Ist das schon Urkundenfälschung?

Hallo,

fiktive Geschichte:
Personen A und B liegen im Clinch miteinander, eigentlich nur B mit A. A war mal der Angestellte von B. A hat regelkonform gekündigt und das Unternehmen von B verlassen. B fühlt sich gekränkt und verraten und will nun A das Leben schwer machen (vielleicht auch deshalb, weil der Umsatz von B durch den Abgang deutlich eingebrochen ist - ich halte das für unternehmerisches Risiko).

Neuester Coup, und darum dreht sich die Frage: B hat dem neuen Arbeitgeber von A eine Kündigung im Namen von A zugeschickt. B hat „vergessen“, die Kündigung zu unterschreiben, was schnell zu einem Gespräch zwischen A und dem neuen AG führte, wo alles geklärt wurde.

Erfüllt diese Kündigung ohne Unterschrift schon die Bedingungen für eine Urkundenfälschung, oder hätte es dafür die Unterschrift gebraucht?

Nebenfrage: erfüllt diese Aktion schon die Bedingungen für den Tatbestand der Nachstellung?

Grüße
Pierre

Kündigung zu was?

Ja.

Nein.

Leider muss der Beitrag mindestens zehn Zeichen lang sein, obwohl es außer „Ja“ und „Nein“ dazu nichts zu sagen gibt.

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Dagegen gibt es einen kleinen Life-Hack: man schreibt etwas in Größer- und Kleiner-als Zeichen, also z.B. sowas hier: <zehn Zeichen>. Dieser Text wird normalerweise nicht angezeigt, aber mitgezählt. :wink:

Und für das Ja und nein sage ich Danke.
Pierre

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Eine Kündigung ohne Unterschrift ist keine Kündigung und damit auch keine Urkunde.

„Urkunde“ ist Voraussetzung: Ohne Unterschrift keine Kündigung - computerwoche.de

Oder ausführlich:
Urkundenfälschung, § 267 StGB - Prüfungsschema - Jura Online (jura-online.de)

Im konkreten Fall mangelt es (u.a.) an der Täuschung über die Identität, was eben ohne Unterschriftenfälschung nicht funktioniert, und natürlich am Umstand, daß es sich eben - mangels Unterschrift - nicht um eine Urkunde handelt.

Gruß
C.

@Pierre, es sieht so aus, als müsstest du dich entscheiden, wem du glaubst.

Tipp: Du kannst ja mal den zweiten Link von @C_Punkt anklicken und dort nach dem Wort „Unterschrift“ suchen. Oder du liest dort nach, was eine Urkunde (im Sinne des Strafrechts) ist:

„Jede verkörperte Gedankenerklärung, die den Aussteller erkennen lässt (Garntiefunktion) und zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist.“

Bekannt ist übrigens unter Juristen und Juristinnen, dass selbst ein Fahrzeug mit seinem Nummernschild eine (zusammengesetzte) Urkunde bilden kann. Da unterschreibt auch niemand. Oh, und der Bierdeckel mit den Strichen drauf, der ist auch eine Urkunde.

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Vielleicht gehe ich sicherheitshalber doch noch auf die Sache mit der Kündigung ein (siehe den ersten der beiden Links):

Nach § 623 BGB muss ein Dienstvertrag schriftlich gekündigt werden. Gemäß § 126 Abs. 1 BGB ist darum die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Von einer „Urkunde“ spricht weder die eine noch die andere Vorschrift. Doch selbst wenn – das materielle Strafrecht hat einen eigenen Urkundenbegriff. Im Prozessrecht ist der Urkundenbegriff enger.

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Das wäre so etwas wie ein Argument, wenn denn ein Nummernschild der Schriftform bedürfte.

Um eine Urkundenfälschung zu begehen, muß das Ergebnis der „Arbeit“ zumindest dem Anschein nach dem entsprechen, was man fälscht. Es müssen die Anforderungen erfüllt sein, die an diese Art Urkunde gestellt werden. Einen handbemalten Karton mit dem Kennzeichen HB - JJJJ 002 wird die Polizei sicherlich beanstanden, nur wird der genauso wenig als Urkundenfälschung geahndet werden wie eine Serviette, auf die jemand „dies ist ein 38 Euro-Schein“ geschrieben hat.

Bei der Frage der Kündigung sind wir an der gleichen Stelle: die nicht unterschriebene Kündigung kann überhaupt keine Rechtswirkung entfalten, weil eine notwendige Voraussetzung dafür fehlt: die Unterschrift.

Sehr gutes Zitat. Und weil man den Aussteller eben nicht erkennen kann, kann es sich auch nicht um Urkundenfälschung handeln. Es fehlt die Erkennbarkeit der Identität, wie es „meinem“ zweiten Link auch zu entnehmen ist:
image

Ohne Unterschrift kann über die Identität des Ausstellers nicht getäuscht werden.

Ich werde das Spiel diesmal nicht spielen. Meine Ausführungen waren vollständig und selbsterklärend und es gibt diesen nichts hinzuzufügen. Wenn Du anderer Ansicht bist: bitte, gerne. Und Dir darf auch jeder glauben, der möchte.

Welches „Spiel“? Deine Ausführungen habe ich ja nun argumentativ widerlegt. Und für alle, die wissen wollen, was nun wirklich stimmt: Wir reden hier nicht von einer Sache, über die man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein könnte. Das möge mir die Allgemeinheit bitte glauben! Die Rechtslage ist ganz eindeutig!

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Der sonst so kompetente C_Punkt hat das tatsächlich schon eingeräumt. Warum auch nicht? Ist doch nichts dabei.

Und jetzt dürft Ihr beiden darüber diskutieren, was ein Typ, der seit über 20 Jahren im Firmenkreditgeschäft arbeitet, wohl möglicherweise mit Urkundenfälschungen und Rechtsabteilungen mit echten Juristen zu tun gehabt haben könnte.

Was wir aus diesem Artikelbaum lernen: der Betroffene sollte dringend Strafantrag stellen, weil ein Typ, der sich immer wieder nach klassischen Musikern benennt und lange Artikel mit gewollt komplizierten Formulierungen schreibt, der Ansicht ist, daß es sich um Urkundenfälschung handelt.

Beweisführung abgeschlossen.

Wieso fragst du nicht mal einen von diesen Juristen, bevor du hier so hartnäckig an deiner offensichtlich falschen Antwort festhältst? Und was soll mir das eigentlich sagen, dass du seit 20 Jahren mit „echten Juristen“ zusammenarbeitest? Ich bin selbst Jurist und kann das aus eigener Fachkenntnis beurteilen.

Das ist einfach unverschämt. Weder sind meine Artikel länger als deine, noch habe ich hier eine „Ansicht“ geäußert, noch schreibe ich „gewollt kompliziert“, und ich habe auch die richtigen Gründe angegeben und mich nicht darauf bezogen, alles sei schon richtig, weil es ja von mir geschrieben sei.

Es wäre schön, wenn ein weiterer Volljurist hier eine Erklärung abgeben würde.

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Du hast die Frage beantwortet, ich habe sie beantwortet - und das habe ich geschafft, ohne Bezug auf Deine zu nehmen.

Du hingegen meine Antwort kommentiert und Dich darüber lustig gemacht.

Ich denke, es ist Zeit, einfach mal den üblichen Prozeß zu starten.

Das ist schon wieder eine Lüge. Ein Auto mit seinem Kennzeichen ist eine Urkunde und der Bierdeckel mit den Strichen drauf ist es auch. Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es keiner Unterschrift bedarf, was du ja ursprünglich behauptet hast. Ich habe mich nicht über deine Antwort lustig gemacht, wie jeder hier im Thread nachsehen kann.

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Nein, habe ich nicht. Ich habe lediglich „behauptet“, daß es bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform bedarf und wenn die nicht einhalten wird, auch keine Urkundenfälschung vorliegen kann.

So hast du es dann erklärt, ja. Selbst wenn du das von Anfang an so geschrieben haben wolltest, bleibt das mit dem Lustigmachen eine Lüge. Und der Rest bleibt einfach unverschämt. Du könntest echt ein Grund sein, dieses Forum zu verlassen.

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Dann? Das stand in meinem ersten Beitrag zu dem Thema.

Ja, ich habe schon verstanden, was du mir sagen willst. Das ist nur überhaupt nicht mein Thema. Mein Thema ist, dass du in diesem Thread erneut über mich lügst und beweisen zu müssen meinst, dass du keine gute Kinderstube genossen hast. Wie kann man so unverschämte Dinge schreiben, zumal wenn es nur darum geht, eine offensichtlich falsche Antwort irgendwie zu retten? Ich bin ja sogar auf deine Argumente eingegangen, obwohl ich wusste, einfach wusste, dass es zwecklos ist. Daraus zu machen, ich würde zu lang schreiben, bewusst kompliziert formulieren etc., und dann die Argumente nicht einmal zu untersuchen, ist respektlos ohne Ende.

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Herzlichen Glückwunsch, mein Beitrag wurde entfernt! Mitsamt meinen juristischen Ausführungen.

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So, den gelöschten Beitrag poste ich dann gleich noch mal mit dem deutlichen Hinweis, dass ich hier weg bin, wenn der noch einmal gelöscht wird. Ich muss mich beleidigen lassen und darf selbst nicht Kritisches schreiben? Dann bin ich hier falsch.

Gelöschter Beitrag:

Lies einfach, was du selbst verlinkt hast! Da steht doch, was eine Urkunde ist.

… und da denkst du, du könntest deine rechtlichen Wissen"lücken" im Bereich der Urkundenfälschung durch Erwägungen schließen, warum dem wohl so ist? Abgesehen davon, dass in beiden Fällen die von § 267 StGB geforderte Täuschungsabsicht fehlt, ist in beiden Fällen offensichtlich, dass eben nicht die zuständige Behörde bzw. die für die Notenausgabe zuständige Stelle Aussteller ist! Ich habe wirklich keine Lust, das jetzt näher auszuführen, weil du ja erfahrungsgemäß vollkommen resistent gegen jede Belehrung bist. Aber für den Fall, dass du oder irgendwer sonst einmal nachlesen möchte(st), warum diese Beispiele deine daraus gezogene These nicht stützen: Um den Aussteller geht es hier. Die Serviette lässt eben nicht die Notenbank als Aussteller erkennen und das Pseudoauto nicht die zuständige Verkehrsbehörde!

Nur ist diese „Möglichkeit der Rechtswirkung“ eben nicht Bestandteil der Definition einer Urkunde im materiell-strafrechtlichen Sinn. Das ist ein von dir frei erfundenes Tatbestandsmerkmal.

Der Name steht drin, vermutlich im Briefkopf oder sogar als Unterschrift in Textform.

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