Hunde auf dem Grundstück

Hallo, ich habe meine Frage mal hier eingestellt. Wir haben zwei kleine Mischlingshunde. Wir haben auch Kinder, deren Freunde manchmal zu Besuch kommen.
Unser Grundstück ist aufgrund der Hunde und Kinder komplett eingefriedet.
Es gibt Kinder, die etwas penetrant klingeln, wenn sie gerade zu Besuch kommen möchten. Unsere Kinder nervt das dann und sie schicken sie meist weg, manchmal sind sie aber mit dem Besuch auch überfordert. Dann müssen wir den Kindern sagen, heute nicht.
Wir haben die Klingel extra außen am Gartentor angebracht, damit das Grundstück durch Postboten oder andere nicht unbedingt betreten werden muss.
Die Hunde sind eigentlich friedlich, bellen aber schon und mit einem Nachbarn gibt es diesbezüglich ein Problem.
Früher war es eines dieser penetrant klingelnden Kinder. Heute ist es ein Jugendlicher und mit unserem Kind eigentlich nicht mehr befreundet.
Mit einem unserer Hunde kam dieses Kind nie zurecht. Es ging so weit, dass der Hund vom Kind mehrfach getreten wurde, wenn das Kind mal wieder (ungebeten) auf dem Grundstück stand.
Die Eltern sagen seit jeher zu allem nur, kannst du einfach immer gleich nach Hause schicken, wenn dir was auf die Nerven geht. Die kümmern sich nicht.
Ich habe dann zu diesem Kind irgendwann gesagt, wenn du nicht aufhörst, den Hund zu treten, wird er dich vielleicht irgendwann beißen. Komm bitte nicht mehr hier hin.
Die letzten Jahre wurde sich tatsächlich daran gehalten.
Nun fängt es an, dass vom Nachbargrundstück manchmal der Ball in unseren Garten fliegt.
Wir geben ihn dann in der Regel über den Zaun zurück.
Manchmal feiern die Nachbarn Parties und sind dann in der Regel alkoholisiert. Die Erwachsenen.
So auch vor ein paar Tagen.
Besagter Jugendlicher kam uns auf unserem Grundstück entgegen, wie er den Ball geholt hat. Wir haben gesagt, Entschuldigung, bitte klingle wenn du deinen Ball wieder haben möchtest.
Der Hund war auch gerade im Garten und hat etwas gebellt.
Diese Nachbarn sind leider große Tratschmäuler, ich weiẞ nicht genau warum sie das nötig haben, mir kam auch schon mal zu Ohren, sie hätten erzählt, unser Hund hätte ihr Kind gebissen.
Zu mir wurde entsprechendes nicht gesagt.
Nun weiß ich nicht, wie das ist.
Der Hund kann ja tatsächlich mal beißen, was bisher meines Wissens nicht vorkam.
Mit den Eltern reden ist erfahrungsgemäß sinnlos.
Im Grunde ist das doch schon Aufsichtspflichtverletzung, wenn sie ihr Kind zu uns aufs Grundstück lassen, und das tritt dort den dort wohnenden Hund, mehrfach.
Nur wenn der Hund tatsächlich mal zubeißt, und ich habe die Situation nicht mitbekommen.
Ich stehe nicht immer neben unseren Hunden auf unserem Grundstück.
Dann ist das Problem automatisch der Hund.
Oder sehe ich das falsch.

Wir haben die Klingel deshalb außen am Gartentor angebracht, weil es häufig vorkam, dass das Tor von Besuchern etc. offen gelassen wurde, und wir wohnen an einer Hauptstraße. Kinder und Hunde sind schnell auf die Straße gelaufen.

Hallo,

vielleicht enthält mein Lösungsvorschlag ja Probleme, die ich als Berliner nicht sehe. Aber warum verschließt Ihr nicht einfach die Gartenpforte?

So könnte niemand ohne Kontrolle auf das Grundstück und unbeobachtet die Tür offen stehen lassen. Wenn Ihr dann auch noch das übliche Warnschild vor freilaufenden Hunden anbringt, seid Ihr aus meiner Sicht auf der sicheren Seite, falls doch mal jemand gebissen wird.

Grüße
Pierre

Aus deinem (sehr langen) Schrieb geht doch eher hervor es handelt sich um einen Jugendlichen/Heranwachsenden, oder nicht ? Da ist mit Aufsichtspflicht nicht mehr viel zu machen. Hättest Du das Alter angegeben wäre es viel klarer !
Er muss selbst verständig genug sein dass er deine Ermahnung beachtet. Und wenn er ohne Klingeln und Erlaubnis selbst in den Garten geht muss er damit rechnen vom Hund gebissen zu werden.

Hauptsache Du hast eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, denn Du als Hundehalter haftest verschuldensunabhängig.

MfG
duck313

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Haftpflicht für die Hunde haben wir.
Tor verschließen ist nicht praktikabel, wir wohnen in einem Dorf und am Tag gehen wir selbst ständig durch das Tor und es würde uns zu sehr stören, wenn es abgeschlossen wäre.
Ich glaube leider nicht, dass ein Schild ausreichen würde, um vor eventuellen Folgen eines Hundebisses geschützt zu sein…
Es kam auch meines Wissens bisher nicht vor, aber diese Nachbarn haben wohl anderes erzählt, nur leider nicht uns.
Das Verhältnis ist da auch leider nicht so, dass Kontakt zu uns erwünscht wäre.
Sie haben vor einiger Zeit klar gesagt, sie möchten mit uns nichts mehr zu tun haben.
Wir wohnen hier schon länger als die Nachbarn, sie konnten es sich aussuchen…
Der Junge ist 12. Ich glaube schon, dass die Eltern da noch im Hintergrund Pflichten haben. Inwieweit, weiß ich leider nicht genau.
In dem Fall habe ich leider das Gefühl, ich muss meinen Hund vor einem Menschen beschützen.
Er ist auch in unserem Garten schon fast auf ein Baby getreten, das auf einer Decke lag, ich hab einfach nicht mehr die Kraft, auf den aufzupassen und es ist ja auch unser Grundstück.
Nur wie ich das lösen soll, weiß ich nicht genau.

Blockquote

Diese Nachbarn haben irgendwann entschieden, wenn sie etwas an uns stört, rufen sie immer die Polizei. Mit uns reden wollen sie nicht.
Diese kam anfangs ein paarmal, und irgendwann haben sie die Nachbarn offenbar nicht mehr so ernst genommen, und seitdem findet eben keine Kommunikation mehr statt, auch nicht indirekt.
Aber die Eltern haben doch Erziehungsaufgaben, und wenn da Probleme sind, geht man doch eigentlich zu den Eltern.
Das wird hier abgeblockt, mit uns reden sie eben nicht.
Muss ich mich wirklich an die Haftpflichtversicherung und evtl Polizei zu Informationszwecken wenden, damit ich weiß, wie ich mich verhalten muss, um möglichst abgesichert zu sein, oder kann mir das vielleicht hier jemand sagen ?
An Schilder glaube ich nicht wirklich und die Hunde sind nicht bissig.
Wir haben selbst kleine Kinder und es kommt häufig Besuch und es gab nie Probleme.
In der Regel treten Besucher halt auch nicht nach unseren Hunden.

Ein Rechtsanwalt wäre da der geeignetere Ansprechpartner.
BTW, ein 12jähriger ist tatsächlich noch ein Kind und kein Jugendlicher.

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Teile den Eltern des Jugendlichen per Einschreiben mit, dass ihr Sohn Hausverbot für Euer Haus und Grundstück hat. So schlecht wie Euer Verhältnis zueinander ist kann es ja sowieso nicht schlechter werden

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Nein, das Verhältnis ist wirklich sehr schlecht und dahingehend gibt es auch nichts zu verlieren. Das hat vielleicht auch gute Seiten keine Ahnung.
Ich weiß halt nicht, was ich machen kann, um sozusagen Gefahren abzuwehren.
Einschreiben ist vielleicht eine Idee.
Ich glaube nicht, dass uns die Tür aufgemacht werden würde, wenn wir da klingeln. Ob sie ans Telefon gehen würden, weiß ich auch nicht, unsere Nummer wird ja gesendet.
Trotzdem haften wir doch, haben Aufsichtspflicht usw. selbst wenn wir vielleicht gar nicht wissen, dass sich jemand auf unserem Grundstück befindet.
Der dann das Tor offen stehen lässt (war wieder der Fall), Tiere misshandelt usw.
Das kann ja so auch nicht sein, oder.
Und die Hunde sind nicht bissig, ich möchte eigentlich keine Schilder.
Nur wenn jemand aggressiv zu ihnen ist, weiß ich halt auch nicht. Und ich bin dann vielleicht nicht mal dabei.
Das geht so gar nicht

Bei dem unbefugten und ungewünschten Betreten des Grundstücks handelt es sich um Hausfriedensbruch. Das 12jährige Kind ist jedoch schuldunfähig.

Die Frage ist, wie weitgehend die Verkehrssicherungspflicht ist, die ihr habt.

Und was sagt der BGH?
BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muß daher jeder Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor Unfällen als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder sein muß, daß sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, daß sie sich dort an gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können.

Ihr wisst, dass Nachbarskind sich unbefugt im Garten aufhalten wird und ihr kennt die Problematik mit dem Hund. In Verbindung mit dem, was der BGH sagt, erkenne ich da eure Pflicht, die Gefahr zu beseitigen. Entweder wird das Grundstück besser verschlossen - oder der Hund bleibt im Haus.

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Auch wenn explizit gegenüber den Eltern ein Hausverbot für das Kind ausgesprochen wurde?
Die Eltern haben eine Aufsichtspflicht.

Ich würde versuchen mir bei einem Rechtsanwalt eine rechtssichere Auskunft zu holen.

Das habe ich schon vor fünf Stunden gesagt. :stuck_out_tongue:

Nun, es handelt sich hier ja nicht um einen Swimmingpool, in dem man ertrinken könnte, sondern um einen eigentlich sehr friedlichen Hund, der auf dem Grundstück des Besitzers durch einen Eindringling mehrmals attackiert wurde…

Wir werden den Eltern schriftlich das Haus- und Grundstücksverbot für den Sohn zukommen lassen.
Alles andere, selbst wenn wir beide hingehen und uns somit gegenseitig bezeugen können, wird erfahrungsgemäß im Nachhinein von ihnen verleugnet, da steht dann Aussage gegen Aussage, zumal sie erfahrungsgemäß uns die Tür nicht mehr aufmachen…
Ich muss nur wissen, wann ein Schriftstück als zugegangen und somit gültig gilt, sodass ich auch sagen kann, sie wissen von dem Haus- und Grundstücksverbot. Reicht da ein zugestelltes Einschreiben ?
Sie können ja sagen, sie haben es nicht gelesen.

Das Hausverbot hätte ich hier schon längst ausgesprochen.
Dieser Bursche tritt mehrmals grundlos (!) deine Hunde, auf deinem Grundstück … was brauchts noch mehr?

Aber selbst wenn er sich nicht dran hält, aus der Haftung bist du deswegen leider nicht raus.
Trotz Schilder aufstellen, oder selbst das Gartentor ganz verschließen (was ich dir sehr raten würde!) … mit einer Mitschuld als Hundebesitzer ist oft zu rechnen. Und gerade bei Kindern ist die Rechtssprechung diesbezüglich kaum auf Seite des Hundehalters.

https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/geld-recht/warnung-vor-dem-hund

http://www.beratunghundtraining.de/pdf/wachhundetraining_v5.pdf

Nun, die letzten Jahre war er einfach nicht mehr hier, hat nicht mehr Hallo gesagt, es war kein Kontakt mehr.
Das jüngere Kind der Nachbarfamilie kommt manchmal zu Besuch, das benimmt sich in der Regel auch nicht so, dass wir mit den Eltern zu reden hätten, auch wenn das natürlich für alle Beteiligten nicht einfach ist. Eigentlich ginge das auch nicht, bei dem sau schlechten Verhältnis zwischen den jeweiligen Eltern, also uns und den Nachbarn.
Irgendwie geht es aber trotzdem, dass dieses Kind manchmal hier ist.
Das kommt mit den Hunden schon immer super klar.
Ich soll jetzt wegen einem (!) Menschen, der sich seit neustem wieder unbefugt und unerlaubt auf unserem Grundstück aufhält, unsere Hunde nicht mehr auf das Grundstück lassen, weil die Eltern des Kindes nicht interessiert, was ihr Kind woanders tut ?
Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, dann dürfte es doch gar keine Gartenteiche Swimmingpools Baustellen gefährlichen Werkzeuge und Maschinen große Tiere und was weiß ich alles auf Privatgrund mehr geben, nur weil da eben ein Kind hingelangen könnte.

Mit Wissen der Eltern natürlich ist das jüngere Kind der Familie manchmal bei uns. Mitunter hören wir dann anschließend, wie es zu Hause Ärger bekommt, weil es anscheinend irgendetwas bei uns gemacht hat, was die Eltern nicht wünschen, nur dass wir das natürlich nicht wissen konnten, da sie mit uns ja nicht reden. Das steht dann also immer dazwischen, und trotzdem kommt es manchmal noch zu Besuch.

Im Nachhinein hätte ich auch die Eltern schon wegen Hausfriedensbruchs anzeigen sollen, als sie manchmal einfach so auf unser Grundstück kamen und uns dumme Sachen erzählt haben, sowie wegen übler Nachrede usw.
Aber den Hund treten und trotz mehrfacher Aufforderung es wieder und wieder tun ist einfach was anderes, wenn auch von einem Kind begangen, und es wäre klar Sache der Eltern, hier einzugreifen.
Da diese das nicht tun und stattdessen offenbar lieber herumerzählen, das Kind wäre bereits vom Hund gebissen worden, müssen wir ihren Job machen.
Der Hund ist hier aber nicht das eigentliche Problem.
Ich kann doch auf meinem eingezäunten Grundstück meinen nicht bissigen Hund herunlaufen lassen.
Wenn mein Kind in einem fremden Gartenteich ertrinkt, weil ich es nicht beaufsichtigt habe, habe ich das Problem.
Wenn mein Kind auf ein fremdes Grundstück geht und dort wiederholt ein Tier misshandelt, hat nur das Tier und der Halter ein Problem. Sagen die Eltern.
Ist das denn richtig ?

Wie kommst du darauf? Du hast ein totes Kind, aber der Gartenteichbesitzer hat ein rechtliches Problem! Du bist mit deinen Ansichten auf dem Holzweg, aber jammer ruhig weiter rum. Das Tor willst du nicht abschließen, zum Anwalt willst du offensichtlich auch nicht gehen … dann geh’ ins Plauderbrett, denn offensichtlich ist dir nach Plaudern zumute.

Es gibt kein Recht auf „Gleichbehandlung im Unrecht“. Egal, was jemand anders falsch macht - es ändert nichts an den Konsequenzen für dein Handeln oder nicht-Handeln.

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