Muß man an einer Hauptstraße beim anhalten rechts blinken?
ja
owt
nicht nur auf vorfahrtstraßen , immer, wenn man sich aus dem fließenden verkehr ausgliedert.
h.
woher sonst soll der nachvollgende verkehr ahnen, dass sonst in kürze da ein hindernis steht, welches eigentlich dem rollenden verkehr angehört?
blinker scheinen in der heutigen zeit leider immer deutlicher vernachlässigt zu werden
Nein
Wenn Du nur auf der Fahrspur, auf der Du dich befindest, anhalten willst, dann ist der Blinker nicht zu betätigen.
Beim Blinker handelt es sich um einen Fahrtrichtungsanzeiger, der beim Spurwechsel oder beim abbiegen zu nutzen ist. Verlässt Du die Fahrspur, um in einer anderen Fahrspur zu halten, oder um in eine Parklücke zu fahren, dann ist der Blinker zu setzen.
Hallo,
wo genau hast Du denn fahren gelernt?
Wenn Du nur auf der Fahrspur, auf der Du dich befindest,
anhalten willst, dann ist der Blinker nicht zu betätigen.
Blödsinn!
Beim Blinker handelt es sich um einen Fahrtrichtungsanzeiger,
der beim Spurwechsel oder beim abbiegen zu nutzen ist.
Und als Warnsignal beim Anhalten und Anfahren. Lies mal: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__10.html
Gruß
loderunner (ianal)
wo genau hast Du denn fahren gelernt?
Hi,
brauchst Du Nachhilfe?
Wenn Du nur auf der Fahrspur, auf der Du dich befindest,
anhalten willst, dann ist der Blinker nicht zu betätigen.Blödsinn!
Und als Warnsignal beim Anhalten und Anfahren. Lies mal:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__10.html
Dann zitiere ich mal den §10 auszugsweise
oder vom Fahrbahnrand an fahren will,
Ist also nur beim anfahren notwendig, nicht beim anhalten.
Nur wenn z.B. in eine Parklücke eingefahren, oder ein Spurwechsel notwendig ist, muss geblinkt werden.
Dennoch empfehle ich zu blinken.
Q-Gruß
Hallo,
Hallo,
wo genau hast Du denn fahren gelernt?
In einer Fahrschule in NRW
Wenn Du nur auf der Fahrspur, auf der Du dich befindest,
anhalten willst, dann ist der Blinker nicht zu betätigen.Blödsinn!
Beim Blinker handelt es sich um einen Fahrtrichtungsanzeiger,
der beim Spurwechsel oder beim abbiegen zu nutzen ist.Und als Warnsignal beim Anhalten und Anfahren. Lies mal:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__10.html
Schöner Link, aber der hat mit der geschilderten Situation rein gar nix zu tun.
Ich weiß z.B., daß meinem Vater von einem Richter mal die volle Schuld bei einem Unfall zugesprochen wurde. Er blinkte, um innerhalb der Fahrspur anzuhalten und jemand anders fuhr ihm hinten drauf. Begründung des Richters war, daß der Blinker nur zum Wechsel der Fahrtichtung verwendet werden darf, also beim abbiegen in eine andere Straße, ein Grundstück, eine Parklücke, etc. Das anhalten innerhalb der Fahrspur ist kein wechseln der Fahrtichtung.
Grüßli,
Arcon
ich sehe das etwas anders. zwar geht es in § 10 nur um das anfahren am fahrbahnrand, trotzdem wird geblinkt, wenn ich aus dem fließenden verkehr nach rechts an den fahrbahnrand wechsele um dort zu halten. auch wenn dieses blinken nicht in der stvo aufgeführt ist, handelt es sich um ein verkehrsklärendes blinken. (blinken ist ein weitergeben einer information, der der verkehrssicherheit dient.) wie oft hat man sich schon aufgeregt, wenn ein vorrausfahrender lkw anhält, dabei nicht blinkt und er dann parkt. nach 3 min platzt meist der mond. dann wird sich aufgeregt, warum blinkt der nicht? oder er steht vor einer bauampel dann wird nicht geblinkt, weil er verkehrsbedingt hält.
es geht nicht darum wo geblinkt werden muss oder nicht, sondern wo trägt mein blinken zur verkehrssicherheit bei.
hauptmann
es geht nicht darum wo geblinkt werden muss oder nicht,
Hi,
doch, nach der Fragestellung geht es genau darum. Und die Antwort ist eindeutig, da kein Fahrstreifenwechsel stattfindet, und es auch keine Vorschrift gibt das beim anhalten geblinkt werden darf/muss , muss nicht geblinkt werden.
sondern wo trägt mein blinken zur verkehrssicherheit bei.
Wie ich geschrieben habe, ich empfehle es, auch wenn es nicht nach der StVO richtig ist, im Gegenteil ein Verstoß gegen die StVO ist. Es macht den wo anhält berechenbar.
Q-Gruß
na ok , aber mal ehrlich, hat hier irgend jemand schon mal ein ordnungsgeld wegen des blinkens beim ausgliedern bezahlt???
Ich dachte, man zahl Ordnungsgeld nur für verbotene Dinge und nicht für Dinge, die einfach nicht Pflicht sind!??
Moin!
Ich weiß z.B., daß meinem Vater von einem Richter mal die
volle Schuld bei einem Unfall zugesprochen wurde. Er blinkte,
um innerhalb der Fahrspur anzuhalten und jemand anders fuhr
ihm hinten drauf.
Was ich bei diesem Beispiel nicht verstehe ist, warum einer einem anderen hinten drauf fährt, weil der blinkt!???
Wenn mein Vordermann blinkt, hat er irgendwas vor. Und gerade beim Abbiegen wird man immer langsamer, genauso wie beim Anhalten. Wenn da jemand hinten drauf fährt, hat der IMHO geschlafen.
Die hier gegebene Argumentation über die Schuld des Blinkenden kann ich beim besten Willen nicht verstehen.
Liebe Grüße,
-Efchen
Sorry…
Hallo,
ich muss ertmal Abbitte leisten, es steht tatsächlich nicht im Gesetz, dass man beim Anhalten Blinken muss. Hätte ich beim besten Willen nicht vermutet, tut mir leid. Auch ein Urteil habe ich nicht gefunden, in dem es ein Richter mal irgendwann gefordert hätte.
Das heißt aber nicht, dass man dabei nicht blinken darf, weshalb es allerorten in diversen Foren etc. empfohlen wird.
Deine Geschichte glaube ich deshalb jetzt einfach mal nicht.
Gruß
loderunner (ianal)
Ich dachte, man zahl Ordnungsgeld nur für verbotene Dinge und
nicht für Dinge, die einfach nicht Pflicht sind!??
Hi,
in diesem Fall wird gegen die Sorgfalt verstoßen, und das kann man biegen wie das Zeichen §. Was meinst Du warum das § Zeichen so krumm ist.
Wie ich gesagt habe, es ist ein Verstoß gegen die StVO, genauso wie wenn jemand bei einer abknickenden Vorfahrt geradeaus fährt und blinkt.
Q-Gruß
Hallo,
sorry, ich dachte, daß durch den Zusammenhang dieses Themas klar wäre, was mein Vater machte. Er blinkte, um innerhalb seiner Fahrspur anzuhalten. Beim anhalten fuhr ihm dann jemand drauf. Vor Gericht lief es dann darauf hinaus, daß der auffahrende davon ausging, daß mein Vater die Fahrbahn verlassen wollte, da er blinkte und mein Vater bekam die volle Schuld.
Grüßli,
Arcon
Wie gesagt, wenn jemand vor mir blinkt, um die Fahrbahn zu verlassen, dann gehe ich als Hintermann mindestens vom Gaspedal und bin bremsbereit. Ich kann das immer noch nicht verstehen, dass man so urteilen kann. Wenn einer blinkt vor mir, dann wird er garantiert langsamer!
kann doch so nicht ganz stimmen
Er blinkte, um innerhalb
seiner Fahrspur anzuhalten. Beim anhalten fuhr ihm dann jemand
drauf. Vor Gericht lief es dann darauf hinaus, daß der
auffahrende davon ausging, daß mein Vater die Fahrbahn
verlassen wollte, da er blinkte und mein Vater bekam die volle
Schuld.Grüßli,
Arcon
na wenn der vordermann blinkt, muss ich doch damit rechnen dass er langsamer wird. was war deas denn für ein richter. hast du das urteil gelesen, oder wollte der papa da was peinliches vertuschen?
kp
Hallo,
mir ist schon klar, daß ein blinkendes Fahrzeug höchstwahrscheinlich auch abbremst. Meinem Vater war das damals auch schon klar. Der Richter war vermutlich einer von den 101% genauen, die man heutzutage in div. Foren (inkl. www) antrifft, Gelesen habe ich das Urteil nie, da ich mich damals nicht weiter dafür interessiert habe.
Grüßli,
Arcon
ich nehme Spur 8!
Hallo,
kann schon sein, wenn die Straße mehrspurig ist.
Wenn Papa glauubte auf dieser Spur halten zu wollen und so den Blinker setzt, sieht es für den Hintermann aus, als ob Papa auf die linke Spur wechseln möchte.
Allerdings hat er Papa nicht zu vertreiben, auch wenn er dort „rum steht“.
Recht haben heißt ja nicht, Recht bekommen!
VG René