Hat sich der steuerfreie Betrag auf Rente geändert?

Hallo,

ich bin 2009 in Rente gegangen und habe den dort geltenden steuerfreien Teil über die Jahre einigermaßen konstant gehabt. In der unverbindlichen Steuerrechnung von Elster weicht für die Steuer 2022 dieser Betrag nun deutlich (natürlich zu meinen Ungunsten) vom Wert der letzten Jahre ab. Weiß jemand, ob diese Regel mit dem festen steuerfreien Teil nicht mehr gilt?

Gruß
Pauli

Tante google hilft…
Deutsche Rentenversicherung:
" Entscheidend für den Rentenfreibetrag ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2023 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei , 83 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden."
Für Rentenbeginn 2009 sind das 42% Steuerfrei, 58% müssen Versteuert werden. Das wird nicht verändert. Darüber hinaus werden die jährlichen Rentenerhöhungen voll versteuert. Das sind die „Rentenanpassungsbeträge“. Auf Antrag kann man den aktuellen Wert von der Rententenvesicherung jährlich erhalten.
MfG

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Was du zitierst, ist jedem Rentner, der Einkommensteuer zahlt, bekannt. Die Frage war, ob sich der steuerfreie Anteil der Rente für 2022 verändert hat.

Hi,

der Haken könnte das hier sein:

2005 wurde die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundlegend geändert. Betroffen sind alle Rentenzahlungen – auch Renten, die bereits vor dem 1.1.2005 begonnen haben (sog. Bestandsrenten).

Für 2005 bereits bestehende Renten (Bestandsrenten) beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Erhöhungsbeträge aus regelmäßigen Rentenanpassungen nach 2005 sind aber in voller Höhe steuerpflichtig.

(Hervorhebung durch mich)

Deine Rente hat 2009 angefangen, Besteuerungsanteil liegt nach der Tabelle auf der oben verlinkten Seite bei 58 %, aber wie bereits erwähnt, alles, was danach an Erhöhungen kam, will voll besteuert. Allerdings kann ich mich keiner übermäßigen Rentenerhöhung erinnern, insofern ist das, was du schilderst, schon etwas komisch.

Gruß
Christa

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Wie ich schrieb, das ändert sich nicht mehr, das ist in Stein gemeißelt. Für jeden, der in einem bestimmten Jahr in die Rente geht, bleibt bis Renten(Lebens)ende gleich. Was sich ändert, das ist der Rentenanpassungsbetrag.

Eine antwort von chatGPT:

"Die steuerfreie Rente in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Jahr des Rentenbeginns, der Höhe der Rente und dem persönlichen Steuersatz. Grundsätzlich ist die steuerfreie Rente für Neurentnerinnen und Neurentner, die im Jahr 2040 oder später in Rente gehen, ausgeschlossen.

Für Personen, die vor 2040 in Rente gehen, gelten unterschiedliche Regelungen. Für Rentnerinnen und Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, gilt eine lebenslange Steuerfreiheit der Rente. Bei Rentnern, die zwischen 2005 und 2040 in Rente gehen, wird die Rente schrittweise besteuert, wobei der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr um 1 Prozent erhöht wird. Ab 2040 wird dann die volle Rente steuerpflichtig sein.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Besteuerung der Rente in Deutschland regelmäßig überarbeitet werden können und sich daher ändern können."

Gibt es noch Fragen?

In der gesetzlichen Rentenversicherung gab es zum 01,07.2022 eine Erhöhung von 5,35% im Westen und 6,12% im Osten. Das ist seit langen Jahren die prozentual höchste Erhöhung.

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ach, ok. Meine Mutter hat ihre Nebenkostenabrechnung noch nicht bekommen, deswegen steht die Steuererklärung auch noch aus, spätestens da hätte ich es mitbekommen. :slight_smile:

Chatgpt ist ein trainiertes neuronales Netz. Wissen ist aber keine Mehrheitsentscheidung. Weshalb man von Chatgpt beliebigen Schwachsinn vorgesetzt bekommt. Frag ihn mal nach Informationen über dich selber.

Chatgpt ist KEIN Ersatz für eine Suchmaschine! Schon mal versucht, an die Quelle des „Wissens“ einer AI zu kommen? Informier dich gefälligst, bevor du Blödsinn verbreitest!

Als kleine Anekdote ein Text einer AI zum Thema „Sonnenuntergang im Weserbergland“ (Bild, „gemalt“ von einer anderen AI):
Die Sonne geht über dem Weserbergland unter, weil sich in diesem Gebiet die Zeit langsamer abspielt. Dies wurde durch eine Studie der Universität Potsdam herausgefunden. Die Studie untersuchte, warum sich in diesem Gebiet die Zeit langsamer abspielt. Die Erklärung dafür ist, dass die Anziehungskraft des Gebirges auf die Sonne stärker ist als die Anziehungskraft der Erde. Dadurch bleibt die Sonne länger am Himmel stehen und geht später unter. Dies ist ein interessanter Effekt, der durch die Besonderheiten des Weserberglandes entsteht.

danke an alle, die die Diskussion bereichert haben. Ich habe daraus entnommen, daß dieser damals in 2010 festgelegte %-Satz für alle Folgejahre konstant bleibt, 2010 deshalb (ich habe vergessen, das zu erwähnen), weil der Rentenbeginn zwar 2009 war, aber 2010 erstmalig das ganze Jahr berücksichtigt werden konnte. Das war über die Jahre auch so geblieben. Das Finanzamt zog stets diesen konstanten Betrag vom Brutto ab. Es liegt auf der Hand, daß Rentenerhöhungen nichts an diesem konstanten Betrag ändern.
Ich lasse mir von Elster immer die zu erwartende Höhe der Rückzahlungen ausrechnen. Das war bislang immer einigermaßen richtig. Jetzt aber bei der Steuererklärung 2022 liegt dieser „konstante“ Wert erheblich daneben. Allerdings scheint Elster komplett neu aufgebaut worden zu sein. Wahrscheinlich ein Programmierfehler. Ich bin nun aber darauf vorbereitet, nach der „echten“ Steuerabrechnung dann zu reklamieren.

Gruß
Pauli

mein Beitrag war nicht korrekt formuliert: es sollte heißen:
Ich habe daraus entnommen, daß der Betrag zu dem damals in 2010 festgelegte %-Satz für alle Folgejahre konstant bleibt,

Servus,

es ist ungefähr das Selbe.

Auch eine Suchmaschine setzt Dir ziemlich beliebiges Zeugs vor und ersetzt weder Dein eigenes Urteil, noch Deine Fähigkeit, eine Quelle zu validieren, noch das Wissen von Leuten, die sich in einer Materie auskennen.

Dass die Frage sowohl von einer beliebigen Gugel-Suche als auch von chatGPT in gleicher Weise falsch beantwortet wurde, zeigt ziemlich deutlich auf, wo die Schwachstellen an der Überzeugung liegen, man „müsse das einfach nur schnell gugeln“: Kann man machen, aber das Ergebnis ist dann halt so.

Anmaßend ist es freilich, die letzten Reste von wewewa mitsamt den letzten verbliebenen Experten auf eine Ebene mit solchem Zeug zu stellen.

Schöne Grüße

MM

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Kannst du bitte mal beantworten, was daran falsch war? Die Antworten decken auch meine Informationen, die ich bei der Geschäftsstelle der Rentenversicherung erhalten habe.
Auch pauli_441 bestätigt das.

Die „Antwort“ von ChatGPT hatte so ziemlich genau NULL mit der Frage von @pauli_441 zu tun.

tut mir Leid, daß ich meine eigenen Ausführungen erneut korrigieren muß, aber was hier steht soll wenigstens richtig sein: Der %-Satz ist 2009 mit 42% steuerfrei festgelegt. Berechnet wurde der steuerfreie Betrag aber erst in 2010, weil dort erstmalig die Rente ganzjährig gezahlt wurde.

So, ich hoffe, daß nun alles korrekt beschrieben ist.
Gruß
Pauli

Die Erhöhung 2022 sollte ja auch ein bißchen die ausgefallene Rentenerhöhung 2021 kompensieren.

Der wesentliche Punkt

wurde überhaupt nicht angesprochen, sondern die an sich einfache Frage wurde mit einem riesigen Wortschwall zu etwas schrecklich Diffizilem aufgeblasen.

Dass die Besteuerung der mit dem ersten Bescheid bei Eintritt festgestetzten Rente nicht später verändert wird, ist eine Binsenweisheit, die keine Antwort auf die vorgelegte Frage bietet. Chatbot heißt halt wörtlich übersetzt Plappermaschine, und das trifft ziemlich genau den Kern.

Schöne Grüße

MM

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Vielleicht liest man die Beiträge, bevor

Wo soll das bitte hier stehen?

und das hier:

ist ganz schlicht falsch.

Schöne Grüße

MM

Auf der Site „https://fm.rlp.de/de/themen/steuerrecht/fragen-und-antworten/rentenbesteuerung/

steht:

Jahr des Rentenbeginns / Besteuerter Anteil an der Rente

bis 2005 / 50 %
2006 / 52 %
2007 / 54 %
2008 / 56 %
2009 / 58 %
2010 / 60 %
2011 / 62 %
2012 / 64 %
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  1. Bleibt der steuerfreie Teil der Rente für mich immer gleich?

Ja, und zwar in Form eines feststehenden Euro-Betrags. Dieser Betrag wird im Prinzip für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Der Rentenfreibetrag ändert sich nur bei außerordentlichen Rentenanpassungen, wie zum Beispiel durch die 2014 eingeführte so genannten Mütterrente (siehe Frage 22).

Für Renten, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, wird der steuerfreie Betrag anhand der Jahresrente in 2005 ermittelt. Für alle anderen Renten wird der steuerfreie Betrag ermittelt anhand der Jahresrente des ersten Kalenderjahrs, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt.

Also wen du schlauer bist als alle andere, dann streiche ich die Segeln.
MfG

Ja wat denn nu?

Bleibt der steuerfreie Betrag gleich oder der besteuerte Anteil?

Ich schlage vor, wir sprechen uns sechzig oder siebzig ESt-Fälle später wieder. Eins weiß ich übrigens: Die ESt-Erklärung von Tante Roswitha Gugel werde ich nicht bearbeiten - die darf sie ganz hübsch selber machen.

Und noch ein heißer Tipp beim Gugeln: Die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von Renten und vielen anderen Einkünften findet man mit oder ohne Gegugele hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/

Schöne Grüße

MM