Hallo,
Geld ist Geld. Und wenn es nur X% Abzüge sein werden.
Also die Formulierung Abzüge scheint bei vielen zu suggerieren, dass einem da etwas weggenommen würde, was einem eigentlich zustünde. Dem ist jedoch n icht so. Die normale Rente steht einem nun mal mit 65 - 67 zu. Auf diesen Zeitpunkt ist das ausgerechnet und ausgerichtet. Wenn nun jemand eher geht und trotzdem die gleiche Summe erhielte, dann wäre das ein Zuschlag. Nur weil er nun diesen Zuschlag nicht bekommt,meint er nun, dass er etwas weggenommen bekäme.
Zumal die Tatsache, wonach die Krankenversicherung risikounabhängig ist, meine Bedenken bestätigt. Sicher aus dem Grund, dass die krankheitsbedingten Umstände niemandem angelastet werden dürfen.
Meiner Meinung nach müßten sie das sogar. Ich weiß nicht, warum ich beispielsweise die Kosten für irgendwelche Leute übernehmen muss, die sich sinnlos vollfressen und dann alle möglichen Krankheiten bekommen, die man dann unter dem begriff metabolisches Syndrom zusammenfasst. Und dann werden die vielleicht noch so krank, dass sie nicht mal bis 65 arbeiten können.
Da nun festgestellt wurde, dass es keine Benachteiligung gibt, stellt sich wohl diese Frage nicht mehr.
Es gibt ja doch eine, wie Du selbst sagst.
Nö, ich sage, dass es keine gibt. Ich bin erst dann benachteiligt, wenn ich gleichviel wie jemand anderes einzahle und weniger rausbekomme. Zahle ich weniger ein und bekomme entsprechend weniger, dann ist das keine Benachteiligung.
Deshalb bleibt die Frage weiterhin im Raum: Mit welchem Recht wird das Solidaritätsprinzip um den Faktor X% Abzüge unterlaufen?
Die Rentenversicherung zahlt nun mal eine Rente, die in einer Realtion zu den Einzahlungen steht. Wer eine kürzere Zeit einzahlt, zahlt also weniger ein und sollte entsprechend auch weniger bekommen. Schließlich haben wir keine Einheitsrente für jeden unabhängig von Einzahlungshöhe und -dauer.
Hast Du berücksichtigt dass die Höhe der Abzüge um so erheblicher sind wenn die Rentenbezüge sowieso schon gering ausfallen?
Also mathematisch kann ich das jedenfalls nicht sehen. Was meinst Du hier mit erheblicher? Werden jemandem mit geringerem Rentenanspruch mehr Prozente abgezogen?
Grüße