Ein Arzneimittel wird neu zugelassen, wenn es mindestens 18 %
Wirksamkeitsnachweis erbringt. Das heißt, dass dieses Mittel
bei 82 % der Patienten möglicherweise nicht wirkt und auch
Nebenwirkungen verursachen kann.Weißt Du eigentlich, was 18% Wirksamkeit heißt?
Arzneimittelgesetz § 25 Absatz 2
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amg_19…
Da es keine präzise Formulierung ist, hat ein mir bekannter Mediziner eine Anfrage beim BFARM gestellt, wie hoch den der Wirksamkeitsnachweis sein sollte um eine Zulassung für ein Arzneimittel zu bekommen. Nach längerem Nachbohren bekam er eine Antwort. Daraus resultierte meine Antwort mit den 18 %.
Ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen.