Hallo Uwe,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei dem Gespräch mit dem Bürgermeister war meine Frau mit anwesend, allerdings wollen wir hier auch keinen Kleinkrieg gegen Bürgermeister und Gemeinde führen (wir wohnen in einem sehr kleinen Ortsteil der Gemeinde). Können wir überhaupt nachträlich die die Genehmigung der Holzhalle (ist gleichzeitig auch Gartenhaus, Wäscheplatz, Gartengeräte usw.) ohne Zustimmung vom BGM beantragen, und wecken damit selbst schlafende Hunde ? Unser Grundstück war zum Zeitpunkt als wir es von den Eltern bekommen haben im unteren Bereich bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Jetzt ist durch die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes (betrifft nicht unsere Parzelle im Gewerbegebiet)der Bebauungsplan geändert worden (noch dazu bei der Grünflächenfestsetzung zu unserem Nachteil)Wir besitzen sozusagen ein Grundstück im Gewerbegebiet, haben aber nichts davon, da wir es um uns die Gewerbe-Bebauung vom Hals zu halten nicht veräussern und auch nicht durch sonstiges (z.B. Wohnhaus)bebauen können. Jetzt aber wieder zurück zum Problem Holzhalle: Um sich ein Bild zu machen, nicht mal 50m von unserem Haus entfernt, beginnt die Gewerbefläche, die zum Teil uns gehört und nebenan unseren Nachbarn, dazwischen liegt quasi im ca.40m schmalen Aussenbereich-Streifen die Holzhalle. Wir haben nur noch eine Woche Zeit unsere Bedenken zum ausgelegten geänderten Bebauungsplan anzubringen. Leider haben wir im Moment nicht die Finanziellen Möglichkeiten und auch nicht die Nerven um hier mit Anwälten anzurücken.
wünsche allen noch eine schöne Adventszeit.
Gruß Schnierz
Dennoch würde ich mich nicht einschüchtern lassen, sondern
würde mir 1-2 glaubwürdige Zeugen besorgen, die die Drohung
des BGM bezeugen können. Auch wenn jemand Bürgermeister und
Politiker ist: Erpressung bleibt nach wie vor strafbar.
Ideal ist natürlich, wenn Sie diese Drohung auch noch
schriftlich haben. Es ist dann ein Leichtes, dies an die
entsprechenden Aufsichtsbehörden weiterzugeben. Die Zeiten des
BGM dürften dann auch sehr schnell ablaufen.
Im Übrigen bleibt es Ihnen unbenommen für den „Schwarzbau“
auch jetzt noch einen Bauantrag zu stellen. Sie sollten sich
dazu allerdings eines gewieften Planers bedienen, der sich
nicht zuletzt auch im Landesnaturschutzgesetz auskennt.
Mein Tipp: Wenn Ihre Bedenken gegen das geplante Gewerbegebiet
gerechtfertigt sind (und nicht nur nach der Methode „nicht vor
meiner Tür“), dann halten Sie diese aufrecht und lassen sich
nicht vom BGM einschüchtern.