Hi,
http://www.welt.de/politik/deutschland/article110401…
"In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten gesagt, er spreche Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen – auch wegen ihrer Hautfarbe. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde."
Was aendert das jetzt in der Praxis? Muessen Polizisten jetzt Angst haben wegen „Rassismus“ angezeigt zu werden wenn sie Auslaender ueberpruefen? Oder muessen sie jetzt vor jeder Massnahme sagen „Diese Massnahme erfolgt nicht wegen Ihrer Hautfarbe, sondern weil wir den Verdacht haben dass…“?
Gruss
K