Hallo,
habe im März 2021 eine schwere Operation durchmachen müssen.
Bis heute bin ich als alleinstehender Mann nicht in der Lage, z.B. mal eine gründliche Reinigungsaktion in meiner Wohnung durchführen zu können.
Dieses ist ja nun eine direkte Krankheitsfolge und meine Frage wäre, ob oder von welcher Seite ich hier evtl. Hilfe bekommen kann.
Bedanke mich für jeden Tipp.
Ansprechpartner für solche Fälle ist zuerst mal die Krankenkasse. Es besteht die Möglichkeit bei medizinischer Indikation, das die Kasse die Kosten für eine Haushaltshilfe ganz oder teilweise übernimmt.
Lieber Lothar,
das mit Deiner schweren OP tut mir leid. Wirklich.
Ich bin eine fast 70-jährige alleinstehende Frau, meine Gesundheit ist auch nicht mehr so, wie sie vor 20 Jahren war. Ich bin gehbehindert und kann manchmal Nr humpelnd mit Schmerzen vorwärts kommen.
Trotzdem kann ich ja Vieles machen, wofür die Leute in meiner Nachbarschaft kein Wissen oder keine Zeit haben.
Also flicke ich mal Kinderhosen oder koche für eine Familie mit, passé eine halbe Stunde auf ein kleines Kind auf, nehme Pakete für Andere an, repariere einfache Gegenstände auf unübliche Art, gebe Tipps für Gartenpflege oder halt irgendsowas.
Ergebnis ist: Mir hilft hier jeder, wenn ich Hilfe brauche! Ich kann mir eine Situation wie Deine gar nicht vorstellen. Keiner aus meiner Umgebung würde nichtstuend zuschauen, wenn in meiner Wohnung das unordentliche und dreckige Chaus ausbrechen würde.
Ich glaube einfach nicht, dass die fehlende Grundreinigung Deiner Wohnung nach immerhin 7 Monaten nach der OP eine krankheitsbedingte Folge sein kann.
Vielmehr glaube ich, dass Du den Mut an die eigene Kraft aufgegeben hast - dagegen hilft dann keine Krankenkasse und auch nicht der Staat (bist Du übrigens auch).
A so raus aus der Jammerlaune und Anfangen, das Gute, was Du hast, auch zu nutzen.
LG
Amokoma1
Und ich bin ein 73jähriger alleinstehender Mann.
Bei der Operation im März 2021 haben ich meinen Magen, große Teile der Speiseröhre und den halben Dickdarm verloren.
Soweit zu den Fakten…ansonsten betrachte ich Ihre Antwort in großen Teilen als Unverschämtheit.
es ist zum wiederholten Mal wenig zielführend, ohne Kenntnis der Einzelfallumstände einfach nur von sich auf andere zu schließen.
Es ist schön, wenn Du für Dich Lösungen in Deinem sozialen Umfeld gefunden hast. Das bedeutet noch lange nicht, daß Dein persönlicher Lösungsansatz auf andere persönliche Umstände, soziale Beziehungen und vor allem auf alle Arten und Schweregraden von Behinderung 1:1 anwendbar ist.
Die Empörung von Lothar kann ich deswegen gut nachvollziehen.
Lothar hat in der Ursprungsfrage nur sehr allgemeine Angaben gemacht.
Auf diese sehr unspezifischen Angaben habe ich mit meinen Erfahrungen vermutlich zu individuell geantwortet. Und es gut gemeint, ohne wissen zu können, wie es bei Lothar speziell aussieht. Hätte ich das vor meiner Antwort gewusst, hätte sie anders gelautet.
Es ist wahrhaftig auch nicht zielführend, wenn Du ohne Berücksichtigung der abgelaufenen Kommunikation zu irgendwelchen Schlüssen oder gar Bewertungen kommst.
LG
Amokoma1
Ich wusste bei meiner Antwort noch nicht, wie schwer - wirklich schwer - es Sie getroffen hat. Das haben Sie erst mit de Antwort vom 25.10. getan.
Es tut mir leid, dass ich die Schwierigkeit Ihrer Lage unterschätzt habe.
LG
Amokoma1
Nach dem Bock, den du geschossen hast, wäre es angebracht, ernsthaft zu reflektieren und Abbitte zu leisten. Stattdessen bist du völlig uneinsichtig und schiebst gleich den nächsten Schuldvorwurf hinterher. Doch, du hast hier ausreichend Material geliefert, dass man seine Schlüsse ziehen und zu Bewertungen kommen kann, die keinesfalls voreilig. Dafür bist du ganz alleine verantwortlich.
Muss sich jeder bei dir erst einmal nackt ausziehen, bevor du ihm den Weg zum Bahnhof beschreibst?
Ist es nicht so, dass es für eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse im beschriebenen Fall schon zu spät ist? Und wäre nicht eher zielführend, das über einen Pflegegrad zu lösen zu versuchen?
Hallo,
grundsätzlich verjähren Leistungsansprüche vier Jahre nach Entstehen, von daher wäre es theoretisch möglich auch im Nachhinein eine solche Leistung zu erhalten, es sei denn, es ist irgendwo explizit festgehalten, dass die Leistungsgewährung frühestens ab Antragstellung erfolgen kann.
Auch bei der Pflegeversicherung ist es so, dass die Leistungen frühestens mit dem 1. des Monats beginnen, in dem der Antrag auf Pflegeleistungen, also auch Pflegegrad, gestellt wurden.
Ob für die Zukunft in diesem Fall Haushaltshilfe über die Krankenkasse oder Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung infrage kommt, das wäre zu klären.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.
Denke, der Weg wird wohl über einen Antrag auf Pflegestufe gehen.
Habe hier auch schon einen Begutachtungstermin.
Gibt es vielleicht für einen solchen Termin dringende Ratschläge?
Gruß
Lothar
Ich bezog das nicht auf die Verjährung, sondern auf die im von dir verlinkten Paragraphen genannten Fristen. Die OP ist einerseits über ein halbes Jahr her. Eine akute Verschlimmerung liegt nicht vor. Unter Bezug auf diesen Paragraphen hätte man das doch früher machen können bzw. müssen. Auch werden die Leistungen ja nur für 4 Wochen bezahlt.
Hier geht es ja wohl nicht darum, dass eine Haushaltshilfe für einen Monat kommt. Der Zustand ist doch dauerhaft.
Hallo,
was wurde denn beantragt - Pflegeld oder Sachleistungen oder soll es auf Kombinationsleistungen hinauslaufen?.
Gibt es auch eine Pflegeperson ?.
Wir haben unseren Versicherten immer geraten bereits vor der Begutachtung ein"Pflegetagebuch" zu führen, damit, wenn die entsprechenden Fragen kommen, man auch Auskunft über den Umfang des Pflegebedarfs geben kann und dessen zeitlicher Aufwand.
Der MDK hat dazu einen genormten Fragenkatalog, der abgearbeitet wird.
Gruss
Czauderna
Da fängt es ja schon an… ich war vor der OP „quietschfidel“ und habe an Pflege oder ähnliches nicht einen Gedanken verwendet.
Seit der Operation kämpfe ich mich durch - mehr schlecht als recht. Einkaufen, Kochen, Körperpflege und die grundlegendsten Dinge gehen mit viel Mühe ohne Hilfe, aber oft mit langen Erholungsphasen anschliessend.
Hausarbeiten, also Fensterputzen, Wischen, sonstige Reinigung gehen kaum.
Kann mir auch eigentlich derzeit nicht vorstellen, dass sich das noch einmal grundlegend verbessert. 2-Jahre-Überlebensrate ist ja nach diesen Operationen ohnehin eher dramatisch.
Daher auch aktuell noch keine Möglichkeit für ein Pflegetagebuch.
Mir geht es eigentlich in erster Linie darum, dass ich hier nicht im Dreck versinke.
Grüße
Lothar
Hallo,
die hauswirtschaftliche Versorgung darf nicht im Vordergrund stehen, sondern die Pflegeleistungen.
Wenn das nicht der Fall ist, wird es sehr wahrscheinlich keinen Pflegegrad geben. Das würde mir für dich leidtun, aber das sind eben die Fakten.
Ich wünsche dir trotzdem, dass ich in deinem Fall falsch liege.
Das ist auch der Katalog, den der Medizinische Dienst anwendet, und den Günter weiter oben erwähnt hat. Dann hast du schon mal eine Einschätzung.
Gerade das sollst du, sowohl wenn du die oben verlinkten Fragen beantwortest, als auch vom Medizinischen Dienst gestellt werden, wahrheitsgemäß beantworten. Es hat meine Schwester und mich viel Mühe gekostet, meine Mutter zu überreden, dass sie Pflegeleistungen beantragt, weil sie meinte, sie kann doch noch alles. Ja, kann sie, FAST alles (Gardinen aufhängen nicht mehr … sie ist 87!!), aber IN WELCHER ZEIT? Viele alte Leute schämen sich für das, was sie nicht (mehr) können und scheuen sich deshalb davor, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und oft wird versucht, wenn der Medizinische Dienst dann kommt, besser da zu stehen, aber das ist kontraproduktiv.
Meine Mutter hat aber inzwischen einen Pflegegrad bekommen, und es wurde auch ein Pflegedienst beauftragt, der eine Haushaltshilfe (Staubsaugen, Boden wischen, Gardinen aufhängen, Fenster putzen) 2x/Monat für 2 Stunden schickt. Die erste war leider ein Reinfall aus der Sicht meiner Mutter, es war eine zwar nette aber ältere Dame (65 und offensichtlich nicht mehr so fit), die so gründlich gearbeitet hat, dass sie beim ersten Besuch es gerade mal geschafft hat, in zwei Stunden ein (zwar großes) Wohnzimmerfenster und eine Balkontür samt Rahmen zu putzen und die (von meiner Mutter abgenommene und gewaschene) Gardine aufzuhängen. Beim zweiten Mal hat sie es geschafft, zwei normale Fenster mit Rahmen zu putzen und zwei Gardinen aufzuhängen, aber da musste sie noch 30 Minuten „Überstunden“ machen. Am Montag kommt ein neuer Pflegedienst, mal schauen!
Es ist aber auf jeden Fall möglich, mit Pflegegrad auch Haushaltshilfe zu bekommen.
Ganz besonders wichtig ist, nichts zu beschönigen, sondern alles in der Deutlichkeit zu beschreiben, wie es ist. Christa hat es schon angesprochen.
… heisst, es geht nicht ohne Hilfe. Dabei spielt sowohl der Faktor Zeit eine Rolle als auch Erschöpfung, Schmerzen und sonstige Beschwerden. Da alles standardisiert ist und wohl auch muss, ist es tatsächlich hilfreich, wenn du das aufschreibst. Das kannst du ab sofort. Wichtig sind nicht nur die einzelnen Tätigkeiten, sondern auch die Uhrzeiten. Wichtig ist auch, dass du das aufschreibst, was du weniger gut machen kannst als vorher. Das betrifft bspw. den Punkt Körperpflege. Häufig besonders mit Scham besetzt ist es wichtig darauf hinzuweisen, wenn du zum Beispiel nicht alle Stellen erreichst. Das hat ja auch alles viel mit Würde zu tun.
Du füllst den von Christa verlinkten Fragebogen nicht selbst aus, sondern das erfolgt in der Regel im Gespräch mit dem Gutachter. Da sollte die Botschaft eher sein, dass es nicht geht, als dass du kommunizierst, dass du das schon irgendwie hinbekommst.
So kannst du auch versuchen, das in gewissem Rahmen als Wunschkonzert zu begreifen. Zum Beispiel beim Thema Einkaufen. Wenn das eigentlich nicht mehr geht, kannst du auch dafür Hilfe bekommen. Das hindert dich aber später ja nicht daran, dass du auch weiterhin gelegentlich selbst einkaufst, wenn du es schaffst und möchtest. Das gilt für alle Bereiche.
Orientieren solltest du dich für die Begutachtung auch nicht an den guten Tagen, sondern an den schlechten. So, wie du deine Situation beschreibst, sieht das sehr danach aus, dass es um mehr als nur Haushaltshilfe geht. Das musst du auch ansprechen. Nicht nur deshalb, weil du dir sonst Hilfspotenzial verschenken würdest, sondern weil dir passieren kann, dass du erst gar keine Haushaltshilfe bekommst, wenn du im „klassischen“ Pflegebereich keine Hilfe brauchst. Das ist das, was Czauderna angesprochen hat. Nur glaube ich nicht, das Aufgrund deines Krankheitsbildes und deiner Schilderungen in den Bereichen kein Bedarf besteht.
In dem Zusammenhang vielleicht noch eine kleine Orientierung. Ich kenne mehrere Menschen mit ähnlichen Problemen so gut, dass ich diesen Fragebogen grob ausfüllen konnte. Das sind natürlich viele individuelle Dinge, aber als grobe Orientierung reicht es. Ich habe aktuell das noch einmal in zwei Varianten „durchgerechnet“ und komme in beiden Fällen auf einen Pflegegrad 2. Nicht, dass du den auch erreichen musst. Aber wenn du darunter liegst, würde ich in jedem Fall noch einmal gut prüfen, ob du nicht beschönigt hast.