Hunde auf dem Grundstück

Was soll ich tun, wenn sich ein Kind bei mir zu Hause so benimmt, dass es nicht hört und mein Eigentum beschädigt und ein Tier quält und gefährdet. Mein Verhältnis zu diesem Tier schädigt, indem ich seinen Misshandler nicht zurück bestrafen kann, meine Kinder schädigt, die sich das anschauen sollen.
Dann kann es doch zu mir nach Hause nicht mehr kommen.
Warum es das tut, ist mir erstmal egal.
Normalerweise wäre mit dem problematischen Verhalten an die Eltern heranzutreten, auch mit möglichen Haftungsansprüchen.
Oder eine Anzeige zu machen.
Auch unserem Kind ist bei Nachbarn mal was kaputt gegangen, die haben uns Bescheid gesagt und wir haben ihnen Wertersatz geleistet.
Man muss dazu auch nicht immer wissen, wo das Kind zu jedem Zeitpunkt genau war.
Bei einem Tier ist das nicht so einfach wie bei einem Gegenstand. Da wird ja auch psychologisch was angerichtet.
Meine Kinder kamen auch mal total entsetzt von anderen Nachbarn zurück und haben gesagt, der Vater des besuchten Kindes hätte dort zu seinem Kind gesagt, wenn du jetzt nicht aufhörst, schlage ich dich, und dann hätte er das auch gemacht. Die waren geschockt und sind da auch nie wieder hingegangen.
Da die Eltern des Kindes, das das Tier hier wiederholt getreten hat, den direkten Kontakt zu mir und meiner Familie verweigern, sage ich zu dem Kind, du kannst zu mir nicht mehr kommen, weil siehe oben.
Das Kind hält sich daran und ich habe die Probleme durch das Verhalten des Kindes nicht mehr.
Dann kommt das Kind eines Tages wieder auf mein Grundstück. Noch ohne dass ich es weiß.
Und die Probleme sind wieder da, da sie nicht gelöst werden konnten, aufgrund des Verhältnisses zu den Eltern.
Da dieses Verhältnis auch nicht besser wird,
kann das Kind auch weiterhin nicht auf mein Grundstück kommen.
Nur muss ich es offenbar erneut mitteilen, was nun durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden wird, damit wir wissen und nachweisen können, dass es auch angekommen ist.
Die Eltern da wechseln auch dauernd ihre Jobs, vielleicht weil sie überall so viel Mist erzählen.
Da kann man nichts machen.
Irgendwann haben wir es halt so hingenommen, dass mit den Eltern kein anderes Verhältnis möglich ist.
Nur müssen wir ja trotzdem mit Problemen durch Verhalten ihres Kindes umgehen.

Ich habe doch schon mal gesagt, kehre vor deiner eigenen Haustüre und setze nicht ein Gerücht nach dem anderen in die Welt. Was ist daran so schwer zu verstehen?

das betrachte ich wiederum als: Unterstellung!
ramse90

Das ist nicht mein Problem! Hast du auch etwas zum Thema beizutragen, oder suchst du nur das Haar in der Suppe?

Ich suche nicht das Haar in der Suppe, ich find´s lediglich unmöglich andere gleich in eine Deiner Schubladen erinzustufen.
Dazu beizutragen habe ich, dass ich vollkomen auf der Seite des Hundebsitzers bin.
ramses90

Mir kommen die Tränen! :joy:

Tempo hilft! :relaxed:
ramses90

So wie du es beschrieben hast, kommt ein minderjähriger Feind auf dein Grundstück und tritt eure Hunde. Das ist Tierquälerei.

Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) strafbar sein.

Deine Eierei, um ein Verschließen der Gartenpforten zu verhindern, kann ich nicht nachvollziehen. Meine Hunde sind mir allemal wichtiger als der unbehinderte Durchgang durch Pforten.

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Nein, das ist mangels Schuldfähigkeit vollkommen ausgeschlossen.

Im Königreich Persilien nicht, und was anderes interessiert den Herrn sowieso nicht.