Aber neidisch darf man schon sein, oder?
…oder nachts geschützte Amphibien darin aussetzen.
Hallo,
so, leider wurde der Account meiner Frau dahingehend beschränkt, dass sie keine Nachrichten mehr senden durfte, erst nach einer sehr langen Wartezeit von vielen Stunden. Da neu hier im Forum.
Sie hat dann, da uns das Thema derzeit stark beschäftigt und belastet, versucht, eine Nachricht zu bearbeiten, was nicht möglich war, und schließlich eine Nachricht gelöscht, um sie ergänzt neu zu senden, was ebenfalls mit einer Wartezeit von zunächst einer Stunde belegt wurde und dann mit 22 Stunden Wartezeit belegt wurde… unverständlich,
Ich habe mich nun ebenfalls hier angemeldet, damit wir die Diskussion fortsetzen und nach einer Lösung suchen können, denn es hätte schon passieren können durch das durch den Jungen offen gelassene Tor, dass etwas passiert. Zudem sei noch etwas zum Kräfteverhältnis Kind-Hunde gesagt.
Hier die ursprüngliche Nachricht, die wir etwas ergänzt haben.
Nun, besagte Nachbarn haben einen riesen Swimmingpool gänzlich ungesichert auf ihrem komplett offenen uneingezäunten Grundstück stehen, so ein Aufstellding… aber das Kind könnte natürlich genauso gut auf die Straße laufen und dort überfahren werden… das eigentliche Problem, das tote Kind, habe letztlich doch ich, wenn es dummerweise meins war…
Ja doch, zum Rechtsanwalt gehen schließe ich gar nicht aus, ist nur schwierig an einem langen Wochenende
Wir reden hier von wirklich kleinen Hunden und einem großen dicken Jungen, der die Hunde ohne viel Aufwand tottreten könnte
Ich durfte keine weitere Antwort veröffentlichen und habe deshalb versucht, diese zu bearbeiten, musste sie zunächst löschen
Das ändert nichts an der obigen Antwort. Was die Nachbarn tun oder lassen ist ohne Belang für deine rechtliche Verantwortung.
Wir werden besagten Nachbarn das Haus- und Grundstücksverbot für ihren Sohn per Einschreiben zukommen lassen, evtl. mit anwaltlicher Hilfe.
Wir können unseren Hunden (und Kindern) nicht vermitteln, dass jemand, der die Tiere so misshandelt hat, ohne dass die Eltern darauf reagieren (wollen), sich hier aufhalten kann.
Wir müssen uns und sie da schützen.
Es hat eine ganze Weile auch so funktioniert, dass der Junge nicht mehr zu uns kam, aber da sich die Situation nun geändert hat, müssen wir den Schritt so gehen.
Die Eltern kümmern sich leider nicht um ihr Kind.
Und vielleicht müssen wir sie auch auf Pflichten, ihren Swimmingpool zu sichern, hinweisen. Diese müssen wir noch in Erfahrung bringen. Wir müssen mal wieder die Arbeit anderer Leute, der Nachbarn, machen. So war die Beziehung zwischen ihnen und uns von Anfang an.
Ich könnte viele Beispiele nennen, wo sie uns in diese Rolle gezwungen haben, und es wird bestimmt auch nicht aufhören.
Wenn sie grillen, ist unser ganzes Grundstück einen Tag lang verräuchert aufgrund der Art des Feuers.
Wenn sie ausparken, dann rückwärts und so, dass sie die Straße nicht sehen können, bis ihr Auto komplett auf der Straße steht. Es gab schon mehrmals fast Unfälle deswegen.
Ihre Einfahrt verändern (es wäre beidseitig eine Hecke zu entfernen, um die Sicht zu verbessern) werden sie nicht und vorwärts ausparken auch nicht.
Abstand zur Grundstücksgrenze halten kennen die nicht, und wenigstens fragen, ob es den Eigentümern des anliegenden Grundstücks was ausmachen würde, wenn sie dies und jenes da hin bauen, fällt ihnen nicht ein. Das im Nachhinein zu klären, ob das alles so stehen bleiben kann, war aufwändig. Und nicht schön
Und die reagieren immer mit dem Spruch, schick unsere Kinder nach Hause, wenn sie dich nerven, und wir können machen, was wir wollen. Gähn
Nun, ihre Kinder dürfen hier bei uns nicht machen, was sie wollen. Schlimm genug, dass es die Eltern einfach nicht interessiert.
Aber mitteilen müssen wir ihnen, dass ihr Kind hier leider nicht hinkommen kann. Das ist die Wahrheit. Wahrscheinlich werden sie es nicht verstehen wie üblich.
Nun wissen wir ja, wie das gelingen kann.
Danke für die Meinungen
Und was ändert das an der aktuellen Situation?
Aus der nicht verfolgbaren Straftat wird dann eine weiterhin nicht verfolgbare Straftat.
Begründet das „am besten“ noch mit der Hundeproblematik - dann beweist ihr, davon zu wissen und trotzdem das Grundstück nicht gesichert zu haben.
Ein Einschreiben beweist nicht den Inhalt des Briefes.
Das geht nur über die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Lasst das.
Redet mit den Nachbarn oder deren Kindern.
Macht nichts, was eure Sorgen über eventuelle „Hundezwischenfälle“ beweist.
Wer diese Sorgen hat und außer einem Brief nichts unternimmt, macht sich angreifbar!
Vergesst die „Aufsichtspflicht“, einen 12jährigen darf man definitiv unbeaufsichtigt im eigenen Garten spielen lassen.
hi,
gehen wir doch mal weg von dem, Kind. Es ist ein Kind.
Lasst euch von den Eltern schriftlich geben, dass sie dem Kind nicht verbieten wollen, euer Grundstück zu betreten.
Dann könnte man darüber nachdenken, ob man nochmal das Wort Aufsichtspflicht verwendet.
Bis dahin:
warum nochmal lasst ihr Tiermisshandlungen zu und unternehmt dagegen nichts?
Türe abschließen: nein
Anzeige: nein
Hund schützen: nein
Sich online darüber beschweren: ja, aber hilft dem Tier nix.
starke Leistung, nach wiederholtem Misshandeln eurer Tiere.
Aber natürlich darf man das, wenn es auf dem Nachbargrundstück mehrmals fast Unfälle beim ausparken gab. Das gleicht sich quasi aus.
ihr sprecht gar nicht mit denen, nicht vergessen.
grüße
lipi
Das Verhältnis ist da nicht so, dass Gespräche mit den Nachbarn bisher erwünscht oder gar zielführend gewesen wären. Warum sie genau da hingezogen sind, wenn unsere Anwesenheit sie doch nur stört, wissen wir nicht.
Wir haben eine Erfolglosigkeitsbescheinigung vom örtlichen Schiedsmann, wo wir in der Vergangenheit wegen Problemen mit diesen Nachbarn waren.
Da waren Baurechtssachen, wir wurden von den Nachbarn bewusst darüber angelogen, was sie dann direkt an der Grundstücksgrenze gebaut haben. Die Einstellung da ist, wir machen, was wir wollen. Sie machen also irgendwas, und dann müssen wir machen, und davon sind sie dann nicht begeistert, aber ein paar ehrliche Worte zu uns würden ja manchmal genügen, und alles wäre ganz einfach.
Du ich hab das und das da vor. Das stört dich doch sicher nicht ?
Es wird aber nicht als nötig erachtet, es wird gelogen, es geht uns doch nichts an, sie wollen ihren Kram alleine machen - nur sind wir halt betroffen… unter anderem kann ein Grundstück nicht unerheblich entwertet werden durch verschiedene Maßnahmen.
So kommen wie hier Dritte ins Spiel, da Informationen benötigt werden, wir sind keine Fachleute für diverse Rechtsgebiete. Wir brauchen diesen ganzen Aufwand auch nicht, die Wahrheit ist aber, es ist wie es ist.
Zustellung per Gerichtsvollzieher haben wir inzwischen auch herausgefunden und wird dann veranlasst. Hausverbot ohne Begründung. Ich würde auch lieber mit den Eltern des Jungen reden, aber das bringt nichts und es geht einfach zu weit, dass jemand auf unser Grundstück kommt und vor unseren Kindern unseren Hund misshandelt, und die Eltern interessiert es nicht.
Da geht es dann irgendwann nur noch ums Unterbinden.
Keiner der Schritte bisher hat uns Spaß gemacht.
Aber das Bild passt schon, es kommt jemand und übt Gewalt gegen das Eigentum aus. Das ist uns mit diesen Nachbarn passiert, und dazu haben sie kein Recht und sowas lässt man auch nicht zu und lebt noch seinen Kindern vor, dass jemand ihre Sachen beschädigt. Sorry
Im Falle des Jungen haben wir gesagt, dann kannst du nicht mehr kommen. So haben wir uns und das Tier geschützt.
Kommt er doch wieder, muss man es ihm nochmal sagen. Was wir tun werden.
Nachfolgend müsste dann ein Verstoß gegen das Hausverbot auch angezeigt werden.
Die Eltern des Jungen sind halt nicht Ansprechpartner hier.
Also geht es nur so
Ich verstehe euer Problem durchaus. Das ist eine verfahrene Sache, und es gibt schon dä…liche Nachbarn😐
Aber das ändert leider nichts an den gesetzlichen Bestimmungen.
Es gibt übrigens auch Pflichten, Bestimmungen, Haftungsansprüche bezüglich Pool- und Baustellensicherung. Leicht im Internet nachzulesen.
Aber das ist ein anderes Thema, und hilft euch doch nicht weiter
Deswegen mein Rat - verschließt zuerst mal das Gartentor!
Wenn es sehr weit vom Haus entfernt ist - dafür gibt es elektronische Möglichkeiten mit Gegensprechanlage usw…
Dann könnte Besuch ob erwünscht oder nicht es nicht mehr offenstehen lassen.
Das macht durchaus Sinn.
Weit vom Haus entfernt ist das Gartentor nicht. 3 m vor der Haustür. Es fällt zum Glück meist bald auf, wenn es offen steht. Die Haustür wird relativ häufig geöffnet.
Es gibt aber noch 2 weitere Tore im Zaun. Unsere kleinen Kinder kriegen keins der insgesamt 3 Tore auf, wenn sie verschlossen sind. Eines führt von der Straße zu unserem Parkplatz auf dem Grundstück und eines am anderen Ende aus dem Grundstück zum Bach.
Diese standen auch schon offen. Ich kann nicht genau sagen, wer sie aufgemacht hat.
Eigentlich reicht es mir, diese Tore zu verschließen. Das Tor an der Haustür möchte ich nicht auch noch abschließen. Die Post kommt mit den Hunden zurecht und legt auch Pakete auf dem Grundstück ab.
An der Straße möchte ich nicht dass Pakete abgelegt werden. Sie könnten nass werden oder geklaut werden.
Wir bekommen ziemlich häufig Päckchen und Pakete. Wir sind aber nicht immer zu Hause wenn diese geliefert werden.
Einen Ablageort außerhalb des Grundstücks möchte ich nicht, das geht aus Platzgründen da auch gar nicht.
Immer rum fahren und die Post von verschiedenen Lagern abholen ist auch keine Option…
Komischerweise kriegt so ziemlich jeder Post- und Paketbote es bisher hin, das Tor hinter sich zuzumachen…
Es sind einfach zu viele Interessen, die gegen das Abschließen des Gartentors an der Haustür sprechen.
Bisher gibt es keinen Grund, deswegen die Hunde wegzusperren
Was machen die Hunde überhaupt draußen, wenn ihr nicht zu Hause seid? Es kann sonstwer, nicht nur der Nachbarsjunge, das Tor öffnen und die Hunde hauen ab, und dann??
Gut, dass du dich um die „Verbrechen“ des Nachbarn kümmerst. Vielleicht solltest du vor deinem eigenen Hof kehren …
Die Hunde sind nie draußen, wenn wir nicht zu Hause sind. Entweder sind sie dann im Haus oder mit uns zusammen unterwegs.
Ich glaube auch nicht, dass ich das irgendwo anders geschrieben habe.
Das Kind ist schuldunfähig.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht - beziehungsweise deren Folgen - sind im §832 BGB geregelt.
BGB, nicht StGB, korrekt.
Anzuzeigen gäbe es da rein gar nichts. Eltern haften nicht für ihre Kinder.
(Das dürfte für einige Hersteller von Baustellenschildern ein großer Schock sein, ich weiß. Da müssen die halt auch mal durch.)
Dieser Mythos war lange fester Bestandteil deutscher Leidkultur.
Er wurde allerdings nach meiner Beobachtung inzwischen abgelöst durch: Mein Kind darf alles, und wenn du das nicht verstehst, verklage ich dich!
Für das Problem offenstehendes Gartentor gibt es eine Lösung, by the way.
Hier sogar eine Mini-Reportage der Entwickler des Trommelwirbel: Gartentorschließers!
Schöne Grüße
Stefanie
Direkt nicht, aber indirekt:
Das war so gemeint, dass Hunde und Post sich vertragen. Die Post kommt ja auch, wenn wir zu Hause sind, und natürlich kommt es da zu Berührungen mit den Hunden. Da eben auch wenn wir zu Hause sind nichts an der Straße abgestellt wird.
Das mit dem Gartentorschliesser schaue ich mir mal an