In der Schule Strafarbeit wegen Meinungsäuserung

Darf ein Lehrer einen schreiben lassen, weil man in sein Heft seine Meinung geschrieben hat?

Also der Arbeitsauftrag war:
„Was hältst du davon, dass manche Leute Kinder aus dem Ausland adoptieren?“

Ich habe geschrieben:
„Ist mir egal.“

Und ja ich weiß, dass ich was anderes schreiben hätte sollen. Wir hatten da nur so viel Hausaufgabe auf.

Guten Tag,

Ich habe geschrieben:
„Ist mir egal.“

Ich denke, dass genau da das Problem liegt. Die Tatsache, dass Du bezüglich der gestellten Frage keine wirkliche Meinung hast, ist ja akzeptabel und Dein Lehrer dürfte Dich deswegen auch keineswegs bestrafen. Die Strafarbeit musst Du vermutlich anfertigen, weil Du eben nur einen einzigen Satz geschrieben hast (ich geh mal davon aus, dass mit dem Zitat alles abgedeckt ist) und damit zeigst, dass Du keinerlei Zeit oder Arbeit in den Aufsatz gesteckt hast, sondern einfach nur schnell irgendetwas hingeschrieben hast.

Denn auch wenn Du Deine Meinung gerne haben und auch verkünden darfst, ist ja gerade der Sinn hinter dem Arbeitsauftrag gewesen, das Argumentieren zu trainieren. Und auch mit einer Einstellung à la „Ist mir egal“ lassen sich dafür Argumente sammeln (was Du bei diesem Arbeitsauftrag ja gerade üben solltest), bzw. diese Meinung genauer ausführen, erklären und begründen. Ich gehe fest davon aus, dass Dein Lehrer Dir nicht wegen Deiner Meinung sondern wegen Deiner mangelnden Mühe die Strafarbeit verpasst hat.

Gruß Ninron

Hi,

nur meine persönliche Meinung: Für mich als Lehrer wären 3 Wörter an einer Stelle, wo ich z.B. mindestens eine A4 Seite Fließtext erwarte, gleichbedeutend mit einem leeren Blatt, ergo einer nicht gemachten Hausaufgabe. Und die kann man ja nacharbeiten lassen. Hört sich für mich logisch an.

Gruß

Darf ein Lehrer einen schreiben lassen, weil man in sein Heft
seine Meinung geschrieben hat?

Also der Arbeitsauftrag war:
„Was hältst du davon, dass manche Leute Kinder aus dem Ausland
adoptieren?“

Ich habe geschrieben:
„Ist mir egal.“

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass - speziell in Deutsch-Aufsätzen - Meinungen als solche bewertet würden.

Bei Arbeitsaufträgen dieser Art geht es, wie Dir ja auch bewusst ist, aber nicht darum, wie am Stammtisch nur eine Meinung zu äußern, sondern seinen Standpunkt (oder warum man keinen hat) auch einigermaßen schlüssig zu begründen.

Ein einziger Satz statt eines Aufsatzes sagt nun gar nichts darüber aus, ob / wie gut Du die Erörterungstechnik beherrschst (was immerhin prüfungsrelevant ist) - insofern ist die geforderte „Nachbesserung“ m. E. durchaus berechtigt.

Gruß
Kreszenz

Darf ein Lehrer einen schreiben lassen, weil man in sein Heft
seine Meinung geschrieben hat?

Ist mir egal.
Bist Du damit zufrieden?

Auch ohne Hallo!

Darf ein Lehrer einen schreiben lassen, weil man in sein Heft
seine Meinung geschrieben hat?

Nein.

Also der Arbeitsauftrag war:
„Was hältst du davon, dass manche Leute Kinder aus dem Ausland
adoptieren?“

Ich habe geschrieben:
„Ist mir egal.“

Und aus dem Unterricht und dem sonstigen Verhalten des Lehrers ging nicht hervor, dass du deine Meinung auch darlegen und begründen sollst?
Du hast wirklich gedacht, dass er nur das wissen will?

Und ja ich weiß, dass ich was anderes schreiben hätte sollen.

Ach so! Also doch!!

Wir hatten da nur so viel Hausaufgabe auf.

Und was willst du nun von uns wissen?
Du weißt doch ganz genau, was hier falsch gelaufen ist. Und dass der Lehrer sehr wohl verlangen kann, dass du nochmal etwas mehr schreibst.

Auch ohne Gruß!

Diese Frage
erinnert mich an einen Uraltwitz: „Herr Lehrer, kann man für etwas bestraft werden, was man nicht gemacht hat?“ „Selbstverständlich nicht!“ „Prima, ich habe nämlich meine Hausaufgaben nicht gemacht!“

Ungefähr dort ist deine Fragestellung einzuordnen. Hausaufgaben nicht erledigt. Punkt.

Schöne Grüße,
Jule

Auf eine präzise Frage hast du eine präzise …
… Antwort gegeben.

„Was hältst du davon, dass manche Leute Kinder aus dem Ausland
adoptieren?“

„Ist mir egal.“

Das Menschen Kinder aus anderen … tangiert mich persönlich zwar nur peripher, jedoch gibt es in der Gesellschaft eben wegen der Anzahl an Menschen sehr verschiedene Meinungen …

… blahblahblah

5 Seiten später

Der Gesetzgeber hat jedoch eindeutig entschieden, dass …

Somit erübrigt sich jede Diskussion.

Verstehst du? Da wurde zwar die falsche Frage gestellt, aber du könntest trotzdem die richtige Antwort geben. So wie damals bei der Minarett-Abstimmung in der Schweiz.

Gruß

Stefan

Hallo Mark,

es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten…

Du hast anscheinend einiges missverstanden. Die Aufgabenstellung war doch ausdrücklich nach einer Meinung („was hältst Du davon…“). Du hättest die Stafarbeit auch bekommen, wenn Du geschrieben hättest „find ich gut“ oder „find ich blöd“, weil es zu kurz ist und weil es keine Begründung liefert.

Richtig wäre Deine Antwort in diesem Fall gewesen: „Ist mir egal, weil ich keine Zeit dafür habe mich mit diesem Thema zu beschäftigen“. So wärst Du wenigstens ehrlich und bräuchtest nicht danach zu fragen, ob es rechtens ist dafür eine Strafarbeit zu geben, sondern wüsstest es selber.

Gelernt haben, solltest Du allerdings, dass Du mit so einem Niveau keinen Lehrer beeindruckst und am bedenklichsten ist, dass Du anscheinend selber glaubst im Recht zu sein.

Viele Grüße

in der Schule Strafarbeit wegen Meinungsäuserug
Ich hätte ja auch Enthaltung hinschreiben können.

Und warum bekomm ich nach 2 Wochen die Strafarbeit und nicht an dem Tag wo ich es abgeben hätte sollen?

Ist doch sinnlos nur wegen sowas, 1 Seite über Adoption zu schreiben.

Wenn ich Lehrer werde, würde ich bei sowas eine sehr Ausführliche Begründung und 10x den Abschnitt über Hausaufgabe aus der Schulordnung verlangen.

Ich schreib jetzt einfach die Strafarbeit.

Ich hätte ja auch Enthaltung hinschreiben können.

Ja - wenn es um eine Abstimmung ginge. Ist aber hier nicht der Fall.

Und warum bekomm ich nach 2 Wochen die Strafarbeit und nicht
an dem Tag wo ich es abgeben hätte sollen?

Das solltest Du den Lehrer fragen.

Ist doch sinnlos nur wegen sowas, 1 Seite über Adoption zu
schreiben.

Was ist „sowas“? Dass Du die Hausaufgabe nicht gemacht hast, in der Du das Erörtern/Argumentieren üben solltest?
Kapierst Du es wirklich nicht?

Gruß
Kreszenz

2 Like

Hallo,

eigentlich wollte ich etwas ähnliches schreiben wie die ganzen Vorschreiber.
Du hast den Arbeitsauftrag völlig korrekt bearbeitet. Der Arbeitsauftrag ist einfach vom Lehrer nicht richtig gestellt worden, er hat die seit vielen Jahren vorgeschriebenen Operatoren nicht benutzt, die eindeutig klar machen, was erwartet wird. „Wie findest du …“ ist kein Operator wie z.B. „nenne, erkläre, erläutere, interpretiere,…“.
Blöd gestellte Aufgaben auf dem Rücken der Schüler auszutragen finde ich persönlich doof. Ich glaube ich hätte schallend gelacht, weil mir in der Aufgabenstellung ein Fehler passiert ist, den ein pfiffiger Schüler zu seinen Gunsten ausgenutzt hat.

Gruß
MklMs

Hallo,

Der
Arbeitsauftrag ist einfach vom Lehrer nicht richtig gestellt
worden, er hat die seit vielen Jahren vorgeschriebenen
Operatoren nicht benutzt, die eindeutig klar machen, was
erwartet wird. „Wie findest du …“ ist kein Operator wie z.B.
„nenne, erkläre, erläutere, interpretiere,…“.

wo und für welche Schulart gelten diese Vorschriften?

In Bayern z. B. gab es bei der Abschlussprüfung/Realschule durchaus Themen wie

Als Schüler oder Schülerin einen Nebenjob ausüben – was halten Sie davon?
Urlaub mit der Clique – was halten Sie davon?

Natürlich sind die Schüler gehalten, den Wortlaut des Themas genau zu beachten - sie haben aber auch bei zig Übungen zur Themenerschließung gelernt, dass von ihnen nicht eine Ein-Satz-Antwort erwartet wird, sondern eine Erörterung.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

Es handelt sich um die EPA der KMK. Diese Richtlinien gelten primär für Abituraufgaben. Sie sind m.E. in allen Schulformen und Jahrgängen sinnvoll einsetzbar.

Was hindert Lehrer daran eindeutige Aufgaben zu stellen? Am schlimmsten ist es meines Erachtens in Mathe, wo selbstverständlich immer eine Erklärung erwartet wird.
Anhand der Operatoren kann man auch ganz leicht die verschiedenen Anforderungsbereiche unterscheiden. Man macht sich und den Schülern das Leben leichter. Das Vorurteil,dass man ja nur labern muss ist anhand der Operatoren auch schnell entlarvt.

Wenn man in einem Gespräch um seine Meinung gebeten wird ist nicht zwangsweise eine Begründung zu liefern, allerdings kann im Gespräch nachgefragt werden.

Wenn den Schülern allerdings bekannt ist, dass es einen Operator „Was hältst du von…“ gibt, der signalisiert,dass dann eine Begründung verlangt ist, dann nehme ich alles zurück.

Hi,

„Wie findest Du…“ ist zwar eher unüblich als Formulierung, aber durchaus eindeutig, es wird eine Meinungsäußerung verlangt.
Wenn wir davon ausgehen, dass der UP nicht nur korrekt, sondern auch vollständig zitiert hat, ist die Aufgabenstellung allerdings fehlerhaft - es felht die Aufforderung, Gründe für die Meinung zu geben. Dennoch darf, auch ohne ausdrückliche Aufforderung, verlangt werden, dass man seine Meinung etwas ausführlicher äußert als in unter 10 Wörtern, selbst wenn es eine Hausaufgabe ist.

Ich halte allerdings den Schüler auf Grund der im UP gezeigten Deutschkenntnisse sowie der geäußerten Überzeugung, er würde dafür bestraft, eine Meinung geäußert zu haben, für nicht in der Lage, korrekt zu zitieren.

Außerdem hat er vermutlich keine Strafarbeit bekommen, sondern wurde aufgefordert, die Hausaufgabe (jetzt endlich korrekt) anzufertigen.

die Franzi

1 Like

Hallo,

Was hindert Lehrer daran eindeutige Aufgaben zu stellen?

Grundsätzlich nichts - gelegentlich vielleicht aber Unerfahrenheit, Betriebsblindheit …

Aber selbst wenn der Lehrer seine Aufgaben - in diesem Fall Erörterungsthemen - stets unmissverständlich stellt, werden die Schüler bei einer zentral erstellten Abschlussprüfung u. U. mit Formulierungen konfrontiert, die für sie eben nicht, wie gewohnt, eindeutig sind.

Wenn den Schülern allerdings bekannt ist, dass es einen
Operator „Was hältst du von…“ gibt, der signalisiert,dass
dann eine Begründung verlangt ist, dann nehme ich alles
zurück.

Da in Bayern die Prüfungsthemen für die Realschule zentral erstellt werden, ist die Behandlung der Frage „Wie erschließe ich ein Thema?“ ein wichtiger Bestandteil der Erörterungsvorbereitung.

Daher wissen die Schüler im Allgemeinen, dass bei Formulierungen wie „Was halten Sie von …?“ / „Soll(te) … erlaubt/verboten/eingeführt werden?“ eine Pro-/Contra-Erörterung einschließlich begründender Darstellung der eigenen Meinung erwartet wird.

Gruß
Kreszenz

Übrigens: ‚Strafarbeiten‘ gibt es nicht mehr
Guten Morgen,

so etwas heißt heute Gelegenheit zum Nacharbeiten einer nicht erbrachten Leistung, oder pädagogische Maßnahme zwecks Reflexion des eigenen Handelns, oder irgendwas in der Art.
Da kann selbst das 100-malige Schreiben des Satzes Ich werde in Zukunft meine Hausaufgaben richtig erledigen aufgrund des meditativen Effekts der ständigen Wiederholung und der erhofften, sich anschließenden Einstellungsänderung, pädagogisch begründet werden.

Aber sag doch mal, was Deine „Strafarbeit“ war, vielleicht kannst Du Deinem Lehrer doch noch eine reinwürgen. Wenn Du z.B. die Schulordnung abschreiben musstest, hat das mit erzieherischem Zweck nichts zu tun.

In freudiger Erwartung Deiner Antwort
Pit

Ich muss 1 Seite über Adoption schreiben.

Schulart: M-Zweig
Ort: Schwaben, Bayern

Hallo,

du hast Recht, dass die Schule keien Strafen mehr verteilen darf.

Aber die Schule kann Ordnunungsmaßnahmen verteilen, und dazu gehört auch das sinnlos erscheinende Hausordnung abschreiben. Denn diese Maßnahmen dienen auch dazu die Ordnung wiederherzustellen,…

Somit kann er sich nicht darauf berufen, dass es nicht päfagoisch wertvoll erscheint, sondern verweigern wegen dem Wort STRAFarbeit, falls wirklich das Wort Strafarbeit gefallen sein sollte. Zumindest könnte, praktisch wäre es bescheuert, und ob oder der Lehrer wirklich von Strafarbeit gesprochen hat und nicht eher von Zusatzarbeit usw. ist fraglich.

Eine nette Gegebenheit aus dem Schulaltag zum Thema Strafe: Ein Schüler verletzt einen Mitschüler schwer. (Staatsanwalt ermittelt auch.) Die Schule reagiert unverzüglich und verweist den Schüler (unter Einhalt aller Formalien) sofort von der Schule und schreibt in der Begründnung, dass sinngemäß etwa „nur der sofortige Schulausschluss kann diese Tat „sühnen““. Schüler klagt, Schüler bekommt Recht, weil die Schule nicht sühnen bzw. strafen darf. Schule schreibt die Begründnung rum, Schüler fliegt von der Schule,…

LG

Hallo!

Und unter diesem „Was halten Sie davon?“ steht dann nicht noch etwas wie „Erörtern Sie diese Aussage!“ o.ä.? Das enttäuscht mich doch jetzt sehr beim hochgelobten bayerischen Schulsystem! In vielen Bundesländern gibt es diese eindeutigen Operatoren-Vorgaben auch an „niederen“ Schulen als dem Gymnasium. Natürlich muss das auch die Lehrkraft wissen…

Grüße!