In die Kirche gehen am Schuljahresende

Hallo!

Natürlich habe ich nicht die Befürchtung, dass mich dort der
Blitz trifft.

Ich musste als evangelisch getaufter Agnostiker Woche eine Zeitlang beruflich fast jede Woche in einen katholischen Gottesdienst - passiert ist nix. Also, was hindert dich daran, dich da rein zu setzen und trotzdem nicht an Gitt zu glauben? :smile: Es sei denn natürlich …

Dennoch regt es mich auf und erst recht, wenn ich gezwungen
werde dabei teilzunehmen.

… es geht gar nicht um den Gottesdienst, sondern um die Pflicht dazu. Also eigentlich eine politische Protestaktion, die Du startest. Die Frage ist, ob es da aber da nicht bessere Wege gibt, seinen politischen Willen kundzutun.

Gruß,
Max

… es geht gar nicht um den Gottesdienst, sondern um die
Pflicht dazu. Also eigentlich eine politische Protestaktion,
die Du startest. Die Frage ist, ob es da aber da nicht bessere
Wege gibt, seinen politischen Willen kundzutun.

Das ist Blödsinn.
Wenn jemand beten, religiöse Lieder singen und sonstige Dinge tun möchte kann er das gerne tun, aber nicht Leute dazu zwingen daran teilzunehmen und auch nicht als Pflichtveranstaltung einer staatlichen Schule.

Ein Stück weit ist es natürlich politisch, da es einfach unfassbar ist, wie Religionen in einem freien Land mit Recht auf Religionsfreiheit einen derartigen Teil des Schulwesens ausmachen.

Außerdem hast du glaube ich eines nicht verstanden: es geht eben genau um die PFLICHT.
Es kann und darf keine PFLICH bestehen an einem religiösem Unterricht, ich zähle den Gottesdienst jetzt mal zum Unterrricht, teilzunehmen.
Gäbe es die Pflicht nicht wär es ja kein Problem.

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Hallo,

Finde ich etwas übertrieben. Außerdem habe ich nächstes Jahr
Prüfungen und nicht wirklich Lust mich davor noch mit meiner
Deutschlehrerin in die Haare zu kriegen.

Wasch mich, aber mach mich nicht nass?

Entweder du gehst auf die Barrikaden und erkämpfst dir dein Recht, nicht in die Kirche zu müssen, oder du schluckst es halt.

Ich sehe keine Alternative zu den beiden Vorgehensweisen, außer hintenrum zu motzen und sich im Recht zu fühlen, ohne etwas dafür oder dagegen zu tun.

Gruß
Elke

Artikel 140 Grundgesetz
Guten Tag,

dieser Paragraph bestimmt zunächst, dass die einige Paragraphen der Weimarer Verfassung weiterhin gelten und dort steht dann in Artikel 136 WRV, Absatz 4:

»Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.«

Darüberhinaus findest du Paragraphen des Landesrechts BWs in einem oder mehreren der folgenden Unterlagen:

http://www.ibka.org/freiburg/downloads

Falls es eine Rolle spielt: Die Schule ist in Baden-Würtemberg.

Ja ja, die anderen Schwarzsäcke. Das kostet sogar der Vereinsaustritt richtig Asche.

Danke, hoffe auf hilfreiche Antowrten (auch für das nächste
Schuljahr), in dem mir denke ich mal wieder das gleiche
passieren wird.

Lass dir den »Gotteswahn« von Richard Dawkins schenken und setz dich demonstrativ in die erste Reihe mit den gelben Schaumgummis aus dem Baumarkt im Ohr.

Ansonsten gibt es viele, viele (un)passende T-Shirts zu haben.

Gruß

Stefan

http://www.ibka.org/freiburg/downloads

Oh, danke für die Seite. Das werde ich wohl ausdrucken und das meiner Lehrerin nächstes Schuljahr zukommen lassen.
Herzlichen Dank, hast mir sehr geholfen.

Hi

Wie du findest nix? Mach dich nicht lächerlich, Polytheismus hat einen eigenen Wikieintrag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Polytheismus

Kurzgesagt, die Verehrung mehrerer Götter.

Das sollte aber wohl eine Anspielung auf die katholische Kirche sein, die von einigen als polytheistisch wahrgenommen wird.

lg
Kate

Hallo!

Das ist Blödsinn.

Wieso? Du bestätigst doch genau das, was ich schreibe:

Es kann und darf keine PFLICH bestehen an einem religiösem
Unterricht, ich zähle den Gottesdienst jetzt mal zum
Unterrricht, teilzunehmen.

Das ist eine gesellschaftspolitische Aussage. Du möchtest also nicht deshalb fernbleiben, weil dir irgendein Unbill droht, sondern um dadurch deine gesellschaftpolitische Überzeugung auszudrücken.

Gruß,
Max

1 Like

Hi,

Kurzgesagt, die Verehrung mehrerer Götter.

das ist für die, die sich nicht entscheiden können, welcher Gott das beste Jenseits hat. Die glauben an alles, um auf Nummer sicher zu gehen.

lg
ventrue

Hi,

Laut dem Wörterbuch bedeutet „ökumenisch“ auch bloß Verbund
CHRISTLICHER Religionen, was viele andere Religionen da auch
ausschließt.

ich weiß, aber inhaltlich hätte man das bei uns genausogut unter Islam oder Buddhismus ablegen können. Es gab keinen Weihrauch, keine Kekse, keine Priester, keine Gebete und wenig bis keine Lieder. Im Prinzip waren das kleine Exkurse zu Themen wie „Werte“ oder „Seid nett zueinander“ in einem ungewöhnlichen Ambiente.

Und einige, die nicht wollten, gabs natürlich auch. Auf der Entschuldigung stand immer was mit Religion, aber der wahre Grund war jedes Mal eine Mischung aus Protest, blinder Ablehnung und zwei freien Stunden.

Natürlich habe ich nicht die Befürchtung, dass mich dort der
Blitz trifft.

Geht ja auch nicht, ist ja überdacht.

lg
ventrue

Hallo Marion,

Was müsste den erfolgen, damit der Aufsichtspflicht genüge getan wird? Müssten die Eltern den Jungen von der Schule abholen oder wie wird das geregelt?

Das wäre eine Möglichkeit. Eine andere könnte sein, dass die Eltern unterschreiben müssen, dass ihr Kind frühzeitig nach Hause entlassen werden darf. Das macht allerdings vermutlich nur dann Sinn, wenn der Gottesdienst die letzte Veranstaltung am Tag ist und nicht noch die Zeugnisausgabe danach folgt. Freistunden anstelle einer schulischen Veranstaltung halte ich persönlich aus pädagogischen Gründen aber nicht für sinnvoll.

Gibt es mehrere Schüler, die das betrifft, gibt es die Möglichkeit, einen Lehrer zur Beaufsichtigung der Schüler abzustellen. Für einen allein kann man das nicht erwarten. Den könnte man aber im Sekretariat unter Aufsicht der Sekretärin warten lassen und ihm eine Aufgabe geben. Amüsanter als im Vorraum der Kirche ist das ohne I-Pod aber vermutlich auch nicht.

Schöne Grüße,
Jule

Hi

Das sollte aber wohl eine Anspielung auf die katholische
Kirche sein, die von einigen als polytheistisch wahrgenommen
wird.

Genau, deshalb fühlte ich mich eigentlich dort auch relativ sicher weil ich nicht dachte, dass die Götter es mir verübeln würde.
Zeus selbst hat mich hier wohl persönlich davon überzeugt, dass ich das ganze anscheinend leider etwas zu locker gesehen hatte.

lg
Markus

Hallo,

aus den Postings des Fragers lese ich heraus, dass es sich nicht um einen Grundschüler handelt.
Die meisten Schulen haben keinerlei Problem damit, z.B. bei „Hitzefrei“ Schüler frühzeitig nach Hause zu entlassen.

Gruß
Elke

Hallo,

aus den Postings des Fragers lese ich heraus, dass es sich
nicht um einen Grundschüler handelt.
Die meisten Schulen haben keinerlei Problem damit, z.B. bei
„Hitzefrei“ Schüler frühzeitig nach Hause zu entlassen.

es geht doch hier darum, dass der Fragesteller unbeaufsichtigt allein stehen gelassen wurde und hart mit sich ringen musste, nicht die Wand anzupinkeln oder anderen Unfug zu treiben. Ich sehe nicht so recht den Bezug zu Schulschluss und Heimweg, da wäre die Situation doch eine ganz andere…

lg
ventrue

Ehm was soll das? Ein Atheist wird bestimmt nicht an ein Unheil glauben, das einem wiederfährt, wenn man in eine Kirche geht.

Vielleicht solltest du dir in Zukunft überlegen WAS du schreibst, bevor du es schreibst.

1 Like

Hallo,
nach der uns vorgelegten Schilderung, wird das Gesetz nicht helfen, denn man hat ihn ja nicht gezwungen an der religiösen Feierlichkeit teilzunehmen.
Das es wenig sinnvoll ist einen Schüler zur Kirche mitzunehmen, um ihn dann im Vorraum warten zu lassen, ist eine andere Frage. Dagegen würde ich mich als Eltern auch verwahren, aber nicht mit den hier angeführten Argumenten. Die laufen da ins Leere.
Gruß
Werner

Guten Tag,

Nunja, also ob ich jetzt im Vorraum oder direkt in der Kirche gesessen hätte würde in diesem Fall keine Rolle spielen da ich trotzdem alles mitverfolgen konnte.

Außerdem

  1. fand eine Verletzung der Aufsichtspflicht statt OBWOHL dies eigentlich der Grund war, wieso ich hätte mit sollen.
  2. gab es keinen Aufenthaltsraum in dem Nicht-Christen verweilen konnten.

ALLE, und damit meine ich alle Schüler, egal welchen Glaubens, waren dazu verpflichtet mit in die Kirche zu gehen.

Guten Tag,

ich weiß, aber inhaltlich hätte man das bei uns genausogut
unter Islam oder Buddhismus ablegen können. Es gab keinen
Weihrauch, keine Kekse, keine Priester, keine Gebete und wenig
bis keine Lieder. Im Prinzip waren das kleine Exkurse zu
Themen wie „Werte“ oder „Seid nett zueinander“ in einem
ungewöhnlichen Ambiente.

Nein, da es Gebete gab, sowohl der evangelische als auch der katholische Pfarrer anwesend war und mit über Gott geredet wurde, der einem den Weg weisen soll etc. (man kennt das ja)

Hallo

Nunja, also ob ich jetzt im Vorraum oder direkt in der Kirche
gesessen hätte würde in diesem Fall keine Rolle spielen da ich
trotzdem alles mitverfolgen konnte.

Das ist aber etwa anderes, als dich zur Teilnahme am Gottesdienst zu zwingen. Das macht also doch einen grundsätzlichen Unterschied. Das Gesetz garantiert ja nicht, dass du von einem Gottesdienst nichts mitbekommen darfst/musst.

Außerdem

In diesem Strang der Diskussion ging es aber soweit ich erkenne nur um oben genanntes.

  1. fand eine Verletzung der Aufsichtspflicht statt OBWOHL dies
    eigentlich der Grund war, wieso ich hätte mit sollen.

Ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeit und des Ablaufes kann ich das von hier aus natürlich mit letzter Sicherheit nicht beurteilen, außerdem ist die Rechts-/Urteilslage dazu auch durchaus vielfältig. Aber ich glaube du hast hier etwas überzogene Vorstellungen davon, was die Aufsichtspflicht beinhaltet. Das heißt nicht, dass ständig ein Lehrer neben dir stehen muss oder dich dauernd im Blick haben muss.

  1. gab es keinen Aufenthaltsraum in dem Nicht-Christen
    verweilen konnten.

Woher kommt jetzt diese Forderung nach einem speziellen Aufenthaltsraum?

ALLE, und damit meine ich alle Schüler, egal welchen Glaubens,
waren dazu verpflichtet mit in die Kirche zu gehen.

Ich sehe die Problematik, und halte die Lösung, die man für dich gefunden hat, für schlecht. Es liegt aber in einer pluralen Gesellschaft ein fast nicht auflösbares Problem in solchen Gemeinschaftsveranstaltungen. Wenn sie gemeinsam sein sollen, müssen einige ihre Bedürfnisse zurückstellen oder man kann sich nur noch auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner finden, womit dann für die Mehrzahl viel verloren ginge und unter Umständen nichts Gemeinschaftsstiftendes mehr übrig bleibt. Aber das ist eine andere Frage.
Ich habe mich hier auf die Behauptung eines Rechtsverstoßes, sogar eines Grundrechtsverstoßes bezogen. Es gibt aber keine Garantie dafür, eine Kirche nicht betreten zu müssen (es sei denn aus Glaubensgründen) oder sich ihr nicht bis auf X Meter nähern zu müssen oder auf schalldichte Abschottung.
Man durfte dich nicht zwingen an einem Gottesdienst teilzunehmen und das hat man nicht.

Gruß
Werner

hallo,

Ich hatte auf Jule geantwortet, die sinngemäß schrieb: es geht wohl hauptsächlich um die Aufsichtspflicht.

Gruß
Elke

Wir müssen auch bisweilen Schüler mit zum Schulgottesdienst nehmen, die sich explizit dagegen aussprechen. Das ist in diesem Fall eine Aufsichtsfrage - der Gottesdienst findet vor der Zeugnisausgabe statt, daher können wir niemanden nach Hause schicken; gleichzeitig ist keine Vertretungsklasse vorhanden.

Wir lassen die Schüler ebenfalls im Vorraum der Kirche. Damit wird das ganze zu einer völlig normalen Schulveranstaltung mit Anwesenheits-, aber ohne Teilnahmepflicht. Wie ein Wandertag in den Kletterpark, bei dem Schüler mit Höhenangst nicht klettern müssen, aber den Park auch nicht verlassen dürfen.

Wenn es dir WIRKLICH ernst ist, würde ich mit dem Schulleiter sprechen. Aber ein Stündchen im Vorraum einer Kirche zu verbringen dürfte den wenigsten Lehr- und Erziehungskräften quälend genug für eine umfassende Maßnahme erscheinen.