Hartz4lern Grundrechte einschränken

Guten Tag,
aus der unten stehenden Hartz4 5 EUR Diskussion kam die Frage auf, ob man den Hartz4lern das Wahlrecht einschränken sollte. Z.B.

Einführungsgesetz zur Einschränkung des Wahlrechts (Wahlrechtseinschränkungseinführungsgesetzt) WahlEinEG

Änderung zu § 13 BWahlG

§ 13 Ausschluß vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,…

(hinzugefügt wird)
4. wer sich im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, gem. § 19 SGB II, befindet.

Was meint ihr? Ist das nur recht und billig, weil Hartz4ler ja nichts in die Gemeinschaft einbringen, sondern nur empfangen?
Müsste man das noch unterscheiden, zwischen denen, welche in der Zeit ehrenamtliche Arbeit leisten oder unverschuldet in Hartz4 geraten sind und denen die sich jeder Arbeit verweigern oder als Hartz4ler geboren sind? Mhhh?

Sollte man dann gleich noch eine Reihe anderer Einschränkungen durchsetzen? Z.B. Auschluss von Art. 8 (1) GG.

Mhh?

Juhe! Die nächste Verfassungsklage wegen Verstoss gegen Artikel 3 :wink:

Servus,

*„Ironie an“ für die, die nicht verstehen, was ich gleich meine*

Gute Idee! Ich meine, die tun ja nichts für die Gesellschaft und sollten dafür auch „bestraft“ werden.
Am besten machen wir das auch mit den Sozialhilfeempfängern und „Pennern“. Die sitzen und auch nur auf der Tasche und machen nichts.

Immigranten sollte man auch das Wahlrecht streichen, da diese nicht aus Deutschland kommen und somit auch nicht in deutscher Politik rumpfuschen sollen!
Ich finde auch Buddhisten sollten ausgeshclossen werden, da sie zu Religionsfremd in dieser Gesellschaft sind… nur Protestanten, Katholiken und Atheisten sollten wählen gehen.

Da muss man dann auch die „schwarzen“ ausschließen, da die eh an allen Schuld sind…

Ich bin sowieso für eine Militärdiktatur, wo alle gleich sind und der Rest „abgeschafft“ wird…

*„Ironie aus“, dass heißt liebe Leser, dass dieser Text von rechter Propaganda nicht ernst gemeint ist*

Jetzt mal ernsthaft, nur weil man Hartzer ist, heißt das lange nicht, dass diese Leute auch gleichzeitig schlecht sind. Die Leute, die behaupten, dass Hartzer die letzten Säcke sind, waren nie selber in Hartz 4 und wissen nicht, über was sie reden.

Solange alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Frauen und Männer nach dem GG gleich sind, hat jeder deutscher Bürger das deutsche Wahlrecht verdient.

mfg,

Hanzo

Leute, die behaupten, dass Hartzer die letzten Säcke sind,
waren nie selber in Hartz 4 und wissen nicht, über was sie
reden.

Mahlzeit Hanzo,

ja, ich war nie „Hartzer“ und darauf bin ich stolz.

Gruß, Joshi
PS Wer hat behauptet, das ALG2er die letzte Säcke sind?

Guten Tag,

Hallo,

aus der unten stehenden Hartz4 5 EUR Diskussion kam die Frage
auf, ob man den Hartz4lern das Wahlrecht einschränken sollte.

einschränken heisst nicht ausschliessen.

Das Wahlrecht zu modifizieren hätte m.E. durchaus seinen Reiz. (ist natürlich auch gefährlich) Aber warum sollten Eltern nicht eine Stimme für ihr Kind bekommen?

Gruß
tycoon

Das Wahlrecht zu modifizieren hätte m.E. durchaus seinen Reiz.
(ist natürlich auch gefährlich) Aber warum sollten Eltern
nicht eine Stimme für ihr Kind bekommen?

Hi,

weil niemand für einen anderen wählen darf? Ich finde das sinnvoll, wo soll man denn sonst eine Grenze ziehen? Demnächst will dann der Betreuer für seinen Betreuten wählen etc.

Jeder soll seine Stimme aus freien Stücken geben und dies unbeeinflußt, das wäre in Deinem Beispiel ja nicht möglich.

Gruß
Tina

Deutschl. weiß sich vor solchen Ideen zu schützen
Hallo,

aus der unten stehenden Hartz4 5 EUR Diskussion kam die Frage
auf, ob man den Hartz4lern das Wahlrecht einschränken sollte.

Was meint ihr? Ist das nur recht und billig, weil Hartz4ler ja
nichts in die Gemeinschaft einbringen, sondern nur empfangen?
Müsste man das noch unterscheiden, zwischen denen, welche in
der Zeit ehrenamtliche Arbeit leisten oder unverschuldet in
Hartz4 geraten sind und denen die sich jeder Arbeit verweigern
oder als Hartz4ler geboren sind? Mhhh?

sag mal gehts noch? Nur weil jemand keinen Job hat, willst Du ihm die verfassungsmäßigen Rechte entziehen?

Man hat sich aber schon bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes Gedanken dazu gemacht und entsprechende Mechanismen eingebaut, damit solche Sachen NIE WIEDER in Deutschland geschehen und die Menschheit vor solchen Leuten wie Dir geschützt wird.

GG Art.79 Absatz 3:

http://bundesrecht.juris.de/gg/art_79.html

Hallo,

  1. wer sich im Bezug von Leistungen zur Sicherung des
    Lebensunterhalts, gem. § 19 SGB II, befindet.
    Was meint ihr? Ist das nur recht und billig, weil Hartz4ler ja
    nichts in die Gemeinschaft einbringen, sondern nur empfangen?

nein, natürlich nicht. Sie sind Bürger wie alle anderen auch und haben dementsprechend das gleiche Recht, sich durch Wahlverhalten in die politischen Prozesse einzubringen.

Das Ergebnis wird in den nächsten paar Jahren vielleicht etwas unerfreulich, aber das ist dann der Preis für die Demokratie.

Gruß
Christian

Natürlich soll man das… und sämtlichen Rentnern auch, die beziehen schliesslich auch Leistungen vom Staat.

Dann würde es übrigens wieder interessant wer denn jetzt mehr Wähler verl,oren hat :wink:

das GG unangetastet zu lassen???

sag mal gehts noch? Nur weil jemand keinen Job hat, willst Du

Ich nicht, war Joshis Idee, guckst du unten nach. Da es offensichtlich solche Meinungen gibt, habe ich die Frage mal aufgeworfen.

ihm die verfassungsmäßigen Rechte entziehen?

Man hat sich aber schon bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes
Gedanken dazu gemacht und entsprechende Mechanismen eingebaut,
damit solche Sachen NIE WIEDER in Deutschland geschehen und
die Menschheit vor solchen Leuten wie Dir

Lesen Steve, lesen. Dann die Jobs machen.

geschützt wird.
GG Art.79 Absatz 3:
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_79.html

Und bist du sicher, dass das GG unangetastet ist und/oder bleibt. es ist schin einmal für Hartz4 geändert worden. Keiner der Nicht-Hartzler hat sich dran gerieben! Interessant nicht?

erkläre

Das Wahlrecht zu modifizieren hätte m.E. durchaus seinen Reiz.
(ist natürlich auch gefährlich) Aber warum sollten Eltern
nicht eine Stimme für ihr Kind bekommen?

Nur Eltern für Kind oder auch im Hartz4-Bereich oder Sonstiges?
MfG

Dagegen würde aber nicht verstoßen…denn dazu müsste Art. 3 (3) heißen:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Vermögensverhältnisse , seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Hätten die Väter des Grundgesetzes das reingeschrieben, wäre wohl zwangsläufig Kommunismus die einzig mögliche Staatsform gewesen.

smalbop

Hallo

Solange alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Frauen
und Männer nach dem GG gleich sind, hat jeder deutscher Bürger
das deutsche Wahlrecht verdient.

Menschen und Deutsche sind zwei unterschiedliche Begriffe im Grundgesetz:

Jeder Deutsche ist ein Mensch.
Aber nicht jeder Mensch ist Deutscher.

Und das Wahlrecht haben nach § 12 Bundeswahlgesetz nur letztere. Und auch von denen nicht alle.

smalbop

Hallo

Nein, das schützt nur die Grundrechte in Artikel 1 bis 20. das Wahlrecht wird anders geregelt.

Gruß
smalbop

Und was ist mit den reichen Schmarotzern?
Hallo

Zählen die reichen Erben und sonstigen Millionäre, die oft auch nicht von ihrer eigenen Arbeit leben, auch zu den Kandidaten für den Entzug des Wahlrechts?

smalbop

Hallo

Jeder Deutsche ist ein Mensch.
Aber nicht jeder Mensch ist Deutscher.
Und das Wahlrecht haben nach § 12 Bundeswahlgesetz nur
letztere. Und auch von denen nicht alle.

also lässt man bei HatzIVlern einfach die Staatbürgerschaft ruhen und schon passt das.

T.

Hm… dann darf ich Berlin-Neukölln also nicht als Herkunft definieren :wink:

Zählen die reichen Erben und sonstigen Millionäre, die oft
auch nicht von ihrer eigenen Arbeit leben, auch zu den
Kandidaten für den Entzug des Wahlrechts?

Hallo smalbop,

blos kein Neid, die leben wenigstens nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

Gruß, Joshi
nixgeerbtundzufrieden

Hallo,

aus der unten stehenden Hartz4 5 EUR Diskussion kam die Frage
auf, ob man den Hartz4lern das Wahlrecht einschränken sollte.

das hatten wir schon mal.
Da gab es ein Wahlrecht in dem die oberen mehr Stimmanteile hatten als die Bevölkerung.

War glaub ich zur Zeit 1920 - 1930 oder so.

Grüße RS99

Hallo,

GG Art.79 Absatz 3:
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_79.html

Und bist du sicher, dass das GG unangetastet ist und/oder
bleibt. es ist schin einmal für Hartz4 geändert worden. Keiner
der Nicht-Hartzler hat sich dran gerieben! Interessant nicht?

hast Du den Link mal angeklickt, gelesen und verstanden?

Gruß

S.J.