Hallo Anwar,
Ich weiss nicht, auf welchem Stand Du bist, noch weiss ich
natürlich, was Du für „einfach“ hältst, daher hier mal die
Voraussetzungen, gültig seit Anfang 2000:
Ich glaube diese Voraussetzungen sind unvollständig.
Damals Okt. 2001 als mein Sohn auf die Welt kam, habe ich mich umfassend erkündigt und naheres gehört, zB:
- acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Ein Neugeborener also eben nicht…
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder
Aufenthaltsberechtigung
…aber nur wenn es unbefristet ist.
- in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozial-
oder Arbeitslosenhilfe
Das lasse ich mal im Zweifel stehen. Denn Ausländer hier haben Recht und Anspruch auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe (Zum Leid von Rechtsextremisten)
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Soviel ich weiß stand das sehr zu Debatte ob eine deutsche Burgerschaft davon abhängig zu machen sei. Denn was machen wir mit den Eheleute eines Deutschen, die absolut kein Deutsch kann? Warum darf sie/er nicht Deutscher werden?
[aus:http://www.einbuergerung.de/index2.htm:]
„Diese Seite kann nicht angezeigt werden“ -kriege ich dauernd.
Diese Hürden erscheinen mir nicht unüberwindbar.
Mir auch nicht. Aber Deine Quelle ist mE. unvollständig.
Evtl. möchte unser Beispielspanier gar nicht seine spanische
Bürgerschaft verlieren/aufgeben…
Dann stellt sich mir die Frage, was Du denn mit dieser
Staatsbürgerschaft verbindest, wenn Du doch nun schon so lange
nicht mehr in dem Land gelebt hast.
Ich verbinde gar nichts. Denn in erste Linie ging es um ein Beispielspanier, der zunächst gar nicht vor hat, seine spanische Burgerschaft aufzugeben. Er möchte bloß mitentscheiden, wenn es um Gesetze geht, die ihm tagtäglich begegnen bzw mit denen er konfrontiert ist, und das stets und dauerhaft.
Ich bin übrigens ein
Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft und das, obwohl ich
selbst davon „profitieren“ könnte.
Im Prinzip bin ich es nicht. Warum sollte nicht jemand zwei Nationalitäten haben dürfen? - Aber gut, das ist ein völlig anderes Thema.
Für mich sagt eben die
Staatsbürgerschaft aus, wo ich „zu hause“ bin. Und nur dort
sollte ich auch wählen können.
Eben. Und für mich nicht. Ich denke jeder hätte wählen dürfen, wo er lebt. Aber deshalb ihn aufzufördern, seine Nationalität aufzugeben finde ich, milde ausgesagt, unausgesprochen unfair.
Das ist natürlich nur meine Meinung, wenn Du eine andere hast,
ist das ja auch in Ordnung.
Das ist ja klar! Jeder hat seine Meinung und darf sie auch überall vertreten, wo er das für richtig hält. :o))
Aber ich glaube Du hast ja gerade
nach Meinungen gefragt.
Genauso ist es! :o))
Gerade das deutsche Grundgesetz sieht aber nicht nur Rechte,
sondern auch Pflichten des Bürgers vor.
Als Antwort zu einem anderen Posting habe ich ja gesagt, daß ich ja voll und ganz einsehe, daß wo ich Vorteile/Rechte geniesse auch die Nachtile/Pflichten in Kauf nehmen muß. Das finde ich völlig in Ordnung. Nur: Wenn die einzige Möglichkeit, die ich habe, mich gegen die mgl. Nachteile zu wehren, aberkannt werden, finde ich das ungerecht.
Und nur durch diese
Verflechtung von Rechten und Pflichten ergibt sich das
Wahlrecht.
Das sehe ich auch so. Das hat aber mE. nichts mit der Einbürgerung bzw. Nationalität bzw Staatsbürgerschaft zu tun und sollte nicht voneinander abhängig gemacht werden.
Nach dieser Logik ist es eben nur dann möglich zu
wählen, wenn man dieses als Ganzes akzeptiert, eben dadurch,
Bis hierher (diesen Satz), ganz einverstanden…
dass man deutscher Staatsbürger wird.
…und hier völliger Einspruch! Denn ich will/möchte mitentscheiden dürfen was hierzulande gemacht/ nicht gemacht werden darf und trotzdem meine Würzeln im Form eines Passes nicht aufgeben.
Da meine eigene Einbürgerung inzwischen 28 Jahre her ist, bin
ich vielleicht nicht mehr ganz up to date, kannst Du mir
sagen, wo Du die Probleme siehst?
s.o. ;o))
Auch liebe Grüße aus dem regenverhangenen Hamburg,
Danke! Zurück aus dem völlig bewölkten Nürnberg mit gelegentlichen Regenschauern… (soll sich aber ab Mittwoch ändern!!!)
Helena