Heimliche Vaterschafttests

Hallo Julia,

Deine Argumentation vergißt, daß es sich hierbei um heimliche
Test handelt. Niemand hat etwas dagegen, daß Vaterschaftstest
gemacht werden (Wenn nicht alle Erziehungsberechtigten
zustimmen, muß eben ein Richter entscheiden).

Und hier hätten wir meines Erachtens auch schon den Knackpunkt: Ist tatsächlich die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten dafür notwendig, oder reicht nicht diejenige eines? Letztendlich reicht für nahezu alle Rechtsgeschäfte eines Kindes die Zustimmung eines aus, warum also hier nicht? Welches Recht hat also die Mutter (außer dem Vorteil, eine Untreue und einen wirtschaftlichen Betrug verdecken zu können, da wenige Väter vor Gericht im Angesicht ihres Kindes die Vaterschaft bezweifeln werden mit dem Risiko des Irrtums)?
Nebenbei: Jeder einzelne Erziehungsberechtigte darf jede ärztliche Information (auch Gendefekte) erfahren, warum nicht diejenige der Elternschaft?

Es ist wichtig, das auch Recht des Kindes auf seine eigene
Erbinformation geschützt wird.

Na ja, auch hier die Frage: Wo ist die Grenze? Darf ein Arzt also keine Blutuntersuchung mehr machen, ohne Zustimmung beider Erziehungsberechtigten oder eines Richters?

Du willst ja auch nicht, daß
Dein Arbeitgeber oder der Mitarbeiter Deiner Krankenkasse Dir
während eines Gespräches ein loses Haar von der Schulter zupft
und hinterher diverse Test machst. Könnetst ja irgendwelche
Veranlagungen zu Krankheiten haben.

Bisschen was anderes, oder?:wink:

Wer einen Verwandtschaftstest ohne Zustimmung aller
Erziehungsberechtigten will, muß den legalen Weg gehen, wenn
man sich nicht einigt eben über das Gericht.

Ich halte diesen Weg für ebenfalls fraglich. Gesetzt den Fall, der Vater zweifelt an der Vaterschaft und beklagt die Mutter. Und es stellt sich heraus, dass das Kind doch von ihm ist. Ist es der Zweifel des Vaters (der in der Regel bei einem heimlichen Test heimlich bleibt) wert, dass ein Kind diesen (schrecklichen) Zweifel über ein Gericht erfährt?

Ich bin mir auch nicht sicher, was der bessere Weg für das Kind ist (die Eltern sind für ihre Beziehungskrise selbst verantwortlich).

Vielleicht wäre ja auch die Lösung, direkt nach der Geburt einen Vaterschaftstest auf jeden Fall vorzusehen. Die Scheidungsanwälte würden sich auf jeden Fall darüber freuen:wink:

Grüße
Jürgen

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Hallo Julia!

Deine Argumentation vergißt, daß es sich hierbei um heimliche
Test handelt. Niemand hat etwas dagegen, daß Vaterschaftstest
gemacht werden (Wenn nicht alle Erziehungsberechtigten
zustimmen, muß eben ein Richter entscheiden).

Also wenn es nur um die Heimlichkeit geht, dann müsste es doch reichen, den anderen Elternteil zu informieren. Eine erzwungene Zustimmung kann und wird wohl gerne als Machtmittel/Machtspielchen benutzt werden, was ich nicht in Ordnung finde. Und zur Information sollte eine Kopie des Auftrags an den anderen Elternteil ausreichend sein.

Viele Grüße,
Michaela

Hi,

Wenn ich erziehungsberechtigter bin, dann darf ICH auch einer
untersuchung zustimmen oder diese veranlassen. PUNKTUM…

Ja, richtig! Aber bei einem anonymen Test steht doch gar nicht fest, ob jemand wirklich erziehungsberechtigt ist. Jeder kann so einen Test einschicken und bekommt das Ergebnis. Es könnte sein, dass nur die Mutter die Erziehungsberechtigung hat, der Einsender gar nicht zur Familie gehört, das Kind schon volljährig ist …

Wer soll die Erziehungsberechtigung überprüfen? Die Labors unternehmen meines Wissens nichts in dieser Richtung.

Hallo,

ich finde, dass ein Vater dazu das Recht hat. Wenn er dies zunächst heimlich tut, dann vielleicht, um sich erstmal Gewissheit zu verschaffen und nicht unnötig Streit heraufzubeschwören.

(Wenn nicht alle Erziehungsberechtigten

zustimmen, muß eben ein Richter entscheiden).

Warum müssen alle Erziehungsberechtigten zustimmen? Muss man wirklich die Gerichte noch mehr beanspruchen. Und mit welchem Grund? Es soll ein Gericht auch dagegen entscheiden können? Möchtest Du mindestens 18 Jahre Unterhalt zahlen, für ein Kind, das nicht von Dir ist?

Warum lehnt eine Frau wohl eine Zustimmung ab? Wohl überwiegend, wenn sie einen guten Grund dazu hat und weiss, dass auch andere in Frage kommen.

Es ist wichtig, das auch Recht des Kindes auf seine eigene
Erbinformation geschützt wird. Du willst ja auch nicht, daß
Dein Arbeitgeber oder der Mitarbeiter Deiner Krankenkasse Dir
während eines Gespräches ein loses Haar von der Schulter zupft
und hinterher diverse Test machst. Könnetst ja irgendwelche
Veranlagungen zu Krankheiten haben.

Das sind zwei grundverschiedene Dinge und gerade damit widerlegst Du Deine Argumentation selber. Eben ein Vaterschaftstest belegt oder widerlegt die Vaterschaft. Also erfährt das Kind seine Erbinformation, die es sonst vielleicht nie bekäme. Denn nur dadurch, dass ein nicht biologischer Vater zahlen muss erhält das Kind ja nicht dessen Erbinformation.

Wer einen Verwandtschaftstest ohne Zustimmung aller
Erziehungsberechtigten will, muß den legalen Weg gehen, wenn
man sich nicht einigt eben über das Gericht.

Solange nichts gegenteiliges bewiesen ist, ist der Zahlvater Erziehungsberechtigt und die Zustimmung eines muss reichen. Das sind wir sowohl Vätern als auch den Kindern schuldig.

Grüße

Sarah

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Hi,

Ja, richtig! Aber bei einem anonymen Test steht doch gar nicht
fest, ob jemand wirklich erziehungsberechtigt ist. Jeder kann
so einen Test einschicken und bekommt das Ergebnis. Es könnte
sein, dass nur die Mutter die Erziehungsberechtigung hat, der
Einsender gar nicht zur Familie gehört, das Kind schon
volljährig ist …

Wer soll die Erziehungsberechtigung überprüfen? Die Labors
unternehmen meines Wissens nichts in dieser Richtung.

Du hast recht, dass jeder da alles einschicken kann.
Nun, da nicht vor Gericht verwertbar, wäre das wohl juristisch gesehen eine Geldverschwendung.
Doch wäre eine Sicherung der Familienverhältnisse schon eine Voraussetzung für den Test.
Wie könnte man das denn sicher stellen?
Hast Du da Ideen zu?

Gruß

Christian

Ganz genau, Richter sind manchmal furchtbar weltfremd.
Gruß
Rainer

was ist denn das für ein „Frieden“, wenn der Vater glaubt,
dass das/ein Kind nicht von ihm ist? Angst vor der
Auseinandersetzung?

Gruß, Karin

nein, angst die familie auseinanderzubringen, auf grund eines verdachts. ich denke es gibt genug zahlreiche unterschiedliche situationen, bei der mann nicht mit der tür ins haus fallen will.

hi sandra,

entschuldige die formulierung, aber das klingt für mich ein wenig an den haaren herbeigezogen „wenn der vater ausflippt“, soll das ein Gericht beurteilen, ob der Vater ausflippen könnte?

du meinst also es ist ein schutz für das kind, wenn es mit dieser/einer lüge lebt?

ich denke es gibt zwei punkte die unumstößlich bei der sache sind, zum einen hat mann auf jeden fall das recht zu wissen, ob er der vater ist und zum anderen sollte das in erfahrung zu bringen nicht von gerichten abhängig gemacht werden, die mit der eigentlichen familiären situation nicht vertraut sind. eine statistik hat mich mal recht beeindruckt, in der die anzahl der „untergeschobenen“ kinder aufgeführt wurde, ich denke mann sollte sich nicht immer so sicher sein :wink:

gruß

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Wer soll die Erziehungsberechtigung überprüfen? Die Labors
unternehmen meines Wissens nichts in dieser Richtung.

nicht jeder der unterhalt zahlt ist erziehungsberechtigt.

Moin,

ja, ich finde anonyme und heimliche Vaterschaftstest müssen unbedingt erlaubt bleiben. Ich habe nämlich den begründeten Verdacht, dass bei einigen Usern hier womöglich ein Brot als Vater in Betracht kommt und will mir endlich Gewissheit verschaffen.

SCNR
Marion

Ja, richtig! Aber bei einem anonymen Test steht doch gar nicht
fest, ob jemand wirklich erziehungsberechtigt ist.

Und genau ist das verrückte.
Man(n) muss zahlen, denn ohne „nachvollziehbaren“ Grund zu Anfechtung einer Vaterschaft kein gerichtlicher Test.
Außer man hat in Zukunft das Enverständiss der Frau, die fremd gegangen ist.

Glaubt da wirklich wer dran?
Da kann nur jede dieser Frauen dankbar sein, dass der vorsitzende Richter gestern eine Frau war.

Chris

Hüstel
Hör sofort auf, das Brot zu beleidigen.

http://www.grimme-institut.de/scripts/preis/agp_2004…

Grüssle
Mike

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Brote
Ich meinte natürlich nicht Bernd das Brot sondern Dummwie Brot :smile:

Gruß
Marion

Wenn diese Test’s verboten werden. Wie willst Du dann ein Gerichtsverfahren anstreben um nicht die nächsten 20 Jahre zahlen zu müßen.

Praktisch hat doch nun der Mann NULL Möglichkeiten mehr, seine NICHT Vaterschaft nachzuweisen. Ohne begründeten Verdacht kein Anfechtungsverfahren.
Ein solches Verfahren wäre dann nur Möglich, wenn die Person, die einen erst belogen hat und dann das Geld kassiert hierzu zustimmt …

Denke das die Rechte des Mannes nicht gewahrt sind.
Vielleicht wäre eine Lösung, dass bei Zahlungsverpflichtung immer der Nachweis der Vaterschaft erbracht werden muss?

Chris

Ich kann mir vorstellen, dass die Regelung, dass man nur in den ersten 2 Jahren ohne besondere Begründungen die Vaterschaft anfechten kann, für den Fall erfunden worden ist, dass einer in der ersten Begeisterung ohne sich groß Gedanken zu machen eine Vaterschaft anerkennt, und hinterher, wenn er die Frau vielleicht mittlerweile doof findet, das alles wieder rückgängig machen will.

Und weil die Frau dann ja nicht gut den anderen Vater noch nach zwei Jahren oder länger noch wegen Alimenten angehen kann, hätte das Kind dann plötzlich garkeinen Vater mehr. Diese Regelung soll wohl dem Wohle des Kindes dienen.

Viele Grüße

Hallo Bonkers,

ich muss wohl ein wenig ausholen:

Ich lebe mit einem Mann seit 12 Jahren zusammen, der nicht der biologische Vater meiner Tochter (25) ist.

Er war immer stolz darauf, dass er sich mit für meine Tochter eingesetzt hat, während ihr leiblicher Vater gerade mal in der Höhe des Regelunterhaltes minus Kindergeldhälfte Unterhalt gezahlt hat.

Also, ich kenne durchaus die Problematik „biologischer Vater“ vs. „soziale Vaterfigur“.

nein, angst die familie auseinanderzubringen, auf grund eines
verdachts. ich denke es gibt genug zahlreiche
unterschiedliche situationen, bei der mann nicht mit der tür
ins haus fallen will.

Und hier frage ich mich, ob eine Familie nicht schon auseinander ist, wenn für einen Mann die Frage relevant ist, ob die Kinder, die in seiner Ehe aufwachsen, von ihm gezeugt sind.

Gruß, Karin

1 Like

Hallo

  • Die Mutter kann ihn verweigern, der Mann wird in diesem Fall
    aber von Unterhaltszahlungen freigestellt.

Das geht nicht. Wer soll denn dann sonst Unterhalt zahlen? -
Ich würde es aber auch nicht für dringend erforderlich halten, dass die Mutter ihn verweigern können muss, weil ja nicht ihre Mutterschaft in Frage gestellt wird.

Viele Grüße
Thea

Und hier frage ich mich, ob eine Familie nicht schon
auseinander ist, wenn für einen Mann die Frage relevant ist,
ob die Kinder, die in seiner Ehe aufwachsen, von ihm gezeugt
sind.

nein, das denke ich nicht, es kllingt für mich eher nach einer ideologie einer beziehung, ich denke misstrauen kommt in nahezu jeder beziehung in der ein od. anderen form vor und wenn es nur ein wenig eifersucht ist. sollte das bei dir nicht der fall sein, dann herzlichen glückwunsch :smile:

gruß bonkers

Hallo Chris,
stimmt das? war der Vorsitz in Frauenhänden?
Dann ist mir das Urteil klar, aber vollkommen unlogisch!
Gruss
Gerd

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Hallo Marco,
P.S. ein heimlicher Vaterschaftstest zeugt übrigens

auch von unglaublicher Dummheit

mir ist nicht bekannt, dass vor dem Fremdgehen die Frauen ihre Männer informieren!?! Ist das nicht heimlich??? Gilt nicht mehr das Verursacherprinzip? Der zahlende Vater hat keine Rechte, nur Pflichten und muss den Mund halten!
Gruss
Gerd

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