Handys im Unterricht

Liebe Experten!

Handys im Unterricht werden ein immer größeres Problem. Das reine Benutzungsverbot über die Hausordnung wird missachtet, darüberhinaus liegen inzwischen die Fensterbänke voll mit Handys zum Aufladen.

Wie sieht es mit folgenden Überlegungen zur Lösung dieser Probleme aus:

  1. Handys müssen am Eingang zur Klasse in einer „Handyparktasche“ abgegeben werden (es handelt sich um ein großes Stück Stoff mit 20 aufgenähten, transparenten und durchnummerierten Taschen.

Hierzu kamen mehrere Fragen auf:

  • Wer haftet, wenn beim Einstecken ein Handy zu Boden fällt und beschädigt wird?
  • Wer haftet, wenn die ganze Parktasche herunterfällt und mehrere Handys beschädigt werden?
  • Wer haftet, wenn Schüler sich hier gegenseitig beklauen und ein fremdes Handy herausnehmen?
  1. Handys wurden bisher vom Lehrer einkassiert, wenn sie während des Unterrichts benutzt wurden, und ins Sekretariat gebracht zur Abholung nach Unterrichtsende.

Wer haftet, wenn das Handy auf dem Weg zum Sekretariat bspw. herunterfällt und beschädigt wird?

  1. Handys sollen zukünftig bei Nutzung im Unterricht einkassiert und nur an den Ausbilder ausgehändigt werden ( -> die ihren Azubis dann richtig Ärger machen würden, Handybenutzung soll richtig unangenehme Folgen haben).
  • Ist diese Regelung rechtensß

Gibt es vielleicht andere Ideen, Handys aus der Schule zu verbannen und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben?

Danke schonmal
sagt
Noi

Hallo,

  1. Handys dürfen erst gar nicht mit zur Schule gebracht werden.

Gruss
pue

Guten Tag,

  1. Handys dürfen erst gar nicht mit zur Schule gebracht
    werden.

Das ist nicht realistisch.

Bei Grundschülern kann ich mir die Regel vorstellen.

Bei älteren Schülern, die nach der Schule nicht zwingend nach Hause gehen, ist ein mobiles Telefon eine Hilfe zur Alltagsorganisation. Es kann Eltern beruhigen, wenn Sie wissen, dass der Sohn/die Tochter sie erreichen kann, wenn es irgendwelche Schwierigkeiten/Änderungen gab (z.B. Bus verpasst, Stundenplanänderung, Sportveranstaltungen etc.).
Bei noch älteren Schülern, wie z.B. Berufsschülern, ist es schlichtweg nicht möglich, das Mitführen eines Handys gänzlich zu verbieten.

Konsequentes Verbot auf dem Schulgelände funktioniert an unserer Schule (bei Verstoß müssen es die Eltern im Sekretariat abholen / bei volljährigen Schülern, die Schüler selbst, aber erst nach Unterrichtsschluss, was u.U. dann bereits nach Sekretariatsschluss ist). Ob das in einer Berufsschule machbar ist, weiß ich nicht.

MfG
GWS

Hallo,

welche Konsequenzen drohen denn, wenn das Handyverbot missachtet wird?

Und ausserdem ist der Strom ausschliesslich für schulische Zwecke da, nicht um Handys aufzuladen. Deshalb ist das Aufladen in der Schule nicht erlaubt.

Ebensowenig wie in der Arbeit: Stomdiebstahl, Entlassung

Grüße
miamei

Hallo,

Das reine Benutzungsverbot über die Hausordnung wird missachtet,

Enthält die Hausordnung Konsequenzen, die von den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten unterschrieben wurden? Wenn ja, könnt ihr diese grundsätzlich auch durchführen.

Allerdings solltet ihr, abhängig vom Alter der Schüler, diese Konsequenzen sorgsam überlegen. Wenn die Abgabe bzw. Wegnahme der Handys eine solche wäre, solltet ihr damit rechnen, dass es Schüler gibt, die Widerstand leisten. In einer solchen Situation befinden sich die Lehrer schnell in einem Machtkampf, den sie wahrscheinlich verlieren werden. Was macht ein Lehrer, wenn sein Gegenüber sich einfach weigert, ihm das Handy auszuhändigen? Er kann die Herausgabe in dieser Situation kaum erzwingen. Der Effekt auf die anderen Schüler wäre leicht auszurechnen.

An unserer Schule besagt die Hausordnung, dass das Benutzen von Handys im Unterricht verboten ist. Definiert ist dabei, was „Unterricht“ bedeutet, in unserem Fall die stundenplanmäßige Unterrichtszeit inklusive der Stundenwechsel mit Ausnahme der ausgewiesenen Pausen. Definiert ist auch, was „Benutzen“ bedeutet: Jeglicher Umgang mit dem Handy einschließlich aller wahrnehmbarer Signaltöne, wie Klingeln, SMS-Töne, Vibration, Erinnerungen. Ein Verstoß hat einen Verweis zur Folge, und ab da unterliegt das Ganze dem normalen Gang der Disziplinierungsmaßnahmen: Drei Verweise, dann Direktoratsverweis, dann zeitlich begrenzter Schulausschluss, dann Verweis von der Schule.

darüberhinaus liegen inzwischen die Fensterbänke voll mit Handys zum Aufladen.

Das kann die Hausordnung verbieten. Die Schule muss nicht die privaten Stromkosten ihrer Schüler zahlen. Bei Zuwiderhandlungen s.o.

Wir (mit vorwiegend erwachsenen Schülern) fahren mit dieser Regelung ganz gut. Über einen zweiten Verweis hinaus gingen die Verstöße bislang nicht. Entscheidend ist, dass alle Lehrkräfte einen Verstoß gleichermaßen konsequent ahnden, sonst unterläuft man schnell das eigene System.

Jegliche Handynutzung im Schulhaus zu verbieten, halten wir weder für sinnvoll noch für durchsetzbar. Entscheidend ist für uns als Lehrer, dass der Unterricht nicht durch Handys gestört wird. (Fast) erwachsenen Schülern für einen kompletten Tag die diesbezügliche Selbstbestimmung zu entziehen, halten wir für einen nicht gebotenen Eingriff in deren Eigenverantwortlichkeit. Die Stromkosten fürs Laden übernehmen wir dennoch nicht.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo

  1. Handys dürfen erst gar nicht mit zur Schule gebracht
    werden.

Das ist nicht realistisch.

Bei Grundschülern kann ich mir die Regel vorstellen.

Grundschüler haben schon Handys? Ich leb hinterm Mond :smile:

Bei älteren Schülern, die nach der Schule nicht zwingend nach
Hause gehen, ist ein mobiles Telefon eine Hilfe zur
Alltagsorganisation. Es kann Eltern beruhigen, wenn Sie
wissen, dass der Sohn/die Tochter sie erreichen kann, wenn es
irgendwelche Schwierigkeiten/Änderungen gab (z.B. Bus
verpasst, Stundenplanänderung, Sportveranstaltungen etc.).
Bei noch älteren Schülern, wie z.B. Berufsschülern, ist es
schlichtweg nicht möglich, das Mitführen eines Handys gänzlich
zu verbieten.

Konsequentes Verbot auf dem Schulgelände funktioniert an
unserer Schule (bei Verstoß müssen es die Eltern im
Sekretariat abholen / bei volljährigen Schülern, die Schüler
selbst, aber erst nach Unterrichtsschluss, was u.U. dann
bereits nach Sekretariatsschluss ist). Ob das in einer
Berufsschule machbar ist, weiß ich nicht.

Alles was du schreibst leuchtet mir ein. Dann gibt es eigentlich nur eine Lösung für solch ein Problem. Kleine Fächer, nicht direkt Spinte, mit Schlössern, wo jeder Schüler vor Unterrichtsbeginn sein Handy einschließen kann.

Sicher ist das ein Kostenpunkt, den keine Schule übernehmen wird.

Gruss
pue

1 Like

Hallo,

Alles was du schreibst leuchtet mir ein. Dann gibt es
eigentlich nur eine Lösung für solch ein Problem. Kleine
Fächer, nicht direkt Spinte, mit Schlössern, wo jeder Schüler
vor Unterrichtsbeginn sein Handy einschließen kann.

Sicher ist das ein Kostenpunkt, den keine Schule übernehmen
wird.

Und zu Recht: An jeder Garderobe steht, dass für abgegebene Sachen keine Haftung übernommen wird. Warum sollte das in der Schule anders sein?

Ich weiß allerdings nicht, wo das Problem dabei sein soll, wenn jemand sein Handy gut verstaut (und ausgeschaltet) mit sich führt.

Gruß

Anwar

Bei uns ist das so
Hi!
Letztes Jahr war das auf einem Gymnasium so geregelt:

Das Handy ist ausgeschaltet und in der Schultasche.

Alles andere: Entzug und Abholung zum Halbjahr durch die Eltern.
Muss jemand dringend telefonieren, sagt er (in der Pause natürlich) kurz einem Lehrer Bescheid. Oder er darf im Sekretariat auch mal die Eltern anrufen wegen abholen z.B…
Pro Jahr probiert das ungefähr 1-2 Schüler pro Jahrgangsstufe mal aus :smile: und muss feststellen, dass das Handy wirklich weg ist. Der Rest glaubt das dann auch ohne austesten.

Auf der Realschule ist das etwas lockerer geregelt. Da gibt es das Handy früher wieder zurück.

Ich bin ja für die härteren Maßnahmen und zwar konsequent. Mit allem anderen tut man sich keinen Gefallen. Und den Schülern auch nicht. Erfahrungsgemäß wird eine harte Linie leichter akzeptiert als Rumgeeiere.

  1. Handys müssen am Eingang zur Klasse in einer
    „Handyparktasche“ abgegeben werden (es handelt sich um ein
    großes Stück Stoff mit 20 aufgenähten, transparenten und
    durchnummerierten Taschen.

Wie soll das gehen, wenn der Raum mal gewechselt wird, z.B. in Fachräume?

Hierzu kamen mehrere Fragen auf:

  • Wer haftet, wenn beim Einstecken ein Handy zu Boden fällt
    und beschädigt wird?
  • Wer haftet, wenn die ganze Parktasche herunterfällt und
    mehrere Handys beschädigt werden?
  • Wer haftet, wenn Schüler sich hier gegenseitig beklauen und
    ein fremdes Handy herausnehmen?

Das wäre wohl was fürs Rechtsbrett.

  1. Handys wurden bisher vom Lehrer einkassiert, wenn sie
    während des Unterrichts benutzt wurden, und ins Sekretariat
    gebracht zur Abholung nach Unterrichtsende.

Das halte ich für viel zu lasch.

  1. Handys sollen zukünftig bei Nutzung im Unterricht
    einkassiert und nur an den Ausbilder ausgehändigt werden

Zuerst hielt ich das für eine gute Idee. Aber irgendwie würde ich mich als Ausbilder missbraucht fühlen als Vollstrecker von Disziplinarmaßnahmen. Ich würd mich bedanken, wenn ich 30km zur Schule fahren müsste, um das Handy meines Azubis dort abzuholen. Ich finde, irgendwie sollten Probleme in der Schule auch zuerst einmal dort gelöst werden.

Grüße
kernig

Guten Abend,

Ich weiß allerdings nicht, wo das Problem dabei sein soll,
wenn jemand sein Handy gut verstaut (und ausgeschaltet) mit
sich führt.

Genau das.

MfG
GWS

Guten Abend,

Letztes Jahr war das auf einem Gymnasium so geregelt:

Das Handy ist ausgeschaltet und in der Schultasche.

Alles andere: Entzug und Abholung zum Halbjahr durch die
Eltern.

Die Schule bewegt sich auf rechtlich dünnem Eis, wenn sie die Handys erst zum Halbjahr zurückgibt.

MfG
GWS

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Möglich
Hi!

re: Entzug und Abholung zum Halbjahr durch die

Eltern.

Die Schule bewegt sich auf rechtlich dünnem Eis, wenn sie die
Handys erst zum Halbjahr zurückgibt.

Ja, leider.
Gibt auch immer wieder Geschichten und Eltern, die allen Ernstes mit dem Rechtsanwalt anrücken.
Das wäre mal eine rechtliche Frage, wie man das absichern müsste, damit das nicht mehr möglich ist.

Ich halte ja die mit dem „Vergehen“ direkt zusammenhängende Konsequenz (=Handyentzug) für wesentlich sinnvoller als z.B. einen Verweis.

Grüße
kernig

Hallo,

Die Schule bewegt sich auf rechtlich dünnem Eis, wenn sie die
Handys erst zum Halbjahr zurückgibt.

Ich denke die Schule ist hier im Grunde schon ins Eis eingebrochen und weiss nur nichts davon.
Das Handy ist Eigentum der Schüler und die Schule hat außer zur unmittelbaren Sicherstellung des Schulbetriebes kein Recht in die Eigentumsverhältnisse der Schüler einzugreifen.
Meines Wissens gibt es dazu schon Urteile, die das klar stellen.

Außerdem kommen noch die evtl. entgangenen Nutzungsmöglichkeiten (der Handyvertrag läuft ja weiter) und auch die dadurch nicht mehr gegebene möglickeit der Eltern mit ihren Kindern außer Haus (und umgekehrt) zu Kommunizieren und ein evtl. Verlust an Sicherheit (Möglichkeit eines Hilferufes) hinzu. Aus diesem Grund ist z. B. auch ein komplettes Verbot des Mitführens in der Schule nicht durchsetzbar.
(Auch wenn man nun einwenden könnte, dazu müsse man ja kein Handy haben, so ist festzustellen, dass die Schule das nicht vorzuschreiben hat.)

Alles in allem eine unhaltbare Regelung, die m.E. auch durch eine Aufnahme in die Hausordnung nicht abzusichern wäre.

Zur Eingangsfrage würde ich vermuten, dass hier ggf. ein Richter prüfen würde, ob die notwendige Sorgfalt aufgewendet wurde, um Schäden an und Verlust von Geräten zu vermeiden. Eine einschlägige gesetzliche Regelung gibt es m. W. nicht. Von daher sehe ich keine Möglichkeit, hier auf Nummer Sicher zu gehen.
Eine gute Haftpflicht wäre also empfehlenswert, wenn man sich nicht darauf verlassen will, dass der Dienstherr das übernimmt.

Gruß
Werner

PS: Eigentlich ist das hier ein Fall für das Rechtsbrett.

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Muss mal ein paar Infos ergänzen
Danke für eure Beiträge!

Allerdings:

  • Es handelt sich um Berufsschule, die Schüler sind also volljährig.

  • Mit Eltern gibt es kaum Kontakte und die sind ja auch nicht mehr zuständig. Eher mit den Ausbildern, die ja noch einen gewissen Einfluss ausüben können.

  • Den Artikel hatte ich ins Rechtsbrett gestellt und er wurde sofort hierher verschoben. Keine Ahnung, was das soll.

  • Das Handyverbot wird ständig missachtet und das ständige Umsetzen von Konsequenzen hält vom Unterricht ab. Und dieses Problem möchten wir gerne beherrschen!

  • An unserer Schule gibt es einen sog. Trainingsraum, in den Schüler geschickt werden, die mehrfach den Unterricht stören. Dort ist ein Aufsichtslehrer als Ansprechpartner. Die Schüler müssen einen Rückkehrplan formulieren, wie sie ihr Verhalten ändern sollten, damit der Unterricht nicht mehr gestört wird. Darüber müssen sie ein Rückkehrgespräch mit dem Lehrer führen, bevor sie zurück in den Unterricht dürfen.
    Dieses Konzept war schon oft erfolgreich, leider bedeutet es aber eine mehrminütige Unterbrechung des Unterrichts, weil ein Überweisungsschein geschrieben werden muss mit Infos für den TR-Lehrer.

Ich selbst bin in unserer Fachgruppe (Friseure) die Strengste, die Kollegen sind längst nicht so konsequent wie ich. Das macht die Sache nicht einfacher.

Dazu hätte ich gern weitere Beiträge - wenn euch noch was einfällt.

Danke bis hierhin
sagt
Noi

Hallo,

Außerdem kommen noch die evtl. entgangenen
Nutzungsmöglichkeiten (der Handyvertrag läuft ja weiter) und
auch die dadurch nicht mehr gegebene möglickeit der Eltern mit
ihren Kindern außer Haus (und umgekehrt) zu Kommunizieren und
ein evtl. Verlust an Sicherheit (Möglichkeit eines Hilferufes)
hinzu. Aus diesem Grund ist z. B. auch ein komplettes Verbot
des Mitführens in der Schule nicht durchsetzbar.

Diese Beurteilung halte ich für rechtlich nicht haltbar - entgangene Nutzung während der Schulzeit? Auch der „World of Warcraft“ account läuft ja während der Schulzeit weiter, darf man dann auch während des Unterrichts spielen?

Eine gute Haftpflicht wäre also empfehlenswert, wenn man sich
nicht darauf verlassen will, dass der Dienstherr das
übernimmt.

Das müsste dann schon grobe Fahrlässigkeit sein, damit hier die Privathaftpflicht greifen muss.

Ich finde die hier bereits vorgestellte Verweis-Regelung am sinnvollsten, da rechtlich am unkompliziertesten.

Gruß

Anwar

Guten Tag,

Gibt auch immer wieder Geschichten und Eltern, die allen
Ernstes mit dem Rechtsanwalt anrücken.

Das kann ich in diesem Fall durchaus verstehen, wenn sich die Schulleitung uneinsichtig zeigt (natürlich nur als letzte Konsequenz, nicht als erste Maßnahme).

Ich halte ja die mit dem „Vergehen“ direkt zusammenhängende
Konsequenz (=Handyentzug) für wesentlich sinnvoller als z.B.
einen Verweis.

Ich halte das Zurückhalten fürs Halbjahresende als extrem problematisch auf verschiedenen Ebenen.

MfG
GWS

1 Like

Hallo,

Außerdem kommen noch die evtl. entgangenen
Nutzungsmöglichkeiten (der Handyvertrag läuft ja weiter) und
auch die dadurch nicht mehr gegebene möglickeit der Eltern mit
ihren Kindern außer Haus (und umgekehrt) zu Kommunizieren und
ein evtl. Verlust an Sicherheit (Möglichkeit eines Hilferufes)
hinzu. Aus diesem Grund ist z. B. auch ein komplettes Verbot
des Mitführens in der Schule nicht durchsetzbar.

Diese Beurteilung halte ich für rechtlich nicht haltbar -
entgangene Nutzung während der Schulzeit? Auch der „World of
Warcraft“ account läuft ja während der Schulzeit weiter, darf
man dann auch während des Unterrichts spielen?

Es ging um den Vorschlag, das Handy bis zum Halbjahresende einzubehalten, nicht um das Nutzungsverbot während des Unterrichts.

Und da heute die Handynutzung zum normalen Kommunikationsverhalten gehört und man in vielen Fällen darauf angewiesen ist (öffentliche Telefone gibt es kaum noch), kann man den Schülern auch kaum verbieten, das Handy mit in die Schule zu bringen.
Die Frage ist, wie setzt man das Nutzungsverbot während des Unterrichts durch?

Gruß Stefan

Hallo,

Diese Beurteilung halte ich für rechtlich nicht haltbar -
entgangene Nutzung während der Schulzeit? Auch der „World of
Warcraft“ account läuft ja während der Schulzeit weiter, darf
man dann auch während des Unterrichts spielen?

Und ich glaube du hast den Beitrag auf den ich mich beziehe nicht gelesen oder nicht verstanden.

Eine gute Haftpflicht wäre also empfehlenswert, wenn man sich
nicht darauf verlassen will, dass der Dienstherr das
übernimmt.

Das müsste dann schon grobe Fahrlässigkeit sein, damit hier
die Privathaftpflicht greifen muss.

Ich würde auch eher eine Diensthaftpflichtversicherung empfehlen, da eine Privathaftpflichtversicherung hier selbst Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen wird.

Gruß
Werner

Hallo,

vielleicht solltet ihr mal drüber nachdenken, dass ihr mit Erwachsenen umgeht (auch dann, wenn gewisse Reifemerkmale gelegentlich fehlen mögen). Die von euch angedachten Maßnahmen sind nach meiner Einschätzung nur dazu angetan, Machtkämpfe zu provozieren und (als Schule) zu verlieren. Wenn ihr Leute in diesem Alter wie Grundschüler behandelt, solltet ihr euch nicht wundern, wenn es Probleme gibt.

Ich möchte den Lehrer sehen, der einem erwachsenen Schüler gegen dessen Willen das Handy abnimmt.

Warum versucht ihr es nicht mit einer Regelung, die beiden ihr Recht lässt: Während des Unterrichts und der Stundenwechsel keine Handys, in den Pausen jederzeit?

Funktioniert, wie schon beschrieben, bei uns in dieser Altersgruppe ziemlich gut.

Schöne Grüße,
Jule

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Hi,

mich würde dein Geheimrezept interessieren. Bei uns funktioniert es nicht. Ebenfalls volljährige :smile:
Das hüpfende Komma ist: wasmachst du, wenn sich jemand nciht daran hält?

die Franzi

Es ging um den Vorschlag, das Handy bis zum Halbjahresende
einzubehalten, nicht um das Nutzungsverbot während des
Unterrichts.

Ja ging es. Im selben Absatz steht dann aber:

hinzu. Aus diesem Grund ist z. B. auch ein komplettes Verbot
des Mitführens in der Schule nicht durchsetzbar.

Gruß

Anwar