Hier mal die „Berliner Erklärung“ http://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1577972
Sie umfasst ein ganzes Paket. Aber die Mimimi-Medien stürzen sich mal wieder kollektiv auf ein Islam-Thema. Hm, erinnert mich schwer an die AfD und ihr „der Islam gehört nicht zu Deutschland“.
Hurra, Säbel blank und auf zur Attacke im Schweinsgalopp! Es ist wieder Zeit für die Besserkolumn- und feuilletonisten. Hoch von der Kanzel wird dem tumben Volk klargemacht, dass die CDU-Innenminister irren, gar lachhaft und vom rechten Glauben abgefallen sind, so sie wider den göttlichen Willen der Liberalität handeln, der auf marmornen Tafeln als Grundgesetz geschrieben steht. Ach, hätte es doch das Schicksal besser mit den Kolumnisten gemeint, auf das sie in Amt und Würden berufen und mit einem Mandat gesegnet wären. Aber ist nicht ihr Mandat der Aufsicht ein noch viel würdevolleres und segensreicheres? Die armen, verkannten Helden der Republik .
Dabei gibt es bedeutend wichtigere Punkte in dieser BE.
Zur Vollverschleierung: (Seite 8)
Jedenfalls in bestimmten Bereichen ist es für das Funktionieren unserer Rechtsordnung unverzichtbar, dieses [Anmerkung vdmaster: Gesicht zeigen] auch rechtlich einzufordern:
Das Verbot der Vollverschleierung im gesamten öfftl. Raum incl. privater Geschäfte ist politisch derzeit gar nicht durchsetzbar und wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Diese Frage ist aber nicht abschliessend geklärt, da das EGMR (entgegen der Einschätzung einiger dt. Rechtsgelehrten) bereits mehrfach ein Verbot (in jeweils konkreten Fällen) als mit der https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention für vereinbar. Und https://dejure.org/gesetze/MRK/9.html unterscheidet sich nicht wirklich von https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html.
Diese Urteile des EGMR haben keine Präjudiz für D. Aber sie weisen schon mal heftig in eine bestimmte Richtung. Auf jeden Fall müsste das BVerfG schon tief in die Erläuterungskiste greifen, um ein abweichendes Urteil zu begründen. Sie mögen keine Risse in der Rechtslehre (und würden IMHO lieber folgen als einen Bruch zu erzeugen).
Man sollte nicht immer die armen Privaten bemitleiden. Die haben ihre Freiheiten und eine Sparkasse hat ja auch den Zugang zu ihrem Institut bereits verweigert, was zu einer Klage führte. Man erinnert sich daran wie die „böse Richterin“ in D von der Verzweifelten forderte, dass sie ihr Gesicht zu zeigen habe. #mimimiunrechtsstaat
Gruß
vdmaster