Hallo,
die Demokratie dt. Ausprägung basiert auf dem freien Wettbewerb pol. Ansichten, die ihren Ausdruck in der Bildung von (Meinungs)parteien finden. Das ist zentrales Element unseres Staates.
Genau aus diesem Grund werden dem Verbot einer Partei (im Gegensatz zu nur einem Verein) höchstmögliche Beschränkungen auferlegt. Viel zu einfach wäre es sonst einer grossen Mehrheit von Parteien, sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Und was würde dann eine ausreichende Mehrheit möglicherweise tun, sobald sie die Macht dazu hätte? Wahrscheinlich die nächste Partei verbieten und dann noch eine und am Ende den grossen Konkurrenten selbst. Der klassische Weg in die Parteiendiktatur, ggf. mit einem unbestrittenen Führer/Chef.
Beispiele gibt es in der Geschichte genügend.
Allein der Umstand, dass eine Partei „verfassungsfeindliche“ Ziele verfolgt, ist kein ausreichender Grund. Gegen welche Teile der Verfassung richten sich die Ziele? Mit dem Kampfbegriff „Verfassungsfeindlichkeit“ wird viel zu gerne um sich geworfen. Nenne mir eine dt. Partei und es wird eine sein, der bereits vom Gegner Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen wurde. Denn jede Änderung richtet sich gegen die derzeitige Ausformung der Verfassung und kann als verfassungsfeindlich bezeichnet werden.
Tierschutz verankern? Verfassungsfeindlich. Änderungen am Grundrecht auf Asyl? Verfassungsfeindlich. Burka vor Gericht verbieten? Verfassungsfeindlich. Integration als Staatsziel verankern? Verfassungsfeindlich. Das GG durch ein GG 2.0 nach freier Abstimmung durch das dt. Volk ersetzen? Verfassungsfeindlich. Besonders witzig, weil ja genau das als Möglichkeit im GG erwähnt wird.
So einfach läuft das Spiel. Daher ist das Etikett „verfassungsfeindl.“ allein völlig unbrauchbar.
Nur dann, wenn eine Partei über ausreichend Möglichkeiten verfügt das GG in zentralen Punkten auch wirksam anzugreifen, gar abzuschaffen, kann sie verboten werden. Das BVerfG hat in diesem Zusammenhang ja erklärt, dass es insoweit von der früheren Rechtsauffassung Abstand nimmt, allein schon verfassungswidrige Ziele wären für ein Verbot ausreichend.
Bei der SRP und KPD bestand ebenfalls keine wirklich überzeugende Möglichkeit. Allerdings war die Republik noch jung und die SRP brachte es in einem Bundesland auf 11%. Bei der KPD kam IMHO noch dazu, dass D noch nicht vereingt war und die DDR eine ernste Bedrohung für den Bestand der BRD darstellte. Die KPD war ganz klar aus Ost-BErlin (bzw. Moskau) gesteuert und die Zwangsvereinigung KPD+SPD zur SED noch frisch. Ausserdem saß die KPD bereits im Bundestag, stellte Landesminister.
Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Auch 51% der Wähler entscheiden nicht demokratisch darüber, ob die Würde eines Menschen unverletzlich ist oder nicht, obwohl diese Entscheidung demokratisch wäre.
Demokratie ist ohne Grundrechtskatalog für Individuen und Institutionen auch nur die (u.U. sogar totalitäre) Diktatur der Mehrheit.
Gruß
vdmaster