Hallo,
du hast Recht, dass die Schule keien Strafen mehr verteilen darf.
Aber die Schule kann Ordnunungsmaßnahmen verteilen, und dazu gehört auch das sinnlos erscheinende Hausordnung abschreiben. Denn diese Maßnahmen dienen auch dazu die Ordnung wiederherzustellen,…
Somit kann er sich nicht darauf berufen, dass es nicht päfagoisch wertvoll erscheint, sondern verweigern wegen dem Wort STRAFarbeit, falls wirklich das Wort Strafarbeit gefallen sein sollte. Zumindest könnte, praktisch wäre es bescheuert, und ob oder der Lehrer wirklich von Strafarbeit gesprochen hat und nicht eher von Zusatzarbeit usw. ist fraglich.
Eine nette Gegebenheit aus dem Schulaltag zum Thema Strafe: Ein Schüler verletzt einen Mitschüler schwer. (Staatsanwalt ermittelt auch.) Die Schule reagiert unverzüglich und verweist den Schüler (unter Einhalt aller Formalien) sofort von der Schule und schreibt in der Begründnung, dass sinngemäß etwa „nur der sofortige Schulausschluss kann diese Tat „sühnen““. Schüler klagt, Schüler bekommt Recht, weil die Schule nicht sühnen bzw. strafen darf. Schule schreibt die Begründnung rum, Schüler fliegt von der Schule,…
LG