"Horrorclowns" - verursachen - Posttraumatische Belastungsstörung

Hallo!

So wie sich das liest, finde das ein extrem ärgerliches Urteil, bei dem quasi Korrelation und Kausalität verwechselt wird oder zumindest „Auslösefaktor“ und Kausalität.

Wer sieht es anders und warum?

Gruß
F.

Hallo,

wenn der Rechtsanwalt einer geldgeilen Mandantin einen Psychiater kennt, kommt so etwas dabei heraus.

Gruß
Tycoon

Ich denke, wer selbst schon mal unter Panikattacken und Schlafstörungen gelitten hat oder leidet (und zu denen gehöre ich) empfindet das NICHT ärgerlich.

Na gar so einfach ist das ja nun auch nicht! Der Richter wird sich kaum auf ein Privatgutachten zu den psychischen Folgen gestützt, sondern selbst einen unabhängigen, vereidigten Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt haben.

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Der Link funzt nicht. ramses90

Das Urteil ist vollkommen korrekt.

Hierbei handelt es sich nicht um einen harmlosen Streich (wenn ich ähnliche YouTube-Videos als Vergleich heranziehe) sondern man bringt Leute ganz bewusst in eine Panik-Situation, mit unbekannten Folgen. Man kann nachlesen wie sehr Opfer unter Einbrüchen leiden, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Einbruchs nicht zu Hause waren, schlicht aufgrund der extremen Verletzung der Privatsspähre. Dies gekoppelt mit den Masken, Sturmklingeln und Schreien stell ich mir ungleich schlimmer vor.

Das das Ganze noch gefilmt wurde (evtl. um es nachher bei YouTube zu monetarisieren), sollte die Strafe eigentlich deutlich erhöhen.

Gruß,
Steve

Gegenfrage: Wie würdest Du ein Urteil, wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, gegen das jetzige Opfer finden, wenn sie ihnen, anstatt eine PTBS zu bekommen, einfach die Nasen gebrochen hätte? Nur so interessehalber…

Gruß Oberberger

…um den Horrorclownidioten besser einen großen Bogen machen sollten! :imp:

Ich würde es auch dann ärgerlich finden, wenn ich unter Panikattacken und Schlafstörungen leiden würde.
Der Grund des Ärgers ist schlicht der, dass die Vorstellung, dass ein paar Clowns mit ihrem Geschreie eine PTBS verursacht haben sollen, nicht nur an der Realität, sondern auch an der hier in Deutschland standardmäßig herangezogenen ICD-Definition der PTBS weit vorbei geht.

Ich zitiere das ICD: Diese entsteht als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Prädisponierende Faktoren wie bestimmte, z.B. zwanghafte oder asthenische Persönlichkeitszüge oder neurotische Krankheiten in der Vorgeschichte können die Schwelle für die Entwicklung dieses Syndroms senken und seinen Verlauf erschweren, aber die letztgenannten Faktoren sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten der Störung zu erklären

Über ein Urteil, das ein paar schreiende Jugendliche mit Halloween-Masken zu „außergewöhnlichen Bedrohungen oder katastrophenartigem Ausmaß“ erklärt, sollte man sich ruhig ärgern.

Gruß
F.

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Mir gehts nicht so sehr um das Urteil selbst (-> sonst Rechtsbrett), auch nicht um das Phänomen des "Horroclowns (-> sonst irgendeins der Gesellschaftsbretter), sondern um den Aspekt der „Verursachung einer Posttraumatischen Belastungsstörung“ (-> deshalb Psychologiebrett).

So gesehen erscheint mir das Urteil (so viel ich eben aus dem Link davon wissen kann) als schlechter Scherz.

Gruß
F.

Keine Ahnung.
Darum gehts mir bei meiner Frage nicht.

Gruß
F.

Naja, es ist ja durchaus zu vermuten, dass die Symptome der Frau tatsächlich vorliegen.
Die Idiotie ist die Annahme, dass sie Bestandteile einer PTBS sind, die kausal verursacht sind durch drei schreiende Jugendliche mit Halloweenmasken.

Gruß
F.

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Wem dem so sein sollte, wäre dieses Gutachten absolut nicht nachvollziehbar.

Gruß
F.

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Dir scheint entgangen zu sein, dass es Menschen gibt die nicht über eine Psyche wie Rambo verfügen und bei diesen Menschen kann es durchaus zu einer PTBS kommen.
Was sind das überhaupt für Menschen die auf die Idee und Umsetzung kommen ihre Mitmenschen, mit was auch immer, derartig in Angst und Schrecken zu versetzen?
Und wenn jemand schon so abartig ist, dann soll die Strafe auch entsprechend dafür ausfallen, weshalb ich das Urteil als völlig gerecht und Deine Einlassungen dazu als nicht angebracht empfinde. ramses90

Und Du hast genau welche konkrete Qualifikation, die Dich befähigt ein psychiatrisches Gutachten zu bewerten, das Du nicht mal gesehen hast?

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Ich möchte mich hier nicht auf Polemik einlassen, die gar nicht zielführend ist.
Was im psychiatrischen Kontext (nicht im umgangssprachlichen, da kann jeder darunter verstehen was er will) eine Posttraumatische Belastungsstörung ist, ist im ICD-10 (nach dem Psychiater in Deutschland vorrangig diagnostizieren müssen) glasklar vorgegeben und erlaubt wenig Diskussionsspielraum.
Ich habe sie oben zitiert.
Da ist nicht die Psyche eines Rambo verlangt (der litt übrigens tatsächlich erkennbar unter einer PTBS!), sondern eben das Vorliegen objektiver Ereignisse dramatischen Ausmaßes, unabhängig davon, wie „gut aufgestellt“ die einzelne Person ist, die damit konfrontiert wird.

Gruß
F.

Ich habe meinen Beruf (Psychotherapeut) vorzuweisen, bei dessen ich Ausübung ich u.a. eine PTBS diagnostizieren können muss wie es ein Psychiater auch tut.

Dass ich meine Frage hier rein auf der Basis meiner sehr eingeschränkten Informationslage stelle, habe ich im UP selbst betont („so wie sich das liest“).
Wir spekulieren notgedrungen beide:
Du: der Richter wird sich kaum …
Ich: wenn dem so sein sollte …

Gruß
F.

Das ändert nix daran, daß das nun mal alles andere als ein harmloser Spaß ist … vor allem noch diese dämliche Gier nach Aufmerksamkeit indem man die ganze Aktion filmt (um sie -aller Wahrscheinlichkeit nach- irgendwo online zu stellen).

Du hast um Meinungen gefragt … wenn Dir das nicht behagt (von wegen Polemik), dann verzichte doch künftig ganz einfach auf solche Posts.

Hi,

in gewisser Weise ist die Diagnose eine Beleidigung für diejenigen, die unter einer „echten“ BTBS leiden.
Ich weiß aber nicht, ob in so einem Fall ein gerichtlich bestellter Gutachter verpflichtend ist, oder ob die eingereichte Diagnose eines Psychotherapeuten der Geschädigten ausreicht (?).
Für Gerichtsgutachter gibt es ja keine Kontrollinstanz, Anwälte, Richter, Staatsanwälte haben von der Materie keine Ahnung und müssen glauben, was der schreibt.
Ein Gutachten anfechten, das wird bei diesem Bagatelldelikt wohl keiner tun, und eine mutmaßliche neurotische Vorgeschichte gründlich zu recherchieren, traue ich einem solchen Gutachten nicht zu.

Andererseits braucht aber auch das Gericht eine greifbare Diagnose, wenn die Klägerin eine psychische Beeinträchtigung ins Rennen schickt. Und „unterhalb“ der PTBS gibt es in der ICD wohl nichts, was den Symptomkreis abgeschwächt beschreibt.

Unklar ist auch, inwieweit die Diagnose das Urteil des Richters tatsächlich beeinflusst hat.
Wir wissen ja auch gar nicht, wen er da im Gerichtssaal vor sich hatte.
Isoliert betrachtet würde ich die Sache auch als einen Streich sehen, aber die Frauen waren immerhin 18 und 20 Jahre alt, m.E. deutlich über das Alter von Jugendstreichen hinaus und in ihrer Persönlichkeitsreife nicht altersgemäß (vielleicht hätte von denen auch ein Gutachten erstellt werden sollen ;)), eine von ihnen mehrfach vorbestraft.
Das Urteil sehe ich im Hinblick auf die Täterinnen nicht kritisch.

Viele Grüße
Heidi

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Das ist sicher richtig und unbestritten.

Ich habe kein grundsätzliches Problem damit, dass auf meine Frage irgendwas reingeschrieben wird, auch wenns nur Meinungen und keine direkten Antworten auf die Frage sind. Sonst würde ich nicht mehr hier im we-we-wa verkehren.

Gruß
F.