Heizkostenabrechnung Fernwärme

Hallo an alle Forummitglieder,

nehmen wir an ein Mieter wohnt in einer Wohnung die durch Fernwärme beheizt wird und hat ein Problem mit seiner Heizkostenabrechnung vom Jahr 2011. Er ist im Dezember 2011 in diese Wohnung gezogen und hat letztes Jahr im Dezember die Abrechnung für 2011 bekommen. Er soll über 500 € nachzahlen. Die anderen Posten neben den Heizkosten sind in der Abrechnung realistisch.
Die Heizkosten für 160 Gradtage (Dezember) auf 1000 Gradtage hochgerechnet ergibt eine Nachzahlung von 1551€:

-2226 Einheiten:160Gradtage=13,9125/Tag
→ bei 1000 Gradtagen → 13912,50 Einheiten (real haben wir sogar ein wenig mehr verbraucht)
* 0,209989 (Preis für Einheit in 2011)
= 2921€ /Jahr anfallende Heizkosten

-Vorrauszahlungen Betriebskosten für 12 Monate: 169€*12=2028€
-monatliche Festkosten (Richtwert Dez.2011): 54,89€*12=658,68€
2028€

  • 658€
    =1370€ → Puffer für Heizkosten

2921€

  • 1370€
    = 1551€
    → reale Heizkosten: 3,16/m² (1,60/m² Mietspiegel)
    → 113% mehr Heizkosten als geplant

Dazu kommen einige Unklarheiten in der Abrechnung. Zum Beispiel wurden 134000 kWh geliefert aber nur 58000 kWh verbraucht. Das bedeutet, dass nur 43% der gelieferten Wärme verbraucht wurden und die restlichen 57% sind verschwunden. Ein Ingeneur hat dies vorher berechnet. Ist es denn deshalb rechtens, dass 57% verschwunden sind und er diese trotzdem bezahlen müssen? Wären diese 57% nicht wäre der Gesamtbetrag der Heizkostenabrechnung auch dementsprechend geringer.

Nehmen wir zusätzlich noch an, dass bei der Heizungsabrechnung 1085m² angegeben sind und bei der Warmwasserabrechnung nur 835m². Womit könnte das zusammen hängen?
Es wäre außerdem in der Heizkostenabrechnung von einer beauftragten Agentur der umglegte Betrag für das gesamte Gebäude 17710 € und in der Betriebskostenabrechnung mit 18766€ angegeben. Betriebsstromkosten etc. wären in der Heizkostenabrechnung nicht mit angegeben.

Er hat sich von seiner Hausverwaltung die Verbrauchsdaten der anderen Nutzer des Gebäudes geben lassen.Dabei kam zum Vorschein, dass ein Immobilienbüro im EG des Gebäudes im Jahr 2011 1000 Gradtage verbraucht hat, aber insgesamt nur 87 Einheiten verbraucht hat. Das sind nur 0,15% des Gesamtverbrauches des Gebäudes. Zum Vergleich er hat an 160 Gradtagen 3,38% verbraucht. Dazu muss gesagt sein, dass im Keller kein Zähler dieser Mieteinheit zuzuordnen ist.

Wenn er jetzt die Vormieterin kontaktieren würde, was könnte er daraus schließen, wenn deren Abrechnungen niedriger oder genauso hoch sind wie hochgerechnet. Wenn diese viel niedriger sind müsste das doch bedeuten, dass die Abrechnung nicht stimmen kann. Wenn diese genauso hoch wären wie hochgerechnet, dann müsste dies doch bedeuten, dass der Vermieter absichtlich die Nebenkosten zu niedrig angesetzt hat. Was hätte er in den Fällen für Rechte?

Ich hoffe es können ein paar Forumsmitglieder weiterhelfen und bedanke mich schonmal im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo
Du hast Dich ja schon etwas näher mit der Thematik befasst und beim Formulieren Deiner Frage vielleicht schon festgestellt wie komplex das Thema ist.
Für eine Fehlersuche bräuchte man schon sämtliche „der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen“ (=Einsichtsrecht des Mieters). Da dürfte beim beschriebenen Objekt ein gewaltiger Stapel Papier zusammenkommen. Von daher kann man hier über ein Forum nur versuchen einzelne Häppchen der hingeworfenen Brocken zu ergründen :wink:

… dann müsste dies doch bedeuten, dass der Vermieter absichtlich die Nebenkosten zu niedrig angesetzt hat. Was hätte er (der Mieter) in den Fällen für Rechte?

keine, denn der Vermieter ist nicht gezwungen Vorauszahlungen in kostendeckender Höhe zu verlangen
Ein kostenbewusster Mieter könnte z.B. vor Anmietung tatsächliche Heizkostenabrechnungen von zukünftigen Nachbarn oder von seinen Mietvorgängern einsehen.

Nehmen wir zusätzlich noch an, dass bei der Heizungsabrechnung 1085m² angegeben sind und bei der Warmwasserabrechnung nur 835m². Womit könnte das zusammen hängen?

z.B. weil nur die Wohnungen mit Warmwasser versorgt sind, dass die Gewerbeeinheiten nur Kaltwasser beziehen und gegebenenfalls dort dezentrale WW-Bereitungsgeräte (Strom-Boiler) installiert sind (bei Gewerbeeinheiten wird oft keine extra WW-Leitung verlegt)

Zum Beispiel wurden 134000 kWh geliefert aber nur 58000 kWh verbraucht. Das bedeutet, dass nur 43% der gelieferten Wärme verbraucht wurden und die restlichen 57% sind verschwunden.

Es scheint also einen Hauseingangszähler für die gelieferte Fernwärme zu geben und zusätzlich muss ja auch der Verbrauch der einzelnen Wohn-/Gewerbe-Einheiten erfasst werden, damit eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellt werden kann.
Bei einer solchen Differenz liegt wirklich die Vermutzung nahe, dass eben für nicht alle Einheiten der Verbrauch erfasst wird > keine Zähler oder Zähler defekt.
Hier lohnt sich ein einhaken > d.h. die Auflistung aller Heizungszähler
Evtl. ist das schon geschehen?

Immobilienbüro im EG des Gebäudes im Jahr 2011 1000 Gradtage verbraucht hat, aber insgesamt nur 87 Einheiten verbraucht hat.
Dazu muss gesagt sein, dass im Keller kein Zähler dieser Mieteinheit zuzuordnen ist.

Das lässt schlechtes vermuten - Gewissheit bekommt man aber nur, wenn man (zusammen mit der Hausverwaltung?) für jede Einheit einen Heizungszähler zuordnen konnte und (evtl. durch Speicherwerte/Vergleich mit Vorjahresständen) etwaige Ungereimtheiten aufdecken kann.
Möglicherweise kommt dabei schon zutage, wo hier der Hund begraben ist …

Ist denn überhaupt gemäß Heizkostenverordnung ein Grundkostenanteil nach m²-Fläche und ein Verbrauchskostenanteil nach Verbrauch verteilt?
hier schonmal erklärt:
/t/heizkostenabrechnung-von-techem/1742877

und hier nochmal zum Weiterlesen:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/heiz…