Ist Arbeiten ab 65 verboten?

Wer unterliegt ab Erreichen des Rentenalters dem Verbot der Arbeitens?

a) der Arbeitnehmer oder
b) der Unternehmer

Welche Gründe sprechen gegen die Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Lebensjahre, wenn niemand einem Arbeitsverbot unterliegt?

Gruß mki

Wer unterliegt ab Erreichen des Rentenalters dem Verbot der
Arbeitens?

Nur sehr wenige Berufe haben eine feste Altersgrenze. Kampfpiloten z.B., aber bei denen ist glaube ich schon ab Mitte vierzig Schluss mit dem aktiven Fliegen. Andere Berufe haben eine Gesundheitsprüfung, die evt. in dem Alter nicht mehr schaffbar ist.

Welche Gründe sprechen gegen die Erhöhung des Rentenalters von
65 auf 67 Lebensjahre, wenn niemand einem Arbeitsverbot
unterliegt?

Hauptsächlich ideologische. Und die(ungeklärte) Frage, wie man mit den Berufsgruppen umgeht, die schon jetzt zu einem Großteil aus dem Arbeitsleben ausscheiden bevor sie das Rentenalter erreichen.

Gruß

Anwar

Hallo Anwar,

Welche Gründe sprechen gegen die Erhöhung des Rentenalters von
65 auf 67 Lebensjahre, wenn niemand einem Arbeitsverbot
unterliegt?

Hauptsächlich ideologische. Und die(ungeklärte) Frage, wie man
mit den Berufsgruppen umgeht, die schon jetzt zu einem
Großteil aus dem Arbeitsleben ausscheiden bevor sie das
Rentenalter erreichen.

Nun, das kann denen doch nicht nachteilig vorgehalten werden. Oder? Mit welchem Recht?

Gruß mki

Hallo mki,

Nun, das kann denen doch nicht nachteilig vorgehalten werden.
Oder? Mit welchem Recht?

Naja, es ist zunächst mal eine Renten versicherung. Wenn ich länger in eine Versicherung einzahle (und daher dann auch noch kürzer Leistungen beziehe), dann sollte ich doch auch eine größere Auszahlung erhalten, oder nicht?

Gruß

Anwar

Hallo Anwar,

Naja, es ist zunächst mal eine Renten versicherung.

Wird das Prinzip der solidarischen Risikoabsicherung nicht unterlaufen, wenn jemand auf Kosten anderer belohnt wird, weil er länger arbeitet; gerade weil er die Möglichkeit dazu hauptsächlich glücklichen Umständen verdankt?

Wenn ich
länger in eine Versicherung einzahle (und daher dann auch noch
kürzer Leistungen beziehe), dann sollte ich doch auch eine
größere Auszahlung erhalten, oder nicht?

Ist es grundsätzlich rechtens, das Risiko eines Mitversicherten (kürzer Leistungen erhalten) durch die Solidargemeinschaft einschließlich der Familienangehörigen in Form von Rentenkürzungen auffangen zu lassen?

Gruß mki

Wenn ich
länger in eine Versicherung einzahle (und daher dann auch noch
kürzer Leistungen beziehe), dann sollte ich doch auch eine
größere Auszahlung erhalten, oder nicht?

Ja genau, so wie in der Arbeitslosen versicherung meinst Du?

Was umlagefinanziert ist, weißt Du doch, oder nicht?

MacG

ps: wie war das mit den ideologischen Argumentationen?

Ja genau, so wie in der Arbeitslosen versicherung meinst Du?

Ja, genau so:

„Wer 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf 6 Monate ALG I. Der Zeitraum verlängert sich mit einer längeren vorangegangenen Beschäftigung. Bei zwei Jahren Berufstätigkeit steigt der Anspruch auf 12 Monate. Wer über 55 Jahre alt ist und zuvor mindestens 30 Monate beschäftigt war, erhält 18 Monate lang Arbeitslosengeld I. Bei über 58-jährigen steigt der Anspruch auf ALG I auf 24 Monate.“

Was umlagefinanziert ist, weißt Du doch, oder nicht?

Glaub bloß nicht du könntest mir was über Wirtschaft beibringen.

  • Anwar

Sparen vs. Solidargemeinschaft

Naja, es ist zunächst mal eine Renten versicherung. Wenn ich
länger in eine Versicherung einzahle (und daher dann auch noch
kürzer Leistungen beziehe), dann sollte ich doch auch eine
größere Auszahlung erhalten, oder nicht?

Nein. Das Prinzip der Solidargemeinschaft ist nicht unbedingt die Koppelung aus Input = Output. Das wäre ein Rentensparen in eine langfristige Anlage.

Gruß

Stefan

„Wer 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat
Anspruch auf 6 Monate ALG I. Der Zeitraum verlängert sich mit
einer längeren vorangegangenen Beschäftigung. Bei zwei Jahren
Berufstätigkeit steigt der Anspruch auf 12 Monate. Wer über 55
Jahre alt ist und zuvor mindestens 30 Monate beschäftigt war,
erhält 18 Monate lang Arbeitslosengeld I. Bei über 58-jährigen
steigt der Anspruch auf ALG I auf 24 Monate.“

Wenn das aber jeder in Anspruch nehmen würde, müsste sich das Gesetz alsbald ändern.

Was umlagefinanziert ist, weißt Du doch, oder nicht?

Glaub bloß nicht du könntest mir was über Wirtschaft
beibringen.

Scheinbar doch.

T.

Wenn das aber jeder in Anspruch nehmen würde, müsste sich das
Gesetz alsbald ändern.

Wenn das jeder in Anspruch nehmen würde, dann hätten wir eine Arbeitslosenquote von 100%. Da würde ein ziemliches Chaos losbrechen - Gesetzesänderungen wären da an der Tagesordnung. Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, was du mit diesem Beitrag sagen willst.

Scheinbar doch.

Scheinbar nicht.

Nein. Das Prinzip der Solidargemeinschaft ist nicht unbedingt
die Koppelung aus Input = Output. Das wäre ein Rentensparen in
eine langfristige Anlage.

Ja, aber reden wir jetzt von Solidargemeinschaft oder Versicherung? Ich redete vom zweiten und da ist eine Risikoanalyse oftmals (nicht zwingend, aber oftmals) Teil des Modells.

Gruß

Anwar

Ja, aber reden wir jetzt von Solidargemeinschaft oder Versicherung? .

Also im UP ging es um die Anhebung des Rentenalters und somit offenkundig um die gesetzliche Rentenversicherung. Und hier befinden wir uns in einer Solidargemeinschaft, bei der die Auszahlungen in einem Umlageverfahren eingezogen werden. Damit unterscheidet sich das Ganze gleich in zwei Punkten ganz erheblich von privaten Rentenversicherungen. Risikofaktoren wie Beruf, Geschlecht, Gesundheitszustand spielen hier keine Rolle, während sie in einer privaten Rentenversicherung einen erheblichen Einfluss ausüben können.

Erstens bekommt man bei einer Versicherung im Mittel immer weniger haraus als man eingezahlt hat und
zweitens funktioniert die staatliche Rentenversicherung im Gegensatz zu einer privaten rentenversicherung obendrein nach dem Solidarprinzip, das heisst es wird pro Jahr das eingenommene Geld (zuzüglich Zuschüssen aus anderen Mitteln) an alle Versicherte ausgezahlt und nicht etwa ein Sparkonto für jeden Versicherten eingerichtet.

Gruß
T.

das heisst es wird pro Jahr das
eingenommene Geld (zuzüglich Zuschüssen aus anderen Mitteln)
an alle Versicherte ausgezahlt

Das stimmt so nicht - tatsächlich wird ein festgelegter Betrag ausbezahlt. Dieser Betrag würde sich nicht erhöhen, selbst wenn die Rentenversicherung auf einmal das Vermögen der 100 reichsten Milliardäre der Welt erben würde.

Gruß

Anwar

Hallo,

Hauptsächlich ideologische. Und die(ungeklärte) Frage, wie man mit den Berufsgruppen umgeht, die schon jetzt zu einem Großteil aus dem Arbeitsleben ausscheiden bevor sie das Rentenalter erreichen.

Nun, das kann denen doch nicht nachteilig vorgehalten werden.

Es kann ihnen nicht vorgehalten werden. Und es wirkt sich auch nicht zu 100% nachteilig aus. Sie bekommen schließlich trotz geringerer Einzahlungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Rente und, was leider viel zu oft vergessen wird, eine risikounabhängige Krankenversicherung. Die Abschläge, die für eine vorzeitige Inanspruchnahme hingenommen werden müssen, entsprechen zudem nicht der zusätzlichen Rentenbezugsdauer, sondern sind niedriger. Alles in allem also keine Benachteiligung gegenüber denen, die das Glück/Pech haben bis zum normalen Renteneintrittsalter arbeiten gehen zu können/müssen/dürfen/sollen.

Mit welchem Recht?

Da nun festgestellt wurde, dass es keine Benachteiligung gibt, stellt sich wohl diese Frage nicht mehr.

Grüße

Beispiel?

Glaub bloß nicht du könntest mir was über Wirtschaft
beibringen.

Das liegt mir fern.

Dein Beispiel mit der AL-Versicherung überzeugt mich übrigens nicht ganz, wenn es keinen Unterschied macht, ob ich 49 bin und 25 Jahre eingezahlt habe und dieselbe Anspruchsdauer habe wie ein 29-jähriger mit 2 Jahren, soweit ich die derzeitige Regelung richtig drauf habe.

Nicht gerade ein sehr überzeugendes Beispiel für „je länger, desto mehr…“

MacG

Dein Beispiel mit der AL-Versicherung überzeugt mich übrigens
nicht ganz,

Was heißt hier „mein“ Beispiel. Du hast die AL-Versicherung ins Spiel gebracht… und jetzt, wo ich dir gezeigt habe, dass sie sich sehr wohl so verhält, wie ich das gesagt habe, willst du dich halt rausreden („überzeugt mich nicht ganz“).

wenn es keinen Unterschied macht, ob ich 49 bin
und 25 Jahre eingezahlt habe und dieselbe Anspruchsdauer habe
wie ein 29-jähriger mit 2 Jahren, soweit ich die derzeitige
Regelung richtig drauf habe.

Nicht gerade ein sehr überzeugendes Beispiel für „je länger,
desto mehr…“

Sehr wohl doch. Es würde wohl keinen Sinn machen, bei einer Leistung, die maximal 24 Monate andauert, den Bemessensraum auf mehrere Jahrzente anzulegen. Das Verhältnis von Bemessensraum und Leistungsraum macht die Musik. Und das ist bei der AL-Versicherung sogar noch extremer als bei der Rente!

Gruß

Anwar

Tut mir leid ElBuffo,

Geld ist Geld. Und wenn es nur X% Abzüge sein werden. Zumal die Tatsache, wonach die Krankenversicherung risikounabhängig ist, meine Bedenken bestätigt. Sicher aus dem Grund, dass die krankheitsbedingten Umstände niemandem angelastet werden dürfen.

Da nun festgestellt wurde, dass es keine Benachteiligung gibt,
stellt sich wohl diese Frage nicht mehr.

Es gibt ja doch eine, wie Du selbst sagst. Deshalb bleibt die Frage weiterhin im Raum: Mit welchem Recht wird das Solidaritätsprinzip um den Faktor X% Abzüge unterlaufen?

Hast Du berücksichtigt dass die Höhe der Abzüge um so erheblicher sind wenn die Rentenbezüge sowieso schon gering ausfallen?

Schöne Grüße mki

Wer unterliegt ab Erreichen des Rentenalters dem Verbot der
Arbeitens?

Nichts.

Welche Gründe sprechen gegen die Erhöhung des Rentenalters von
65 auf 67 Lebensjahre, wenn niemand einem Arbeitsverbot
unterliegt?

Die Demographie. 2025 gehen die Babyboomer in Rente, was einen enormen Mangel an Fachkräften zur Folge hat.

Ich nehme jetzt einfach mal diese Alterspyramide:
http://www.sdi-research.at/lexikon/alterspyramide.html

Schön zu sehen ist die „Beule“ an beiden Seiten. Schade ist eben nur, dass diese Fakten wenig publiziert werden. So lässt man das einfache Volk in dem Glauben, man führe die Rente mit 67 ein, um die Renten zu kürzen.

Hallo,

Geld ist Geld. Und wenn es nur X% Abzüge sein werden.

Also die Formulierung Abzüge scheint bei vielen zu suggerieren, dass einem da etwas weggenommen würde, was einem eigentlich zustünde. Dem ist jedoch n icht so. Die normale Rente steht einem nun mal mit 65 - 67 zu. Auf diesen Zeitpunkt ist das ausgerechnet und ausgerichtet. Wenn nun jemand eher geht und trotzdem die gleiche Summe erhielte, dann wäre das ein Zuschlag. Nur weil er nun diesen Zuschlag nicht bekommt,meint er nun, dass er etwas weggenommen bekäme.

Zumal die Tatsache, wonach die Krankenversicherung risikounabhängig ist, meine Bedenken bestätigt. Sicher aus dem Grund, dass die krankheitsbedingten Umstände niemandem angelastet werden dürfen.

Meiner Meinung nach müßten sie das sogar. Ich weiß nicht, warum ich beispielsweise die Kosten für irgendwelche Leute übernehmen muss, die sich sinnlos vollfressen und dann alle möglichen Krankheiten bekommen, die man dann unter dem begriff metabolisches Syndrom zusammenfasst. Und dann werden die vielleicht noch so krank, dass sie nicht mal bis 65 arbeiten können.

Da nun festgestellt wurde, dass es keine Benachteiligung gibt, stellt sich wohl diese Frage nicht mehr.

Es gibt ja doch eine, wie Du selbst sagst.

Nö, ich sage, dass es keine gibt. Ich bin erst dann benachteiligt, wenn ich gleichviel wie jemand anderes einzahle und weniger rausbekomme. Zahle ich weniger ein und bekomme entsprechend weniger, dann ist das keine Benachteiligung.

Deshalb bleibt die Frage weiterhin im Raum: Mit welchem Recht wird das Solidaritätsprinzip um den Faktor X% Abzüge unterlaufen?

Die Rentenversicherung zahlt nun mal eine Rente, die in einer Realtion zu den Einzahlungen steht. Wer eine kürzere Zeit einzahlt, zahlt also weniger ein und sollte entsprechend auch weniger bekommen. Schließlich haben wir keine Einheitsrente für jeden unabhängig von Einzahlungshöhe und -dauer.

Hast Du berücksichtigt dass die Höhe der Abzüge um so erheblicher sind wenn die Rentenbezüge sowieso schon gering ausfallen?

Also mathematisch kann ich das jedenfalls nicht sehen. Was meinst Du hier mit erheblicher? Werden jemandem mit geringerem Rentenanspruch mehr Prozente abgezogen?

Grüße