In der Bundeswehr wird grundsätzlich jeder Soldat ab
Unteroffizier eine Führungsebene über der eigenen ausgebildet,
das bedeutet, dass er jederzeit die Funktion seiner
Vorgesetzten übernehmen kann.
Und das kann er nicht. Ein Oberstabsfeldwebel, als höchster Unteroffiziersdienstgrad, hat in der Bundeswehr nie dieselben Befugnisse, die der kleinste Leutnant hat (siehe z. B. Wehrdisziplinarrecht). Er kann daher z. B. nie die Funktion eines Disziplinarvorgesetzten übernehmen - das kann nur ein Offizier, und sei es eben dieser kleinste Leutnant. Damit kann z. B. ein Kompaniefeldwebel niemals die Funktion seines Vorgesetzten, dem Kompaniechef, übernehmen. Auch ist der Oberfeldwebel X, als Zugführer II., niemals rechtlich befugt, die Funktion seines nächsthöheren Vorgesetzten, dem KpChef, zu übernehmen, da an die Funktion des KpChefs die Disziplinargewalt gebunden ist, die der Oberfeldwebel X als Unteroffiziersgrad niemals haben kann. Auch kann ein Sanitätsfeldwebel niemals die Funktion des ihm fachdienstlich vorgesetzten Truppenarztes übernehmen. Ein Bundeswehrfahrlehrer ist Vorgesetzter seiner Fahrschüler. Der Fahrschüler kann niemals die Funktion des Fahrlehrers übernehmen. Sicherlich kann meinetwegen der Stabsunteroffizier „Y“ im Falle des Ausfalls seines Zugführers, OFw „Z“, den Zug übernehmen und durchs Feld führen, solche Fälle gibt es schon. Aber es ist eine falsche Aussage, wenn man behauptet jeder Soldat (ab Unteroffizier) sei so ausgebildet, dass er jederzeit die Funktion seiner Vorgesetzten übernehmen könne.
Abgesehen davon wird jeder
Soldat dazu erzogen selbst zu denken und Befehle kritisch zu
prüfen, bevor er sie blind ausführt.
Was aber auch nicht bedeutet, dass er die Zeit hat, sich zunächst über Stunden und Tage mit der Frage zu befassen, ob er den Befehl nun mal ausführen darf oder möchte. Ein Befehl, solange er wenigstens verbindlich ist (er muss nicht zwangsläufig rechtsmäßig sein), ist immer sofort auszuführen. Es ist - so es die Umstände zulassen und er es begründen kann - dem Soldaten erlaubt, gegenüber dem befehlsgebenden Vorgesetzten Bedenken und Anregungen zum erteilten Befehl vorzutragen. Das darf aber nicht in ein wildes Widergerede oder andere Disziplinlosigkeiten ausarten, da wir ansonsten ziemlich schnell beim Wehrstraftatbestand der Gehorsamsverweigerung ankommen.
In der Bundeswehr würde im Zweifelsfall der Gefreite
Pimpelhuber den Zug übernehmen, wenn alle anderen Vorgesetzten
ausgefallen wären, allerdings wäre dann wohl auch kaum noch
jemand zum Führen da ;o) .
Weil wir hier ja von einem Zug sprechen, der eigentlich dann kein Zug, sondern nur noch aus Teilen eines Zuges besteht, ist, schreibe ich Zug mal in Anführungszeichen.
Das, was Du über den Gefr. Pimpelhuber schreibst, bedarf genauerer Betrachtung, da es sooo einfach nun auch wieder nicht ist. Mit der Funktion eines "Zug"führers erhielte der Gefreite Pimpelhuber Befehlsbefugnis, selbst dann, wenn er nur Gruppen- oder Truppführer wäre. Ein militärischer Führer hat immer Befehlsbefugnis, da er ansonsten nicht führen kann/darf. Wer aber Befehle geben darf, ist grundsätzlich immer Vorgesetzter nach VorgV. Das bedeutet aber auch, dass der Gefreite P. somit zunächst mal Vorgesetzter werden muss, um "Zug"führer zu werden/sein. Nach VorgV ist es aber für einen Mannschaftsdienstgrad (niedrigster Dienstgrad bis Oberstabsgefreiter) absolut unmöglich, sich selbst zum Vorgesetzten anderer Soldaten zu machen. Daher kann er wohl einen „Zug“ übernehmen, aber auch nur dann, wenn er wenigstens von einem Unteroffizier mit den entsprechen Vorgesetzteneigenschaften z. B. nach §5 VorgV (Vorgestzter aufgrund besonderer Anordnung) ausgestattet wurde. Das setzt aber wiederum voraus, dass die dem Gefreiten P. sodann unterstellten Soldaten in einem Unterstellungsverhältnis zu jenem Unteroffizier standen, der den Gefr. P. zum Vorgesetzten nach §5 gemacht hat, denn der Uffz. Soundso kann den Gefr. P. nur zum Vorgesetzten solcher Soldaten machen, die eben auch diesem Uffz selbst unterstehen. Dabei wäre es natürlich ausreichend, wenn er sich diese Soldaten nach §6 zunächst mal selbst unterstellt hat. Z. B. dann, wenn er meinetwegen 10 versprengten Mannschaftsdienstgraden begegnet und dann zur Herstellung der militärischen Ordnung erklärt: Ich übernehme das Kommando und erkläre sie, Gefreiter P., zum Vorgesetzten über die hier anwesenden Soldaten. Dann kann der Uffz Soundso sich wieder in seinen Wolf setzen, weiterfahren und jene Soldaten haben wieder einen „Boss“.
Aber all dies würde ja ohnehin auch fast nur dann eintreten, wenn es kaum noch Soldaten gäbe. Mithin kann der Gefr. P. nur dann einen Zug übernehmen, wenn er hierzu wenigstens von einem Unteroffizier eingesetzt wird. Von sich selbst aus kann und darf der Gefreite P. weder Befehle geben, noch sich selbst zum "Zug"führer machen.
Gruss
tigger