Ist das nicht unlogisch?

Hi Helena (? oder unterhalten wir uns mit einer gespaltenen Persönlichkeit??? s.o.)

Ja, ja: Helena und ihre Beispiele! sind ja eh in meinem
Freundenkreis geradezu berüchtigt!! ;o)) Mit dem beispiel
Schule wollte nur sagen, daß wir auch ganz alltägliche Sachen
machen wie jeder hier Wahlberechtigter auch…

klingt so, als wärt ihr zwei Personen?

hmm, klingt für mich wie ein normaler Deutscher!!! (in
Deutschland wohlgemerkt…) Was ich damit sagen will: auch der
Rest der 80mill. sind nicht einverstanden …

Also lieber Omar: wie du schon weiß, bin ich Spanierin. Und
aus der näheren Vergangenheit in spanien kann ich das gutes
Gewissens lautstark widersprechen: Von heute auf morgen (und
das im waste Sinne des Wortes) wurde in Spanien die Regierung
gestürzt und eine neue gewählt. Wer sagt dann, daß die Wähle
kaum/keine Macht haben???

war ja nurn Scherz!

bis dann,

Omar Abo-Namous

http://www.islaminhannover.de

Hi!

Warum also nicht eine Unterscheidung in
der Form, dass für das passive Wahlrecht die entspr.
Staatsangehörigkeit des Landes erfoerderlich ist?

Weil du damit dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung der Bürger bei Wahlen aufgrund des gewählten Wohnsitzes widersprichst.

Etwa so:
„Ich lebe hier seit 20 Jahren, arbeite und zahle brav meine Steuern, darf sogar bei Bundestagswahlen zur Wahl gehen - nur Bundeskanzler werden darf ich nicht. Das ist doch eine eindeutige Benachteiligung der hier im Land lebenden Ausländer.“

Grüße
Heinrich

Hi

Damit hast du aber ein anderes Problem angesprochen. Nehmen
wir an, in der EU darfst du dort wählen, wo du lebst und deine
Steuern zahlst - in deinem Falle also hier.

Das ist wofür ich ja die ganze Zeit plädiere…

Im Grunde plädierst du nicht für ein Ausländerwahlrecht, sondern für die Aufhebung des Nationalstaatgedankens und des Begriffes einer Staatsangehörigkeit.

Gleichzeitig darfst du aber weiterhin an jenen Wahlen
teilnehmen, die das Land deiner Staatsangehörigkeit betreffen

  • in deinem Falle also Spanien.

Das bruache ich eigentlich nicht. Es ist mir klar, daß hier
das gesetz der „Entweder oder“ gilt.

Wie sieht es denn dan aus mit Rechtsschutz durch den eigenen Staat? Wenn jemand im Ausland verhaftet und eingesperrt wird, dann bekommt er im allgemeinen Rechtsbeistand durch die Botschaft. Das wäre dann ja eigentlich auch nicht mehr notwendig.

Ich fände es recht merkwürdig, wenn durch Wechsel des
Arbeitgebers ins Ausland sich dadurch auch ein Wechsel bei der
Einberufung zur Armee oder die Berufung als Schöffe bei
Gericht ändern könnte.

Eigentlich ich nicht. Das wäre genau denselben Beispiel
andersherum: Wenn du ins -wohlgemerkt- EU- Ausland
arbeitest, würdest du dann auch dort wählen dürfen.

Werden wir mal konkret:
Ein Rentnerpaar zieht für die Zeit von November bis Mai nach Mallorca und kehrt für Juni bis Oktober nach Deutschland zurück.
Je nachdem, wann eine Wahl stattfindet, wählen sie in Spanien oder in Deutschland.
Richtig so?

Man stelle sich vor, jemand bekommt seine Einberufung zum
Wehrdienst, kündigt daraufhin beim Arbeitgeber und zieht von
Deutschland nach Holland. Weil dann ja die Pflichten gegenüber
dem Staat von Wohnort und Steuerort abhängig sind, müsste ihn
die holländische Militärüberwachung erfassen und für einen
Militärdienst in der holländischen Armee vorsehen. Folglich
würden alle, die keine Lust haben, zur Armee zu gehen, in ein
Land ohne Wehrpflicht (z.B. Großbritannien) wechseln, bis sie
zu alt sind für den Wehrdienst.

Es gibt bestimmt viele die das in erwägung gezogen haben…
Die frage ist dann ob sie die Nachteile des lebens ins Ausland
auch in Kauf nehmen.

Welche Nachteile?
Eine Zeitlang im Ausland zu leben, ist ungemein bereichernd für das Leben. Und nie habe ich mich stärker mit Deutschland verbunden gefühlt als in jener Zeit, als ich im Ausland gearbeitet habe. Vielleicht eine Folge des instinktiven Revierverhaltens? :wink:

Grüße
Heinrich

Hi!

  • acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Ein Neugeborener also eben nicht…

Besitzt Vater oder Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, dann beistzt das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit (gilt für alle Geburten ab dem 01.01.1975; zuvor „vererbte“ sich die Staatsangehörigkeit nur, wenn der Vater Deutscher war).

Quelle: Merkblatt über deutsche Staatsangehörigkeit (zu erhalten bei jeder Ausländerstelle der kommunalen Verwaltung, dem Bundesaußenministerium und jeder deutschen Botschaft)

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder
    Aufenthaltsberechtigung

…aber nur wenn es unbefristet ist.

Das ist falsch. Die Aufenthaltsberechtigung kann befristet oder unbefristet sein. Wichtig sind nur die acht Jahre dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland (Einschränkung: für ausländische Ehepartner gilt eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren).

Quelle: Einbürgerungsinfo der Bezirksregierung Düsseldorf

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/…

  • in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozial-
    oder Arbeitslosenhilfe

Das lasse ich mal im Zweifel stehen. Denn Ausländer hier haben
Recht und Anspruch auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe (Zum Leid
von Rechtsextremisten)

Es geht nicht um den Anspruch auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, sondern um den Willen des Bewerbers, sich aus eigener Kraft selbst zu versorgen.

  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Soviel ich weiß stand das sehr zu Debatte ob eine deutsche
Burgerschaft davon abhängig zu machen sei. Denn was machen wir
mit den Eheleute eines Deutschen, die absolut kein Deutsch
kann? Warum darf sie/er nicht Deutscher werden?

Da ist gerade der Knebel deutlich angezogen worden. Fehlende Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache (z.B. um Ghettoisierung zu verhindern) soll sogar Abschiebegrund werden.

Ein Ehepartner, der nicht willens ist, die deutsche Sprache zu erlernen, zeigt damit (m.E.) eine deutlich ablehnende Haltung gegenüber der Kultur, dessen Staatsangehörigkeit er haben will.

[aus:http://www.einbuergerung.de/index2.htm:]

„Diese Seite kann nicht angezeigt werden“ -kriege ich dauernd.

Eine Internetadresse kann niemals Sonderzeichen wie Doppelpunkt und eckige Klammern enthalten. Die URL endet mit den drei Buchstaben „htm“ - dann klappt es auch mit dem Link! :wink:

http://www.einbuergerung.de/index2.htm

Für mich sagt eben die
Staatsbürgerschaft aus, wo ich „zu hause“ bin. Und nur dort
sollte ich auch wählen können.

Eben. Und für mich nicht. Ich denke jeder hätte wählen dürfen,
wo er lebt. Aber deshalb ihn aufzufördern, seine Nationalität
aufzugeben finde ich, milde ausgesagt, unausgesprochen unfair.

Einerseits sagst du, die Staatsbürgerschaft sei völlig unbedeutend, wenn es um Wahlrechte geht. Andererseits findest du es „milde gesagt, ausgesprochen unfair“, wenn jemand die für das Wahlrecht völlig unbedeutende Staatsangehörigkeit aufgeben soll. Welchen Wert hat denn die Staatsangehörigkeit für dich? Ist sie bedeutsam oder nicht?

Gerade das deutsche Grundgesetz sieht aber nicht nur Rechte,
sondern auch Pflichten des Bürgers vor.

Als Antwort zu einem anderen Posting habe ich ja gesagt, daß
ich ja voll und ganz einsehe, daß wo ich Vorteile/Rechte
geniesse auch die Nachtile/Pflichten in Kauf nehmen muß. Das
finde ich völlig in Ordnung. Nur: Wenn die einzige
Möglichkeit, die ich habe, mich gegen die mgl. Nachteile zu
wehren, aberkannt werden, finde ich das ungerecht.

Was machst du aber, wenn die Rechtsbasis des Staates, in dem du wohnst, sich grundlegend von der Rechtsbasis des Staates, dessen Staatsangehörigkeit du hast, unterscheidet?

Wir dürfen diese Diskussion „Ausländerwahlrecht im Wohnland“ nämlich nicht auf EU-Bürger beschränken. Wenn, dann muss das Ausländerwahlrecht grundsätzlich für alle Ausländer gelten, egal ob EU oder nicht (oder wir haben wieder eine Zwei-Klassen-Gesellschaft).

dass man deutscher Staatsbürger wird.

…und hier völliger Einspruch! Denn ich will/möchte
mitentscheiden dürfen was hierzulande gemacht/ nicht gemacht
werden darf und trotzdem meine Würzeln im Form eines Passes
nicht aufgeben.

Hmmm…
Irgendwie empfinde ich so eine Haltung … wie soll ich’s sagen … irgendwie anmaßend.
In staatlichen Dingen mitreden wollen, aber keine Verantwortung tragen.

Grüße
Heinrich

Hi Omar!

Hi Helena (? oder unterhalten wir uns mit einer gespaltenen
Persönlichkeit???

Nöööööööö: Ich bin schon „the one and only“ ;o))) Wenn Du beim Lesen dir vorstellst, daß Du mit jemand namens Helena redest, wirst du den Sinn verstehen…

s.o.)

So,so… Ich meine s.UNTEN (s.u.), oder??? ;o)))

Ja, ja: Helena und ihre Beispiele! sind ja eh in meinem
Freundenkreis geradezu berüchtigt!! ;o)) Mit dem beispiel
Schule wollte nur sagen, daß wir auch ganz alltägliche Sachen
machen wie jeder hier Wahlberechtigter auch…

klingt so, als wärt ihr zwei Personen?

Mein Neurologe sagt, daß ich das schon ganz fest im Griff habe! . Quatsch! s.o.

hmm, klingt für mich wie ein normaler Deutscher!!! (in
Deutschland wohlgemerkt…) Was ich damit sagen will: auch der
Rest der 80mill. sind nicht einverstanden …

Also lieber Omar: wie du schon weiß, bin ich Spanierin. Und
aus der näheren Vergangenheit in Spanien kann ich das gutes
Gewissens lautstark widersprechen: Von heute auf morgen (und
das im waste Sinne des Wortes) wurde in Spanien die Regierung
gestürzt und eine neue gewählt. Wer sagt dann, daß die Wähle
kaum/keine Macht haben???

war ja nurn Scherz!

Komische Einstellung…

Schönen Gruß aus Franken
Helena

Ganz gewönnlichen Alltag…

Hi!

Warum also nicht eine Unterscheidung in
der Form, dass für das passive Wahlrecht die entspr.
Staatsangehörigkeit des Landes erfoerderlich ist?

Ich finde diese Aussage total vernünftig, realistisch und voll des Lobes. Ich als ausländerin kann ich das nur unterstützen.

Weil du damit dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung der
Bürger bei Wahlen aufgrund des gewählten Wohnsitzes
widersprichst.

Das sehe ich absolut nicht so: Es macht sehr wohl ein Unterschied ob ich in Monaco oder Portugal lebe. Somit entstehen anderen Pflichten und andere Rechten, wenn ich mich für eins entscheide. Dasselbe im Inland: (ich werde mich evtl falsch ausdrücken, aber ich tue mein Bestes): Die Lebenskosten in München sind wesentlich höher als in neustadt an der Aisch (sage ich mal). Deshlab ist es nachvollziehbar, wenn ein Bürger der bay. Landeshauptstadt Zulagen (beispielweise) erhält als der in NEA. Dasselbe gilt dann für den Wahlrecht: Wer 2 Wohnsitze hat, sucht aus welche der HAUPT-wohnsitz ist und dort übt sein Wahlrecht aus. Wo soll da eine Ungerechtigkeit sein???

  • nur

Bundeskanzler werden darf ich nicht. Das ist doch eine
eindeutige Benachteiligung der hier im Land lebenden
Ausländer."

  1. Kaum ein ausländer kam nach deutschland UM HIER Bundeskanzler zu werden.
  2. Wenn der Ausländer vor der einreise es weißt, dann kann er auch entsprchend aussuche und somit zB nach Timbuktu einreisen, wo er evtl Bundeskanzler werden darf…
  3. Es gibt durchaus Länder wo diese Eingrenzung bereits gibt und ich kenne niemand der dafür nicht verständnis aufbringt bzw, sich darüber beschwert.
    Schöne Grüße
    Helena

Hi

Im Grunde plädierst du nicht für ein Ausländerwahlrecht,
sondern für die Aufhebung des Nationalstaatgedankens und des
Begriffes einer Staatsangehörigkeit.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Das was du jetzt sagst, bestätigt Deine ViKa und ist vollkommener Quatsch! Ich habe niemals dafür plädiert, der Begriff des Staatsangehörigkeits aufzuheben, sondern eher das Gegenteil!!!

Wie sieht es denn dan aus mit Rechtsschutz durch den eigenen
Staat? Wenn jemand im Ausland verhaftet und eingesperrt wird,
dann bekommt er im allgemeinen Rechtsbeistand durch die
Botschaft. Das wäre dann ja eigentlich auch nicht mehr
notwendig.

Offensichtlich reden wir aneinander vorbei: Mir geht es einzig und allein um die Möglichkeit, als EU-Staatsangehöriger und in die EU wohnend, dort zu wählen wo ich lebe. Sonst nichts.

Werden wir mal konkret:
Ein Rentnerpaar zieht für die Zeit von November bis Mai nach
Mallorca und kehrt für Juni bis Oktober nach Deutschland
zurück.

Wo hat das Paar ihren HAUPT wohnsitz? Genau dort sollte es denen ermöglicht sein zu wählen, unabhängig davon ob sie Deutscher, Spanier oder San Marinoer (alles EU-Länder) sind. Warum muß, in Deinem Beispiel, das Ehepaar Spanier oder Deutscher sein??? (Für diesen Beispiel müßten aber EU-Angehöriger sein, spricht einen Reisepaß aus einem den 25 EU-Länder besitzen)

Je nachdem, wann eine Wahl stattfindet, wählen sie in Spanien
oder in Deutschland.
Richtig so?

Nein. s.o.

Welche Nachteile?

Du wirst mir -eine im Ausland lebende Spanierin- nicht weiß machen können, daß die Emigration, aus welchen Grund auch immer- ein Leckerbisen voller Lebkuchen ist… Ob du es glaubst oder nicht: Das Leben im Ausland kann manchmal sehr schwer sein. Und glaube mir, ich weiß wovon ich rede (nicht nur persönlich, sondern auch familiär -aber darauf gehe ich jetzt gewiß nicht ein-).

Eine Zeitlang im Ausland zu leben, ist ungemein bereichernd
für das Leben. Und nie habe ich mich stärker mit Deutschland
verbunden gefühlt als in jener Zeit, als ich im Ausland
gearbeitet habe. Vielleicht eine Folge des instinktiven
Revierverhaltens? :wink:

Wie auch immer, so was kenne ich auch. Doch es tut absolut nichts dazu, daß die Gesetze in der Heimat eines Ausländers, kaum Einfluß auf den Alltag desselben haben. Und gerade deshalb plädiere ich dafür, daß ein im EU-Ausland rechtsmäßig lebender EU-Europäer, doch dort wählen sollte, wo er lebt und gedeiht.

Das ist was ich die ganze Zeit gesagt habe. Ob Steuern, Gefühlen, Schöffe, oder was auch immer, sind für dieses Thema irrelevante Sachen (denn ein Gesetz, der in Kraft getreten ist, sieht vor/sollte vorsehen, alle möglichen Ausnahmen und Bedingungen -oder zumindest die meisten davon).

Schöne Grüße aus Nürnberg auch!
Helena

Hi Heinrich, nochmals!

Wie oben schon gesagt: Entweder liest du nicht richtig oder kannst/willst du mich NICHT verstehen.

Nun gut. Ich versuche es ein allerletztes mal:

Deine Angaben bzgl. Gesetze habe ich nie behauptet, daß sie gelogen/erfunden/falsch wären, sondern schlichtweg UNVOLLSTÄNDIG. Und darauf beziehe/bezog ich mich und bestehe.

Und vorab: Mir ging es nie darum, was man machen muß um Deutscher zu werden. Ich persönlich bestrebe ich das auch nicht.

Besitzt Vater oder Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit,
dann beistzt das Kind ebenfalls die deutsche
Staatsangehörigkeit (gilt für alle Geburten ab dem 01.01.1975;
zuvor „vererbte“ sich die Staatsangehörigkeit nur, wenn der
Vater Deutscher war).

Somit nicht alle, die 8 Jahre in D leben auch Deutscher werden… Tut aber nicht zur Sache (Wahlrecht für EU-Ausländer die hier ihren Hauptwohnsitz haben)

Das ist falsch. Die Aufenthaltsberechtigung kann befristet
oder unbefristet sein. Wichtig sind nur die acht Jahre
dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland (Einschränkung: für
ausländische Ehepartner gilt eine Aufenthaltsdauer von drei
Jahren).

(Tut auch nicht zur Sache, denn es ging um Wahlrecht für EU-Ausländer die hier ihren Hauptwohnsitz haben).

Die Einschänkung bei Eheleute weiß ich nicht. ABER: Da sagst Du etwas wieder unvollständig, denn:

  1. 90% aller die hier rechtsmäßig und überwiegend seit mind. 8 Jahren leben, haben ja einen unbefristeten Aufenthalterlaubnis (AE).
  2. Ein EU-Staatsangehöriger (und darüber reden wir ja), benötigt tatsächlich eines AE. Wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, kriegt er das aber automatisch. Und wenn ich mich nicht irre, kann ein in D lebender EU-Angehöriger nicht in seiner EU-Heimat verschoben werden (macht ja eh keinen Sinn, in einer Gemeinschaft, die die innenpolitische Grenze für Personenverkehr aufgehoben hat).
  3. D ist ein Land, der ab den 18. Lebensjahr eines Menschen, 2 gleichzeitige Nationalitäten (solang 1 die Deutsche ist) NICHT akzeptiert. Dh derjeniger müßte eigentlich eine aufgeben.

Es geht nicht um den Anspruch auf Sozial- oder
Arbeitslosenhilfe, sondern um den Willen des Bewerbers, sich
aus eigener Kraft selbst zu versorgen.

Ja, aber leider kann keiner in die Zukunft sehen und sagen: „Nein, das werde ich mit 100%-ige Sicherheit ausschließen“. Das tut aber auch nichts zur Sache.

Da ist gerade der Knebel deutlich angezogen worden. Fehlende
Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache (z.B. um
Ghettoisierung zu verhindern) soll sogar Abschiebegrund
werden.

Na sage mal! Um es milde auszudrücken: Ist es dir die Ungeheuerlichkeit Deiner Aussage überhaupt bewußt?

Ein Ehepartner, der nicht willens ist, die deutsche Sprache zu
erlernen, zeigt damit (m.E.) eine deutlich ablehnende Haltung
gegenüber der Kultur, dessen Staatsangehörigkeit er haben
will.

Das ist Deine ganz persönliche Meinung. Aber selbst dann, soll das wirklich Deiner Meinung nach, ein Abschiebungsgrund sein. Und ggblls. wohin??? (Ich rde nach wie vor übe EU-Bürger, denn darum geht es die ganze Zeit)Ausserdem: Warum soll der Ehepartner eines EU-Bürgers einen deutschen Paß haben wollen???

Eine Internetadresse kann niemals Sonderzeichen wie
Doppelpunkt und eckige Klammern enthalten. Die URL endet mit
den drei Buchstaben „htm“ - dann klappt es auch mit dem Link!
:wink:

Das weiß ich, aber wenn jemand -also in diesem Fall Du- einen Link „anklickbar“ macht sollte auch dafür sorgen, daß solche Fehler nicht vorkommen… ;o))

Einerseits sagst du, die Staatsbürgerschaft sei völlig
unbedeutend, wenn es um Wahlrechte geht.

Nein habe ich nicht. Die Nationalität ist niemals unbedeutend. Doch für den Fall eines Wahles sollte ein EU-Bürgers erlaubt sein, dort zu wählen, wo er sein Hauptsitz hat. Nicht mehr und nicht weniger. Also wie Du evtl. jetzt siehst, ist für mich NIE UNBEDEUTEND die Nationalität eines Wählers.

Andererseits findest
du es „milde gesagt, ausgesprochen unfair“, wenn jemand die
für das Wahlrecht völlig unbedeutende Staatsangehörigkeit
aufgeben soll. Welchen Wert hat denn die Staatsangehörigkeit
für dich? Ist sie bedeutsam oder nicht?

Wie nun zu 1000x bereits gesagt, ist die Nationalität sehr wichtig. Anders habe ich nie gesagt. Und ich bin gewiß NICHT bereit meine aufzugeben.

Was machst du aber, wenn die Rechtsbasis des Staates, in dem
du wohnst, sich grundlegend von der Rechtsbasis des Staates,
dessen Staatsangehörigkeit du hast, unterscheidet?

Selbstverständlich muß ich mich dem anpassen, an die Gesetze vom Land wo ich lebe. Angenommen in meinem Herkunftsland ist erlaubt Menschen zu überfallen. Wenn ich dort bin werde ich es wohl machen DÜRFEN. Nur hier nicht. Wohne ich hier? Also lasse ich die Finger davon. Ganz einfach, oder?

Wir dürfen diese Diskussion „Ausländerwahlrecht im Wohnland“
nämlich nicht auf EU-Bürger beschränken.

Doch! denn darum ging es ja. Mir zumindest.

Wenn, dann muss das
Ausländerwahlrecht grundsätzlich für alle Ausländer gelten,
egal ob EU oder nicht (oder wir haben wieder eine
Zwei-Klassen-Gesellschaft).

Langsam bin ich es mir leid, mir dauernd bei Dir zu wiederholen. Mir ging/geht es einzig und allein darum, EU-Staatsbürger, die den Hauptsitz im EU-Land haben, auch dort wählen zu lassen wo Ihre Hauptsitz ist. Von irgendwas anders war ja nie die Rede. Denn der Unterschied zwischen einen in EU (zB Frankreich) lebende „Nicht-EU“-Ausländer (zB. Australier) ist der, daß zwischen Frankreich bzw die EU und Australien kein derartiges Abkommen und keine gemeinsame Gesetze gibt. Geschweige dann bestreben beide Länder nicht nach einer Wirtschaftsunion, wie hier vorhanden.

Hmmm…
Irgendwie empfinde ich so eine Haltung … wie soll ich’s
sagen … irgendwie anmaßend.

Irgendwie finde ich diese Aussage beleidigend…
Ansonten eine (wie du es nennst) 2-Klassen-Gesellschaft gibt es und zwar schon lange: Die Deutsche und die Ausländer ( aus einem EU-Land) und der Rest der Welt. So ist es nun. Und m.E. tendiert alles stark dazu, alle jetzigen EU-Nationalitäten unter einen einzigen und gemeinsamen Parlament zu vereinigen. Das heist aber keineswegs, die jeweiligen Staatsburgerschaften aufzugeben (denn dazu hättest Du „ein paar Problemchen“ am Hut: Siehe zB die Schotten, die Corsen, die Basken, um nur ein paar zu nennen)

In staatlichen Dingen mitreden wollen, aber keine
Verantwortung tragen.

Das sagst du: Wenn du meine Beiträge lesen würdest, und zwar RICHTIG und AUFMERKSAM (was ich sehr bezweifle) wäre es Dir schon seit langem klar, daß ich durchaus einsehe und befürworte, daß durch einen Wahlrecht, bestimmte Pflichte und Verantwortung trage, die ich jetzt nicht habe. Aber das nehme ich durchaus in Kauf, denn wer Sahnekuchen will, muß manchmal ins sauere Gurke beissen.

Ansonsten muß ich zu diesem Posting sagen, daß du zu 75% (oder mehr) völlig an das Thema vorbei geredet hast (so meine Meinung). Mir geht es nicht um Nationalitäten oder Ausländerrecht oder gar die Anschaffung eines deutschen Passes, sondern NUR darum, weshalb gibt es 1000 Gesetze, die mich in D betreffen und die ich nicht bestimmen darf.

Grüße
Helena

Hi!

Weil du damit dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung der
Bürger bei Wahlen aufgrund des gewählten Wohnsitzes
widersprichst.

Das sehe ich absolut nicht so: Es macht sehr wohl ein
Unterschied ob ich in Monaco oder Portugal lebe. Somit
entstehen anderen Pflichten und andere Rechten, wenn ich mich
für eins entscheide. Dasselbe im Inland: (ich werde mich evtl
falsch ausdrücken, aber ich tue mein Bestes): Die Lebenskosten
in München sind wesentlich höher als in neustadt an der Aisch
(sage ich mal). Deshlab ist es nachvollziehbar, wenn ein
Bürger der bay. Landeshauptstadt Zulagen (beispielweise)
erhält als der in NEA. Dasselbe gilt dann für den Wahlrecht:
Wer 2 Wohnsitze hat, sucht aus welche der HAUPT-wohnsitz ist
und dort übt sein Wahlrecht aus. Wo soll da eine
Ungerechtigkeit sein???

Offenbar konnte ich das Problem nicht eindeutig darstellen.
Also nochmal:

Beklagt wird eine Ungleichstellung beim Wahlrecht von
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Ausländern, die zwar in Deutschland leben (ich lasse die Arbeits- und Steuerfrage außen vor) und nicht wählen dürfen.

Diese zwei Gruppen sollen gleichgestellt werden. Wer in Deutschland lebt, der soll auch den Bundestag wählen dürfen.

Soweit deine Forderung.

Als Begründung führst du an: Wer hier lebt, der soll auch Einfluss nehmen können auf die Bedingungen und Umstände, die sein Leben in Deutschland betreffen, weil bundespolitische Entscheidungen sowohl das alltägliche Leben von Deutschen wie auch der hier lebenden Ausländer betreffen.

Okay, nehmen wir dies als annehmbare Begründung.

Warum sollen dann aber Deutsche und Ausländer in Deutschland beim passiven Wahlrecht ungleich behandelt? Mit welcher Begründung wird hier eine Unterscheidung gemacht? Warum wird hier die Staatsangehörigkeit vorgeschoben, die beim aktiven Wahlrecht keine Rolle spielt?

Das ist m.E. eine willkürliche Ungleichbehandlung von Menschen, die in Deutschland leben. Wer aktives Wahlrecht hat, der hat auch passives Wahlrecht (siehe dazu Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes).

  • nur

Bundeskanzler werden darf ich nicht. Das ist doch eine
eindeutige Benachteiligung der hier im Land lebenden
Ausländer."

  1. Kaum ein ausländer kam nach deutschland UM HIER
    Bundeskanzler zu werden.

Es geht nicht darum, ob jemand deshalb nach Deutschland kommt. Es geht darum, ob einem Ausländer diese Möglichkeit grundsätzlich verwehrt werden soll.

  1. Wenn der Ausländer vor der einreise es weißt, dann kann er
    auch entsprchend aussuche und somit zB nach Timbuktu
    einreisen, wo er evtl Bundeskanzler werden darf…

Das habe ich jetzt nicht verstanden, wieso jemand Deutscher Bundeskanzler in Timbuktu werden kann.
Abgesehen davon: wer heute nach Deutschland einreist, um hier zu leben, ohne die Staatsangehörigkeit anzustreben, der weiß auch, dass er bei Wahlen nicht zugelassen ist.

  1. Es gibt durchaus Länder wo diese Eingrenzung bereits gibt
    und ich kenne niemand der dafür nicht verständnis aufbringt
    bzw, sich darüber beschwert.

Kannst du ein Beispiel nennen, wo man ohne entsprechende Staatsangehörigkeit auf nationaler Ebene wählen kann?

Grüße
Heinrich

Hi!

Wie oben schon gesagt: Entweder liest du nicht richtig oder
kannst/willst du mich NICHT verstehen.

Nun gut. Ich versuche es ein allerletztes mal:

Deine Angaben bzgl. Gesetze habe ich nie behauptet, daß sie
gelogen/erfunden/falsch wären, sondern schlichtweg
UNVOLLSTÄNDIG. Und darauf beziehe/bezog ich mich und bestehe.

Ich habe auch nicht behauptet, deine Angaben seien falsch. Ich habe sie bzgl. der Staatsbürgerschaft eines Neugeborenen nur ergänzt: Ist ein Elternteil des Kindes Deutscher, so ist das Kind automatisch ebenfalls Deutscher. Ganz einfach.

Besitzt Vater oder Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit,
dann beistzt das Kind ebenfalls die deutsche
Staatsangehörigkeit (gilt für alle Geburten ab dem 01.01.1975;
zuvor „vererbte“ sich die Staatsangehörigkeit nur, wenn der
Vater Deutscher war).

Somit nicht alle, die 8 Jahre in D leben auch Deutscher
werden… Tut aber nicht zur Sache (Wahlrecht für EU-Ausländer
die hier ihren Hauptwohnsitz haben)

Den Satz habe ich nicht verstanden.
Sind beide Elternteile Ausländer, ist auch das Kind Ausländer.
Ist ein Elternteil Deutscher, ist das Kind Deutscher. Dabei ist es egal, ob der deutsche Elternteil seine Staatsangehörigkeit durch Geburt oder Antrag erworben hat.
Unklar ist, wie mit einem Kind verfahren wird, das als Ausländer zur Welt kam, dessen Eltern aber die deutsche Staatsangehörigkeit über Antrag erhalten haben (da muss ich mich erst schlau machen).

Die Einschänkung bei Eheleute weiß ich nicht. ABER: Da sagst
Du etwas wieder unvollständig, denn:

  1. 90% aller die hier rechtsmäßig und überwiegend seit mind. 8
    Jahren leben, haben ja einen unbefristeten Aufenthalterlaubnis
    (AE).
  2. Ein EU-Staatsangehöriger (und darüber reden wir ja),
    benötigt tatsächlich eines AE. Wenn ein Arbeitsvertrag
    vorliegt, kriegt er das aber automatisch. Und wenn ich mich
    nicht irre, kann ein in D lebender EU-Angehöriger nicht in
    seiner EU-Heimat verschoben werden (macht ja eh keinen Sinn,
    in einer Gemeinschaft, die die innenpolitische Grenze für
    Personenverkehr aufgehoben hat).
  3. D ist ein Land, der ab den 18. Lebensjahr eines Menschen, 2
    gleichzeitige Nationalitäten (solang 1 die Deutsche ist) NICHT
    akzeptiert. Dh derjeniger müßte eigentlich eine aufgeben.

Was willst du damit belegen? Ich lese daraus momentan kein Gegenargument für die Diskussion um das Ausländerwahlrecht.

Es geht nicht um den Anspruch auf Sozial- oder
Arbeitslosenhilfe, sondern um den Willen des Bewerbers, sich
aus eigener Kraft selbst zu versorgen.

Ja, aber leider kann keiner in die Zukunft sehen und sagen:
„Nein, das werde ich mit 100%-ige Sicherheit ausschließen“.
Das tut aber auch nichts zur Sache.

Es geht bei der Bewertung „Sozial- oder Arbeitslosenhilfe“ nicht um eine Betrachtung der Zukunft, sondern der Vergangenheit. Wenn jemand den Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit stellt, dann wird die Vergangenheit des Antragstellers geprüft, ob er in den acht Jahren vorrangig von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe gelebt hat. Hat er das, so kann der Antrag abgelehnt werden. Was er als Deutscher in Zukunft macht, ist allein Sache des Antragstellers.

Da ist gerade der Knebel deutlich angezogen worden. Fehlende
Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache (z.B. um
Ghettoisierung zu verhindern) soll sogar Abschiebegrund
werden.

Na sage mal! Um es milde auszudrücken: Ist es dir die
Ungeheuerlichkeit Deiner Aussage überhaupt bewußt?

Falscher Adressat.
Diese „ungeheuerlichen Worte“ kommen nicht von mir, sondern sind Bestandteil des gerade von der Regierung verabschiedeten Zuwanderungsgesetzes. Wenn du dich darüber beklagen möchtest, dass Ausländer zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen, wende dich an das Auswärtige Amt in Berlin (in persona Joschka Fischer) oder an den Deutschen Bundestag (am besten an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse).

Ein Ehepartner, der nicht willens ist, die deutsche Sprache zu
erlernen, zeigt damit (m.E.) eine deutlich ablehnende Haltung
gegenüber der Kultur, dessen Staatsangehörigkeit er haben
will.

Das ist Deine ganz persönliche Meinung. Aber selbst dann, soll
das wirklich Deiner Meinung nach, ein Abschiebungsgrund sein.
Und ggblls. wohin??? (Ich rde nach wie vor übe EU-Bürger, denn
darum geht es die ganze Zeit)Ausserdem: Warum soll der
Ehepartner eines EU-Bürgers einen deutschen Paß haben
wollen???

Und ich rede vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - nicht vom Aufenthalt in Deutschland. Und ich rede nicht von EU-Bürgern, sondern von Ausländern generell.

Wieso soll beim Wahlrecht für Ausländer ein Unterschied gemacht werden zwischen Spaniern, die seit 15 Jahren hier leben, und Sudanesen, die seit 15 Jahren hier leben? Warum diese Zwei-Klassen-Ausländer?

Eine Internetadresse kann niemals Sonderzeichen wie
Doppelpunkt und eckige Klammern enthalten. Die URL endet mit
den drei Buchstaben „htm“ - dann klappt es auch mit dem Link!
:wink:

Das weiß ich, aber wenn jemand -also in diesem Fall Du- einen
Link „anklickbar“ macht sollte auch dafür sorgen, daß solche
Fehler nicht vorkommen… ;o))

LOL!!
Vielleicht orientierst du dich mal, von wem die Nachricht mit dem Link kam, bevor du mir das vorwirfst!

Der fehlerhafte Link kam von

Anwar alias [email protected]

Beschwerden bitte an seine Adresse!

Einerseits sagst du, die Staatsbürgerschaft sei völlig
unbedeutend, wenn es um Wahlrechte geht.

Nein habe ich nicht. Die Nationalität ist niemals unbedeutend.
Doch für den Fall eines Wahles sollte ein EU-Bürgers erlaubt
sein, dort zu wählen, wo er sein Hauptsitz hat. Nicht mehr und
nicht weniger. Also wie Du evtl. jetzt siehst, ist für mich
NIE UNBEDEUTEND die Nationalität eines Wählers.

Damit sind wir wieder bei der Unterscheidung von aktivem und passivem Wahlrecht. Aktiv darf man, egal welche Staatsangehörigkeit - hier zählt der Wohnort. Passiv darf man nicht, denn hier zählt die Staatsangehörigkeit und der Wohnort ist egal.
Irgendwie willkürlich, nicht?

Wir dürfen diese Diskussion „Ausländerwahlrecht im Wohnland“
nämlich nicht auf EU-Bürger beschränken.

Doch! denn darum ging es ja. Mir zumindest.

Genau das ist die Crux!
Nochmal: Ein Spanier, der 15 Jahre in Deutschland lebt, hat als Ausländer mehr Rechte als ein Sudanese, der 15 Jahre in Deutschland lebt. Wieso?
Politische Entscheidungen betreffen beide doch gleichermaßen. Oder ist ein Sudanese im täglichen Leben von Gesetzen und Regelungen weniger betroffen als ein Spanier?

Hmmm…
Irgendwie empfinde ich so eine Haltung … wie soll ich’s
sagen … irgendwie anmaßend.

Irgendwie finde ich diese Aussage beleidigend…
Ansonten eine (wie du es nennst) 2-Klassen-Gesellschaft gibt
es und zwar schon lange: Die Deutsche und die Ausländer ( aus
einem EU-Land) und der Rest der Welt.

Richtig. Und die gilt es abzuschaffen.
Wenn das Hauptargument gilt, die politischen Ereignisse in Deutschland betreffen nicht nur die Deutschen, sondern auch die in Deutschland lebenden Ausländer, und deshalb müssen die in Deutschland lebenden Ausländer eine Möglichkeit bekommen, auf die Politik Einfluss zu nehmen, dann halte ich es nur für konsequent, allen in Deutschland lebenden Ausländern das Wahlrecht - aktiv wie passiv - zuzugestehen.

Das heist aber keineswegs, die jeweiligen Staatsburgerschaften
aufzugeben (denn dazu hättest Du „ein paar Problemchen“ am
Hut: Siehe zB die Schotten, die Corsen, die Basken, um nur ein
paar zu nennen)

Weder Schotten noch Korsen noch Basken haben eine eigene Staatsbürgerschaft. Wo ist mei Problem?

In staatlichen Dingen mitreden wollen, aber keine
Verantwortung tragen.

Das sagst du: Wenn du meine Beiträge lesen würdest, und zwar
RICHTIG und AUFMERKSAM (was ich sehr bezweifle) wäre es Dir
schon seit langem klar, daß ich durchaus einsehe und
befürworte, daß durch einen Wahlrecht, bestimmte Pflichte und
Verantwortung trage, die ich jetzt nicht habe. Aber das nehme
ich durchaus in Kauf, denn wer Sahnekuchen will, muß manchmal
ins sauere Gurke beissen.

Die saure Gurke bekommst du aber nur, wenn du die jeweilige Staatsbürgerschaft annimmst. Genau das möchtest du aber nicht. Also nur Sahnetorte.

Ansonsten muß ich zu diesem Posting sagen, daß du zu 75% (oder
mehr) völlig an das Thema vorbei geredet hast (so meine
Meinung). Mir geht es nicht um Nationalitäten oder
Ausländerrecht oder gar die Anschaffung eines deutschen
Passes, sondern NUR darum, weshalb gibt es 1000 Gesetze, die
mich in D betreffen und die ich nicht bestimmen darf.

Nochmal in Kurzform:
Ausländerwahlrecht in D grundsätzlich ja, aber unter folgenden Bedingungen:

  1. das Ausländerwahlrecht gilt für _alle_ Ausländer im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie eine bestimmte Dauer hier leben
  2. für Ausländer gilt aktives wie passives Wahlrecht gleichermaßen
  3. Ausländer unterliegen den gleichen staatlichen Pflichten wie deutsche Staatsbürger (z.B Militärdienst)
  4. Verlegt ein Ausländer seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, verliert er alle staatsbürgerlichen Rechte für die Dauer des unter 1 genannten Mindestaufenthaltes

D’accord?

Grüße
Heinrich

Hi Heinrich!

Offenbar konnte ich das Problem nicht eindeutig darstellen.
Also nochmal:

Das glaube ich nämlich auch…

Beklagt wird eine Ungleichstellung beim Wahlrecht von
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Ausländern, die
zwar in Deutschland leben (ich lasse die Arbeits- und
Steuerfrage außen vor) und nicht wählen dürfen.

Mit einschränkung: Ich sage nicht alle Ausländer, sondern EU-Ausländer, denn innerhalb der EU sind schon gemeinsamen Gesetze in Kraft und man bestrebt eh eine gemeinsame Union. Dementsprechend tendiert alles dazu, daß wir in nicht allzu weite Zukunft alle in erster Linie EU-Europäer werden und dann unsere jeweiligen Nationalitäten.

Diese zwei Gruppen sollen gleichgestellt werden. Wer in
Deutschland lebt, der soll auch den Bundestag wählen dürfen.
Soweit deine Forderung.

Nicht ganz: Siehe oben.

Als Begründung führst du an: Wer hier lebt, der soll auch
Einfluss nehmen können auf die Bedingungen und Umstände, die
sein Leben in Deutschland betreffen, weil bundespolitische
Entscheidungen sowohl das alltägliche Leben von Deutschen wie
auch der hier lebenden Ausländer betreffen.

Teilweise: Denn, wie in meinem Beispiel gesagt (Frankreich-Australien) gibt es kein derartiges Abkommen bzw gegenseitigen Vertrag, der das vorsieht. Und das im krasen Gegensatz zu den EU-Länder unter sich.

Warum sollen dann aber Deutsche und Ausländer in Deutschland
beim passiven Wahlrecht ungleich behandelt? Mit welcher
Begründung wird hier eine Unterscheidung gemacht? Warum wird
hier die Staatsangehörigkeit vorgeschoben, die beim aktiven
Wahlrecht keine Rolle spielt?

Ich nehme an, sollte das mal vorkommen, was ich mir gedacht habe (s.o.) wird eh jeder EU-Bürger so behandelt als ob unsere jeweiligen Nationalitäten „Provinzen“ sind. Dann werden diese Unterschiede nicht mehr gemacht. Jedenfalls bin ich dafür, daß wer aktive Wahlrecht geniesst, ebenfalls passiven zustehen sollte bzw in Kauf nehmen muß.
Darauf hin stellt sich die Frage, ob es mal möglich war, daß ein Ire deutsche Bundeskanzler wird und noch später sogar einen Japaner…

Das ist m.E. eine willkürliche Ungleichbehandlung von
Menschen, die in Deutschland leben. Wer aktives Wahlrecht hat,
der hat auch passives Wahlrecht (siehe dazu Artikel 38 Absatz
2 des Grundgesetzes).

Siehe nicht ganz so. Aber das ist Einstellungssache.

  1. Kaum ein ausländer kam nach deutschland UM HIER
    Bundeskanzler zu werden.

Es geht nicht darum, ob jemand deshalb nach Deutschland kommt.
Es geht darum, ob einem Ausländer diese Möglichkeit
grundsätzlich verwehrt werden soll.

Lass die Politiker darüber diskutieren…

  1. Wenn der Ausländer vor der einreise es weißt, dann kann er
    auch entsprchend aussuche und somit zB nach Timbuktu
    einreisen, wo er evtl Bundeskanzler werden darf…

Das habe ich jetzt nicht verstanden, wieso jemand Deutscher
Bundeskanzler in Timbuktu werden kann.

Nicht ein Deutscher sondern ein beliebigen Ausländer: Wenn der nur deshalb nach Deutschland einreisen würde um hier Bundeskanzler zu werden, wäre er, ohne Veränderung der heutigen deutscher Verfassung, falsch beraten. Deshalb würde er in betracht ziehen müssen irgendwo anders hin zu emigrieren , wo Ausländer Bundeskanzler werden dürfen (Ich denke zB Perú ist so ein Land)

Abgesehen davon: wer heute nach Deutschland einreist, um hier
zu leben, ohne die Staatsangehörigkeit anzustreben, der weiß
auch, dass er bei Wahlen nicht zugelassen ist.

Stimmt nicht bzw (wieder mal!!!) nur teilweise: Auf Bundesebene wird er nicht zugelassen sein (nach den heute geltenden Gesetze der BRD), aber Lokalebene schon.

  1. Es gibt durchaus Länder wo diese Eingrenzung bereits gibt
    und ich kenne niemand der dafür nicht verständnis aufbringt
    bzw, sich darüber beschwert.

Kannst du ein Beispiel nennen, wo man ohne entsprechende
Staatsangehörigkeit auf nationaler Ebene wählen kann?

Das habe ich auch nicht behauptet!: Ich sagte, es gibt Ländern, wo ausdrücklich verfassungsrechtlich vrboten wird, einen Ausländer zum Präsidenten zu nennen. Der Beispiel bezieht sich auf die USA.

Grüße
Helena

Mein allerletzter Beitrag dazu
Hi!

Ich habe auch nicht behauptet, deine Angaben seien falsch.

Du hast behauptet es wäre ein leichtes, Deutscher Staatsbürger zu werden. Und das habe ich widersprochen. Dazu habe ich aber auch gesagt, daß evtl für Dich sind sie so leicht, weil du sie unvollständig hast.

Ich
habe sie bzgl. der Staatsbürgerschaft eines Neugeborenen nur
ergänzt: Ist ein Elternteil des Kindes Deutscher, so ist das
Kind automatisch ebenfalls Deutscher. Ganz einfach.

Das weiß ich. Es ist aber -sogar innerhalb der EU- nicht überall so.

Somit nicht alle, die 8 Jahre in D leben auch Deutscher
werden… Tut aber nicht zur Sache (Wahlrecht für EU-Ausländer
die hier ihren Hauptwohnsitz haben)

Den Satz habe ich nicht verstanden.
Sind beide Elternteile Ausländer, ist auch das Kind Ausländer.

Genau! Aber auch nciht so in alle EU-Länder (zB Frankreich).

Ist ein Elternteil Deutscher, ist das Kind Deutscher. Dabei
ist es egal, ob der deutsche Elternteil seine
Staatsangehörigkeit durch Geburt oder Antrag erworben hat.
Unklar ist, wie mit einem Kind verfahren wird, das als
Ausländer zur Welt kam, dessen Eltern aber die deutsche
Staatsangehörigkeit über Antrag erhalten haben (da muss ich
mich erst schlau machen).

Soviel ich weiß wird kein Unterschied gemacht wie das betroffene elternteil zu seine deutsche Staatsbürgerschaft kam. Ich kenne so ein Beispiel, auf den ich nicht eingehen möchte…

Die Einschänkung bei Eheleute weiß ich nicht. ABER: Da sagst
Du etwas wieder unvollständig, denn:

Was willst du damit belegen? Ich lese daraus momentan kein
Gegenargument für die Diskussion um das Ausländerwahlrecht.

Ich beziehe mich einfach auf das, was du gesagt hast: Es wäre ein leichtes, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. ansonten habe ich zT. versucht, Deine Argumentation als unvollständig zu „entlarven“. Denn damit jemand, die hier über 8 Jahre lebt, auch Deutscher wird, etwas anderes braucht ausser sein Aufenthaltserlaubnis (zB der wille dazu, ein D zu werden oder die Aufhebung seiner andere Nationalität, um 2 beispiele zu nennen).

Es geht bei der Bewertung „Sozial- oder Arbeitslosenhilfe“
nicht um eine Betrachtung der Zukunft, sondern der
Vergangenheit. Wenn jemand den Antrag auf deutsche
Staatsangehörigkeit stellt, dann wird die Vergangenheit des
Antragstellers geprüft, ob er in den acht Jahren vorrangig von
Sozial- oder Arbeitslosenhilfe gelebt hat. Hat er das, so kann
der Antrag abgelehnt werden. Was er als Deutscher in Zukunft
macht, ist allein Sache des Antragstellers.

Das hiese dann für Dich, wenn jemand, sogar völlig unschuldig, Arbeitslosenhilfe bezogen hat, darf nie ein Antrag auf D-Bürgerschaft stellen. Wenn das nicht ungerecht ist…

Falscher Adressat.
Diese „ungeheuerlichen Worte“ kommen nicht von mir, sondern
sind Bestandteil des gerade von der Regierung verabschiedeten
Zuwanderungsgesetzes. Wenn du dich darüber beklagen möchtest,
dass Ausländer zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen, wende dich an
das Auswärtige Amt in Berlin (in persona Joschka Fischer) oder
an den Deutschen Bundestag (am besten an den
Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse).

Darf ich ja nicht. Siehe Diskussionsthema.

Und ich rede vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit -
nicht vom Aufenthalt in Deutschland. Und ich rede nicht von
EU-Bürgern, sondern von Ausländern generell.

Dann rden wir eben aneinander vorbei.

Wieso soll beim Wahlrecht für Ausländer ein Unterschied
gemacht werden zwischen Spaniern, die seit 15 Jahren hier
leben, und Sudanesen, die seit 15 Jahren hier leben? Warum
diese Zwei-Klassen-Ausländer?

Weil ein abkommen zw. E und D gibt und keins zwischen D und Sudan.

LOL!!
Vielleicht orientierst du dich mal, von wem die Nachricht mit
dem Link kam, bevor du mir das vorwirfst!

Bie dir habe ich es gelesen. Also zu Dir die antwort.

Damit sind wir wieder bei der Unterscheidung von aktivem und
passivem Wahlrecht.

Finde ich nciht…

Aktiv darf man, egal welche
Staatsangehörigkeit - hier zählt der Wohnort. Passiv darf man
nicht, denn hier zählt die Staatsangehörigkeit und der Wohnort
ist egal.
Irgendwie willkürlich, nicht?

Von aktiv war ja, meinerseits die Rede. von Passiv habe ich nur erwähnt, daß dies die Politiker selbst entscheiden sollten. Was mich persönlich betrifft, bin ich, logischerweise bereit, wenn mir neue Rechte zustehen, auch die Pflichten anzunehmen.

Wir dürfen diese Diskussion „Ausländerwahlrecht im Wohnland“
nämlich nicht auf EU-Bürger beschränken.
Doch! denn darum ging es ja. Mir zumindest.

Genau das ist die Crux!

für dich, offenabr! Nicht für mich.

Nochmal: Ein Spanier, der 15 Jahre in Deutschland lebt, hat
als Ausländer mehr Rechte als ein Sudanese, der 15 Jahre in
Deutschland lebt. Wieso?

s.o.

Politische Entscheidungen betreffen beide doch gleichermaßen.
Oder ist ein Sudanese im täglichen Leben von Gesetzen und
Regelungen weniger betroffen als ein Spanier?

Vermutlich nicht. Aber s.o.

Richtig. Und die gilt es abzuschaffen.
Wenn das Hauptargument gilt, die politischen Ereignisse in
Deutschland betreffen nicht nur die Deutschen, sondern auch
die in Deutschland lebenden Ausländer, und deshalb müssen die
in Deutschland lebenden Ausländer eine Möglichkeit bekommen,
auf die Politik Einfluss zu nehmen, dann halte ich es nur für
konsequent, allen in Deutschland lebenden Ausländern das
Wahlrecht - aktiv wie passiv - zuzugestehen.

Wie gesagt, mir persönlich wäre Ok.

Das heist aber keineswegs, die jeweiligen Staatsburgerschaften
aufzugeben (denn dazu hättest Du „ein paar Problemchen“ am
Hut: Siehe zB die Schotten, die Corsen, die Basken, um nur ein
paar zu nennen)

Weder Schotten noch Korsen noch Basken haben eine eigene
Staatsbürgerschaft. Wo ist mei Problem?

Daß Du meine Identität als Nation wegnehmen möchtest (ich bin Katalanierin) und dazu bin ich keineswegs bereit. Es ist nicht behandlungssache, sondern Grundlage. Und das sowohl für uns Katalaner als auch für Schotten, Korsen und Basken (u.a.)

Die saure Gurke bekommst du aber nur, wenn du die jeweilige
Staatsbürgerschaft annimmst. Genau das möchtest du aber nicht.
Also nur Sahnetorte.

wohl wieder an mir vorbei gelesen: Ich nehme sehr gerne die Pflichten an, wenn ich Rechte bekomme!!!

Nochmal in Kurzform:
Ausländerwahlrecht in D grundsätzlich ja, aber unter folgenden
Bedingungen:

  1. das Ausländerwahlrecht gilt für _alle_ Ausländer im
    Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie eine
    bestimmte Dauer hier leben

Solange in abkommen mit den jeweiligen Herkunftsland vorliegt. Denn D die dort wohnen (zB Sudan, wie dein Beispiel oder Australien wie meinen) sollen auch dort auf Bundesebene wählen dürfen.

  1. für Ausländer gilt aktives wie passives Wahlrecht
    gleichermaßen

Das ist mir ziemlich egal. Sollen eben Politiker selbst entscheiden.

  1. Ausländer unterliegen den gleichen staatlichen Pflichten
    wie deutsche Staatsbürger (z.B Militärdienst)

Wenn sie den deutschen Paß erwerben wollen, sowieso. Bei Wahlrecht auf Bundesebene in D, sollte man klären ganz genau welche Pflichten dann in Kraft tretten für die EU-ausländer, die hier leben -und dann auch- wählen dürfen. Das sollte mE. durch das europäisches Parlament entschieden werden und zwar für alle 25 Mitgleider gleichermaßen.

  1. Verlegt ein Ausländer seinen Wohnsitz außerhalb
    Deutschlands, verliert er alle staatsbürgerlichen Rechte für
    die Dauer des unter 1 genannten Mindestaufenthaltes

Wer in „Nicht-EU“-Ausland lebt, hat eh keinen Vor- ode Nachteil über die Gesetze, die hier verabschiedet werden. Wer sein Wohnsitz innerhalb der EU verlegt, der soll ein Hauptwohnsitz nennen UND NUR DORT wählen dürfen.

D’accord?

Net ganz! s.o.

Das war meine letzte Antwort zum Thema.
Ich hoffe ich habe Dir ein bißchen meine Denkweise näher gebracht und mein Standpunkt etwas verdeutlich. Evtl wenn du darüber schläfst, kommst du meine sichtweise etwqas näher???

Grüße und danke für Deine zahlreiche Beiträge.
Au revoir!
Helena

Hi!

Als Begründung führst du an: Wer hier lebt, der soll auch
Einfluss nehmen können auf die Bedingungen und Umstände, die
sein Leben in Deutschland betreffen, weil bundespolitische
Entscheidungen sowohl das alltägliche Leben von Deutschen wie
auch der hier lebenden Ausländer betreffen.

Teilweise: Denn, wie in meinem Beispiel gesagt
(Frankreich-Australien) gibt es kein derartiges Abkommen bzw
gegenseitigen Vertrag, der das vorsieht. Und das im krasen
Gegensatz zu den EU-Länder unter sich.

Ein bi- oder multilaterales Gesetz über Ausländerwahlrecht für Wahlen auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene gibt es zwischen Deutschland und den anderen EU-Staaten auch nicht.

Eine Einführung des nationalen Wahlrechtes für in Deutschland lebende Ausländer hätte außerdem zur Folge, dass unser Grundgesetz geändert werden müsste. Es gibt mehrere Artikel im GG, die sich ausdrücklich auf „Deutsche“ bzw. das „deutsche Volk“ beziehen. Artikel 20 Absatz 2 besagt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht. Der Artikel wäre hinfällig und zu ändern - nur in welche Richtung? „Alle Gewalt geht von den Bewohnern des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland aus“? Damit wären die im Ausland - auch Nicht-EU-Ausland - lebenden Deutschen ausgeschlossen. Verfassungsrechtlich bedenklich.

Nur um es noch mal zu betonen: ich lehne das natioanle Ausländerwahlrecht in Deutschland nicht ab, nur wehre ich mich dagegen, ein so hochkompliziertes Problem per Fingerschnipp zuzulassen bzw. Forderungen danach zu unterstützen, ohne alle möglichen Konsequenzen zu durchdenken. Würde ein nationales Ausländerwahlrecht eingeführt, bekommen wir weit mehr rechtliche Probleme, als wir heute mit dem nicht vorhandenen nationalen Ausländerwahlrecht schon haben (siehe z.B. die wackelige Begründung, warum zwischen EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern unterschieden werden soll - passiert beim Ausländer-Wahlrecht auf kommunaler Ebene ja auch nicht).

Grüße
Heinrich

Grüße
Heinrich

hallo
also ersmal vorneweg ich bin für die auflösung der nationalstaaten da man dann besser einfluss auf die (beispielsweise EU) politik nehmen kann.
allerdings, wer hätte denn interesse an einem wirklich einheitlichen europa wo jeder dort wählen kann wo er auch wohnt und steuern zahlt?
wer hätte einen nachteil davon?
ich denke das die unterschiedliche zuständigkeit gewollt ist, denn sonst hätte man diese frage schon vor jahren gestellt und beantwortet.
wer kennt nicht den schönen spruch: „teile und herrsche“?
nicht umsonst war vor einiger zeit auch mal im gespräch die souverinität der einzelnen bundesländer in der eu zu erhöhen.
das würde ein noch größeres durcheinander geben.
eigendlich herrscht das kapital und das findet die momentane situation toll. alle länder haben ein unterschiedliches rechtsystem für ihre bürger, die länderübergreifende strafverfolgung funktioniert nur teilweise, jeder ist nur mit seinen kommunalen problemen beschäftigt.

ich denke also nicht das es sich in zukunft ändern wird und aus einem staatsbürger ein eu-bürger (weldt-bürger) wird.

Hi!

Du hast behauptet es wäre ein leichtes, Deutscher Staatsbürger
zu werden. Und das habe ich widersprochen. Dazu habe ich aber
auch gesagt, daß evtl für Dich sind sie so leicht, weil du sie
unvollständig hast.

Es gibt eine Liste, und die lässt sich Punkt für Punkt abprüfen. Und es gibt darin keine unüberwindbaren Hindernisse. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann bekommen

  • wer acht Jahre lang in Deutschland lebt (egal ob mit begrenzter oder unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis(
  • wer in diesen acht Jahren selbst für seinen Lebensunterhalt aufgekommen ist
  • wer über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt
  • wer strafrechtlich nicht auffällig geworden ist

Dazu kommt, dass Kinder, die nach dem 1.1.2000 in Deutschland von Eltern mit unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung geboren wurden, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern) und sich mit dem 18.Geburtstag entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen.

Ich halte dieses Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durchaus für leicht.

Ich
habe sie bzgl. der Staatsbürgerschaft eines Neugeborenen nur
ergänzt: Ist ein Elternteil des Kindes Deutscher, so ist das
Kind automatisch ebenfalls Deutscher. Ganz einfach.

Das weiß ich. Es ist aber -sogar innerhalb der EU- nicht
überall so.

Was in anderen EU-Ländern ist, ist für diese Diskussion uninteressant. Es geht um Ausländerwahlrecht in Deutschland und um die Möglichkeit der deutschen Staatsbürgerschaft für Ausländer in Deutschland. Was Franzosen, Italiener, Holländer oder Spanier machen, ist deren Problem (Spanien hat die Regelungen für die „tarjeta de residencia“ in den letzten Jahren deutlich verschärft).

Sind beide Elternteile Ausländer, ist auch das Kind Ausländer.

Genau! Aber auch nciht so in alle EU-Länder (zB Frankreich).

Auch das ist für diese Diskussion ohne Belang. Es geht um Regelungen in Deutschland, nicht in Frankreich.

Ich beziehe mich einfach auf das, was du gesagt hast: Es wäre
ein leichtes, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Siehe Liste oben.

ansonten habe ich zT. versucht, Deine Argumentation als
unvollständig zu „entlarven“. Denn damit jemand, die hier über
8 Jahre lebt, auch Deutscher wird, etwas anderes braucht
ausser sein Aufenthaltserlaubnis (zB der wille dazu, ein D zu
werden oder die Aufhebung seiner andere Nationalität, um 2
beispiele zu nennen).

Nun, ich gehe davon aus, wenn jemand einen Antrag stellt, um Deutsche® zu werden, dass dann auch der Wille gegeben ist, Deutsche® zu werden.
Es ist interessant zu erfahren, dass es offenbar Leute gibt, die diesen Antrag stellen, Geld dafür bezahlen und dabei gar nicht die Absicht haben, Deutsche® zu werden. :wink:

Genau so interessant ist es, dass es Leute gibt, die Deutsche® werden wollen in dem Wissen, sie müssen damit ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, und obwohl sie das wissen und nicht wollen, trotzdem den Antrag stellen.

Das ist für mich ungefähr so wie:
Ich kaufe mir ein Auto und melde es an. Eigentlich will ich gar kein Auto, kaufe es aber trotzdem. Und Kfz-Steuer will ich auch nicht bezahlen, trotzdem kaufe ich ein Auto (was ich ja eigentlich nicht will).

Das hiese dann für Dich, wenn jemand, sogar völlig unschuldig,
Arbeitslosenhilfe bezogen hat, darf nie ein Antrag auf
D-Bürgerschaft stellen. Wenn das nicht ungerecht ist…

Das ist nicht ungerecht, das ist ein Schutzmechanismus. Außerdem geht es um eine Betrachtung des Erwerbswillens. Wer nach Deutschland kommt und keinen Job findet, weil für den Arbeitsmarkt nicht qualifiziert, welches Interesse sollte der Staat haben, diese Leute zu Staatsbürgern zu machen? Aus Mitleid?

Wenn du dich darüber beklagen möchtest,
dass Ausländer zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen, wende dich an
das Auswärtige Amt in Berlin (in persona Joschka Fischer) oder
an den Deutschen Bundestag (am besten an den
Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse).

Darf ich ja nicht. Siehe Diskussionsthema.

Unsinn. Jeder in Deutschland darf sich an Politiker des Bundestages wenden. Wenn du das Außenministerium oder der Bundestagspräsident nicht als angemessen erscheinen, kannst du dich an den/die Ausländerbeauftrage(n) wenden (meines Wissens derzeit Marie-Luise Beck, Die Grünen/Bündnis 90).

Und ich rede vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit -
nicht vom Aufenthalt in Deutschland. Und ich rede nicht von
EU-Bürgern, sondern von Ausländern generell.

Dann rden wir eben aneinander vorbei.

Wieso soll beim Wahlrecht für Ausländer ein Unterschied
gemacht werden zwischen Spaniern, die seit 15 Jahren hier
leben, und Sudanesen, die seit 15 Jahren hier leben? Warum
diese Zwei-Klassen-Ausländer?

Weil ein abkommen zw. E und D gibt und keins zwischen D und
Sudan.

Welches Abkommen gibt es zwischen Spanien und Deutschland über Wahlrecht von Spaniern in Deutschland?

LOL!!
Vielleicht orientierst du dich mal, von wem die Nachricht mit
dem Link kam, bevor du mir das vorwirfst!

Bie dir habe ich es gelesen. Also zu Dir die antwort.

Nochmal:

Dieser Link kommt aus einer vorangegangenen Nachricht von mir:

http://www.einbuergerung.de/index2.htm

Und der funktioniert!!!

Dieser Link kommt aus einer Nachricht von Anwar:

[aus:http://www.einbuergerung.de/index2.htm:]

Und der funktioniert nicht !!!

Lies bitte, bitte, bitte in den jeweiligen Nachrichten nach!

Nochmal: Ein Spanier, der 15 Jahre in Deutschland lebt, hat
als Ausländer mehr Rechte als ein Sudanese, der 15 Jahre in
Deutschland lebt. Wieso?

s.o.

Das Recht auf Wahl beruht also auf die Zugehörigkeit zur EU. Das klingt jetzt aber anders als dieser Satz (ich zitiere aus deiner ersten Mail zu diesem Thema):

„Damit meine ich, daß ein Mensch sollte dort wählen sollen/dürfen, wo er rechtsmäßig lebt und auch Steuer zahlt.“

Ein Mensch = jeder Mensch.
Oder nicht?

Das heist aber keineswegs, die jeweiligen Staatsburgerschaften
aufzugeben (denn dazu hättest Du „ein paar Problemchen“ am
Hut: Siehe zB die Schotten, die Corsen, die Basken, um nur ein
paar zu nennen)

Weder Schotten noch Korsen noch Basken haben eine eigene
Staatsbürgerschaft. Wo ist mei Problem?

Daß Du meine Identität als Nation wegnehmen möchtest (ich bin
Katalanierin) und dazu bin ich keineswegs bereit. Es ist nicht
behandlungssache, sondern Grundlage. Und das sowohl für uns
Katalaner als auch für Schotten, Korsen und Basken (u.a.)

Ich will weder dir noch sonst jemandem seine Identität nehmen. Nur haben weder Basken noch Katalanen eine eigene Staatsbürgerschaft. Sie mögen ein eigenes Volk sein und somit eine ethnische Identität haben, nur eine eigene Staatsbürgerschaft haben sie nicht (es gibt in Nürnberg vermutlich auch keine fränkische Staatsbürgerschaft - aber ich lasse mich gerne belehren)

Nochmal in Kurzform:
Ausländerwahlrecht in D grundsätzlich ja, aber unter folgenden
Bedingungen:

  1. das Ausländerwahlrecht gilt für _alle_ Ausländer im
    Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie eine
    bestimmte Dauer hier leben

Solange in abkommen mit den jeweiligen Herkunftsland vorliegt.
Denn D die dort wohnen (zB Sudan, wie dein Beispiel oder
Australien wie meinen) sollen auch dort auf Bundesebene wählen
dürfen.

Das Wahlrecht hat doch nichts mit bilateralen Abkommen zu tun! Es ist die einseitige Gewährung von staatsbürgerlichen Rechten eines Staates. Wenn die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das Sudanesen das nationale Wahlrecht gewärt, muss doch kein Abkommen mit dem Sudan bestehen.

  1. für Ausländer gilt aktives wie passives Wahlrecht
    gleichermaßen

Das ist mir ziemlich egal. Sollen eben Politiker selbst
entscheiden.

Das ist eben nicht egal. Wenn Ausländer in D aus Gleichstellungsgründen mit deutschen Staatsbürgern das allgemeine Wahlrecht bekommen (aktives Wahlrecht), wie müsste dann das Bundesverfassungsgericht bei einer Klage von Ausländern auf passives Wahlrecht entscheiden (eben wegen der Gleichstellung von Ausländern in Deutschland)?

  1. Verlegt ein Ausländer seinen Wohnsitz außerhalb
    Deutschlands, verliert er alle staatsbürgerlichen Rechte für
    die Dauer des unter 1 genannten Mindestaufenthaltes

Wer in „Nicht-EU“-Ausland lebt, hat eh keinen Vor- ode
Nachteil über die Gesetze, die hier verabschiedet werden.

Erzähl das mal den Deutschen, die z.B. in den USA leben. Ausschluss von Wahlen, nur weil sie den EU-Raum verlassen haben? Da hagelt es aber Verfassungsklagen!

Grüße
Heinrich

Hi!

also ersmal vorneweg ich bin für die auflösung der
nationalstaaten da man dann besser einfluss auf die
(beispielsweise EU) politik nehmen kann.

Mein Reden.
Auflösung der Nationalstaaten und Übergang der nationalen Staatsbürgerschaft in eine EU-Staatsbürgerschaft.

Helena als Thread-Starterin will die nationale Staatsbürgerschaft aber beibehalten (und damit die Nationalstaat-Idee), das Wahlrecht auf nationaler Ebene aber internationalisieren.

Zitat aus Helenas Mail von 14.07.2004 10:58:
—>
Im Grunde plädierst du nicht für ein Ausländerwahlrecht,
sondern für die Aufhebung des Nationalstaatgedankens und des
Begriffes einer Staatsangehörigkeit.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Das was du jetzt sagst, bestätigt Deine ViKa und ist vollkommener Quatsch! Ich habe niemals dafür plädiert, der Begriff des Staatsangehörigkeits aufzuheben, sondern eher das Gegenteil!!!

Hallo PomBär!

Zunächst Danke für Dein Beitrag!

also ersmal vorneweg ich bin für die auflösung der
nationalstaaten da man dann besser einfluss auf die
(beispielsweise EU) politik nehmen kann.

Ich denke nicht, daß man durch die Auflösung der Nationalstaaten mehr Einfluß auf die Politik eines Landes nimmt.

allerdings, wer hätte denn interesse an einem wirklich
einheitlichen europa wo jeder dort wählen kann wo er auch
wohnt und steuern zahlt?

Ich, zum Beispiel!!! Ich finde so ein Beispiel kann man gut mit den USA vergleichen: Jemand auf Montana ist genauso wahlberechtigt wie ein Idahoer. Dort scheint zu funktionieren ohne große Hindernisse. Warum denn hier nicht?

wer hätte einen nachteil davon?

Vermutlich niemand! Oder zumindest kann ich mir niemand vorstellen…

ich denke das die unterschiedliche zuständigkeit gewollt ist,
denn sonst hätte man diese frage schon vor jahren gestellt und
beantwortet.

Das glaube ich auch nicht. Hier in D, so wie ich das sehe, sind diese nationalistischen Gefühlen weitesgehend unbekannt. Doch wenn man sich in den entsprechenden EU-Gebiete begibt, wo welche vorhanden sind, dann merkt man sehr wohl, daß dies nicht ein „leicht-zu-lösendes“ Problem ist.

wer kennt nicht den schönen spruch: „teile und herrsche“?

Das ist die Grundlage für jeden beliebigen Krieg. Und davon -wir sind uns bestimmt einig- will jeder Abstand gewinnen.

nicht umsonst war vor einiger zeit auch mal im gespräch die
souverinität der einzelnen bundesländer in der eu zu erhöhen.
das würde ein noch größeres durcheinander geben.

Wer weiß?

eigendlich herrscht das kapital und das findet die momentane
situation toll. alle länder haben ein unterschiedliches
rechtsystem für ihre bürger,

…die aber eine ungemein große gemeinsame Basis hat: ZB Die Bürgerrechte, die in der fr. Revolution erzielt wurden, werden von alle EU-Länder beachtet. Oder die Menschenrechte. Nun ja, jetzt sogar haben wir eine gemeinsame Verfassung.

die länderübergreifende
strafverfolgung funktioniert nur teilweise,

Tja! Da haperst noch. Daran muß zweifelsfrei noch gearbeitet werden. Aber wie sagt man so schön?: „Kommt Zeit…“: wir haben über 2000 Jahre gebraucht um einigermaßen in Frieden miteinander leben zu können. Jetzt haben wir geschafft, und das in ca 40 Jahren, daß von Litauen bis Portugal und von Irland bis Griechenland, ein Bund geschlossen wurde, der freiwillig ist, und willig ist, sich zusammen zu stellen und gemeinsam die auftretenden Probleme zu lösen. Was Mio. von Menschenleben und Jahrtausende gekostet hat, haben wir innerhalb 40 Jahre mit Frieden und Wohlwollen erreicht. Warum verlangt man, dann, daß alles plötzlich und sofort geregelt werden muß?

jeder ist nur mit
seinen kommunalen problemen beschäftigt.

Ganz und gar nicht!!! Mich und dich treffen sehr wohl die Gesetze, die in Berlin verabschiedet werden. Ob Du es magst oder nicht.

ich denke also nicht das es sich in zukunft ändern wird und
aus einem staatsbürger ein eu-bürger (weldt-bürger) wird.

Ich bin davon überzeugt, daß es so wird. Ein Beispiel??? Nimm kurz Dein Reisepaß zur Hand: Was steht auf der Titelseite? Genau!: Europäische Gemeinschaft. Und in wesentlich kleiner Schrift eben Bundesrepublik Deutschland. So etwa hat es -mehr oder weniger freiwillig- in der damaligen Sowjetunion funktioniert: Dort gab es eine Staatbürgerschaft, nämlich aus der Sowjet(-bürger) und 1000 Nationalitäten: zB Kazachen, Bielorussen, Kalmuken, Bashkiren, Osetier,…

Schönen Gruß aus Nürnberg (Franken!!!) ;o)))
Helena

Staatenbund und Bundesstaat…
Hi

Ich, zum Beispiel!!! Ich finde so ein Beispiel kann man gut
mit den USA vergleichen: Jemand auf Montana ist genauso
wahlberechtigt wie ein Idahoer. Dort scheint zu funktionieren
ohne große Hindernisse. Warum denn hier nicht?

Nun, wenn ich aus Bayern nach Bremen ziehen würde, dann könnte ich dort auch Problemlos wählen…
Denn sowohl die USA als auch D sind ein Bundesstaat…
Die Europäische Union ist ein Staatenbund, was ein staatsrechtlich vollkommen anderes Konstrukt ist…

Und darum geht das halt noch nicht.

Grüssle
Mike

Grias Di, Mike! ;o))))
Vielen herzlichen Dank erst, für Deine Antwort!

Hier ging es um Zukunfstperspektiven und wie unsere Meinung nach in X Jahren aussehen wird.
Auserdem ging es um eine hypothetische Frage, nämlich (und gleich vollständig):

allerdings, wer hätte denn interesse an einem wirklich
einheitlichen europa wo jeder dort wählen kann wo er auch
wohnt und steuern zahlt?

Ich, zum Beispiel!!! Ich finde so ein Beispiel kann man gut mit den
USA vergleichen: Jemand auf Montana ist genauso wahlberechtigt wie
ein Idahoer. Dort scheint zu funktionieren ohne große Hindernisse.
Warum denn hier nicht?

Wen man den Kontext verstummelt ist es nicht mehr verständlich, klar!

Ansonsten daß US und Europa bzw USA und D JETZT ein rechtlich gesehen anderen Konstrukt ist, ist mir voll klar! Die Frage bezog sich eben auf die Zukunft und da sehe ich schon die Möglichkeit, daß Europa, ähnlich wie in den USA, gemeinsam wählen wird, ob in Berlin, Madrid, Paris, Rom, Vilnus, Riga oder Athen -und darauf freue ich mich!

Schöne Grüße aus Nürnberg
Helena

Grias Di, Mike! ;o))))
Vielen herzlichen Dank erst, für Deine Antwort!

Bitte…

Ich, zum Beispiel!!! Ich finde so ein Beispiel kann man gut mit den
USA vergleichen: Jemand auf Montana ist genauso wahlberechtigt wie
ein Idahoer. Dort scheint zu funktionieren ohne große Hindernisse.
Warum denn hier nicht?

Wen man den Kontext verstummelt ist es nicht mehr
verständlich, klar!

Ich habe dich, glaube ich, schon verstanden.

Ansonsten daß US und Europa bzw USA und D JETZT ein rechtlich
gesehen anderen Konstrukt ist, ist mir voll klar! Die Frage
bezog sich eben auf die Zukunft und da sehe ich schon die
Möglichkeit, daß Europa, ähnlich wie in den USA, gemeinsam
wählen wird, ob in Berlin, Madrid, Paris, Rom, Vilnus, Riga
oder Athen -und darauf freue ich mich!

Und genau darum enthielt meine Antwort den Satz
„und darum geht das noch nicht“

Gruß
Mike