Hallo,
ja, bin in allen Punkten durchaus einverstanden, auch wenn es mir natürlich viel mehr Spaß machen würde, wenn du mir zustimmen müßtest, statt umgekehrt.
MFG Cleaner
Hallo,
ja, bin in allen Punkten durchaus einverstanden, auch wenn es mir natürlich viel mehr Spaß machen würde, wenn du mir zustimmen müßtest, statt umgekehrt.
MFG Cleaner
Ist das Urteil schon raus, dass er betrogen hat oder ist das
nur ein Volksurteil?
Hier geht’s nicht um Betrug im juristischen Sinne - der steht gar nicht zur Diskussion.
Gruß
Anwar
Hier geht’s nicht um Betrug im juristischen Sinne - der steht
gar nicht zur Diskussion.
Also geht es um Betrug im Sinne des Pöbels, oder? Tut mir Leid, dass ich schwere Worte nicht so inflationär benutze wie der typische Wutbürger. Für mich muss man eben Betrug nachweisen und da reicht kein „Der hat Gel im Haar und ein „von“ im Namen, der muss einfach betrügen“ aus.
Also geht es um Betrug im Sinne des Pöbels, oder?
Nein, es geht um Betrug im Sinne der deutschen Sprache - denn dieses Wort ist umfassender als die rein juristische Definition. Jemand kann z.B. auch beim Kartenspiel „betrügen“, auch wenn das kein juristischer Betrug ist. Genausowenig ist ein Ehebrecher, juristisch gesehen, ein Betrüger. Dennoch sprechen wir bei Ehebruch vom Betrügen.
Fachsprache und allgemeiner Sprachgebrauch und selbst verschiedene Fachsprachen untereinander definieren Worte einfach unterschiedlich. Das ist völlig normal. Mehr darüber gerne im Deutschbrett.
Hallo,
Also geht es um Betrug im Sinne des Pöbels, oder? Tut mir
Leid, dass ich schwere Worte nicht so inflationär benutze wie
der typische Wutbürger. Für mich muss man eben Betrug
nachweisen und da reicht kein „Der hat Gel im Haar und ein
„von“ im Namen, der muss einfach betrügen“ aus.
Anwar hat absolut Recht. Es mag hier eine Vielzahl von Vorschriften Relevanz für eine Prüfung entfalten - von der Verletzung des Urheberrechts bis hin zu Urkundsdelikten - der Betrug scheint in diesem Fall jedoch zunächst einmal nicht gegeben. Betrug im Sinne der Vorschrift setzt u.a. nämlich immer eine Vermögensverfügung voraus, die ein Dritter aufgrund eines auf einer Täuschungshandlung beruhenden Irrtums trifft.
„Verkaufe“ ich dir also ein Auto, von dem ich dir weismache, dass es mir gehöre, welches ich tatsächlich aber gar nicht besitze, betrüge ich dich dann (vollendet), wenn du mir das Geld dafür gibst.
Die juristische Fachsprache (Register) ist, wie Anwar bereits sagte, in der Tat sehr komplex und unterscheidet sich deutlich von der Umgangssprache. Beispielsweise kann der „Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe verlangen“, es gibt Unterscheidungen zwischen „Zustimmung“ und Einwilligung", es gibt eigene Bedeutungen für „regelmäßig“ oder „unverzüglich“.
MfG Cleaner
Hallo,
schliesslich hat er ja auch dafür gesorgt, dass bei der FDP
schonmal ein Meister vom Himmel gefallen ist.die These, dass Westerwelle am Tod des J. Möllemann beteiligt
gewesen sein könnte, kannst du doch sicherlich fundieren?
W. hat sich ja mit Grausen von M. abgewendet, wie alle anderen auch (verständlicherweise).
Aber anschliessend war er unangefochtener Spitzenmann der FDP.
Frau Möllemann-Appelhoff wollte ja auch niemanden von der FDP auf der Trauerfeier sehen.
Gruß
T.
Für mich muss man eben Betrug
nachweisen und da reicht kein „Der hat Gel im Haar und ein
„von“ im Namen, der muss einfach betrügen“ aus.
Du meinst also, wenn man ein „von“ im Namen hat, ist man über jeden Zweifel erhaben und darf keinesfalls vom Pöbel kritisiert werden, egal was man tut?
Die B-Zeitung hat das ja versucht den Leuten einzureden. Scheint ja bei manchen geklappt zu haben.
Das hat mit vergessen nichts zu tun.
Das Thema ist doch nun durchgekaut bis zum Erbrechen.
Dann beschwer dich doch bitte bei Herrn Guttenberg, schließlich hat er die ganze Sache hochgekocht.
Gruß
Anwar
Du meinst also, wenn man ein „von“ im Namen hat, ist man über
jeden Zweifel erhaben und darf keinesfalls vom Pöbel
kritisiert werden, egal was man tut?
Ich bin der Meinung, dass Betrug nachgewiesen werden muss. Du scheinst das anders zu sehen, für dich scheint die Rechtsprechung nicht zu zählen.
Hallo,
Die juristische Fachsprache (Register) ist, wie Anwar bereits
sagte, in der Tat sehr komplex und unterscheidet sich deutlich
von der Umgangssprache.
Und hier liegt auch das Problem. Der Wutbürger sollte sich nicht zu Themen äußern, die er nur umgangssprachlich erfasst. Das hilft niemanden. Betrug muss nachgewiesen werden, das ist ein Fakt und keine umgangssprachliche Definition.
Ich bin der Meinung, dass Betrug nachgewiesen werden muss. Du
scheinst das anders zu sehen, für dich scheint die
Rechtsprechung nicht zu zählen.
Der Vorsatz ist ja wohl schon nachgewiesen. Aber weil nicht sein kann was nicht sein darf, muss wohl noch weiter diskutiert werden.
Und hier liegt auch das Problem. Der Wutbürger sollte sich
nicht zu Themen äußern, die er nur umgangssprachlich erfasst.
Das hilft niemanden. Betrug muss nachgewiesen werden, das ist
ein Fakt und keine umgangssprachliche Definition.
Du hast gar nicht verstanden, was Cleaner geschrieben hat, nicht wahr?
Nein, es geht um Betrug im Sinne der deutschen Sprache - denn
dieses Wort ist umfassender als die rein juristische
Definition.
Dann schreibe „Er hat im Sinne der deutschen Sprache betrogen“ oder „im nichtstrafrechlichen Sinne“, auch wenn das Quatsch ist, denn Betrug sehr eindeutig. Ansonsten ist es eine Anschuldigung, die so nicht gegeben ist. Das hier ist kein Spiel, hier geht es um einen Menschen, auch wenn dieser Mist gebaut hat.
Das hier ist auch kein Ort, wo man umgangssprachlich redet. Klare Antworten bedürfen einer klaren verständlichen Sprache und keiner „Boah, foll krass, Alda, der hat bedrogen.“
Das hier ist auch kein Ort, wo man umgangssprachlich redet.
Klare Antworten bedürfen einer klaren verständlichen Sprache
und keiner „Boah, foll krass, Alda, der hat bedrogen.“
So einer klaren Sprache wie „auch wenn das Quatsch
ist, denn Betrug sehr eindeutig.“
Zitiert aus:
Dann schreibe „Er hat im Sinne der deutschen Sprache betrogen“
oder „im nichtstrafrechlichen Sinne“, auch wenn das Quatsch
ist, denn Betrug sehr eindeutig.
Dann schreibe „Er hat im Sinne der deutschen Sprache betrogen“
Äh… ich schreibe doch schon auf deutsch, wozu soll ich nochmal extra herausstreichen, dass ich
Das hier ist auch kein Ort, wo man umgangssprachlich redet.
Entschuldige mal, „Betrug“ ist kein umgangssprachliches Wort. Dass das Wort eine fachsprachlich engere Definition hat, diskreditiert den allgemeinen Sprachgebrauch nicht.
Ich glaube du kennst den linguistischen Unterschied zwischen allgemeinem Sprachgebrauch und Umgangssprache nicht.
Klare Antworten bedürfen einer klaren verständlichen Sprache
und keiner „Boah, foll krass, Alda, der hat bedrogen.“
Auch wenn du das nicht begreifen willst, „Betrug“ hat eine klare Definition im normalen Sprachgebrauch und die ist hier erfüllt. Das, jedenfalls, ist meine Meinung. Deine infantilen Versuche den allgemeinen Sprachgebrauch in ein proletarisch-bildungsfernes Licht zu rücken erscheinen einfach nur lächerlich.
Und ja, es geht hier um einen Menschen, einen Menschen, der zu Zeit seiner Amtsausübung mehrfach „kurzen Prozess“ mit anderen gemacht hat. Anderen, übrigens, die sich ihre Berufsbezeichnung nicht erschlichen und erlogen haben.
er ist in guter Geselschaft
In gewissen Kreisen grassiert diese Seuche wohl:
http://meedia.de/details-topstory/article/mogelte-si…
In gewissen Kreisen grassiert diese Seuche wohl:
http://meedia.de/details-topstory/article/mogelte-si…
Nun wird mehr nachgesehen. Das ist auch ein großer Verdienst von Guttenberg. Dankt ihm dafür.
Nun wird mehr nachgesehen. Das ist auch ein großer Verdienst
von Guttenberg. Dankt ihm dafür.
ROFL. Der war gut.
Hi,
ich hatte mich nicht beschwert, sondern gewundert.
Das war natürlich fahrlässig, denn auf diesem Brett sollte einen nichts mehr wundern.
Gruß
Cassius
Der Vorsatz ist ja wohl schon nachgewiesen.
Wo kann ich Einblick in die Rechtsprechung haben?