Hallo
Nunja, also ob ich jetzt im Vorraum oder direkt in der Kirche
gesessen hätte würde in diesem Fall keine Rolle spielen da ich
trotzdem alles mitverfolgen konnte.
Das ist aber etwa anderes, als dich zur Teilnahme am Gottesdienst zu zwingen. Das macht also doch einen grundsätzlichen Unterschied. Das Gesetz garantiert ja nicht, dass du von einem Gottesdienst nichts mitbekommen darfst/musst.
Außerdem
In diesem Strang der Diskussion ging es aber soweit ich erkenne nur um oben genanntes.
- fand eine Verletzung der Aufsichtspflicht statt OBWOHL dies
eigentlich der Grund war, wieso ich hätte mit sollen.
Ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeit und des Ablaufes kann ich das von hier aus natürlich mit letzter Sicherheit nicht beurteilen, außerdem ist die Rechts-/Urteilslage dazu auch durchaus vielfältig. Aber ich glaube du hast hier etwas überzogene Vorstellungen davon, was die Aufsichtspflicht beinhaltet. Das heißt nicht, dass ständig ein Lehrer neben dir stehen muss oder dich dauernd im Blick haben muss.
- gab es keinen Aufenthaltsraum in dem Nicht-Christen
verweilen konnten.
Woher kommt jetzt diese Forderung nach einem speziellen Aufenthaltsraum?
ALLE, und damit meine ich alle Schüler, egal welchen Glaubens,
waren dazu verpflichtet mit in die Kirche zu gehen.
Ich sehe die Problematik, und halte die Lösung, die man für dich gefunden hat, für schlecht. Es liegt aber in einer pluralen Gesellschaft ein fast nicht auflösbares Problem in solchen Gemeinschaftsveranstaltungen. Wenn sie gemeinsam sein sollen, müssen einige ihre Bedürfnisse zurückstellen oder man kann sich nur noch auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner finden, womit dann für die Mehrzahl viel verloren ginge und unter Umständen nichts Gemeinschaftsstiftendes mehr übrig bleibt. Aber das ist eine andere Frage.
Ich habe mich hier auf die Behauptung eines Rechtsverstoßes, sogar eines Grundrechtsverstoßes bezogen. Es gibt aber keine Garantie dafür, eine Kirche nicht betreten zu müssen (es sei denn aus Glaubensgründen) oder sich ihr nicht bis auf X Meter nähern zu müssen oder auf schalldichte Abschottung.
Man durfte dich nicht zwingen an einem Gottesdienst teilzunehmen und das hat man nicht.
Gruß
Werner