Ist das nicht unlogisch?

Hallo Experten!

…zumindest ein bißchen verwirrend??? Was meint Ihr dazu?

Im Voraus vielen Dank für eure Anregungen und Meinungen!

Viele zur EU gehörenden Europäer leben im Ausland. Von diesen auch ein großer Haufen leben und arbeiten ebenfalls im Auslands-EU. Jetzt (angenommen) kommen Parlaments-Wahlen im „Wohnsitz-EU“ und weil sie ausländer sind, dürfen sie daran nicht teilnehmen.

Ein Beispiel?:

Ein Spanier wohnt in Deutschland. Hierzulande arbeitet, lebt, zahlt Steuern, kauft ein, und bringt den Kindern in die Schule. Alles was so den Alltag macht. In seiner Heimat (in unser Beispiel, Spanien) fährt er höchstens 2x/Jahr im Urlaub. Als solches kennen seine Kinder Spanien: Urlaubsland. Natürlich sind alle in dieser Familie spanische Bürger. Aber: Was nutzt sie alle, wenn ein Politiker in Madrid beschließt, daß ab sofort zB die Schulen in Spanien nicht mehr von 9 bis 18 Uhr (mit 2 std-igen Mittagunterbrechung) dauert, sondern von 8 bis 17 Uhr???

Damit meine ich, daß ein Mensch sollte dort wählen sollen/dürfen, wo er rechtsmäßig lebt und auch Steuer zahlt. Denn schließlich wird unser Fallspanier eher davon betroffen sein was Schröder & Co. (oder Stoiber, Merkel & Co.) in Berlin entscheiden, als das was Rodriguez Zapatero & Co. dort beschliessen, oder? Ganz zu schweigen der Tatsache, daß entweder ist er sehr politik-interessiert oder er kennt die spanische Politikern allerhöchstens nur vom Namen und sonst nix.

Was denkt Ihr???
Über Eure zahlreiche Antworten freue ich mich schon!

Nochmals vielen Dank dafür!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg,
Helena
PS Die Beispiel-Länder-Wahl entstand gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz zufällig, natürlich!!! Reeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeines Zufall! ;o))))

Finde ich nicht…
Hallo Helena,

die Person in Deinem Beispiel kann sich sicherlich sehr einfach die deutsche Staatsbürgerschaft und damit auch das Wahlrecht in Deutschland besorgen. In der Tat sollte man dies so machen, denn wenn man mit seinem urspünglichen Heimatland nicht mehr viel zu tun hat, sondern eben in einem anderen Land lebt, wohnt und arbeitet, dann kann man auch ruhig dazu stehen. Und so löst sich auch das Wahlproblem von ganz allein.

Grüße,

Anwar

Damit meine ich, daß ein Mensch sollte dort wählen
sollen/dürfen, wo er rechtsmäßig lebt und auch Steuer zahlt.
Denn schließlich wird unser Fallspanier eher davon betroffen
sein was Schröder & Co. (oder Stoiber, Merkel & Co.) in Berlin
entscheiden, als das was Rodriguez Zapatero & Co. dort
beschliessen, oder? Ganz zu schweigen der Tatsache, daß
entweder ist er sehr politik-interessiert oder er kennt die
spanische Politikern allerhöchstens nur vom Namen und sonst
nix.

Hallo,

hmm, bei den nationalen Wahlen ist es denke ich nicht sinn der Sache. Bei den Europawahlen haben EUler in Deutschland gewählt. Z.zt. hat das europäische Parlament nicht sehr viele Einflussmöglichkeiten, allerdings wird sich das ja auch bald ändern. Ich weiss nicht, wie der Plan aussieht, aber ich denke, die nationalen Wahlen werden immer weniger von Bedeutung sein, bis man sie eines Tages „auflöst“ und nur noch die Wahlen auf Provinz-Ebene (jetzige Bundesländer) stattfindet. Spätestens dann kann der Spanier auch in seiner näheren Umgebung Dinge verändern.

meine 5 ct.

Omar Abo-Namous

http://www.islaminhannover.de

Hallo Anwar,

die Person in Deinem Beispiel kann sich sicherlich sehr
einfach die deutsche Staatsbürgerschaft

Entweder hat sich etwas Grundlegendes geändert, ohne daß ich davon erfahren habe oder da irrst Du gewaltig: „Einfach die deusche Staatsbürgerschaft holen“ geht nicht so leicht wie du vermutest. Frag mal nach…: Nicht einmal die hier geborenen, ohne weiteren Bedingungen zu erfüllen, erwerben „sehr einfach“ die deutsche Staatsbürgerschaft (Im gegensatz zu den Frankreich, USA und mexiko, u.A. Das nennen die Juristen „Ius soli“ -oder ähnlich)

und damit auch das Wahlrecht in Deutschland besorgen.

Evtl. möchte unser Beispielspanier gar nicht seine spanische Bürgerschaft verlieren/aufgeben… Aber darüber hinaus: Wahlrecht in Europa hat er schon, denn in Spanien (und somit Europa) hat er immer wählen können/dürfen.

In der Tat sollte man dies
so machen, denn wenn man mit seinem urspünglichen Heimatland
nicht mehr viel zu tun hat, sondern eben in einem anderen Land
lebt, wohnt und arbeitet, dann kann man auch ruhig dazu
stehen.

Man kann durchaus auf so etwas stehen und trotzdem seine Würzel (im Form eines Reisepasses) nicht verlieren/aufgeben wollen…

Und so löst sich auch das Wahlproblem von ganz allein.

Leider nicht! :o(((

Vielen herzlichen Dank, Anwar, für Deine Einstellung und Meinung dazu. Aber wie gesagt, so einfach wie du es Dir vorstellst ist es nicht.

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hi Omar!
Vorab: Vielen herzlichen Dank für Deine Meinung zu diesem Thema.

hmm, bei den nationalen Wahlen ist es denke ich nicht sinn der
Sache.

Warum denn nicht??? Unser Fallspanier unterscheidet sich dann in seiner Lebensweise und Alltag kaum von der seines deutschen Nachbarns… Warum also nicht gerade dann wählen lassen, wenn es ihm direkt betrifft?

Bei den Europawahlen haben EUler in Deutschland
gewählt.

Jop! Ganz genau ist es: In europawahlen wählt jeder EU-ler unabhängig davon wo er lebt.

Z.zt. hat das europäische Parlament nicht sehr viele
Einflussmöglichkeiten, allerdings wird sich das ja auch bald
ändern.

WErden wir ja sehen…

Ich weiss nicht, wie der Plan aussieht, aber ich
denke, die nationalen Wahlen werden immer weniger von
Bedeutung sein, bis man sie eines Tages „auflöst“ und nur noch
die Wahlen auf Provinz-Ebene (jetzige Bundesländer)
stattfindet.

Das sehe ich auch Voraus. Doch jetzt bin ich, im Land wo ich lebe, also meine sog. „Wahlheimat“ seit gut 12 Jahren nicht wahlberechtigt. Und das obwohl ich hier rechtsmäßig lebe, wohne und steuer zahle wie jeder wahlberechtigter auch. Ich finde das zumindest ungerecht, auf welche Ebene auch immer.

Spätestens dann kann der Spanier auch in seiner
näheren Umgebung Dinge verändern.

Ja, aber bis dahin werde ich tatenlos zusehen müssen, wie Gesetze verabschiedet werden, mit denen ich im geringsten Weise einverstanden bin. Und das, ohne daß ich auch nur den Hauch einen Anspruch habe, dies zu unterstützen oder zu boykottieren.

meine 5 ct.

Vielen herzlichen Dank, nochmals, Omar. Das waren meine 5 cts auch ;o))

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo,

volle Zustimmung.
EU-Bürgern wählen dort, wo sie wohnen. Man kann ja noch ein paar kleine Fristen einführen, z.b. dass er mindestens x Jahre in dem Land gewohnt haben muss.

Auf Kommunalebene geht’s ja auch.

Ciao
Kaj

Hallo Kaj,
Vielen herzlichen Dank für Deinen Beitrag, Kaj!

volle Zustimmung.

Danke! :o))))

EU-Bürgern wählen dort, wo sie wohnen. Man kann ja noch ein
paar kleine Fristen einführen, z.b. dass er mindestens x Jahre
in dem Land gewohnt haben muss.

Auch ich sehe es so. Evtl auch, daß sie ein Mindestmaß an Kenntnisse der Sprache im „Wahlheimat“ haben…

Auf Kommunalebene geht’s ja auch.

Ja genau. Das stimmt. Wenn ich mich richtig erinnere, war bei mir das letzte mal, die Entscheidung für oder gegen den Bau der „Allianz-Arena“ in München. Meine Stimme wäre dagegen gewesen. Doch ich habe aus eínem rein weiblichen und doch „technischen“ Problem nicht gewählt: Ich befand mich in der „Inbetriebnahme“ einer neu entworfenen Software!: Mein Sohn David Robert ;o)))

Liebe Grüße aus Nürnberg
Helena

Hallo Experten!

Bin kein Experte, aber trotzdem …

Damit meine ich, daß ein Mensch sollte dort wählen
sollen/dürfen, wo er rechtsmäßig lebt und auch Steuer zahlt.

Es gibt Rechte und Pflichten, die sich nicht an der Wahl des Arbeitsortes oder den Steuern festmachen lassen, sondern an der Staatsangehörigkeit.

Du sagst, jeder Mensch soll da wählen dürfen, wo er arbeitet und seine Steuern zahlt. Wahlrecht und Steuern haben aber nichts miteinander zu tun. Was geschieht mit jenen, die keine Steuern zahlen? Kein Wahlrecht? Oder dürfen jene, die sich außerhalb des Staatsgebietes ihrer Staatsangehörigkeit niedergelassen haben, nicht mehr „ihre Regierung“ wählen (Deutsche auf Mallorca dürfen an den Bundestagswahlen nicht mehr teilnehmen - besonders interessant z.B. für Botschaftsangehörige im Ausland, die durch ihren Beruf ein Bürgerrecht verlieren).

Wenn Ausländern in den Staaten, wo sie leben und arbeiten, das generelle Wahlrecht zugestanden wird, wie sieht es dann mit den Pflichten aus? Kann der Staat dann Ausländer auch zu Zwangsaufgaben heranziehen, etwa als Wahlhelfer verpflichten, als Schöffen bei Gericht oder zum Wehrdienst einberufen?

Zu sagen, wer hier Steuern zahlt, darf im jeweiligen Land auch wählen, halte ich für zu einfach.

Grüße
Heinrich

Einbürgerung
Hallo Helena,

Entweder hat sich etwas Grundlegendes geändert, ohne daß ich
davon erfahren habe oder da irrst Du gewaltig: „Einfach die
deusche Staatsbürgerschaft holen“ geht nicht so leicht wie du
vermutest.

Ich weiss nicht, auf welchem Stand Du bist, noch weiss ich natürlich, was Du für „einfach“ hältst, daher hier mal die Voraussetzungen, gültig seit Anfang 2000:

_Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz
Der Anspruch auf Einbürgerung hat ab dem 1. Januar 2000 folgende wesentlichen Voraussetzungen:

  • acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
  • Bekenntnis zum Grundgesetz
  • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
  • in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozial- oder Arbeitslosenhilfe
  • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse_
    [aus:http://www.einbuergerung.de/index2.htm:]

Diese Hürden erscheinen mir nicht unüberwindbar.

Evtl. möchte unser Beispielspanier gar nicht seine spanische
Bürgerschaft verlieren/aufgeben…

Dann stellt sich mir die Frage, was Du denn mit dieser Staatsbürgerschaft verbindest, wenn Du doch nun schon so lange nicht mehr in dem Land gelebt hast. Ich bin übrigens ein Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft und das, obwohl ich selbst davon „profitieren“ könnte. Für mich sagt eben die Staatsbürgerschaft aus, wo ich „zu hause“ bin. Und nur dort sollte ich auch wählen können.
Das ist natürlich nur meine Meinung, wenn Du eine andere hast, ist das ja auch in Ordnung. Aber ich glaube Du hast ja gerade nach Meinungen gefragt. :smile:

Aber darüber hinaus:
Wahlrecht in Europa hat er schon, denn in Spanien (und somit
Europa) hat er immer wählen können/dürfen.

Und das kann er/sie ja auch nach wie vor.

Man kann durchaus auf so etwas stehen und trotzdem seine
Würzel (im Form eines Reisepasses) nicht verlieren/aufgeben
wollen…

Gerade das deutsche Grundgesetz sieht aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten des Bürgers vor. Und nur durch diese Verflechtung von Rechten und Pflichten ergibt sich das Wahlrecht. Nach dieser Logik ist es eben nur dann möglich zu wählen, wenn man dieses als Ganzes akzeptiert, eben dadurch, dass man deutscher Staatsbürger wird.

Vielen herzlichen Dank, Anwar, für Deine Einstellung und
Meinung dazu. Aber wie gesagt, so einfach wie du es Dir
vorstellst ist es nicht.

Da meine eigene Einbürgerung inzwischen 28 Jahre her ist, bin ich vielleicht nicht mehr ganz up to date, kannst Du mir sagen, wo Du die Probleme siehst?

Auch liebe Grüße aus dem regenverhangenen Hamburg,

Anwar

Hallo Heinrich!
Als erstes vielen herzlichen Dank für Deine Antwort!

Bin kein Experte, aber trotzdem …

Ich wollte auch sehr gerne die Meinung andere Menschen lesen, unabhängig davon ob sie sich „Experten“ nennen oder nicht. In diesem Fall, mit „Experten“ bezog ich mich auf den Forumsname: „Experten-Forum“ ;o)))

Es gibt Rechte und Pflichten, die sich nicht an der Wahl des
Arbeitsortes oder den Steuern festmachen lassen, sondern an
der Staatsangehörigkeit.

Genau das ist die Basis für das was ich hier zur Debatte angeboten hatte: Ich denke die Wahl eines Parlaments auf Bundesebene sollte nicht an die Nationalität eines Menschen verknüpft sein. Das finde ich ungerecht. Schließlich -und hier meine Begründung- treffen mich die (zur Wahl stehende) Gesetze in meiner Ursprugsheimat kaum. Dafür sehr wohl, die die in meiner sog. Wahlheimat zur Debatte stehen, den hier lebe ich ja (und u.a. auch hier meine Steuer zahle).

Du sagst, jeder Mensch soll da wählen dürfen, wo er arbeitet
und seine Steuern zahlt. Wahlrecht und Steuern haben aber
nichts miteinander zu tun.

Damit wollte ich im Vorfeld sagen, daß ich hier alles mache oder lasse was ein durchschnitt-Deutscher (wenn es ein solcher gibt) auch tut. Und erfahrungsgemäß, wenn ein solches (oder ähnliches) Thema angesprochen wird, gibt es immer wer der sich über Steuern äußert. Das wollte ich im Vorfeld „geregelt“ haben.

Was geschieht mit jenen, die keine
Steuern zahlen? Kein Wahlrecht?

S.o. Selbstverständlich können sie hierzulande sein Wahlrecht ausüben. So viel ich weiß, ist es aber in anderen Länder bereits verwirkt, wenn ein Richter ein Schuldspruch verkündet hat.

Oder dürfen jene, die sich
außerhalb des Staatsgebietes ihrer Staatsangehörigkeit
niedergelassen haben, nicht mehr „ihre Regierung“ wählen

Wie es für Deutsche ist, weiß ich nicht. Wir Spaniern dürfen an Wählen in Spanien teilnehmen, solange diese auf Bundes- und Regionalebene sind. Dafür kriegen wir, lange vor den „nicht emigrierten“-Spaniern, die Wahlstimmen und die Kandidatenliste. Und doch frage ich mich, was mich das in der Tat nutzt, ob Rodriguez Zapatero oder gar Aznar Präsidenten wird…

(Deutsche auf Mallorca dürfen an den Bundestagswahlen nicht
mehr teilnehmen - besonders interessant z.B. für
Botschaftsangehörige im Ausland, die durch ihren Beruf ein
Bürgerrecht verlieren).

Ich finde es genauso ungerecht wie in meinem Fallbeispiel. Ob das geändert wurde, weil die Wahlbeteiligung äußerst niedrig war???

Wenn Ausländern in den Staaten, wo sie leben und arbeiten, das
generelle Wahlrecht zugestanden wird, wie sieht es dann mit
den Pflichten aus? Kann der Staat dann Ausländer auch zu
Zwangsaufgaben heranziehen, etwa als Wahlhelfer verpflichten,
als Schöffen bei Gericht oder zum Wehrdienst einberufen?

Wenn das eine Frage an mich persönlich gerichtet ist, hätte ich auch nichts dagegen: Wo ich die Vorteile geniesse muß ich wohl die Nachteile in Kauf nehmen. Aber: Wie kann ich das ändern (die Nachteile), wenn mir die einzige Möglichkeit, die ich habe um das zu ändern, verwehrt wird?

Zu sagen, wer hier Steuern zahlt, darf im jeweiligen Land auch
wählen, halte ich für zu einfach.

Das wäre mE. mit ein Kriterium. Aber gewiß nicht der einzigen oder gar den Wichtigsten.

Ganz liebe Grüße, Heinrich, und vielen herzlichen Dank für Deine Meinung!

Helena

Wenn Ausländern in den Staaten, wo sie leben und arbeiten, das
generelle Wahlrecht zugestanden wird, wie sieht es dann mit
den Pflichten aus? Kann der Staat dann Ausländer auch zu
Zwangsaufgaben heranziehen, etwa als Wahlhelfer verpflichten,
als Schöffen bei Gericht oder zum Wehrdienst einberufen?

Sind das nicht nur Beamte, die als Wahlhelfer verpflichtet werden können? Dann würde sich ja nichts ändern.
Die Sinnhaftigkeit des Schöffensystem ist sowieso immer wieder in der Diskussion. Daran sollte es nicht scheitern.
Wehrdienst … Hier gilt im Moment meist die Regelung, dass man den im Heimatland zu leisten hat. Warum sollte hier eine Änderung im Wahlrecht etwas ändern?
Ich denke das meiste sind kleinere organisatorische Probleme. Ansonsten hat ein hier lebender EU-Ausländer i.d.R. auch alle Pflichten, die ein Deutsche auch hat. Zumindest fällt mir außer den o.g. nichts ein. Dagegen hat er hin und wieder etwas weniger Rechte.

Ciao
Kaj

Hi,

prinzipiell hast Du Recht, allerdings müßte man dazu das Konzept „Staatsbürgerschaft“ aufgeben - es ist angesichts der EU sowieso obsolet. Stattdessen gäbe es dann eine etwas erweiterte „Unionsbürgerschaft“ mit Wahlrecht zum EP und das Wahlrecht bei lokalen Wahlen für alle am entsprechenden Ort Wohnenden.
Derzeit ist das politisch wohl nicht machbar, aber langfristig wird sich die EU (hoffentlich) in diese Richtung entwickeln.

LG
Stuffi

Hi Stuffi,
Auch dir einen herzlichen Dank für Deinen Beitrag!!

prinzipiell hast Du Recht, allerdings müßte man dazu das
Konzept „Staatsbürgerschaft“ aufgeben - es ist angesichts der
EU sowieso obsolet.

Was hälts du davon, das Konzept „Staatsburgerschaft“ nicht aufgeben, ondern erweitern. So etwa wie: Europäische Saatsburger österreichischer Herkunft??? Oder E.StB. aus A stammend?(oder ähnlich -es wäre dann eh nur eine Frage der Übersetzung in der jeweiligen Sprache).

Stattdessen gäbe es dann eine etwas
erweiterte „Unionsbürgerschaft“ mit Wahlrecht zum EP

Wahlrecht zur EP haben wir schon. Diesen erlischt nicht bei Umzug innerhalb der EU.

und das
Wahlrecht bei lokalen Wahlen für alle am entsprechenden Ort
Wohnenden.

Dies gibt es auch schon. Für die stadt München habe ich bereits öfters gewählt…

Derzeit ist das politisch wohl nicht machbar,

Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn die (bestimmt wesentlich schwieriger) Währungsunion mehr oder weniger gut über die Bühne gelaufen ist, kann das unmöglich eine wirkliche Hürde darstellen.

aber langfristig
wird sich die EU (hoffentlich) in diese Richtung entwickeln.

Ds glaube (und hoffe) ich auch. ;o))

Auch Dir ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
*die sich sehr freuen wird, wenn sie eine/-n ÖsterreicherIn nicht aus dem „Nachbarland“ nennen darf, sondern in der „Nachbarregion“ oder gar „Nachbarprovinz“ situieren darf.*

Hallo Anwar,

Ich weiss nicht, auf welchem Stand Du bist, noch weiss ich
natürlich, was Du für „einfach“ hältst, daher hier mal die
Voraussetzungen, gültig seit Anfang 2000:

Ich glaube diese Voraussetzungen sind unvollständig.
Damals Okt. 2001 als mein Sohn auf die Welt kam, habe ich mich umfassend erkündigt und naheres gehört, zB:

- acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Ein Neugeborener also eben nicht…

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder
    Aufenthaltsberechtigung

…aber nur wenn es unbefristet ist.

  • in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozial-
    oder Arbeitslosenhilfe

Das lasse ich mal im Zweifel stehen. Denn Ausländer hier haben Recht und Anspruch auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe (Zum Leid von Rechtsextremisten)

  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Soviel ich weiß stand das sehr zu Debatte ob eine deutsche Burgerschaft davon abhängig zu machen sei. Denn was machen wir mit den Eheleute eines Deutschen, die absolut kein Deutsch kann? Warum darf sie/er nicht Deutscher werden?

[aus:http://www.einbuergerung.de/index2.htm:]

„Diese Seite kann nicht angezeigt werden“ -kriege ich dauernd.

Diese Hürden erscheinen mir nicht unüberwindbar.

Mir auch nicht. Aber Deine Quelle ist mE. unvollständig.

Evtl. möchte unser Beispielspanier gar nicht seine spanische
Bürgerschaft verlieren/aufgeben…

Dann stellt sich mir die Frage, was Du denn mit dieser
Staatsbürgerschaft verbindest, wenn Du doch nun schon so lange
nicht mehr in dem Land gelebt hast.

Ich verbinde gar nichts. Denn in erste Linie ging es um ein Beispielspanier, der zunächst gar nicht vor hat, seine spanische Burgerschaft aufzugeben. Er möchte bloß mitentscheiden, wenn es um Gesetze geht, die ihm tagtäglich begegnen bzw mit denen er konfrontiert ist, und das stets und dauerhaft.

Ich bin übrigens ein
Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft und das, obwohl ich
selbst davon „profitieren“ könnte.

Im Prinzip bin ich es nicht. Warum sollte nicht jemand zwei Nationalitäten haben dürfen? - Aber gut, das ist ein völlig anderes Thema.

Für mich sagt eben die
Staatsbürgerschaft aus, wo ich „zu hause“ bin. Und nur dort
sollte ich auch wählen können.

Eben. Und für mich nicht. Ich denke jeder hätte wählen dürfen, wo er lebt. Aber deshalb ihn aufzufördern, seine Nationalität aufzugeben finde ich, milde ausgesagt, unausgesprochen unfair.

Das ist natürlich nur meine Meinung, wenn Du eine andere hast,
ist das ja auch in Ordnung.

Das ist ja klar! Jeder hat seine Meinung und darf sie auch überall vertreten, wo er das für richtig hält. :o))

Aber ich glaube Du hast ja gerade
nach Meinungen gefragt. :smile:

Genauso ist es! :o))

Gerade das deutsche Grundgesetz sieht aber nicht nur Rechte,
sondern auch Pflichten des Bürgers vor.

Als Antwort zu einem anderen Posting habe ich ja gesagt, daß ich ja voll und ganz einsehe, daß wo ich Vorteile/Rechte geniesse auch die Nachtile/Pflichten in Kauf nehmen muß. Das finde ich völlig in Ordnung. Nur: Wenn die einzige Möglichkeit, die ich habe, mich gegen die mgl. Nachteile zu wehren, aberkannt werden, finde ich das ungerecht.

Und nur durch diese
Verflechtung von Rechten und Pflichten ergibt sich das
Wahlrecht.

Das sehe ich auch so. Das hat aber mE. nichts mit der Einbürgerung bzw. Nationalität bzw Staatsbürgerschaft zu tun und sollte nicht voneinander abhängig gemacht werden.

Nach dieser Logik ist es eben nur dann möglich zu
wählen, wenn man dieses als Ganzes akzeptiert, eben dadurch,

Bis hierher (diesen Satz), ganz einverstanden…

dass man deutscher Staatsbürger wird.

…und hier völliger Einspruch! Denn ich will/möchte mitentscheiden dürfen was hierzulande gemacht/ nicht gemacht werden darf und trotzdem meine Würzeln im Form eines Passes nicht aufgeben.

Da meine eigene Einbürgerung inzwischen 28 Jahre her ist, bin
ich vielleicht nicht mehr ganz up to date, kannst Du mir
sagen, wo Du die Probleme siehst?

s.o. ;o))

Auch liebe Grüße aus dem regenverhangenen Hamburg,

Danke! Zurück aus dem völlig bewölkten Nürnberg mit gelegentlichen Regenschauern… (soll sich aber ab Mittwoch ändern!!!)

Helena

Hallo,

hmm, bei den nationalen Wahlen ist es denke ich nicht sinn der
Sache.

Warum denn nicht??? Unser Fallspanier unterscheidet sich dann
in seiner Lebensweise und Alltag kaum von der seines deutschen
Nachbarns… Warum also nicht gerade dann wählen lassen, wenn
es ihm direkt betrifft?

Naja, das Beispiel (Schule) betrifft ja nicht nur EUler sondern auch andere Ausländer. Mit der selben Logik dürften sie auch mitbestimmen…

Spätestens dann kann der Spanier auch in seiner
näheren Umgebung Dinge verändern.

Ja, aber bis dahin werde ich tatenlos zusehen müssen, wie
Gesetze verabschiedet werden, mit denen ich im geringsten
Weise einverstanden bin. Und das, ohne daß ich auch nur den
Hauch einen Anspruch habe, dies zu unterstützen oder zu
boykottieren.

hmm, klingt für mich wie ein normaler Deutscher!!! (in Deutschland wohlgemerkt…) Was ich damit sagen will: auch der Rest der 80mill. sind nicht einverstanden …

Grüsse,

Omar Abo-Namous,

http://www.islaminhannover.de

Hi!

Oder dürfen jene, die sich
außerhalb des Staatsgebietes ihrer Staatsangehörigkeit
niedergelassen haben, nicht mehr „ihre Regierung“ wählen

Wie es für Deutsche ist, weiß ich nicht. Wir Spaniern dürfen
an Wählen in Spanien teilnehmen, solange diese auf Bundes- und
Regionalebene sind. Dafür kriegen wir, lange vor den „nicht
emigrierten“-Spaniern, die Wahlstimmen und die
Kandidatenliste. Und doch frage ich mich, was mich das in der
Tat nutzt, ob Rodriguez Zapatero oder gar Aznar Präsidenten
wird…

Damit hast du aber ein anderes Problem angesprochen. Nehmen wir an, in der EU darfst du dort wählen, wo du lebst und deine Steuern zahlst - in deinem Falle also hier.
Gleichzeitig darfst du aber weiterhin an jenen Wahlen teilnehmen, die das Land deiner Staatsangehörigkeit betreffen - in deinem Falle also Spanien.
Damit wählst du bei zwei Wahlen auf Staatsebene. Du wärst somit privilegiert gegenüber jenen, die es nicht ins Ausland verschlagen hat.

Wenn das Wahlrecht nach Staatsangehörigkeit, Wohnort und Steuerort eingeführt werden soll, wie sieht es denn mit folgendem Beispiel aus:

Ich habe mal im Bundesland Nordrhein-Westfalen gewohnt, im Landkreis Steinfurt, in der Gemeinde Lotte. Gearbeitet habe ich aber im Bundesland Niedersachsen, im Landkreis Osnabrück, in der Gemeinde Osnabrück-Atter.

Nach der diskutierten Theorie darf ich an den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen (Wohnort) und Niedersachsen (Steuerort) teilnehmen. Ebenso an den Kreistagswahlen Steinfurt (NRW) und Osnabrück (NDS) sowie an den Kommunalwahlen in Lotte (NRW) und Osnabrück-Atter (NDS).

Ein wünschenswerter Zustand?

Wenn Ausländern in den Staaten, wo sie leben und arbeiten, das
generelle Wahlrecht zugestanden wird, wie sieht es dann mit
den Pflichten aus? Kann der Staat dann Ausländer auch zu
Zwangsaufgaben heranziehen, etwa als Wahlhelfer verpflichten,
als Schöffen bei Gericht oder zum Wehrdienst einberufen?

Wenn das eine Frage an mich persönlich gerichtet ist, hätte
ich auch nichts dagegen: Wo ich die Vorteile geniesse
muß ich wohl die Nachteile in Kauf nehmen. Aber: Wie
kann ich das ändern (die Nachteile), wenn mir die einzige
Möglichkeit, die ich habe um das zu ändern, verwehrt wird?

Ich fände es recht merkwürdig, wenn durch Wechsel des Arbeitgebers ins Ausland sich dadurch auch ein Wechsel bei der Einberufung zur Armee oder die Berufung als Schöffe bei Gericht ändern könnte.

Man stelle sich vor, jemand bekommt seine Einberufung zum Wehrdienst, kündigt daraufhin beim Arbeitgeber und zieht von Deutschland nach Holland. Weil dann ja die Pflichten gegenüber dem Staat von Wohnort und Steuerort abhängig sind, müsste ihn die holländische Militärüberwachung erfassen und für einen Militärdienst in der holländischen Armee vorsehen. Folglich würden alle, die keine Lust haben, zur Armee zu gehen, in ein Land ohne Wehrpflicht (z.B. Großbritannien) wechseln, bis sie zu alt sind für den Wehrdienst.

Hübsche Aussichten!

Grüße
Heinrich
(der nationales Wahlrecht immer noch mit Staatsangehörigkeit verbindet)

Hi!

Sind das nicht nur Beamte, die als Wahlhelfer verpflichtet
werden können? Dann würde sich ja nichts ändern.

Nein. Zum Wahlhelfer kann jeder berufen werden. Auf Beamte lässt sich nur leichter zugreifen.

Die Sinnhaftigkeit des Schöffensystem ist sowieso immer wieder
in der Diskussion. Daran sollte es nicht scheitern.

Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit von Schöffen an sich, sondern um Pflichtaufgaben gegenüber dem Staat, die sich aus der Staatsangehörigkeit eines Menschen ergeben.

Wehrdienst … Hier gilt im Moment meist die Regelung, dass
man den im Heimatland zu leisten hat. Warum sollte hier eine
Änderung im Wahlrecht etwas ändern?

Vielleicht um ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten zu halten? Nach Zulassung des Ausländerwahlrechtes auf Staatsebene würde es in einem Staat mit Wehrpflicht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben: jene, die durch Wahl die hiesige Politik mitbestimmen können und dafür in die Pflicht genommen werden (z.B. durch Wehr- oder Ersatzdienst), und jene, die auch bei Wahlen ihre Stimme abgeben dürfen, aber weder Wehr- noch Ersatzdienst zu leisten haben (dies nur als ein Beispiel).

Ich denke das meiste sind kleinere organisatorische Probleme.
Ansonsten hat ein hier lebender EU-Ausländer i.d.R. auch alle
Pflichten, die ein Deutsche auch hat. Zumindest fällt mir
außer den o.g. nichts ein. Dagegen hat er hin und wieder etwas
weniger Rechte.

Wie sieht es aus mit der Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht? Wenn ein hier lebender ausländischer Bürger das aktive Wahlrecht hat - eben aus Rechtsgleichheit -, dann müsste er doch auch das passive Wahlrecht haben und sich, sofern er die Stimmen zusammenbekommt, zum Ministerpräsidenten, Bundeskanzler oder Bundespräsidenten wählen lassen können.

Oder müssen wir da doch wieder Unterscheidungen nach Staatsangehörigkeit machen (ein Bürger mit spanischem, türkischem oder sudanesischem Pass kann nicht Bundeskanzler werden)?

Grüße
Heinrich

Wie sieht es aus mit der Unterscheidung zwischen aktivem und
passivem Wahlrecht? Wenn ein hier lebender ausländischer
Bürger das aktive Wahlrecht hat - eben aus Rechtsgleichheit -,
dann müsste er doch auch das passive Wahlrecht haben und sich,
sofern er die Stimmen zusammenbekommt, zum
Ministerpräsidenten, Bundeskanzler oder Bundespräsidenten
wählen lassen können.

Den Zwang sehe ich nicht. Schliesslich gibt es auch beim passiven Wahlrecht Bestimmungen, die von denen beim aktiven abweichen (z.B. Mindesalter bei der Wahl zum Bundespräsidenten). Warum also nicht eine Unterscheidung in der Form, dass für das passive Wahlrecht die entspr. Staatsangehörigkeit des Landes erfoerderlich ist?

Ciao
Kaj

Hallo Omar,

Warum denn nicht??? Unser Fallspanier unterscheidet sich dann
in seiner Lebensweise und Alltag kaum von der seines deutschen
Nachbarns… Warum also nicht gerade dann wählen lassen, wenn
es ihm direkt betrifft?

Naja, das Beispiel (Schule) betrifft ja nicht nur EUler
sondern auch andere Ausländer. Mit der selben Logik dürften
sie auch mitbestimmen…

Ja, ja: Helena und ihre Beispiele! sind ja eh in meinem Freundenkreis geradezu berüchtigt!! ;o)) Mit dem beispiel Schule wollte nur sagen, daß wir auch ganz alltägliche Sachen machen wie jeder hier Wahlberechtigter auch…

Ja, aber bis dahin werde ich tatenlos zusehen müssen, wie
Gesetze verabschiedet werden, mit denen ich im geringsten
Weise einverstanden bin. Und das, ohne daß ich auch nur den
Hauch einen Anspruch habe, dies zu unterstützen oder zu
boykottieren.

hmm, klingt für mich wie ein normaler Deutscher!!! (in
Deutschland wohlgemerkt…) Was ich damit sagen will: auch der
Rest der 80mill. sind nicht einverstanden …

Also lieber Omar: wie du schon weiß, bin ich Spanierin. Und aus der näheren Vergangenheit in spanien kann ich das gutes Gewissens lautstark widersprechen: Von heute auf morgen (und das im waste Sinne des Wortes) wurde in Spanien die Regierung gestürzt und eine neue gewählt. Wer sagt dann, daß die Wähle kaum/keine Macht haben???

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg
Helena

Hi

Damit hast du aber ein anderes Problem angesprochen. Nehmen
wir an, in der EU darfst du dort wählen, wo du lebst und deine
Steuern zahlst - in deinem Falle also hier.

Das ist wofür ich ja die ganze Zeit plädiere…

Gleichzeitig darfst du aber weiterhin an jenen Wahlen
teilnehmen, die das Land deiner Staatsangehörigkeit betreffen

  • in deinem Falle also Spanien.

Das bruache ich eigentlich nicht. Es ist mir klar, daß hier das gesetz der „Entweder oder“ gilt.

Damit wählst du bei zwei Wahlen auf Staatsebene. Du wärst
somit privilegiert gegenüber jenen, die es nicht ins Ausland
verschlagen hat.

Und vermutlich würden die Zahlen der EU-Bürger verdoppelt, denn vermutlich würde ich doppelt gezählt (und somit viel andere auch).

Wenn das Wahlrecht nach Staatsangehörigkeit, Wohnort und
Steuerort eingeführt werden soll, wie sieht es denn mit
folgendem Beispiel aus:

Muß eben nicht. s.o.

Nach der diskutierten Theorie darf ich an den Landtagswahlen
in Nordrhein-Westfalen (Wohnort) und Niedersachsen (Steuerort)
teilnehmen. Ebenso an den Kreistagswahlen Steinfurt (NRW) und
Osnabrück (NDS) sowie an den Kommunalwahlen in Lotte (NRW) und
Osnabrück-Atter (NDS).

Ich dachte das Thema „Steuer“ hätten wir zwei bereits abgehackt. Ich habe Steuer nur als beispiel genannt und gewiß nicht gewollt, mich ins „Steuerrecht“ einzustürzen.

Ein wünschenswerter Zustand?

Bestimmt nicht.

Ich fände es recht merkwürdig, wenn durch Wechsel des
Arbeitgebers ins Ausland sich dadurch auch ein Wechsel bei der
Einberufung zur Armee oder die Berufung als Schöffe bei
Gericht ändern könnte.

Eigentlich ich nicht. Das wäre genau denselben Beispiel andersherum: Wenn du ins -wohlgemerkt- EU- Ausland arbeitest, würdest du dann auch dort wählen dürfen.

Man stelle sich vor, jemand bekommt seine Einberufung zum
Wehrdienst, kündigt daraufhin beim Arbeitgeber und zieht von
Deutschland nach Holland. Weil dann ja die Pflichten gegenüber
dem Staat von Wohnort und Steuerort abhängig sind, müsste ihn
die holländische Militärüberwachung erfassen und für einen
Militärdienst in der holländischen Armee vorsehen. Folglich
würden alle, die keine Lust haben, zur Armee zu gehen, in ein
Land ohne Wehrpflicht (z.B. Großbritannien) wechseln, bis sie
zu alt sind für den Wehrdienst.

Es gibt bestimmt viele die das in erwägung gezogen haben… Die frage ist dann ob sie die Nachteile des lebens ins Ausland auch in Kauf nehmen.
Ganz schöne Grüße
Helena

Grüße
Heinrich
(der nationales Wahlrecht immer noch mit Staatsangehörigkeit
verbindet)

Ganz schöne Grüße
Helena *die keinen Sinn darin sieht, den Wahlrecht an eine bestimmte Nationalität anzuknüpfen aber sehr wohl einsieht, daß dann das dadurch entstandene neues Gesetz gründlich ausgearbeitet werden soll, mit allen möglichen Sondefälen und Ausnahmen*