Hi Heinrich, nochmals!
Wie oben schon gesagt: Entweder liest du nicht richtig oder kannst/willst du mich NICHT verstehen.
Nun gut. Ich versuche es ein allerletztes mal:
Deine Angaben bzgl. Gesetze habe ich nie behauptet, daß sie gelogen/erfunden/falsch wären, sondern schlichtweg UNVOLLSTÄNDIG. Und darauf beziehe/bezog ich mich und bestehe.
Und vorab: Mir ging es nie darum, was man machen muß um Deutscher zu werden. Ich persönlich bestrebe ich das auch nicht.
Besitzt Vater oder Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit,
dann beistzt das Kind ebenfalls die deutsche
Staatsangehörigkeit (gilt für alle Geburten ab dem 01.01.1975;
zuvor „vererbte“ sich die Staatsangehörigkeit nur, wenn der
Vater Deutscher war).
Somit nicht alle, die 8 Jahre in D leben auch Deutscher werden… Tut aber nicht zur Sache (Wahlrecht für EU-Ausländer die hier ihren Hauptwohnsitz haben)
Das ist falsch. Die Aufenthaltsberechtigung kann befristet
oder unbefristet sein. Wichtig sind nur die acht Jahre
dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland (Einschränkung: für
ausländische Ehepartner gilt eine Aufenthaltsdauer von drei
Jahren).
(Tut auch nicht zur Sache, denn es ging um Wahlrecht für EU-Ausländer die hier ihren Hauptwohnsitz haben).
Die Einschänkung bei Eheleute weiß ich nicht. ABER: Da sagst Du etwas wieder unvollständig, denn:
- 90% aller die hier rechtsmäßig und überwiegend seit mind. 8 Jahren leben, haben ja einen unbefristeten Aufenthalterlaubnis (AE).
- Ein EU-Staatsangehöriger (und darüber reden wir ja), benötigt tatsächlich eines AE. Wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, kriegt er das aber automatisch. Und wenn ich mich nicht irre, kann ein in D lebender EU-Angehöriger nicht in seiner EU-Heimat verschoben werden (macht ja eh keinen Sinn, in einer Gemeinschaft, die die innenpolitische Grenze für Personenverkehr aufgehoben hat).
- D ist ein Land, der ab den 18. Lebensjahr eines Menschen, 2 gleichzeitige Nationalitäten (solang 1 die Deutsche ist) NICHT akzeptiert. Dh derjeniger müßte eigentlich eine aufgeben.
Es geht nicht um den Anspruch auf Sozial- oder
Arbeitslosenhilfe, sondern um den Willen des Bewerbers, sich
aus eigener Kraft selbst zu versorgen.
Ja, aber leider kann keiner in die Zukunft sehen und sagen: „Nein, das werde ich mit 100%-ige Sicherheit ausschließen“. Das tut aber auch nichts zur Sache.
Da ist gerade der Knebel deutlich angezogen worden. Fehlende
Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache (z.B. um
Ghettoisierung zu verhindern) soll sogar Abschiebegrund
werden.
Na sage mal! Um es milde auszudrücken: Ist es dir die Ungeheuerlichkeit Deiner Aussage überhaupt bewußt?
Ein Ehepartner, der nicht willens ist, die deutsche Sprache zu
erlernen, zeigt damit (m.E.) eine deutlich ablehnende Haltung
gegenüber der Kultur, dessen Staatsangehörigkeit er haben
will.
Das ist Deine ganz persönliche Meinung. Aber selbst dann, soll das wirklich Deiner Meinung nach, ein Abschiebungsgrund sein. Und ggblls. wohin??? (Ich rde nach wie vor übe EU-Bürger, denn darum geht es die ganze Zeit)Ausserdem: Warum soll der Ehepartner eines EU-Bürgers einen deutschen Paß haben wollen???
Eine Internetadresse kann niemals Sonderzeichen wie
Doppelpunkt und eckige Klammern enthalten. Die URL endet mit
den drei Buchstaben „htm“ - dann klappt es auch mit dem Link!
Das weiß ich, aber wenn jemand -also in diesem Fall Du- einen Link „anklickbar“ macht sollte auch dafür sorgen, daß solche Fehler nicht vorkommen… ;o))
Einerseits sagst du, die Staatsbürgerschaft sei völlig
unbedeutend, wenn es um Wahlrechte geht.
Nein habe ich nicht. Die Nationalität ist niemals unbedeutend. Doch für den Fall eines Wahles sollte ein EU-Bürgers erlaubt sein, dort zu wählen, wo er sein Hauptsitz hat. Nicht mehr und nicht weniger. Also wie Du evtl. jetzt siehst, ist für mich NIE UNBEDEUTEND die Nationalität eines Wählers.
Andererseits findest
du es „milde gesagt, ausgesprochen unfair“, wenn jemand die
für das Wahlrecht völlig unbedeutende Staatsangehörigkeit
aufgeben soll. Welchen Wert hat denn die Staatsangehörigkeit
für dich? Ist sie bedeutsam oder nicht?
Wie nun zu 1000x bereits gesagt, ist die Nationalität sehr wichtig. Anders habe ich nie gesagt. Und ich bin gewiß NICHT bereit meine aufzugeben.
Was machst du aber, wenn die Rechtsbasis des Staates, in dem
du wohnst, sich grundlegend von der Rechtsbasis des Staates,
dessen Staatsangehörigkeit du hast, unterscheidet?
Selbstverständlich muß ich mich dem anpassen, an die Gesetze vom Land wo ich lebe. Angenommen in meinem Herkunftsland ist erlaubt Menschen zu überfallen. Wenn ich dort bin werde ich es wohl machen DÜRFEN. Nur hier nicht. Wohne ich hier? Also lasse ich die Finger davon. Ganz einfach, oder?
Wir dürfen diese Diskussion „Ausländerwahlrecht im Wohnland“
nämlich nicht auf EU-Bürger beschränken.
Doch! denn darum ging es ja. Mir zumindest.
Wenn, dann muss das
Ausländerwahlrecht grundsätzlich für alle Ausländer gelten,
egal ob EU oder nicht (oder wir haben wieder eine
Zwei-Klassen-Gesellschaft).
Langsam bin ich es mir leid, mir dauernd bei Dir zu wiederholen. Mir ging/geht es einzig und allein darum, EU-Staatsbürger, die den Hauptsitz im EU-Land haben, auch dort wählen zu lassen wo Ihre Hauptsitz ist. Von irgendwas anders war ja nie die Rede. Denn der Unterschied zwischen einen in EU (zB Frankreich) lebende „Nicht-EU“-Ausländer (zB. Australier) ist der, daß zwischen Frankreich bzw die EU und Australien kein derartiges Abkommen und keine gemeinsame Gesetze gibt. Geschweige dann bestreben beide Länder nicht nach einer Wirtschaftsunion, wie hier vorhanden.
Hmmm…
Irgendwie empfinde ich so eine Haltung … wie soll ich’s
sagen … irgendwie anmaßend.
Irgendwie finde ich diese Aussage beleidigend…
Ansonten eine (wie du es nennst) 2-Klassen-Gesellschaft gibt es und zwar schon lange: Die Deutsche und die Ausländer ( aus einem EU-Land) und der Rest der Welt. So ist es nun. Und m.E. tendiert alles stark dazu, alle jetzigen EU-Nationalitäten unter einen einzigen und gemeinsamen Parlament zu vereinigen. Das heist aber keineswegs, die jeweiligen Staatsburgerschaften aufzugeben (denn dazu hättest Du „ein paar Problemchen“ am Hut: Siehe zB die Schotten, die Corsen, die Basken, um nur ein paar zu nennen)
In staatlichen Dingen mitreden wollen, aber keine
Verantwortung tragen.
Das sagst du: Wenn du meine Beiträge lesen würdest, und zwar RICHTIG und AUFMERKSAM (was ich sehr bezweifle) wäre es Dir schon seit langem klar, daß ich durchaus einsehe und befürworte, daß durch einen Wahlrecht, bestimmte Pflichte und Verantwortung trage, die ich jetzt nicht habe. Aber das nehme ich durchaus in Kauf, denn wer Sahnekuchen will, muß manchmal ins sauere Gurke beissen.
Ansonsten muß ich zu diesem Posting sagen, daß du zu 75% (oder mehr) völlig an das Thema vorbei geredet hast (so meine Meinung). Mir geht es nicht um Nationalitäten oder Ausländerrecht oder gar die Anschaffung eines deutschen Passes, sondern NUR darum, weshalb gibt es 1000 Gesetze, die mich in D betreffen und die ich nicht bestimmen darf.
Grüße
Helena