Hautfarbe darf kein Kontrollgrund (mehr) sein

Vergiss es! Es hat nichts mit Familie und auch nichts mit
Kleingewerbe zu tun, sondern damit, dass man den Ermittlern
durch genügend Beispiele und Vorfälle in einem bestimmten
Milieu einen Anlass/Grund gegeben hat in diese Richtung zu
ermitteln. Daran ist nicht die Polizei, sondern z. B. die
italienische Mafi/Camorra/etc. Schuld (Stichwort Duisburg).

wenn du die berichterstattung in den letzten monaten aufmerksam verfolgt hättest, wüsstest du, dass es überhaupt keinen anhaltspunkt dafür gab, dass die ermordeten männer auch nur andeutungsweise etwas mit irgendeiner mafia-ähnlichen organisation zu tun hatten.

Die Angehöigen der Opfer sind immer genau so Opfer der
Täter…egal wer die Täter sind und woher sie kommen!

in diesem fall waren die angehörigen aber vor allem die opfer völlig verfehlter polizeiermittlungen.

lux

Die Angehöigen der Opfer sind immer genau so Opfer der
Täter…egal wer die Täter sind und woher sie kommen!

nur opfer der täter?

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-82995574.html

lux

Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet,
dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für
unerlaubte Einreisen genutzt werde."

Und wer die Sache näher verfolgt hat, liest, dass die Polizei selbst in der Verhandlung vor dem OVG diesen Grund nicht aufrecht erhalten und sich im Weiteren bei der Frage, warum überhaupt kontrolliert wurde, in Widersprüche verwickelt hat. U.A. wurde dort auch mal behauptet, er sei wegen Schwarzfahrens kontrolliert worden.

Das hat das OVG dazu bewogen, davon auszugehen, dass es letztlich überhaupt keinen Grund zur Kontrolle hab und allein die Hautfarbe der Grund war, was nach deutschem Recht nicht zulässig ist.

vgl. etwa

http://www.fr-online.de/rhein-main/urteil-gegen-poli

Die weiteren Fragen erübrigen sich damit.

Gruß
Dea