Keine Rechtsfrage, sondern suche eine Idee. Heizung Nebenkosten!
Ich bin am 01.12.2020 in meine neue Wohung gezogen. In meinem Mietvertrag steht „die Kosten für eine Zwischenablesung beträgt der Mieter“ … Jetzt bekam ich die NK Abrechnung für 2020/2021 und soll ab 01.05.2020 Heizkosten zahlen, weil ICH versäumt habe die Heizung zwischenablesen zu lassen. Gibt es dazu einen Artikel im Netz oder eine Anmerkung dazu, ohne Rechtsberatung?!
Kann doch nicht sein, daß ich die Kosten des Vormieters tragen muss. DANKE!
Musst Du doch auch nicht.
Der Vormieter hat genauso wie Du regelmäßige Vorauszahlungen geleistet. Lediglich die Spitzabrechnung geht auf Deine Kappe, weil es keine Möglichkeit gibt, den über den Wert der Vorauszahlungen hinaus gehenden Verbrauch der Periode bis 30.11. und der Periode ab 01.12. zuzurechnen.
Wenn Du dir übrigens überlegst, in welchen Monaten die meisten Heizkosten anfallen (während die Vorauszahlungen zu gleichen Zwölfteln über das ganze Jahr geleistet werden), wirst Du sehen, dass die versäumte Zwischenablesung für Dich ein recht gutes Geschäft ist - falls auch sämtliche geleisteten Vorauszahlungen und nicht nur die ab 01.12.2020 berücksichtigt werden.
Auch wenn nur Deine Vorauszahlungen berücksichtigt werden, bedeutet die Nachzahlung nicht, dass Du für den Vormieter, der in der Zeit von Mai bis November so gut wie nicht geheizt hat, irgendwas „tragen“ musst, sondern nur, dass Du wegen des angebrochenen Jahres mit nur fünf Vorauszahlungen den Verbrauch für eine ganze Heizperiode abdecken musst und daher einiges nachzahlen musst, was Du eben nicht vorher bezahlt hattest.
So, und jetzt überlegst Du mal, wie viel in diesem Gebäude und bei seiner Lage im Oktober und November geheizt wird.
Schöne Grüße
MM
hi,
dafür sollte man aber klären: ob wirklich nicht geheizt wurde und wie abgelesen wird.
Vermutlich ja Verdunstungsröhrchen, sonst hätte man keine Kosten.
Und wie die Kosten auf Wohnfläche und Verbrauch aufgeteilt werden.
Von Sommer bis Herbst beträgt die Summe der Gradtagszahlen 867, Dezember 456.
Den Flächenbezogenen Anteil würde man schlucken.
Finde ich etwas viel. Entsprechend wird auch die Nachzahlung ausfallen.
Nur zum Klarstellen: dass eine Vorauszahlung für Dezember nicht ausreicht, um den Dezember auch zu bezahlen steht außer Frage.
wie muss man die Worte denn umstellen, damit hier eine Pflicht des Mieters die Ablesung zu beauftragen heraus kommt?
grüße
lipi
Sicher?
Für den Fall einer fehlenden Zwischenablesung wird eigentlich mit der Gradtagszahlentabelle gearbeitet. Diese sieht für den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.11. einen Anteil in Höhe von 31% der gesamten Heizkosten des Jahres vor. Dem gegenüber steht ein 16% Anteil für den Dezember.
Wenn die Heizkosten zwischen 01.05. und 31.12. zum Beispiel 940€ betrugen, dann wären ohne Zwischenablesung 620€ für Mai bis November und 320€ für den Dezember anzusetzen.
Ups, konnte beim Schreiben meines Beitrags deine Antwort noch nicht sehen.
Ich habe diese Tabelle genutzt:
hi,
Die Tabelle war von Wettegedöns Jülich mit jährlichen Zahlen.
Unterscheidet sich nur minimal.
Man könnte fast sagen, das Wetter war normal.
grüße
lipi
Nun, erstmal kann man diese hier unverändert stehen lassen:
Ich glaube zwar nicht, dass das so ist, aber es fällt schwer, in dieser Gemengelage am passenden Ende zuerst zu zupfen, um dann irgendwie rauszukriegen, was denn eigentlich Sache ist.
Schöne Grüße
MM
Das wäre ja mal was…
Man kann persönliche Daten abdecken, ein Photo oder einen Scan anfertigen und hier im Forum hochladen. Manche Abrechnungen sind weniger übersichtlich als andere, ich kann mir nicht vorstellen, dass man dir die Kosten ab Mai auferlegen würde - das ist ein offensichtlicher Fehler, wenn man das versuchen würde.
Das stand explizit so in einem Beiblatt oder Anschreiben? Auf der Abrechnung steht nämlich „Ihr Nutzungszeitraum: 01.12.2022 …“
Gruß,
Max
hi,
und wo siehst du den Abzug für die Verbrauchskosten?
Der geht doch zu 100% und nicht zu 69% ein.
wäre hald spannend ob davor jemand drin gewohnt hat und wie Aprilfisch schon gesagt hatte, was mit der Vorauszahlung dann passiert ist.
grüße
lipi
Gegenfrage: Woran siehst du, dass die Verbrauchskosten sich über das ganze Jahr erstrecken und deswegen ein Abzug notwendig wäre? Das geht nämlich soooo mE aus der Abrechnung nicht hervor - deswegen fragte ich nach einem Anschreiben.
Die Verbrauchskosten ergeben sich laut Abrechnung aus der Differenz zwischen einer „Ablesung neu“ am 30.4.21 und einer „Ablesung alt“, für die aber kein Zeitpunkt genannt wird. Es wird allerdings zweimal von einem Nutzungszeitraum ab 1.12. gesprochen. Das halte ich persönlich für einen hinreichenden Grund, um nochmal nachzufragen, worauf genau seine Annahme beruht, er soll das ganze Jahr bezahlen. Zumal die Heizungsfirma ja offensichtlich imstande ist, mit Gradtagen zu rechnen.
Gruß,
Max
hi,
schließe ich aus der Tatsache, dass sich die Frage um die fehlende Zwischenablesung dreht.
Den Zeitraum hinter „Wärmeversorgung“ würde ich den Ablesewerten zuordnen.
Rechnet man es über den Gesamtverbrauch runter, würde man 8000E/a bzw. 5500E für den Nutzungszeitraum erwarten.
7000 zu 5500 finde ich unrealistischer als 8000 zu 7000 bei vielleicht teils unbewohnt.
Aber du hast natürlich recht. Wenn die Frage grundlos ist und die Wohnung ständig mollig warm gehalten wird, wäre es möglich.
grüße
lipi
So, genau. Die Frage des Ablesezeitraums ist hier wohl entscheidend. Da ich sowieso Widerspruch einlegen muss stelle ich gleich diese Frage zu meinem Widerspruch.
So weit ich weiss stand die Wohnung bereits seit mehreren Monaten leer . Danke aber für so viele Tips, Anregungen und Meinungen.
Das sind aber viele unbekannte Variablen dabei, zum Beispiel das Heizverhalten aller anderen im Haus … oder den Leerstand in anderen Wohnungen.
Meine Theorie ist: Der Vormieter hat zum 30.11 gekündigt, ist aber schon Ende September ausgezogen. Kommt gelegentlich vor, wenn jemand die alte Wohnung erst kündigt, wenn er die neue sicher hat. Die beiden Monate Oktober und November wurde deswegen kaum geheizt. Deswegen gab es bei der Zwischenablesung so niedrige Werte (142 Einheiten).
Grüße,
Max
Es gab also keinerlei explizite Aussage, dass du für das komplette Jahr zahlen sollst, weil du keine Zwischenablesung vorgenommen hast? Nur diese Abrechnung?
So weit ich weiss stand die Wohnung bereits seit mehreren Monaten leer .
@littlepinguin: I rest my case.
Beste Grüße,
Max
hi,
prüfen wir die These doch:
Mai bis September entsprechen etwa 10%.
HK1 Verbrauch 1268, erwartet 126, abgelesen 11
HK2 Verbrauch 3388, erwartet 338, abgelesen 130
HK3 Verbrauch 2387, erwartet 238, abgelesen 1
Fazit: nicht sehr wahrscheinlich.
wir werden uns damit abfinden müssen, dass es, trotz mehrerer Unbekannten Variablen, letztlich besser passt, dass es sich um den Gesamtverbrauch handelt.
Ich dachte du willst auf ein neues Röhrchen bei der Zwischenablesung hinaus, das wäre zumindest plausibel gewesen aber technisch glaub unsinnig.
Einsicht in die Unterlagen verlangen. Das Problem klärt sich doch sofort, wenn klar ist, worauf sich der Verbrauch bezieht.
grüße
lipi
Und die 142 Einheiten sind dann was? Wann wurden die denn abgelesen? Von einem neuen Röhrchen, das im Mai eingesetzt wurde? Das finde ich jetzt nicht sehr plausibel …
Beste Grüße,
Max
Wie hoch war die Kaltverdunstungszugabe, als das Röhrchen eingesetzt wurde? Denn der Verbrauch im Sommer ist ja „Ablesewert plus dem, was das Röhrchen zu Beginn über dem Nullpunkt gestanden ist“.
hi,
Röhrchen war eine Annahme von mir wegen den Kosten, da bin ich aber auch nicht ganz glücklich damit.
Zum einen ist mir das eine zu feine Auflösung, zum anderen fehlt jegliche Korrektur zur HK-Größe.
Es ging um eine reine Einschätzung der Lage.
Wäre der Verbrauch in einem Bereich gewesen, der sich mit dem Nutzungszeitraum gut erklären ließe, hätte man zumindest einen Anhaltspunkt gehabt die Sache eventuell gar nicht erst weiter zu verfolgen.
Du denkst es passt.
Ich denke, es ist zu weit weg.
Die Lösung die ich vorschlage: Unterlagen einsehen.
Gern können wir noch ein paar Tage darüber reden, was da wohl drin stehen wird. Ist schließlich Ostern
Wenn ich auch denken würde, die Abrechnung ist korrekt oder zumindest sehr nah dran, hätte ich schon gesagt: das passt überschlägig, lass gut sein - schade um die Nerven.
grüße
lipi