Internetanschluß mit Nachbarn teilen? Erfahrungen?

Hallo Community,

ich bin neu in eine Wohnung gezogen und habe noch kein Internet. Überlege mir kein Internet einzurichten sondern einfach das WLan mit einem Nachbarn zu teilen und die Gebühren dann natürlich auch. Kennt das Jemand und hat Erfahrungen damit? Freue mich über jeden Tipp worauf man da achten soll bzgl. Datenschutz, ich möchte nicht das mein Nachbar dann weiß wo ich Surfe und so weiter…

Der Internetanbieter muss ja davon nichts wissen oder? Man kann dadurch viel Geld sparen, 1 Anschluss würden dann 2 Haushalte nutzen.

Danke schonmal :slight_smile:

Viele Grüße

Mick

Kein Problem.
Wenn du mit dem Nachbarn klar kommst, könnte er dir ein Gastnetz einrichten und ihr kommt euch nicht in die Quere.

Klappt aber nur mit Internet, Telefon is nich.

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Hallo,

kannst du natürlich so machen.
Du solltest halt bedenken, dass dein Nachbar alles, was du im Klartext überträgst, mitlesen kann.
So kann er/sie bspw. sehen, welche Webseiten du besuchst.

Du könntest dir ein VPN zulegen, aber damit verschiebst du das „Vertrauensproblem“ nur von deinem Nachbarn auf den VPN-Anbieter, denn nun kann der alles im Klartext übertragene lesen.

Gruß,
Steve

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Für die Telefonie gibt es Anbieter wie Sipgate.

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Easybell ist glaube ich auch noch ganz brauchbar.

Ansonsten wollte ich noch anmerken, dass sich u.U. auch ein Repeater an geeigneter Stelle empfiehlt, um das Signal zu verstärken. Repeater kann man wenn nötig übrigens auch in Reihe schalten, um die Reichweite zu vergrößern.

Freifunk ist auch eine Technik, um kostenlos und rechtssicher Internet mit anderen zu teilen. Hierfür schließt man i.d.R. einen separat konfigurierten Router an, um die Netze zu trennen.

https://freifunk.net

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Nun erschlagt doch den TO nicht mit allen möglichen Details.
Er wollte doch zunächst nur wissen, ob es (problemlos) möglich wäre.
Die Feinheiten kann man später klären, wenn der Nachbar mitspielt.

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Danke schonmal! :slight_smile: Oke ich habe eine VPN von Proton allerdings nur die kostenlose Basisversion. Nicht nur das Vertrauen verschiebe ich dann sondern auch die Kosten die ich mir für den Internetanschluss spare gebe ich jetzt für VPN aus. Und durch den VPN wird mein Internet erfahrungsgemäß langsamer ansonsten find ich Proton vertrauenswürdig. Kennst Du oder Ihr gute empfehlenswerte Anbieter? Danke für all die Antworten bisher :slight_smile: LG Mick

Ich persönlich halte VPN nicht unbedingt für nötig, wenn man sich das WLAN mit dem Nachbarn teilt: über WPA und HTTPS bzw. SSL/TLS sind die Daten normalerweise ohnehin schon verschlüsselt und im Standard kann man den Internetverkehr über den Router auch nicht mitlesen (zumindest nicht über eine Fritz!Box). Das setzt meines Wissens bereits schon erweiterte Kenntnisse voraus und auch zusätzliche Hardware.

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Echt?
https://lost-in-it.de/fritzbox-netzwerkverkehr-mitschneiden-und-auswerten/

Das habe ich in der Tat auch schon gemacht. Es erfordert allerdings einen separaten PC und zeichnet auch bloß die IP-Adressen auf (ohne Namensauflösung). Die Software Wireshark kann dann zur Auswertung angewandt werden. Alles in allem nicht ganz trivial…

Wozu genau? Die Aufzeichnung findet innerhalb der Fritzbox statt. Und das kann man selbstverständlich auch von dem PC aus anstoßen, der überwacht werden soll. Ebenso wie die Auswertung mittels Wireshark danach.

Wobei es hier ja darum ging, dass ein böser Nachbar mitlesen könnte - und dass der einen eigenen PC besitzt hätte ich jetzt schon wegen der Fritzbox und dem Internetzugang einfach mal vorausgesetzt.

Laut Artikel werden die Pakete aufgezeichnet. Es ist jetzt kein sooo großes Problem, daraus den Namen zu extrahieren.

Aber auch nicht wirklich unmöglich, wenn man eine Suchmaschine bedienen kann. Oder eine KI eine Anleitung schreiben lässt.

Btw., mittels Wireshark kann man auch VoIP-Gespräche mithören.

Also - man sollte zur gemeinsamen Benutzung der Box entweder einen Nachbarn haben, dem man vertrauen kann. Oder einen, der sich ganz sicher nicht auskennt.

Hi!
ich kann bestätigen, dass man den kompletten Netzwerkverkehr in der Fritzbox mitschneiden kann, und dass man das mit Wireshark analysieren kann.

Wireshark ist sehr mächtig, und braucht etwas Einarbeitungszeit, vor allem, um die tausenden Datenpakte nach etwas interessantem zu filtern. Danach kann man aber sehr einfach einzelne Datenverbindungen belauschen, und die ausgetauschten Daten auch ansehen - sofern sie nicht verschlüsselt sind. Während das meiste heute verschlüsselt übertragen wird, gibt es immernoch das ein oder andere, das im Klartext da drübergeht. Das ganze ist kein Hexenwerk.

Zurück zum Thema:
Es gibt da noch die rechtliche Komponente. Wenn über den Anschluss illegale Dinge gemacht werden, dann bekommt zunächst der Anschlussinhaber Ärger, und kommt aus der Nummer nur schwerlich wieder raus. Daher würde ich meinen Anschluss nicht einfach so teilen wollen.

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Nach meiner Erinnerung produziert die Fritz!Box eine Protokolldatei. Die Aufzeichnung und den anschließenden Download der Datei muss man allerdings über ein angeschlossenes Gerät anstoßen und auch wieder beenden. Ein live Zugriff ist meines Wissens nicht möglich.

Da ich damals den Internetverkehr des Routers mitgeschnitten hatte (er sendet nach wie vor selbstständig ins Internet über den Provider 1&1), musste ich darauf achten, während der Aufzeichnung keine unnötigen Aktivitäten am PC auszulösen, die das Resultat verfälscht hätten.

Hi!
Naja, das werden sehr schnell sehr viele Daten, die kann die FB garnicht alle speichern. Letztlich wird da direkt ein kontinuierlicher Download einer Datei im WireShark-Format gestartet, fast schon wie ein Stream. Ich würde ja fast wetten, dass WireShark mit einer so wachsenden Datei klar zu kommen - schließlich würde es nochmalerweise ja direkt auf dem Netzwerk lauschen, wo das Standard ist.

Im Gegenteil. Wenn ich den Anschluss Dritten überlasse, dann muss man beweisen, wer die bösen Dinge tatsächlich verübt hat .
Die Mitstörerhaftung gibt es nicht mehr.
Dafür gibt es die sekundäre Darlegungslast - die man leicht erfüllen kann, indem man wahrheitsgemäß die Daten der Mitnutzer preisgibt.

Freifunk wäre natürlich das beste - alles von den Mitbenutzern wird verschlüsselt durch einen Tunnel zum Ausstieg des Freifunk e.V. geschickt und geht dann über deren Server ins Internet. Die IP-Adresse des Anschlusses (und somit die Identität des Nachbarn) bleibt verborgen. Und der Freifunk e.V. genießt das Providerprivilleg.

Dsa sehen andere aber anders:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2021/14_S_10_20_Urteil_20210923.html

Wenn man nicht BEWEISEN kann, dass ein anderer (und wer genau) den Rechtsbruch begangen hat, ist man selber dafür verantwortlich - auch wenn man den Rechtsbruch gar nicht begehen konnte. Urheberrechtsverletzungen stehen halt auf einer Stufe mit Terrorismus und Mord.

Hallo,

Das habe ich zufällig mitverfolgt. Dazu gibt es folgenden Sachverhalt:

Achtung: Dennoch gibt es ein Urteil vom LG Köln (Urteil vom 23.09.2021 - 14 S 10/20) in diesem Zusammenhang, wonach auch weiterhin den Rechteinhabern genau diese Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen WLAN-Betreiber zugesprochen werden. Dieses Urteil widerspricht nach Ansicht der Verbraucherzentrale dem erklärten gesetzgeberischen Willen.

Zitat von https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlanbetreiber-19261

Genau das steht NICHT im Urteil!

„Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast vielmehr dadurch, dass er dazu vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat Die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt lebenden Dritten auf den Internetanschluss genügt hierbei nicht. Der Inhaber eines Internetanschlusses hat vielmehr nachvollziehbar vorzutragen, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen. Entspricht der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast, ist es wieder Sache der Klägerin als Anspruchstellerin, die für eine Haftung des Beklagten als Täter einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen

Im Übrigen ist es extrem unglücklich, dass hier mehrfach „Freifunk“ genannt wurde.
Entweder war der Freifunk-Zugangspunkt falsch konfiguriert (denn der Rechteinhaber hat ja die IP-Adresse des Anschlusses der Beklagten aufgezeichnet!), oder die Inhalte wurden gar nicht über den Freifunk-Zugangspunkt, sondern direkt über den Router hochgeladen.

„Dabei betrifft die sekundäre Darlegungslast die der Feststellung der Täterschaft vorgelagerte Frage, ob die Voraussetzungen für die tatsächliche Vermutung vorliegen, der Anschlussinhaber sei der Täter. Erst wenn der Anschlussinhaber dieser sekundären Darlegungslast genügt, trifft den Anspruchsteller die Last der dann erforderlichen Beweise; genügt der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dagegen nicht, so muss er zur Widerlegung der dann für den Anspruchsteller streitenden tatsächlichen Vermutung den Gegenbeweis erbringen.“

Ganz deutlich gesagt:
„Über meinen Router gewähre ich Max Bröckelstieg, Henriette Sögtrup, Gustav Gans und Hein Blöd einen Internetzugang.“ -> sekundäre Darlegungslast wurde erfüllt. Nun obliegt es dem Kläger darzulegen, wer tatsächlich die Person ist, die die Inhalte hochgeladen hat.

Ich lade aber herzlich den @Guybrush ein, das Urteil zu erläutern (und ggf. mir zu sagen, dass ich da eine komplette Fehlinterpretation abgeliefert habe - ich bin stets lernwillig).

Ungern. Aber die Urteilsgründe sind ja recht ausführlich. Sie besagen jedenfalls nicht, dass der Anschlussinhaber darlegen und beweisen muss, dass ein anderer, und wer, das Urheberrecht verletzt hat.

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Ich habe es so verstanden:

Der Anschlussinhaber wird über die IP-Adresse identifiziert.
Der Rechteinhaber bemerkt den Upload geschützter Inhalte und lässt über die IP-Adresse den Anschlussinhaber identifizieren.

Es gilt dann zunächst der Anscheinsbeweis, dass der Inhaber auch der Uploader war.
Wenn der Inhaber es aber nicht war, hat er zwei Optionen:

  1. „Ich war das nicht. Das muss jemand anders gewesen sein. Keine Ahnung wer das war, ich kann und will euch da nicht helfen.“
  2. „Ich war das nicht. An dem Tag waren Oma Erna, Tante Lisbeth, meine Neffen Franz und Hans und die schäbbige Ursula zu Besuch. Die waren in meinem Gäste-WLAN.“

Bei 1 ist der Anschlussinhaber beweispflichtig, dass er unschuldig ist.
Bei 2 ist der Rechteinhaber beweispflichtig, wer von den Genannten der Uploader war.

Und nochmal aus technischer Sicht:
Wäre der Upload über einen korrekt konfigurierten Zugangspunkt vom Freifunk erfolgt, dann wäre der Anschlussinhaber niemals erkannt worden.