Holzhalle im Aussenbereich ohne Genehmigung

Hallo,
wir haben vor 12 Jahren ein Einfamilienhaus auf einem Grunstück (Bayern) gebaut, für das eine Ortsabrundungssatzung nötig war, da das Grundstück schon im Aussenbereich lag.
Das Haus steht jetzt im erweiterten Bebauungsbereich, jedoch die vor ca. 10 Jahren errichtete Holzhalle steht schon im Aussenbereich und ist auch schon seit Jahren vom Vermessungsamt in den Katasterplan aufgenommen. Da wir im Moment mit unserer Gemeinde wegen einer Bebauungsplan-Änderung des angrenzenden Gewerbegebietes etwas im Clinch liegen, will uns unser BGM mit dem Hinweis auf die im Aussenbereich ohne Genemigung erbaute Holzhalle einschüchtern.
Besteht die Gefahr dass wir sie abreißen müssten wenn unser BGM sich an bestimmte Stelle wendet, oder ist sie nach so langer Zeit und Aufnahme im Katasterplan vielleicht mittlerweile legal ?

Im Vorraus schon mal vielen Dank

Aus ureigener und persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es keine Verjährungsfrist für Schwarzbauten gibt. In Deutschland verjährt sogar Mord, aber ein Schwarzbau nicht. Von daher ist die Drohung des BGM tatsächlich ernst zu nehmen. Dennoch würde ich mich nicht einschüchtern lassen, sondern würde mir 1-2 glaubwürdige Zeugen besorgen, die die Drohung des BGM bezeugen können. Auch wenn jemand Bürgermeister und Politiker ist: Erpressung bleibt nach wie vor strafbar.
Ideal ist natürlich, wenn Sie diese Drohung auch noch schriftlich haben. Es ist dann ein Leichtes, dies an die entsprechenden Aufsichtsbehörden weiterzugeben. Die Zeiten des BGM dürften dann auch sehr schnell ablaufen.
Im Übrigen bleibt es Ihnen unbenommen für den „Schwarzbau“ auch jetzt noch einen Bauantrag zu stellen. Sie sollten sich dazu allerdings eines gewieften Planers bedienen, der sich nicht zuletzt auch im Landesnaturschutzgesetz auskennt.
Die Eintragung ins amtliche Kataster bedeutet keine Baugenehmigung sondern lediglich die Feststellung eines Baukörpers. Ein Katasteramt wird auch keine Bauten bei der Bauaufsicht „anzeigen“. Allerdings haben die Bauaufsichtsbehörden direkten Zugriff auf die aktuellen Katasterunterlagen und können auch von sich aus Prüfungen vornehmen (in der Regel ist dieser Behörde aber nicht so langweilig).
Mein Tipp: Wenn Ihre Bedenken gegen das geplante Gewerbegebiet gerechtfertigt sind (und nicht nur nach der Methode „nicht vor meiner Tür“), dann halten Sie diese aufrecht und lassen sich nicht vom BGM einschüchtern. Bedenken Sie aber, dass ihre Einwände nur dann berücksichtigt werden, wenn diese 1. fachlich fundiert und 2. sachlich vorgetragen werden.
Auch hier kann ich aus Erfahrung berichten: Die Bürgermeinung im Bebauungsplanverfahren ist oft von Emotionen und selten von sachlich fundamentierten Vorträgen geleitet. Emotionen sind mit dem einfachen Wort „unrelevant“ im Bebauungsplanverfahren wegzubügeln!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Ingenieurbüro L.O.P.
http://www.lop-ingenieure.de
Worms, 23.11.2011

Eine Legalisierung durch Zeitablauf gibt es nicht. Das wäre so ähnlich als würden Sie erwarten eine Zulassung zu erhalten nur weil Sie das Kraftfahrzeug schon seit Wochen oder Monaten im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Der Katasterplan stellt lediglich eine Istsituation dar, die unter anderem aus Luftbildern erstellt wird. Es ist keinerlei Aussage zur Rechtmäßigkeit der Gebäude oder baulichen Anlagen darin enthalten.

Um sich der Erpressbarkeit aufgrund der eigenen illegalen Errichtung des Gebäudes zu entziehen gibt es zwei Wege. Die Halle legalisieren lassen (soweit möglich) oder sie abzureißen.

Darüberhinaus (also zusätzlich zum Abriss oder der Legalisierung!) kann die illegale Errichtung eines Gebäudes ohne die erforderliche Baugenehmigung mit einem Bußgeld belegt werden.

Baumeister, Neuss

Guten Tag,
ein „Schwarzbau“ - und nichts anderes ist die Halle, wenn sie ohne Baugenehmigung gebaut wurde - verjährt nicht. Allerdings muss sich die Gemeinde fragen lassen, warum sie erst nach so vielen Jahren etwas macht, obwohl sie bereits viel früher davon Kenntnis hatte.
Sie müssen zweierlei prüfen:

  1. ob die Halle wirklich ohne Genehmigung gebaut worden ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Gebäude in den Katasterkarten nachgewiesen ist oder nicht.
  2. Gibt es eventuell irgendwelche Fälle, die die Halle genehmigungsfähig machen. Dann könnten Sie dieses vielleicht nutzen.
    Ein Tipp noch zum Schluss:
    In der Regel ist es nicht gut gegen einen Bebauungsplanentwurf einer Gemeinde anzugehen. Besser ist es, wenn man auch Grundstücke hat, dafür zu sorgen, dass Sie eventuell mit Ihren Flächen in die Bebaubarkeit oder zumindest teilweise Bebaubarkeit mit „reinrutschen“.
    Gruß Geoli

Hallo Schnierz,

ein Gebäude oder eine bauliche Anlage, die der Genehmigungspflicht unterliegt, wird ohne diese niemals Bestandsschutz erlangen. Sie bleibt formell und materiell illegal. Allerdings wird eine Beseitigungsanordnung schwierig werden, wenn es der zuständigen Baugenehmigungsbehörde sprich Bauaufsicht schon länger bekannt war und sie nicht dagegen eingeschritten ist. Hier bedarf es einer Ermessensentscheidung mit guter Begründung,warum zum jetzigen Zeitpunkt eine Beseitigung gefordert wird. Die Eintragung im Kataster stellt keine Baugenehmigung dar oder begründet keinen Bestandschutz, weil es nicht Aufgabe der Vermessungsämter ist, die Rechtsmäßigkeit von Bauvorhaben zu prüfen.
Ich würde mich aber vom Bürgermeister nicht erpressen lassen. Dann muss eben eine nachträgliche Baugenehmigung beantragt werden. Unter bestimmten Fällen ist auch eine Bebauung im Außenbereich möglich (§ 35 BauGB). Ob die Halle da hineinfällt, kann ich allerdings nicht sagen.
Freundliche Grüße
Harald

Hallo,

nein, so einfach ist das nicht. Das Katasteramt zeichnet gerne Gebäude ein, gegen Entlohnung. Die Zulässigkeit wird dabei nicht geprüft.
Ein Schwarzbau hat keinen Bestandsschutz, auch nach vielen Jahren nicht.

Sie müssten jetzt eine Entscheidung treffen. Der Bürgermeister könnte Ihnen, über die Baugenehmigungsbehörde, Probleme bereiten. Wenn Sie Ihre Bedenken bezüglich des Gewerbegebietes aufgeben, kann es Ihnen trotzdem passieren, dass der Bürgermeister (oder Andere) den Schwarzbau melden.

Ein Schwarzbau macht öfter mal Probleme, wird aber trotzdem immer und überall wieder gerne gemacht.

Rainer

Hallo !

Es stellt sich zunächst die Frage, ob es sich bei der Halle um ein genehmigungfreies Gebäude handelt oder nicht. Das hängt von der Größe ab und wird in der BBO geregelt.
Ein ungenehmigter Bau wird durch Aussitzen nicht legaler
und könnte letzten Endes zu einer Abrissverfügung führen.
Aber was ist das für ein Bgm., der seine Bürger mit solch Dingen nötigt ?

Gruß

H.Klein

Hallo Herr Schnierz,
nachdem die Gemeinde, den Bestand der Holzhalle 10 Jahre lang geduldet hat, sollten Sie sich auf Bestandsschutz und Vertrauensschutz berufen.
AS

Hallo,
bitte entschuldige, aber bei der Beantwortung dieser Frage kann ich nicht sicher weiterhelfen. Bin mir aber sicher, dass weiterhelfendes Feedback anderer folgt. Viel Erfolg und Gruß aus Niedersachsen nach Bayern!

Hallo Schnierz!

Ohne Rechtsanwalt, der sich vollständigen Überblick über die Gesamtsituation und Einzelsachlage verschafft, bist Du aufgeschmissen. So wie es ausschaut kommen ja auch noch kommunale (Ausnahme-)Regeln zur Anwendung, so dass es einer intensiven Prüfung gar nicht vorbei geht.

Auf Deine Frage zu antworten, wäre eine unseriöse Mutmaßung.
Was ich aber aus eigener Erfahrung sagen kann ist:
Vor Sturm auf hoher See und Behördenwillkür in Bayern kann Dich anscheinend nur Gott beschützen!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin.

Hallole,
die Gefahr die Scheune abreissen zu müssen besteht nicht. Eine Gebäude kann im Aussenbereich stehen, wenn es z.B. einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Vielleicht lässt sich ja so ein Zusammenhang herleiten, aber auch sonst besteht für das Gebäude keine Gefahr, da ein Abbruch nach so lang geduldeter Zeit nicht verhältnismäßig wäre.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo Schnierz,vorab erst einmal, dass ein ohne Genehmigung im Aussenbereich erstelltes Bauwerk - was immer es auch ist - nicht automatisch nach Ablauf einer gewissen Zeit „legal“ wird. Es ist demnach immer noch ein „Schwarzbau“. Die evtl. „Einschüchterung“ durch den BGM ist schon brisant, denn es droht, auch noch nach so langer Zeit, die mögliche Abrissverfügung. Ich würde hier ein klärendes Gespräch mit der übergeordneten Baubehörde führen. Evtl. kann man hier ja etwas retten. Es besteht aber auch die Gefahr, dass hier „schlafende Hunde“ geweckt werden und man sich dann bei der übergeordneten Stelle näher mit dem Objekt (Schwarzbau) befasst, zumal für Bauten im Außenbereich sehr enge Regeln bestehen. Die Gefahr einer Abrissverfügung ist m.E. sehr groß. Vielleicht sollten Sie versuchen, die Differenzen (B-Plan Gewerbegebiet und Schwarzbau) mit dem BGM im persönlichen Gespräch klären. Dies ist meistens der beste Weg. Konfrontationen bewirken nicht immer die beste Lösung.
Viel Erfolg.
Gruß Günni27

Hallo „Schnierz“,
ich bin jetzt zwar im Bayrischen Baurecht nicht so fit, denke aber, dass folgede Antwort auch für euer Bundesland gilt:
Da die Holzhalle ohne Genehmigung (und auch noch im Außenbereich) errichtet wurde habt ihr schlechte Karten. Eine Eintragung im Kataster hilf da auch nicht, denn die beiden Ämter stehen nicht in direktem Kontakt. Der Eintrag hat insofern keine baurechtliche Bedeutung. Letztlich ist es so, dass die Halle abgerissen werden muss, sobald das Bauamt dieses fordert, und das scheint unausweichlich. Eine Bebauung im Außenbereich ist meist nur sehr schwer, und oft mit heftigen Auflagen versehen, mögich. Ohne Baugenehmigung ist das Ding illegal errichtet, und gehört höchstwahrscheinlich abgerissen, das ist Fakt. Zur Absicherung dieser Info würde ich an eurer Stelle einen Fachanwalt für Baurecht konsultieren, eine Erstberatung ist in der Regel kostenfrei. Ich hoffe diese Nachricht hilft weiter, auch wenn Sie nicht so toll ist.
Wünsche ein schönes WE, lG Peter

Hallo Uwe,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei dem Gespräch mit dem Bürgermeister war meine Frau mit anwesend, allerdings wollen wir hier auch keinen Kleinkrieg gegen Bürgermeister und Gemeinde führen (wir wohnen in einem sehr kleinen Ortsteil der Gemeinde). Können wir überhaupt nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. Jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im ca.40m schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.

wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.

Gruß Schnierz

Dennoch würde ich mich nicht einschüchtern lassen, sondern
würde mir 1-2 glaubwürdige Zeugen besorgen, die die Drohung
des BGM bezeugen können. Auch wenn jemand Bürgermeister und
Politiker ist: Erpressung bleibt nach wie vor strafbar.
Ideal ist natürlich, wenn Sie diese Drohung auch noch
schriftlich haben. Es ist dann ein Leichtes, dies an die
entsprechenden Aufsichtsbehörden weiterzugeben. Die Zeiten des
BGM dürften dann auch sehr schnell ablaufen.
Im Übrigen bleibt es Ihnen unbenommen für den „Schwarzbau“
auch jetzt noch einen Bauantrag zu stellen. Sie sollten sich
dazu allerdings eines gewieften Planers bedienen, der sich
nicht zuletzt auch im Landesnaturschutzgesetz auskennt.

Mein Tipp: Wenn Ihre Bedenken gegen das geplante Gewerbegebiet
gerechtfertigt sind (und nicht nur nach der Methode „nicht vor
meiner Tür“), dann halten Sie diese aufrecht und lassen sich
nicht vom BGM einschüchtern.

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Können wir nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.

wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.

Gruß Schnierz

Eine Legalisierung durch Zeitablauf gibt es nicht.

Um sich der Erpressbarkeit aufgrund der eigenen illegalen
Errichtung des Gebäudes zu entziehen gibt es zwei Wege. Die
Halle legalisieren lassen (soweit möglich) oder sie
abzureißen.

Darüberhinaus (also zusätzlich zum Abriss oder der
Legalisierung!) kann die illegale Errichtung eines Gebäudes
ohne die erforderliche Baugenehmigung mit einem Bußgeld belegt
werden.

Baumeister, Neuss

Hallo Geoli,
können wir überhaupt nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.

wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.

Gruß Schnierz

Guten Tag,
ein „Schwarzbau“ - und nichts anderes ist die Halle, wenn sie
ohne Baugenehmigung gebaut wurde - verjährt nicht. Allerdings
muss sich die Gemeinde fragen lassen, warum sie erst nach so
vielen Jahren etwas macht, obwohl sie bereits viel früher
davon Kenntnis hatte.

Ein Tipp noch zum Schluss:
In der Regel ist es nicht gut gegen einen Bebauungsplanentwurf
einer Gemeinde anzugehen. Besser ist es, wenn man auch
Grundstücke hat, dafür zu sorgen, dass Sie eventuell mit Ihren
Flächen in die Bebaubarkeit oder zumindest teilweise
Bebaubarkeit mit „reinrutschen“.
Gruß Geoli

Hallo Harald,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Können wir überhaupt nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Die Umstände zu §35 sind wohl eher nicht gegeben. Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.

wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.

Gruß Schnierz

Allerdings wird eine Beseitigungsanordnung schwierig

werden, wenn es der zuständigen Baugenehmigungsbehörde sprich
Bauaufsicht schon länger bekannt war und sie nicht dagegen
eingeschritten ist. Hier bedarf es einer Ermessensentscheidung
mit guter Begründung,warum zum jetzigen Zeitpunkt eine
Beseitigung gefordert wird. Die Eintragung im Kataster stellt
keine Baugenehmigung dar oder begründet keinen Bestandschutz,
weil es nicht Aufgabe der Vermessungsämter ist, die
Rechtsmäßigkeit von Bauvorhaben zu prüfen.
Ich würde mich aber vom Bürgermeister nicht erpressen lassen.
Dann muss eben eine nachträgliche Baugenehmigung beantragt
werden. Unter bestimmten Fällen ist auch eine Bebauung im
Außenbereich möglich (§ 35 BauGB). Ob die Halle da
hineinfällt, kann ich allerdings nicht sagen.
Freundliche Grüße
Harald

Hallo Rainer,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Können wir nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.

wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.

Gruß Schnierz

Sie müssten jetzt eine Entscheidung treffen. Der Bürgermeister
könnte Ihnen, über die Baugenehmigungsbehörde, Probleme
bereiten. Wenn Sie Ihre Bedenken bezüglich des Gewerbegebietes
aufgeben, kann es Ihnen trotzdem passieren, dass der
Bürgermeister (oder Andere) den Schwarzbau melden.

Rainer

Hallo H.Klein,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist wohl eher kein genehmigungsfreies Gebäude. Können wir nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.

wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.

Gruß Schnierz

Hallo !

Es stellt sich zunächst die Frage, ob es sich bei der Halle um
ein genehmigungfreies Gebäude handelt oder nicht.
Aber was ist das für ein Bgm., der seine Bürger mit solch
Dingen nötigt ?

Gruß

H.Klein

Hallo H.Schreiner,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Meines Wissens gibt es Bestandsschutz nur bei genhmigten Bauten und bezieht sich auf nachträgliche Bestimmungen, was ist Vertrauensschutz ? Können wir nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.

wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.

Gruß Schnierz

nachdem die Gemeinde, den Bestand der Holzhalle 10 Jahre lang
geduldet hat, sollten Sie sich auf Bestandsschutz und
Vertrauensschutz berufen.