderten Vorfall spaßeshalber aus juristischer Sicht beleuchten möchte.
Denn es handelt sich durchaus um ein Körperverletzungsdelikt. Nicht jeder Mensch kommt nicht mit jeder Substanz klar. Stichwörter: Allergien und Unverträglichkeiten.
manche sind sehr nah am Wasser gebaut worden.
Ne mit der hab ich nichts zu tun
Danke tokei itho. Dann weiß ich bescheit was ich nächstes mal zu tun habe. Jetzt ist eh zu spät,aber nächstes mal werde ich reagieren wenn sowas nochmal passiert.
Hand gründlich an der Oberbekleidung der fraglichen Dame abwischen und fragen, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat.
Oh oh… ich sehe es schon vor mir.
Verbotene Eigenmacht, Sachbeschädigung, Beleidigung …
Nö, ist es nicht, da Körperverletzung ein „Erfolgsdelikt“ ist, und daher ein entsprechender Taterfolg eintreten müsste. D.h. er müsste dann schon tatsächlich jemand treffen, der auf die Creme entsprechend reagieren würde. Wobei sich dann noch die Frage bzgl. des Vorsatzes stellen würde. Ohne Wissen um die entsprechende Allergie wird es auch damit nichts. Denn ganz so weit sind wir nun doch noch nicht, dass man grundsätzlich davon ausgehen müsste, dass jedermensch gegen Inhaltsstoffe gängiger Kosmetik so dermaßen allergisch ist, dass der Kontakt zu relevanten Gesundheitsschäden führen würde.
Naja, andererseits muss man sich ja nicht mit unbekannten Substanzen beschmieren lassen. Für eine KV wäre das Überschreiten der sog. Erheblichkeitsschwelle notwendig, was ich hier nicht sehe. Ich würde es aber dennoch darauf ankommen lassen und eines meiner Hauptargumente wäre dann, dass es wohl nicht sein kann, dass ich meine Haut mit einer Substanz beschmieren lassen muss, die die schmierende Person selber nicht an ihren Klamotten haben möchte. Ich muss nun auch nicht darauf vertrauen wollen, dass die mir unbekannte Personen ohne Kommentar Handcreme auf die Hand schmiert. Weiß ich in dem Moment, dass es sich nicht um etwas säurehaltiges oder anderweitig schädliches Zeug handelt? Gerade, wenn sich die Person so offensichtlich seltsam verhält, hätte ich Zweifel daran, dass die mir nur etwas gutes will.
Aber ja: wenn die Klamotten dann unrettbar versaut sind und die Substanz ungefährlich war, wird man über Sachbeschädigung reden können. Dann würde ich aber mit § 35 Abs. 2 StGB kontern wollen - aus den o.g. Gründen.
Ohnehin wäre es wieder einmal Zeit für eine Gerichtshow* im Fernsehen, wie es sie in den 1980ern gab. Verkehrsgericht zum Beispiel.
In einem solchen Format könnte man den geschilderten Fall einmal aufrollen.
(*)Nicht das, was man heute darunter versteht.
Wie würde es denn aussehen, wenn jemand eine cremige Substanz verwendet die mit Sicherheit keine Allergie oder sonstigen gesundheitlichen Probleme auslöst? Und wenn diese Person ein Mann wäre?
Dann würde ich aber mit § 35 Abs. 2 StGB kontern wollen - aus den o.g. Gründen.
Ich würde hier eher von einem Fall von Putativnotwehr ausgehen. Man kann sich in so einer Situation als Opfer nicht darauf verlassen, dass man nur mit harmloser Creme angeschmiert wird und kann insoweit eine Situation annehmen, in der eine Notwehrhandlung geboten erscheinen würde. Und diese Notwehrhandlung kann durchaus darin bestehen die Creme nicht nur „irgendwo“ abzustreifen, sondern am Täter abzustreifen, damit der die selben befürchteten Folgen des vermuteten Angriffs davon trägt.
Wie würde es denn aussehen, wenn jemand eine cremige Substanz verwendet die mit Sicherheit keine Allergie oder sonstigen gesundheitlichen Probleme auslöst?
Wo in meiner Antwort findest Du irgendeinen Hinweis darauf, dass dies an der Sache etwas ändern würde? Nein, es ändert an der Geschichte nichts.
Und wenn diese Person ein Mann wäre?
Ich habe hier nur ein genderneutrales StGB. Kannst Du mir bitte mal dein „Männer-StGB“ rüber reichen. Dann schaue ich gerne mal nach
Also,die hat sich das Zeug ja vorher selber auf die Hände geschmiert. Warum sollte sie sich selbst mit Säure beschmieren,sonst hätte ich das vieleicht wirklich an der kleidung abgestreift. Außerdem hat sie mir die Creme danach gegeben damit ich mir ein Bild machen konnte und mir mit der code check App auf ihrem Händy gezeigt was drin ist. Außer jede menge Duftstoffe die individuell Allergien auslösen können aber sehr wahrscheinlich nicht tun war nur gutes Zeug da drin. Das Zeug hieß Alverde Intensiv Handcreme für sehr trockene Hände. Meine waren aber nicht trocken und eigentlich ganz ok. Möchte nur halt vorher gefragt werden und nicht überrumpelt werden um selber zu entscheiden und wissen was in in so einem Fall in Zukunft rechtlich tun kann oder was ich machen kann ohne selber stress mit der zu bekommen. Die hat das sicher nur gut gemeint mit mir,aber ich finde sowas geht gar nicht.
sie mir die Creme danach gegeben […] Das Zeug hieß Alverde Intensiv Handcreme
Na Klasse. Etwas Wesentliches hat du uns vorenthalten. Ändert nicht viel am Gesamtzusammenhang, es ist aber erkennbar, dass mindestens keine böse Absicht, sondern irgendein Vertriebstrick dahinter steht.
Ich habe hier nur ein genderneutrales StGB. Kannst Du mir bitte mal dein „Männer-StGB“ rüber reichen. Dann schaue ich gerne mal nach
Genau darauf spielte ich an: Wenn es nicht eine ältere Dame ist, die einer jungen Frau irgendetwas auf die Haut schmiert sondern ein Mann, würde die Beurteilung wahrscheinlich anders aussehen.
Die Dame hat es eventuell nur gut gemeint, darauf könnte sie eventuell plädieren, falls es zu einem Rechtsfall wird? Nichtsdestotrotz empfinde ich es als Frechheit, jemandem (in diesem Fall Dir) ungefragt so nahe zu kommen. Es hätte ja auch sein können, dass Du allergisch auf ihre Creme reagierst.
Weine aber in so einem Fall nicht in Dich hinein, sondern sage ehrlich, dass Du das nicht willst!!!
Du musst Dir nichts gefallen lassen, was Dir nicht gefällt.
Ich würde definitiv auch keine Handcreme von einem fremden Menschen annehmen… wer weiß denn schon, wie hygienisch diese Person mit ihrem Zeugs umgeht? Nein Danke!!!