Hi
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Kay
Hi
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Hallo, Kay,
ganz unproblematisch ist die Sache nicht. Keinesfalls dürfen Gentests gegen den Willen eines Betroffenen gemacht werden, da die Ergebnisse u.U. erhebliche (und ggf. nachteilige) Auswirkungen auf ihn/sie haben können.
Ausschließlich zum Zweck der Abstammungsfeststellung sehe ich aber keinen Grund zum Verbot, es reicht m.E. die Ergebnisse solcher Tests als nicht gerichtsverwendbar zu deklarieren.
Gruß
Eckard
Hallo Kay!
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Das Thema taucht auch schon in folgendem Thread auf: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Grüße,
Christiane
Hallo Kay,
das Thema wurde tatsächlich heftigst in verschiedenen Foren diskutiert.
Ich kann mir Situationen vorstellen, wo ein Vater, zB im Rahmen von Unterhaltsleistungen, einen diskreten Vaterschaftstest anwenden möchte. Die diskrete Möglichkeit, dem Kind eine Zahnbürste zu geben, diese an ein Labor zu senden und so eine gewissem verbesserte Handlungsposition zu erreichen, wäre dann in Zukunft ein Strafbestand, der mit Freiheitsstrafen bis zu einem jahr geahndet werden kann.
Wenn ich für den Verzicht auf eine öffentliche Vaterschaftsklage durch eine diskrete, private Laboranalyse für ein Jahr ins Gefängnis muss bzw. dies mit anderen Straftatbeständen (schwere Körperverletzung, Betrug, etc.) vergleiche, für die man mit einer ähnlichen Strafe rechnen muss, dann ist mein Rechtsverständnis ziemlich gestört.
Gruss,
Klaus
Vaterschaftstest anwenden möchte. Die diskrete Möglichkeit,
dem Kind eine Zahnbürste zu geben, diese an ein Labor zu
senden und so eine gewissem verbesserte Handlungsposition zu
erreichen, wäre dann in Zukunft ein Strafbestand, der mit
Freiheitsstrafen bis zu einem jahr geahndet werden kann.
Viele würden dieses Risiko eingehen, denn wer zahlt schon gerne 20 Jahre für ein Kind, dass ihm irgendein anderer untergeschoben hat?
Wurde dieses Verbot nicht von einer Frau vorgeschlagen? Wen wundert es?
Es ist ein Freischein für die Frau, ohne Risiko sich durch die Welt zu poppen, der betrogenen Ehemann darf ja keinen Test machen und ist anschließend der Doofe.
Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn es verboten ist, der Test aber zeigt, dass man nicht der Vater ist und man die Frau verklagen möchte (Geld zurück Garantie). Ist das dann überhaupt möglich?
Meine Meinung ist, daß der Mann sehr wohl das Recht dazu hat. Er kann ja wohl im Gegensatz zur Frau nicht sicher wissen, wer der Erzeuger des Nachwuchses ist. Gruß
Hi,
dann weiß ich erstmal, dass es nicht mein Kind ist. Dann würde ich überlegen, ob ich es trotzdem akzeptieren kann.
Wenn nicht, einfach aus einem vorgeschobenem Grund die Vaterschaft anfechten, dann wird halt noch ein Test gemacht.
Ich würde es mit den Tests anders machen:
- Der Vaterschaftstest wird aufgrund der hohen wirtschaftlichen bedeutung der Vaterschaft obligatorisch (hier gehts ja sowieso vorrangig ums Geld)
- Beide Partner können übereinstimmend auf den Test verzichten, der Vater erkennt damit die Vaterschaft an.
- Die Mutter kann ihn verweigern, der Mann wird in diesem Fall aber von Unterhaltszahlungen freigestellt.
Einige untergeschobene Kinder könnte man aber schon ganz einfach an der Blutgruppe erkennen, wenn man ein bischen was über Vererbung weiss.
A.
Hallo,
Wieso eigentlich heimliche Tests? Ich finde das schon bedenklich, weil es in das Persönlichkeitsrecht des Kindes eingreift. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, sollte so ein Test natürlich möglich sein. Aber wieso heimlich? Besonders die Kinder (deren Gene ja für den Test verwendet werden) sollten informiert sein. Wenn die noch zu klein sind, dann eben stellvertetend das Jugendamt oder das Vormundschaftsgericht.
Viele Grüße,
Sandra
Hallo Antares,
Meine Meinung ist, daß der Mann sehr wohl das Recht dazu hat.
Er kann ja wohl im Gegensatz zur Frau nicht sicher wissen, wer
der Erzeuger des Nachwuchses ist.
Hier stimme ich dir zu. Auch ich finde, der vermeintliche Vater
hat ein Recht darauf, zu wissen, ob er der leibliche Vater eines
Kindes ist.
Schade, dass man(n) solche Tests teilweise heimlich machen lassen
muss.
Gruß
retour
D
Hallo Kay,
zunächst einmal sollte man sich die Motivation dieser Tests ansehen.
Diese sind so vielfältig wie das Leben eben ist.
Das ist vielleicht irgendeine Person aus dem Umfeld, die der Mutter eins auswischen will und in eine Familie eingreift, in der der Vater vielleicht bisher ahnungslos war, oder der vieleicht auch nichts wissen wollte und lieber mit einer Lüge lebte. Diesen Fall haben die Beführworter des Verbotes im Kopf.
Da ist vielleicht der Mann, der aus irgendwelchen GRünden plötzlich zweifelt, der weiss daß diese garnicht bei seiner Frau liegen und der sich lieber heimlich Gewissheit beschafft als sich weiter von seinen Zweifeln zerfressen zu lassen. Diesen Fall haben die Gegner im Kopf.
Da ist vieles denkbar. Man solte sich aber im Klaren darüber sein, daß all dies durch ein Verbot nicht geändert werden wird.
Die Labors in Holland und Litauen reiben sich schon die Hände. Ein Verbot ändert also an den menschlichen Entscheidungen nichts.
Dann sollte man sich ansehen, wie die rechtliche Situation derzeit ist.
Derzeit kann Vaterschaft nämlich nur entweder unmittelbar nach der Geburt, oder später nur innerhalb von 2 Jahren „Nach Kenntnis von Umständen, die geeignet sind Zweifel an der Vaterschaft zu wecken“ angefochten werden. Diese Umstände sind sicher nicht von der Art „Ich bin FC Fan, der Jung will zur Fortuna. Der kann nicht von mir sein“.
Das müssen schon handfeste sein, wie etwa ein Vaterschaftstest. Ist der verboten, bleibt kaum noch eine Möglichkeit, die Vaterschaft überprüfen zu lassen.
Eine Vaterchaft ist eben durchaus nicht einfach so jederzeit gerichtlich überprüfbar. Vielmehr muss dazu eine Anfechtungsklage geführt werden, und gerade hat das OLG Celle einen heimlichen Vaterschaftstest nicht als Kenntnis dieser Umstände akzeptiert, wiel er illegal sein. Das heißt das Gericht hat die Klage gar nicht erst angenommen.
Die Frage für die Zukunft ist letztlich, welche Interessen und Rechte höher gewichtet werden sollen. Das des Vaters auf Klärung seiner Vaterschaft, das des Kindes auf informelle Selbstbestimmung, oder das der Mutter auf, ja worauf denn?
Kindesunterschiebung ist eine Straftat, und auch wenn diese praktisch nie nachgewisen werden kann, weil man der Mutter im Zweifel niemals Vorsatz nachweisen können wird, sehe ich nicht welche Rechtsgüter der Mutter hier geschützt werden sollten. Das des Kindes auf informelle Selbstbestimmung halte ich für in diesem Fall weit weniger wertig als das des Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft. Schließlich ist die eine für ihn nicht nur finanziell, sondern auch existentiell von großer Bedeutung.
Abschließend: Ich bin gegen das Verbot. Zum einen aus rechtlichen Erwägungen, zum andern aus praktischen, zum dritten aus ethischen.
Liebe Grüße,
Max
P.S: Zypries betätigt sich im übrigen derzeit kräftig in der nichtplympischen Disziplin des Rückwärtsruderns.
P.P.S. Unter http://www.brigitte.de findet am 18.1 um 17.00 Uhr ein Chat mit Ministerin Zypries statt. Den werde ich mir nicht entgehen lassen
Hi
es ist doch eientlich ganz simpel, bei jedem Schiet muss ein
Erziehungsberechtigter einwilligen, warum wird hier daraus so ein
Zirkus gemacht?
Ein Vater, welcher auf dem Papier als solcher gilt, ist doch
Erziehungsberechtigter, aus diesem Grund sollte er einem Test an
seinem minderjährigen Kind zustimmen können.
Problematisch wird es nur, wenn nnjemand anders (Mutter, fremder,
welcher vermutet Vater zu sein) heimlich einen Test machen lässt.
Außerdem würde ich über eine Altersgrenze nachdenken, ab der der
Jugendliche zustimmen muss.
Wiebke
Hi,
wenn es nur ein Verdacht ist, dann hängt der Familiensegen schief sollte ein solcher Test angesprochen werden. Ein heimlicher Test erhält den Familienfrieden, für mich argument genug.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
sag mal,
wenn es nur ein Verdacht ist, dann hängt der Familiensegen
schief sollte ein solcher Test angesprochen werden. Ein
heimlicher Test erhält den Familienfrieden, für mich argument
genug.
was ist denn das für ein „Frieden“, wenn der Vater glaubt, dass das/ein Kind nicht von ihm ist? Angst vor der Auseinandersetzung?
Gruß, Karin
Hi!
es ist doch eientlich ganz simpel, bei jedem Schiet muss ein
Erziehungsberechtigter einwilligen, warum wird hier daraus so
ein
Zirkus gemacht?
Ein Vater, welcher auf dem Papier als solcher gilt, ist doch
Erziehungsberechtigter, aus diesem Grund sollte er einem Test
an
seinem minderjährigen Kind zustimmen können.
Schon mal was von Gleichberechtigung gehört?
Wenn ein Vater einen (heimlichen) Vaterschaftstest machen darf, dann muss einer Frau das gleiche Recht zustehen - also einen Mutterschaftstest. Das Blöde ist nur, dass die Mütter wohl zu 100% wissen, ob das Kind von ihnen ist oder nicht. Also gibt es keinen Mutterschaftstest für Mütter. Und aus Gründen der Gleichberechtigung darf es deshalb keinen Vaterschaftstest geben.
Wo kommen wir denn hin, wenn plötzlich Männer und Frauen rechtlich unterschiedlich gestellt werden!! Also wirklich! )))
Zum Ausgleich - auch Argumentationen verlagen nach Gleichberechtigung - ein Argument für den Vaterschaftstest:
Es heißt, so ein Test würde Mißtrauen zwischen Vater und Mutter bringen. Richtig. Aber nur, wenn Mutter mitbekommt, daß Vater testen lässt. Wenn Vater nun mißtrauisch wird („Ich bin weißer Hautfarbe, du bist weißer Hautfarbe, wieso ist unser Baby schwarz?“ - „Ach weißt du, bei der Geburt hat die Sonne geschienen!“), dann soll er nur mit Zustimmung der Mutter den Test machen dürfen. Damit ist natürlich Zoff angesagt. Würde er es heimlich machen und es stellt sich heraus, das Kind ist wirklich von ihm, dann ist alles in Ordnung und die Beziehung zwischen Vater und Mutter bleibt intakt. So what, Zypries?
Grüße
Heinrich
Hi Bonkers,
hm, ist die Scheu vor einer Auseinandersetzung wirlich ein ausreichender Grund, um heimlich in die Persönlichkeitsrechte einer anderen Person (des Kindes) einzugreifen? Was, wenn der Test negativ ausfällt und der „Vater“ ausflippt? Wo bleibt der Schutz des Kindes, wenn niemand eingreifen kann, weil niemand informiert ist? Was ist mit volljährigen Kindern? Darf man einfach ohne deren Wissen deren genetisches Material einsammeln und testen lassen? Ich finde, über solche Punkte sollte man schon nachdenken, bevor man sich gegen Verbot heimlicher Tests ausspricht.
Viele Grüße,
Sandra
PS: Nein, ich halte Männer nicht für potentielle Gewalttäter. Andererseits ist so ein Ergebnis schon ein einschneidendes Erlebnis und nicht jeder Mensch kann damit umgehen.
Hi Kay
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Ich denke, der Hauptgrund für solche Test ist, dass ein Vater vermutet, nicht der Vater zu sein und entweder im Trennungsgrund oder bei einem Unehlichen nicht zahlen zu müssen.
Das finde ich absolut okay. Es ist richtig, dass ein Erzeuger zahlen muss, auch wenn es nur ein one-night-stand war. und genauso muss es einem Vater erlaubt sein zu überprüfen, ob er wirklich der Vater ist. Wenn nicht, muss sich die Mutter an den möglichen Erzeuger wenden. Aber es ist absolut unfair, wenn ein Mann zahlen muss, ohne der Vater zu sein. Das hat mit Vertrauen nix zu tun, das hat mit Familienschutz nix zu tun. Wenn die Beziehung eh den Bach runter ging, wird dem Zahlvater ja verwehrt, finanziell eine eigne Familie zu unterhalten.
Es ist absolut okay, das zu prüfen und im Negativfall auch keine Zahlungen zu leisten.
LG
Sarah
Totale Vernichtung der Gene
Eine Komponente, die mitspielt, ist
die Angst der Männer vor Kuckuckskindern.
Da in der heutigen Durchschnittsehe meistens nur
noch ein oder zwei Kinder da sind, würde der Kuckuck
dem Mann die Hälfte oder die komplette
Nachkommenschaft auslöschen.
Kann sich jemand ein schlimmeres Verbrechen
vorstellen?
Gegen die totale Auslöschung seiner Gene sollte
eigenltich jedes Lebewesen vorgehen, sonst
hat es nichts anderes verdient
Ein heimlicher Vaterschaftstest ist aber
der falsche Weg, weil er von Misstrauen
und einer schon kaputten Ehe zeugt, die
ebenfalls schlecht für den Nachwuchs ist…
Gruss, Marco
P.S. ein heimlicher Vaterschaftstest zeugt übrigens
auch von unglaublicher Dummheit, siehe dazu
Thread in Inlandspolitik.
Kann sich jemand ein schlimmeres Verbrechen
vorstellen?
jau. ich kann.
Heimlich ist nicht in Ordnung
Hallo,
Es ist absolut okay, das zu prüfen und im Negativfall auch
keine Zahlungen zu leisten.
Deine Argumentation vergißt, daß es sich hierbei um heimliche Test handelt. Niemand hat etwas dagegen, daß Vaterschaftstest gemacht werden (Wenn nicht alle Erziehungsberechtigten zustimmen, muß eben ein Richter entscheiden).
Es ist wichtig, das auch Recht des Kindes auf seine eigene Erbinformation geschützt wird. Du willst ja auch nicht, daß Dein Arbeitgeber oder der Mitarbeiter Deiner Krankenkasse Dir während eines Gespräches ein loses Haar von der Schulter zupft und hinterher diverse Test machst. Könnetst ja irgendwelche Veranlagungen zu Krankheiten haben.
Wer einen Verwandtschaftstest ohne Zustimmung aller Erziehungsberechtigten will, muß den legalen Weg gehen, wenn man sich nicht einigt eben über das Gericht.
Gruß
Julia
Welche rechte???
Hi,
ich les’ hier die ganze zeit was über „persönlichkeitsrechte“ des kindes, die hier verletzt werden sollen…
Wo bitte soll das denn sein???
Wenn ich erziehungsberechtigter bin, dann darf ICH auch einer untersuchung zustimmen oder diese veranlassen. PUNKTUM…
Oder soll ich das wirklich so verstehen, daß ihr, wenn mal wieder der zahnarztbesuch ansteht, erst euren anwalt beauftragt eine anfrage beim anwalt eures kindes zu stellen???
Tatsächlich handelt es sich eher um einen eingriff in die rechte des vaters als elternteil, wenn man einen solchen test verbieten würde…
Also, wenn hier schon über dieses thema diskutiert werden soll, dann doch mit logisch-nachvollziehbaren argumenten…
LG Alex:smile:
p.s.: denkt mal über die sache mit der rechtsvertretung nach, wenn euer 12 jähriger sprössling den plasma-fernseher geliefert bekommt, den er beim homeshopping-kanal geordert hat…