Internet in WG - Sicherheit

Hallo Experten,

folgende Frage:

Es geht um folgendes: Es leben mehrere Menschen in einer WG und teilen sich den Anschluss. Einer der Mitbewohner ist nicht in diesen eingetragen, da es ja jedes mal 50€ kosten würde. Sollte nun dieser jemand oder auch wer anderes illegal herunterladen und sich erwischen lassen geht die Rechnung ja an die Anschlussinhaber … desshalb: gibt es eine Möglichkeit, zu identifizieren, welcher Rechner geladen hat, nach Möglichkeit ohne den Rechner durchsuchen zu müssen ob von den Dateien noch was da ist?

Nehmen wir an dem ist so und die WG würde desshalb jemanden von der I-Netnutzung aussperren wollen. Das Problem hier: Ins WLAN kommt man nicht ohne verschlüsselung rein, wenn man sich per Patchkabel an den Router hängt schon. Kann man auch hier irgendwie den Zugriff reglementieren?

Danke für hilfreiche Antworten!

-> Ich hoffe das Brett ist richtig, denn ich schätze mal das das eher Netzwerkprobleme als „Internetprobleme“ sind - wenn nicht bitte verschieben

Grüße

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, zu identifizieren, welcher Rechner geladen :hat, nach Möglichkeit ohne den Rechner durchsuchen zu müssen ob von :den Dateien noch was da ist

Du kannst zumindest die Logs des Routers durchschauen ob sich dieser jemand zu der gewissen Uhrzeit zum Router verbunden hat. Je nach dem wie euer Netzwerk aufgebaut, und was euer Router kann, kannst du nachsehen wer wann welche Verbindung aufgebaut hat (über einen Proxi), oder zumindest bestimmte Seiten / IP’s sperren (über den Router oder Proxi).

Nehmen wir an dem ist so und die WG würde desshalb jemanden von der :I-Netnutzung aussperren wollen. Das Problem hier: Ins WLAN kommt man :nicht ohne verschlüsselung rein, wenn man sich per Patchkabel an den :Router hängt schon. Kann man auch hier irgendwie den Zugriff :reglementieren?

Da kommt es auch auf deinen Router an. Die meißten Router haben einen MAC-Adressenfilter. Dort kannst du die MAC-Adressen eintragen die ins Netzwerk dürfen und die die nicht dürfen. Ich würde es versuchen so aufzubauen, dass nur MAC-Adressen ins LAN dürfen die explizit angegeben wurden alle weiteren verbieten (Würde ich generell machen wenn ein WLAN aktiv ist!).

Als weitere möglichkeit kannst du dich bei Mr.Google auch schlau machen welche Ports z.b. E-Mule oder so benutzt und diese dann ebenfalls im Router sperren. Wenn die ungewollte Person nicht allzufitt am PC ist sollte das allein schon reichen um ihn / sie daran zu hindern über das favorisierte File-Sharing-Netzwerk Warez zu laden.

So ich hoffe ich konnte dir bei deinem Problem weiter helfen.

Grüße

DE

Es geht um folgendes: Es leben mehrere Menschen in einer WG
und teilen sich den Anschluss. Einer der Mitbewohner ist nicht
in diesen eingetragen, da es ja jedes mal 50€ kosten würde.

Das ist auch nicht nötig. Weder rechtlich noch aus sonst welchen Gründen.

Sollte nun dieser jemand oder auch wer anderes illegal
herunterladen und sich erwischen lassen geht die Rechnung ja
an die Anschlussinhaber …

Wenn du beim illegalen Laden von Musik o.ä. erwischt wird, kommt keine Rechnung sondern eine Abmahnung oder eine Anklage :wink: Wenn du als Anschlußinhaber diese Handlung aber nicht vorgenommen hast, dann kannst du dies aber natürlich bestreiten und dann ist es die Pflicht des Anklägers nachzuweisen, wer von euch besagte Datei geladen hat. Das ist nicht deine Pflicht.

desshalb: gibt es eine
Möglichkeit, zu identifizieren, welcher Rechner geladen hat,
nach Möglichkeit ohne den Rechner durchsuchen zu müssen ob von
den Dateien noch was da ist?

Nein.
Sowas wäre zum einen immens teuer und aufwändig und außerdem müsste dabei jede aufgerufene Webseite und jede andere Form von Datenübertragung mitprotokolliert und überwacht werden. Du könntest nichts mehr privat machen, da irgendwo jede deiner Bewegungen im Netz aufgezeichnet werden müsste. Ich denke nicht, dass ihr das wollt oder möchtest du diese z.B. intimen und sensiblen Informationen einfach so an die anderen WG-Mitglieder preis geben?

Nehmen wir an dem ist so und die WG würde desshalb jemanden
von der I-Netnutzung aussperren wollen. Das Problem hier: Ins
WLAN kommt man nicht ohne verschlüsselung rein, wenn man sich
per Patchkabel an den Router hängt schon. Kann man auch hier
irgendwie den Zugriff reglementieren?

Sicher. Man kann dem Bewohner schlicht und einfach verbieten sich per Patchkabel an den Router zu hängen. Das ist ja eine physische Handlung, die du einfach nachprüfen kannst, ob er per Kabel dran hängt oder nicht. Was ist daran nicht ausreichend?

Du kannst zumindest die Logs des Routers durchschauen ob sich
dieser jemand zu der gewissen Uhrzeit zum Router verbunden
hat.

Mein Router zeichnet sowas nicht auf. Und sollte er es dennoch tun, dann merkt er sich das nicht über Wochen und Monate. Und mit einem einfachen Aus- und Einschalten des Routers lässt sich diese Information noch dazu einfach beseitigen.

Je nach dem wie euer Netzwerk aufgebaut, und was euer
Router kann, kannst du nachsehen wer wann welche Verbindung
aufgebaut hat (über einen Proxi)

Das kannst du garantiert nicht. Außerdem heißt es „Proxy“.

oder zumindest bestimmte
Seiten / IP’s sperren (über den Router oder Proxi).

Und welche Seiten oder IPs willst du bitte sperren? Wer legt das fest? Woher willst du überhaupt wissen, wer welche Seiten aufruft ohne alle WG-Bewohner komplett zu überwachen?

Da kommt es auch auf deinen Router an. Die meißten Router
haben einen MAC-Adressenfilter. Dort kannst du die
MAC-Adressen eintragen die ins Netzwerk dürfen und die die
nicht dürfen.

Bei fasst allen Routern die ich kenne bezieht sich dieser Filter ausschließlich auf WLAN-Verbindungen. Wenn sich derjenige per Kabel anschließt ist das nutzlos.
Und WLAN-Verbindungen sichert man mittels WPA o.ä. ab. Und wer das knacken kann, für den ist ein MAC-Filter keine Hürde.

Als weitere möglichkeit kannst du dich bei Mr.Google auch
schlau machen welche Ports z.b. E-Mule oder so benutzt und
diese dann ebenfalls im Router sperren.

Emule-Server und Clients laufen oft nicht auf Standard-Ports. Eine Sperre bringt hier quasi gar nichts. Und die wenigsten Router beherrschen die Sperrung von ausgehenden Verbindungen.

Wenn die ungewollte
Person nicht allzufitt am PC ist sollte das allein schon
reichen um ihn / sie daran zu hindern über das favorisierte
File-Sharing-Netzwerk Warez zu laden.

Wenn die Person in der Lage ist, sich per Kabel an den Router anzuschließen, eMule installieren kann und dort eine Server-Liste aus den bekannten Quellen laden kann, dann nützt das praktisch gar nichts.

Ohne teures Equipment und ohne großen Aufwand lässt sich hier technisch nichts sperren. Der Weg der Wahl wäre, dass man in der WG ausmacht, dass keine Filesharing-Netzwerke für den illegalen Download von Files genutzt werden dürfen. Wenn man sich dabei nicht vertraut, dann ist ohnehin Hopfen und Malz verloren.

Mein Router zeichnet sowas nicht auf.

Ich denke du missverstehst mich hier:
Es geht rein darum die Verbindung zum (!!) Router zu loggen.
Wann hat sich pc-x mit der Mac-Adresse XY zum ROUTER verbunden.

Und sollte er es dennoch tun, dann merkt er sich das nicht über :Wochen und Monate. Und mit einem

Man muss logs auch nicht auf dem Router lassen. Man kann sie einmal im Monat herunterladen und sichern

einfachen Aus- und Einschalten des Routers lässt sich diese :Information noch dazu einfach beseitigen

Zumindest merkt der Fragesteller dann: Moment hier ist für mehrere Minuten das Netzwerk / Internet weg. Da stimmt was nicht.

Wenn man einen Prox Y verwendet sieht man das ohnehin an den Logs wenn die Netzwerkverbindung getrennt ist. Ein Prox Y ist zudem auch nicht teuer. Dazu braucht man lediglich einen alten Rechner und etwas Kenntnisse in Linux.

So nebenbei:
Der Router hat 35€ gekostet. Das ist denke ich ein ziemlich günstiger Preis. Und ein sagen wir mal Proxy mit nem 1,8GHz und 512 MB RAM sollte mehr als ausreichend sein. Der kostet auf dem Markt auch nicht mehr als 50 Euro.

Außerdem heißt es „Proxy“

Hab mich halt mal Vertippt, nobody is perfect!

Und welche Seiten oder IPs willst du bitte sperren? Wer legt das :fest? Woher willst du überhaupt wissen, wer welche Seiten aufruft :ohne alle WG-Bewohner komplett zu überwachen?

  1. Es gibt Seiten die dafür bekannt dafür sind illegale Dateien zum Download anzubieten. Man kann die IP über einen einfachen ping Befehl herausfinden und dann in die Blacklist eintragen. Als weiteres könnte man mit einem Sniffer die ausgehenden Pakete der betreffenden IP betrachten und somit nachverfolgen welche Seiten verwendet werden.

Natürlich sollte das in der WG publik gemacht werden, dass der Netzwerkverkehr ab und zu kontrolliert wird.

  1. Wer das Festlegt? Der Anschlussinhaber. Wer sich damit nicht einverstanden erklärt muss halt einen eigenen Anschluss beantragen. Immerhin ist im worst case der Anschlussinhaber der schuldige!

  2. Wie oben gesagt die bekannten Seiten generell sperren. Dagegen dürfte keiner was haben. Und wie gesagt: Wer laden will soll seinen eigenen Anschluss beantragen.

Bei fasst allen Routern die ich kenne bezieht sich dieser Filter :ausschließlich auf WLAN-Verbindungen. Wenn sich derjenige per Kabel :anschließt ist das nutzlos.
Und WLAN-Verbindungen sichert man mittels WPA o.ä. ab. Und wer das :knacken kann, für den ist ein MAC-Filter keine Hürde.

Bei mir stehts unter generelle Einstellungen, daher gehe ich davon aus dass es sich auf das Netzwerk generell bezieht. Wenn das beim Fragesteller nicht funktioniert einfach ein längeres Kabel von der Telefondose bis ins eigene Zimmer stellen und das Zimmer stets absperren wenn er nicht daheim ist. Somit wäre auch Sicherheit gegeben.

Ich probiere das heute abend mal aus und versuche meine Freundin auszusperren xD

Emule-Server und Clients laufen oft nicht auf Standard-Ports. Eine :Sperre bringt hier quasi gar nichts. Und die wenigsten Router :beherrschen die Sperrung von ausgehenden Verbindungen.

In diesem Millieu kenne ich mich nicht ausreichend aus, das gebe ich zu, es war nur ein Denkanstoß. Man könnte aber evtl nur bestimmte Ports zulassen. Wenn ein bestimmter Port benötigt wird, der gesperrt ist, diesen aufmachen, alle anderen die nicht gebraucht werden dicht machen.

Ohne teures Equipment und ohne großen Aufwand lässt sich hier :technisch nichts sperren.

Wie gesagt 35€ Router bzw. 50€ Proxi finde ich nicht teuer. Und ein Manual lesen wie man unter Linux einen Proxy einrichtet, ist, finde ich, nicht allzuviel arbeit, wenn man ein solches Misstrauen in die WG-Bewohner hat.

Der Weg der Wahl wäre, dass man in der WG ausmacht, dass keine :Filesharing-Netzwerke für den illegalen Download von Files genutzt :werden dürfen. Wenn man sich dabei nicht vertraut, dann ist ohnehin :Hopfen und Malz verloren.

Wie ich den Fragesteller verstanden habe funktioniert genau dies eben nicht. Daher muss man entweder innerhalb der Fraktion in der das Funktioniert die Konsequenzen daraus ziehen, dass die betreffende Person bei missachenten der Regel aus der WG fliegt, oder das Geld aufbringen und die Zeit aufbringen sich technisch Vernünftig (auf diese Situation) auszurüsten.

Mein Router zeichnet sowas nicht auf.

Ich denke du missverstehst mich hier:
Es geht rein darum die Verbindung zum (!!) Router zu loggen.
Wann hat sich pc-x mit der Mac-Adresse XY zum ROUTER
verbunden.

Ich mißverstehe dich nicht.
Aber erstens „verbindet“ sich da niemand zum Router, sondern holt sich höchstens ne DHCP-Adresse. Und was sagt diese Information aus? Je nach Lease-Time holt sich ein Rechner z.B. nur einmal am Tag eine DHCP-Adresse. Ob der betroffene Router zu der fraglichen Zeit dann auch online war, geht daraus überhaupt nicht hervor.

Und sollte er es dennoch tun, dann merkt er sich das nicht über :Wochen und Monate. Und mit einem

Man muss logs auch nicht auf dem Router lassen. Man kann sie
einmal im Monat herunterladen und sichern

Mein Router merkt sich das nicht mal ne Woche. Bei einem automatischen oder manuellen Reset sind die Daten außerdem auch so futsch. Und außerdem sind die Logs überhaupt nichts wert, denn sie sagen faktisch nichts aus, was diesbezüglich nötig wäre.

einfachen Aus- und Einschalten des Routers lässt sich diese :Information noch dazu einfach beseitigen

Zumindest merkt der Fragesteller dann: Moment hier ist für
mehrere Minuten das Netzwerk / Internet weg. Da stimmt was
nicht.

Wieso? Erstens gibt es ohnehin regelmäßig eine Zwangstrennung durch den Provider und zweitens resetten sich die meisten Router ebenfalls automatisch alle paar Tage. Inwiefern sollte das auffallen, zumal wenn das um 02:00 nachts passiert?

Wenn man einen Prox Y verwendet sieht man das ohnehin an
den Logs wenn die Netzwerkverbindung getrennt ist. Ein
Prox Y ist zudem auch nicht teuer. Dazu braucht man
lediglich einen alten Rechner und etwas Kenntnisse in Linux.

Weißt du überhaupt was ein Proxy ist?
Woran willst du bei einem Proxy erkennen ob die „Netzwerkverbindung getrennt ist“? Was soll ein Proxy bei eMule, Bittorrent, IRC & Co bringen?

  1. Es gibt Seiten die dafür bekannt dafür sind illegale
    Dateien zum Download anzubieten.

Toll. Davon gibt es zig-tausende. Willst du die jetzt alle eintragen?

Als weiteres könnte man mit einem Sniffer die
ausgehenden Pakete der betreffenden IP betrachten und somit
nachverfolgen welche Seiten verwendet werden.

Und wo sniffst du die Pakete mit? Der Router wird wohl kaum so eine Funktionalität bieten. Und wer hat das Know-How aus den mitgelesenen Paketen irgendwas heraus zu lesen? Und was machst du wenn ich so was wie TOR, einen Proxy, eine Anonymizer oder sonst was verwende?
Und wenn ich Bewohner B nicht mag: Das eröffnet mir ja eine wunderbare Möglichkeit, jemanden aus der WG zu werfen. Ich brauche nur unter seiner IP-Adresse ein bißchen downloaden. Toll oder?

Und wer snifft überhaupt mit? Der Anschlussinhaber wohl kaum, weil das sind in diesem Fall offensichtlich quasi alle WG-Mitbewohner.

Und wieso sollte ich - auch wenn ich nichts runterlade - einem anderen Bewohner erlauben einzusehen, welche Seiten ich aufrufe. Ob ich Porno-Seiten aufrufe, Hilfe wegen psychischer Probleme suche, auf Dating-Seiten nach bestimmten Kontakten suche oder was ich per Message in Facebook an meine Freunde schicke geht wohl keinen anderen was an.
Ganz zu schweigen dass derjenige der sniffen kann auch alle im Klartext übertragenen Passwörter im Netz einsehen kann, z.B. das von wer-weiss-was oder einer Vielzahl von anderen Webseiten. Aus welchem Grund sollte ich das demjenigen erlauben?

Ohne teures Equipment und ohne großen Aufwand lässt sich hier ::technisch nichts sperren.

Wie gesagt 35€ Router bzw. 50€ Proxi finde ich nicht teuer.

Ja, das ist nicht teuer. Damit funktioniert es nur leider auch nicht.

Sorry, aber deine Idee ist vollkommen unpraktikabel und irrsinnig.

herunterladen und sich erwischen lassen geht die Rechnung ja
an die Anschlussinhaber

Die Rechnung geht an den, der die Musik bestellt hat. Sollte es sich aber um strafrechtlich relevante Vorwürfe handeln, ist es Sache der Ermittlungsbehörden, Ermittlungen durchzuführen.

Lediglich bei Dienstleistungen, die typischerweise über den Anschluß abgerechnet werden (Telefonsex, kostenpflichtige Hotlines…) sollte die WG sich ggf. absichern. Dies betrifft aber ausschließlich herkömmliche Telefonie.

Gruß

Hi,

Das kannst du garantiert nicht. Außerdem heißt es „Proxy“.

Bei fasst allen Routern die ich kenne bezieht sich dieser
Filter ausschließlich auf WLAN-Verbindungen. Wenn sich
derjenige per Kabel anschließt ist das nutzlos.

Nur mal so zur Info: also ich habe noch einen Sinus 154 DSL von der T-Com und dem ist es egal, ob WLAN oder Kabel, der MAC-Filter greift bei beiden!

Und außerdem heißt es „fast“ :smiley:

Gruß, Robi

Nur mal so zur Info: also ich habe noch einen Sinus 154 DSL
von der T-Com und dem ist es egal, ob WLAN oder Kabel, der
MAC-Filter greift bei beiden!

Ich habe einen Netgear WG602 und einen TP-Link 108M. Da greift er nur bei WLAN. Außerdem ist eine MAC-Adresse nicht sonderlich schwer zu fälschen. Da ist es wohl deutlich einfacher dem Betroffenen zu verbieten, dass er ein Kabel überhaupt erst im Router einsteckt.

Und außerdem heißt es „fast“ :smiley:

Das ist korrekt :wink:

Hallo,

Wenn du beim illegalen Laden von Musik o.ä. erwischt wird,
kommt keine Rechnung sondern eine Abmahnung oder eine Anklage

Ja, aber die ist ja mit Kosten verbunden, desshalb der Begriff „Rechnung“

:wink: Wenn du als Anschlußinhaber diese Handlung aber nicht
vorgenommen hast, dann kannst du dies aber natürlich
bestreiten und dann ist es die Pflicht des Anklägers
nachzuweisen, wer von euch besagte Datei geladen hat. Das ist
nicht deine Pflicht.

Ich habe irgendwo mal gelesen, leider weiß ich nicht mehr wo, und ob vertrauenswürdig oder nicht, dass es bei solchen Sachen eine Fallunterscheidung gibt:
Schwere Delikte, wie z.B. hochladen von kinderpornografischen Inhalten wird immer strafrechtlich Verfolgt, und da wird genau nachvollzogen wer es war, bis auf das unangenehme, dass wahrscheinlich jede in der Wohnung seinen PC für ne ganze Weile los ist.
„leichtere“ Delikte, wie z.B. Musikdownloads werden eher weniger strafrechtlich verfolgt, sondern meist kommt ja von Rechteinhaber eine Unterlassungsverpflichtung o.ä. mit der Nachreichung der Anwaltkosten - und hier soll eben kompliziert sein einfach zu sagen - „ich war es nicht“ zumindest so das es wirkt. Diese Dinge scheinen oft am wohlgefallen des Richters zu hängen …

oder bin ich damit auf dem Holzweg?

Grüße

Du musst zunächst mal unterscheiden ob es sich um Strafrecht oder Zivilrecht handelt. Kinderpornographie wird natürlich ganz anders verfolgt aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass dies bei euch wohl kaum zutrifft.

Bei Musikdownloads läuft die Sache meist so, dass der Rechteinhaber zunächst Strafanzeige stellt. Dann muss sich die Staatsanwaltschaft damit befassen und kann vom Internet Provider die Herausgabe der Daten zu der betroffenen IP-Adresse verlangen.
Danach wird die Anzeige zurück gezogen, und mit den nun bekannten Daten verschickt der Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung, in der er vom Täter Unterlassung fordert. Das ist aber jetzt eine zivilrechtliche Sache.

Das ist im Prinzip eine Art Vertrag, in der man sich verpflichtet das künftig nicht mehr zu machen und in dem eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung vereinbart wird. Das was du zahlen musst sind die Anwaltskosten, die vom Streitwert abhängen.

Du musst diese Erklärung aber nicht abgeben und auch nichts zahlen, schon gar nicht wenn du nicht der Täter bist. In diesem Fall kann der Rechteinhaber zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Hierzu muss er aber nachweisen, welche Person diese Dateien heruntergeladen hat. Dies ist in eurem Fall aber nicht möglich und schon gar nicht musst du durch Überwachung des privaten und intimen Netzwerkverkehrs deiner WG-Kollegen diesen Nachweis selbst erbringen.

Das einzige was dich als Unbeteiligten einer solchen Rechteverletzung treffen könnte, ist die sog. Störerhaftung. Hier kann der Rechteinhaber von dir als Anschlussinhaber Unterlassung als Mitstörer verlangen. Eine solche Pflicht besteht aber nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht wird. Dies Anhaltspunkte hast du aber ja anscheinend gar nicht, so dass du jetzt auch nichts protokollieren musst. Solche Überwachungsmaßnahmen müsstest du erst dann tun, wenn du konkrete Hinweise darauf hast, dass über deinen Anschluss solche Taten begangen werden.

Vergleiche z.B. die beiden ähnliche Fälle hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=31226&ccheck=1
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/interne…

Wie gesagt: Es gibt für dich keine generelle Pflicht irgendwelche Sachen zu überwachen oder Maßnahmen zu ergreifen, sofern du nicht Hinweise darauf hast, dass über deinen Anschluss solche Rechtsverletzungen begangen werden. Am besten weist du einfach alle WG-Mitglieder an, dass das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material rechtswidrig ist und nicht erlaubt ist. Mehr hast du jetzt nicht zu tun.

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Hier die korrekte Rechtslage
Hallo,

vergiss mal die anderen beiden Antworten, die zur vermeintlich problemlosen Rechtslage abgegeben wurden.
So einfach wie in den beiden Beiträgen ist das definitiv nicht. Zum einen kommt ggf. Störerhaftung für den Anschlussinhaber in Betracht, wenn Rechtsverletzungen begangen werden, zum anderen macht sich der Inhaber ggf. sogar zum Diensteanbieter, wenn er anderen seinen Anschluss zur Verfügung stellt.

Wenn dich die Rechtslage interessiert, solltest Du die Frage lieber im Rechtsbrett stellen.

Gruß

S.J.

Zum einen kommt ggf. Störerhaftung für den
Anschlussinhaber in Betracht, wenn Rechtsverletzungen begangen
werden,

Sicher. Dazu muss er aber seine Prüfungspflichten, die im allgemeinen Verkehr erwartet werden können, verletzt haben. Und einfach so ohne Verletzung irgendwelcher Verkehrspflichten wirst du nicht zum Störer. Siehe doch einfach z.b. folgende beiden Urteile:
http://www.123recht.net/Aktuell-Haftung-des-Anschlus…
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/interne…

zum anderen macht sich der Inhaber ggf. sogar zum
Diensteanbieter, wenn er anderen seinen Anschluss zur
Verfügung stellt.

In einer WG die sich das Internet teilt macht sich niemand zum „Diensteanbieter“. Aus welcher Norm willst du das denn bitte ableiten?

Hallo,

Ich würde als erstes mal feste Ip Adressen vergeben. Wenn die Rechner dauernd am netz hängen hilft das schon mal sehr. Wenn nicht dann gibt es spätestens dann peinliche Fragen wenn ich eine Fehlermeldung bekomme weil meine IP schon benutzt wird… und dann isser dran DER SAU. WPA2 Verschlüsselung wehrt fremde ab. Und die Industrie hat mittlerweile Schlösser für Lan- dosen entwickelt. Also nix mehr mit Kabel dran und so.

Proxy hin oder her über einen anoymen Webproxy hat es sich ganz schnell ausgeproxyt. Bringt schon mal wenig.

Ports und soweiter sperren, ok geht, gibt aber spätestens dann Reibereien wenn einer plötzlich nicht mehr Warcraft spielen kann oder in seinem social network plötzlich allein steht. Und auch wenn es zur Zeit gut geht, plötzlich hat einer ein tolles neues online programm und er kann sich einfach nicht verbinden keiner ahnt warum… und dann stellt sich heraus das Kollege Schmalfuss einen Port gesperrt hat.

L.G.
Ralf

Hallo,

Sicher. Dazu muss er aber seine Prüfungspflichten, die im
allgemeinen Verkehr erwartet werden können, verletzt haben.
Und einfach so ohne Verletzung irgendwelcher Verkehrspflichten
wirst du nicht zum Störer. Siehe doch einfach z.b. folgende
beiden Urteile:

kenne ich. Wenn aber der Anschlussinhaber schon weiß oder ahnt, dass Rechtsverletzungen begangen werden (und hier z.B. nachfragt), dürfte das nicht ganz unproblematisch werden.

zum anderen macht sich der Inhaber ggf. sogar zum
Diensteanbieter, wenn er anderen seinen Anschluss zur
Verfügung stellt.

In einer WG die sich das Internet teilt macht sich niemand zum
„Diensteanbieter“. Aus welcher Norm willst du das denn bitte
ableiten?

Ich schrieb „ggf.“. Das Thema ist derart komplex, dass es immer auf die genauen Umstände ankommt. Deine Aussage „Wenn du als Anschlußinhaber diese Handlung aber nicht vorgenommen hast, dann kannst du dies aber natürlich bestreiten und dann ist es die Pflicht des Anklägers nachzuweisen, wer von euch besagte Datei geladen hat. Das ist nicht deine Pflicht.“ ist aber so nicht richtig. Im Rahmen der Störerhaftung kann der Inhaber sehr wohl in die Verantwortung genommen werden. Du hingegen vermittelst hier den Eindruck, dass der Inhaber immer fein raus ist, wenn nicht beweisen werden kann, wer tatsächlich der Täter war.

Gruß

S.J.

Und einfach so ohne Verletzung irgendwelcher Verkehrspflichten
wirst du nicht zum Störer.

Hallo,

das ist eine Verkehrung des Begriffs Störer in sein Gegenteil! Es geht ja gerade darum, dass dafür kein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss - ein Störer z.B. im Wettbewerbsrecht muss überhaupt nichts aktiv unternommen haben und muss auch von der Störung garnichts wissen, trotzdem ist er für die Folgen haftbar.

Gruss Reinhard

Naja wie du meinst.

Ich hab jedenfalls nachgesehen und mit meinem Router funzt der MAC-Filter ohne weiteres. Auch im normalen LAN! Zur Info für den Fragesteller: Ich benutze einen D-Link DIR-301. Gekauft habe ich das gute Ding beim Saturn für 35 Euro.

Wenn wir hier von jemand mit dem knowhow ausgehen, dass er eine Mac-Adresse fälschen kann, dann wird eine „normale“ WPA Verschlüsselung, die du vorschlägst und total veraltet ist, auch kein Problem für die Person sein.

Zu deiner Info: Ein Proxy muss nicht zwangsläufig irgendwo ausserhalb stehen man kann ihn auch innerhalb des Netzwerks stellen und jeden Zwingen über diesen zu gehen um einen Internetzugang zu bekommen. Ja batürlich kommt jetzt gleich „ja du meinst einen Router“. ABER ein Proxi finde ich persönlich leicher einzustellen als bsp.weise einen IPCOP.

Und einfach so ohne Verletzung irgendwelcher Verkehrspflichten
wirst du nicht zum Störer.

das ist eine Verkehrung des Begriffs Störer in sein Gegenteil!

Nein ist es nicht.

Es geht ja gerade darum, dass dafür kein schuldhaftes
Verhalten vorliegen muss - ein Störer z.B. im Wettbewerbsrecht
muss überhaupt nichts aktiv unternommen haben und muss auch
von der Störung garnichts wissen, trotzdem ist er für die
Folgen haftbar.

Das kann wohl kaum sein. Wäre das so einschränkungslos wie du das hier schilderst, dann könnte ja jeder einfach als Störer in Haftung genommen werden.

Zitat:

_3. Störerhaftung  
[...]  
Es genügt, dass überhaupt eine auf den Haupttäter zurückgehende   
wettbewerbswidrige Beeinträchtigung geschaffen wird oder besteht (sog   
Akzessorietätserfordernis) und <u>dass der Störer an der Schaffung <br>und Aufrechterhaltung des wettbewerbswidrigen Zustandes trotz <br>Bestehens der rechtlichen Möglichkeit, den (Haupt-)Täter an dessen <br>wettbewerbswidrigem Verhalten zu hindern, willentlich und adäquat <br>kausal mitgewirkt hat. </u>_  

Quelle: Kommentar zum UWG, Piper/Ohly, 2009

Also: Der Störer muss natürlich etwas getan haben, komplett ohne Verschulden kann es auch keine Strafe geben. In dem Fall liegt das Verschulden an der Mitwirkung bei der Tat, obwohl der Störer dies Verhindern hätte können.

Beispielweise:
Wenn der Anschlussinhaber A weiß, dass der Teilnehmer T sich regelmäßig illegal urheberrechtlich geschütztes Material über seinen Anschluss besorgt, dann haftet er als Mitstörer. Denn er hätte das Verhindern können, in dem er T nicht mehr über seinen Anschluss surfen lässt. Außerdem hat er an der Tat mitgewirkt, da er dem T den Anschluss zur Begehung der Tat bereitgestellt hat.

Wenn A davon nichts weiß und auch nichts wissen kann, dann haftet er auch nicht als Störer. Nur wenn A seine Prüfpflichten vernachlässigt und ohne diese Vernachlässigung von der Tat von T hätte wissen können, dann würde er als Störer haften.

Im Medienrecht sieht das dann üblicherweise so aus:

Zitat

Von Dritten, die eine rechtswidrige Beeinträchtigung lediglich 
objektiv durch ihr Handeln unterstützen, soll nichts Unzumutbares 
verlangt werden Die Haftung als Störer setzt daher die Verletzung von 
Prüfungspflichten voraus. Die Beurteilung, ob und inwieweit eine 
Prüfung zumutbar ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des 
Einzelfalls"

Quelle: Recht der elektronischen Medien, Spindler/Schuster, 2008

Wenn wir hier von jemand mit dem knowhow ausgehen, dass er
eine Mac-Adresse fälschen kann, dann wird eine „normale“ WPA
Verschlüsselung, die du vorschlägst und total veraltet ist,
auch kein Problem für die Person sein.

Unsinn. Eine normale WPA-Verschlüsselung ist nicht zu brechen, vorausgesetzt das Passwort ist lang genug und der betroffenen Person nicht bekannt. Oder nenn mir eine seriöse Quelle nach der das „kein Problem“ wäre.

Eine MAC-Adresse zu „fälschen“ dagegen ist einfach und im Normalfall ohne Tools einfach mit Mitteln des Betriebssystems zu bewerkstelligen. Unter Windows XP reicht dazu normal:
Gerätemanager -> Netzwerkadapter > Eigenschaften -> Tab „Erweitert“ -> Netzwerkadresse wählen -> Radio-Button auf „Wert“ setzen -> Beliebige MAC-Adresse eingeben -> Fertig.

Unter Linux mach ich einfach:

ifconfig eth0 hw ether 

Die MAC-Adresse zu ändern ist also wahrlich kein Problem und für jeden mittelbegabten PC-Nutzer möglich. Wie ich eine WPA-Verbindung ohne Brute-Forceing knacken soll, ist mir dagegen schleierhaft.

Zu deiner Info: Ein Proxy muss nicht zwangsläufig irgendwo
ausserhalb stehen man kann ihn auch innerhalb des Netzwerks
stellen und jeden Zwingen über diesen zu gehen um einen
Internetzugang zu bekommen.

Toll. Nur kannst du dich dann weder per SSH in der Uni einloggen noch kannst du dann noch World-of-Warcraft spielen oder sonst irgendwelche Anwendungen benutzen die nicht von deinem Proxy unterstützt werden. Was will ich als WG-Teilnehmer mit so einem „Anschluss“ mit dem ich eh nichts mehr machen kann??

Und dafür soll ich dann auch noch Geld zahlen? Ein dedizierter Proxy-Rechner braucht schnell mal 100 Watt und damit fallen bei 20Cent pro kwH im Monat allein fast 15 EUR an Stromkosten an. Bei einer 4er WG sind das knapp 4 EUR pro Mann. Das löst dort sicherlich Begeisterung aus, wenn das Internet plötzlich 50% teurer wird und man noch dazu außer Surfen nichts mehr machen kann!

Proxi

Proxy. Mit y. Das muss echt wahnsinnig schwer sein.

Man kann auch alle ausschließen und nur die 4 Personen zulassen die man drin haben möchte. Aber das ist dann ja wohl schon zuviel verlangt wenn es nach dir geht. Wer ein sicheres Netzwerk haben will sollte beim Einrichten auch die Zeit aufbringen und sich ein Sicherheitskonzept erarbeiten. Wenn sich eine Wohnsituation ändert dann muss man das Konzept halt anpassen. 15 Euro auf 4 Leute zuviel? Ich würde sagen besser 15 Euro Stromkosten mehr (was für jeden dann nichtmal 4 Euro ausmacht) als jeder 20 Euro für nen eigenen Anschluss.

Aber davon abgesehen, der Fragesteller hat nach Möglichkeiten gefragt, diese habe ich ihm aufgezählt, dass du dich dagegen so sträubst, dass es so möglich ist, verstehe ich zwar nicht aber Fakt ist: es geht und das auch OHNE super teure Hardware und 1000000 Jahre Einarbeitungszeit / einen riesen Aufwand wie du behauptest.

Ob der Fragesteller sich nun in der Uni per ssh einloggen muss oder nicht hat er im Ursprungspost nicht gesagt, aber über Umwege würde es trotzdem gehen.

WoW mit Proxy? Klar funzt das. In der Berufsschule haben rund 70% der Klasse wärend der Schulzeit WoW bzw. andere Online Games gezockt und das MIT Proxy (natürlich nicht der von der Schule!)