Hallo,
ich finde auch, da liegt er daneben der C_Punkt - es gibt meiner Ansicht nach nicht mal ansatzweise einen Passage in den ersten Beiträge von @anon58271165, die eine solche Reaktion rechtfertigen würden.
Dass dann plötzlich Beiträge gelöscht werden, das hinterlässt doch einen faden Beigeschmack und die Gefahr droht, dass sich dieser Beigeschmack auch auf andere Threads überträgt, vor allen Dingen in Sachen Corona und/oder Impfpflicht.
Deshalb mein Vorschlag, Strich darunter und fertig. Für beide Protagonisten gilt - irgendwann muss auch mal Schluss sein.
Ach ja - ohne etwas Feuer ins Öl gießen, will ich dann auch nicht enden - Es ist schon interessant, wer hier wie viel „Sternchen“ bekommen hat, aber diese Diskussion hatten wir auch schon mal.
Gruss
Czauderna
Da Du weiter oben mal gefragt hattest, ob sich einer der anderen Juristen hier äußern könnte: Ich bin vollkommen bei Dir. Und da hier immer wieder das Thema Serviette als Banknote und Pappschild für das Auto kam: Eine „Phantasieurkunde“ ist durchaus anerkannt, und da geht es um die offensichtlich fehlende Täuschungsabsicht durch ein so massives Abweichen der Phantasieurkunde von einer (potentiellen) echten Urkunde, dass auf den ersten Blick klar ist, dass es sich nicht um eine echte Urkunde halten kann.
Aber genau diesen Fall haben wir bei einer Kündigung in falschem Namen nicht. Auch wenn die Fallbeschreibung hier ja recht knapp ist, ist es doch ganz offensichtlich so, dass das Kündigungsschreiben von der äußeren Form her (abgesehen von der fehlenden Unterschrift) als durchaus „normales“ Kündigungsschreiben erkennbar ist und der angebliche Absender hier auch ganz eindeutig aus dem Kündigungsschreiben (auch ohne eine handschriftliche Unterschrift) hervorgeht („den Aussteller erkennen lässt“). D.h. es geht hier auch nicht um einen anonymen oder eindeutig und problemlos als falsch erkennbaren Urheber, bei dem Zweifel am Aussteller berechtigt wären. Und vom tatsächlichen Verfasser war genau diese falsche Zuschreibung auch gewollt und beabsichtigt und er wollte hierdurch auch eindeutig im Rechtsverkehr über den Urheber täuschen, denn sonst hätte er ja ein solches Schreiben nicht an den neuen AG gesendet.
Man kann jetzt nur mutmaßen, warum er dann nicht auch noch eine gefälschte Unterschrift auf das Schreiben gesetzt hat - vielleicht in der irrigen Annahme, dass er sich so gerade keiner Urkundenfälschung schuldig zu machen - aber das ist hier jetzt ohnehin nicht zu klären.
Und ich bin ebenfalls vollkommen bei Dir, dass auch wenn es zivilrechtlich eine Notwendigkeit einer Unterschrift zur Wirksamkeit einer Kündigung offiziell gibt, dies strafrechtlich unberücksichtigt bleiben muss. Zumal das ja auch zivilrechtlich eine ggf. folgenlose Geschichte ist, die auch für sich genommen nicht sanktioniert wird.
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Kündigungen unter Verstoß gegen diese Formvorschrift jedes Jahr ausgesprochen und von beiden Seiten so akzeptiert werden. Wenn wir mal an kleinere Arbeitgeber denken, die nicht weiter juristisch beraten sind und an Arbeitnehmer, die auch eher schlicht gestrickt sind, … dann wird es sicherlich gerade dann, wenn von beiden Seiten kein Interesse an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses besteht, massenhaft solche Fälle geben.
Und insoweit trägt auch hier die nicht unterschriebene Kündigung durchaus die Gefahr, vom AG zunächst akzeptiert zu werden, und dem AN somit Schaden zuzufügen (auch wenn der natürlich den Formfehler dann im Zweifelsfall nutzen kann, um aus der Sache wieder raus zu kommen).
Vielen Dank für die weiteren Reaktionen. Insbesondere natürlich vielen Dank an @Wiz, mit dessen Posting die Rechtslage wohl nun für alle geklärt sein dürfte. Für mich ist das Thema damit beendet.
Vielen Dank, daß Du hier eine solide Grundlage zur Beendigung dieses Sandkastengerangels geliefert hast.
Ich halte es für sinnvoll den Faden hier zu schließen. Nicht dass noch weitere Leute kommentieren, obwohl ein „gutes“ Schlusswort gefunden ist.
@anon58271165 hoffe, dass Du bleibst … u. a. um mein Halbwissen auszubessern. Ich lerne da gerne.
Hallo nochmal,
nur zur Aufklärung der offenen Fragen an mich / der Annahmen bezüglich meiner Ausführungen:
Ja, aus der Kündigung ging hervor, dass sie angeblich von A, dem ehemaligen Arbeitnehmer stammt. Es gab den korrekten Namen und die Adresse als Briefkopf sowie den Namen als Unterschrift.
Ja, die Kündigung erfüllte, bis auf die fehlende Unterschrift, alle Anforderungen. Hätte der Fälscher, Person B, auch die Unterschrift gefälscht und wäre Person A für den neuen Arbeitgeber nicht erreichbar gewesen (z.B. krank oder im Urlaub), dann wäre wohl die übliche Maschinerie für das Ausscheiden eines Mitarbeiters in Gang gesetzt worden.
Vielen Dank für die nützlichen Antworten
Pierre