Hallo Julia,
Deine Argumentation vergißt, daß es sich hierbei um heimliche
Test handelt. Niemand hat etwas dagegen, daß Vaterschaftstest
gemacht werden (Wenn nicht alle Erziehungsberechtigten
zustimmen, muß eben ein Richter entscheiden).
Und hier hätten wir meines Erachtens auch schon den Knackpunkt: Ist tatsächlich die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten dafür notwendig, oder reicht nicht diejenige eines? Letztendlich reicht für nahezu alle Rechtsgeschäfte eines Kindes die Zustimmung eines aus, warum also hier nicht? Welches Recht hat also die Mutter (außer dem Vorteil, eine Untreue und einen wirtschaftlichen Betrug verdecken zu können, da wenige Väter vor Gericht im Angesicht ihres Kindes die Vaterschaft bezweifeln werden mit dem Risiko des Irrtums)?
Nebenbei: Jeder einzelne Erziehungsberechtigte darf jede ärztliche Information (auch Gendefekte) erfahren, warum nicht diejenige der Elternschaft?
Es ist wichtig, das auch Recht des Kindes auf seine eigene
Erbinformation geschützt wird.
Na ja, auch hier die Frage: Wo ist die Grenze? Darf ein Arzt also keine Blutuntersuchung mehr machen, ohne Zustimmung beider Erziehungsberechtigten oder eines Richters?
Du willst ja auch nicht, daß
Dein Arbeitgeber oder der Mitarbeiter Deiner Krankenkasse Dir
während eines Gespräches ein loses Haar von der Schulter zupft
und hinterher diverse Test machst. Könnetst ja irgendwelche
Veranlagungen zu Krankheiten haben.
Bisschen was anderes, oder?
Wer einen Verwandtschaftstest ohne Zustimmung aller
Erziehungsberechtigten will, muß den legalen Weg gehen, wenn
man sich nicht einigt eben über das Gericht.
Ich halte diesen Weg für ebenfalls fraglich. Gesetzt den Fall, der Vater zweifelt an der Vaterschaft und beklagt die Mutter. Und es stellt sich heraus, dass das Kind doch von ihm ist. Ist es der Zweifel des Vaters (der in der Regel bei einem heimlichen Test heimlich bleibt) wert, dass ein Kind diesen (schrecklichen) Zweifel über ein Gericht erfährt?
Ich bin mir auch nicht sicher, was der bessere Weg für das Kind ist (die Eltern sind für ihre Beziehungskrise selbst verantwortlich).
Vielleicht wäre ja auch die Lösung, direkt nach der Geburt einen Vaterschaftstest auf jeden Fall vorzusehen. Die Scheidungsanwälte würden sich auf jeden Fall darüber freuen:wink:
Grüße
Jürgen