Hallo,
fiktive Geschichte:
Personen A und B liegen im Clinch miteinander, eigentlich nur B mit A. A war mal der Angestellte von B. A hat regelkonform gekündigt und das Unternehmen von B verlassen. B fühlt sich gekränkt und verraten und will nun A das Leben schwer machen (vielleicht auch deshalb, weil der Umsatz von B durch den Abgang deutlich eingebrochen ist - ich halte das für unternehmerisches Risiko).
Neuester Coup, und darum dreht sich die Frage: B hat dem neuen Arbeitgeber von A eine Kündigung im Namen von A zugeschickt. B hat „vergessen“, die Kündigung zu unterschreiben, was schnell zu einem Gespräch zwischen A und dem neuen AG führte, wo alles geklärt wurde.
Erfüllt diese Kündigung ohne Unterschrift schon die Bedingungen für eine Urkundenfälschung, oder hätte es dafür die Unterschrift gebraucht?
Nebenfrage: erfüllt diese Aktion schon die Bedingungen für den Tatbestand der Nachstellung?
Grüße
Pierre