Ist die Justiz bei Gewalttätern zu milde?

Guten Morgen,
heute beginnt der Prozess gegen den Mörder von Walter Lübke. Wenn man sich dessen bisherige Taten ansieht stellt sich die Frage, wie diese Person frei herumlaufen konnte und nicht lebenslang im Gefängnis (bzw. in Sicherheitsverwahrung) sitzt. Hier mal der Wikipediaeintrag über seine bisherigen Taten:

Dass der Staat auf dem rechten Auge nicht blind ist, zeigt der Fall von jemanden der seit Jahrzehnten im Gefängnis sitzt obwohl sein Verbrechen nur aus Worten bestand:

Wieso werden Gewalttäter nicht so hart bestraft wie Menschen die falsche Dinge von sich geben?

Gruß
Desperado

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Im übrigen wollte Mahler das so. Gehört zu seiner Rolle als Opfer.

Man beachte auch den zeitlichen Horizont. Zudem ist die RAF (noch) eine extremere „Organisation“ als heutige Gegenstücke.

Mir geht es aber vor allem darum, dass Leute wie der Mörder von Lübke trotz vieler vorhergehender Tötungsdelikte und Mordversuche frei herumlaufen durfte. Wieso gibt es einen Staat mit Legislative, Judikative und Exekutive wenn die Bürger vor solchen Menschen nicht geschützt werden?

Stattdessen sitzen Schwarzfahrer und totkranke Greise wie Horst Mahler in den Gefängnissen die für niemanden eine Gefahr darstellen und dies auch nie waren.

Warum gibt es die Feuerwehr, wenn die Bürger nicht vor Feuern geschützt werden?

Und muss man jetzt schon wieder über Maaßen und sein blindes rechtes Auge (und die seiner willigen Untergebenen) diskutieren? Über die Herkunft von Geheimdienst und Verfassungsschutz? Über rechte Seilschaften mit ganz rechten Anhängseln?

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Es ist ja rührend, wie sehr du dich hier für einen mehrfach verurteilten Neonazi ins Zeug legst. Aber wenn dir wirklich kein besseres Beispiel für Justizfehler einfällt, dürfte doch eigentlich alles in Butter sein.

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Mir geht es nicht um Mahler sonder um die Diskrepanz zwischen einem Rechtsextremisten der nur Worte benutzt und einem anderen Rechtsradikalen der tatsächlich Menschen umgebracht hat und dafür kaum bestraft wurde.

Das ist soooo nicht richtig. Er hat nicht „Menschen umgebracht“, er hat einen Menschen lebensgefährlich verletzt und einen anderen angegriffen. Dafür hat er eine Jugendstrafe von sechs Jahren erhalten, denn er war zum Tatzeitpunkt erst 19 bzw. 21 Jahre alt.

Und das ist tatsächlich einer der Unterschiede zwischen Mahler und Ernst: Mahler ist ein erwachsener Mensch, der wiederholt verurtelt wurde. Ernst war, als er das erstemal auffällig wurde, 16 jahre alt und wurde mit 22 jahren zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Das ist ein Alter, in dem Resozialisierung in einer großen Zahl an Fällen gut gelingt, un deswegen ist unser Strafrecht schon ganz gut so wie es ist. Nämlich differenziert. Es gelingt leider nicht immer.

Be Ernst hat es nicht funktioniert. Er hat weitere Straftaten begangen, und er wurde dementsprechend verurteilt. Und auch hier: Unser Strafrecht ist differenziert „Gemeinschatlicher Totschlag“ ist eben kein Mord. Und das Verfahren eingestellt werden, wenn man de Schuld nicht beweisen kann, ist ein Segen unseres Rechtstaates, auch wenn sih manchmal wünscht, es wäre anders.

Das Herausgreifen von den Fällen, in denen es nicht gelingt, mit der Parole „Alle Wegsperren - für immer!“ ist normalerweise eine Domäne der rechten Populisten, wenn es um jugendliche kriminelle Ausländer geht. Ich halte das für falsch, und es wird dadurch nicht richtiger, wenn es jetzt um einen jugendlichen Rechtsextremisten geht.

Gruß,
Max

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Neben den zahlreichen Mordversuchen gab es auch einen gemeinsamen Totschlag:

Danach ging die Gewaltorgie weiter…

Klar werden die meisten jugendlichen Straftäter mit Abschluß der Adoleszens ruhiger und wenn noch feste Strukturen wie Familie oder Arbeit dazukommen werden die meisten ganz friedlich - aber bei diesem Täter gab es ständig Gewaltexzesse, da fragt man sich schon, ob es die Gefängnisse nur für Schwarzfahrer gibt, von denen allein in Berlin rund 900 pro Jahr einsitzen.

PS: Der gemeinschaftliche Totschlag wird übrigens nicht überall aufgeführt - in der unten verlinkten Liste ist von Körperverletzung die Rede:

Und ja, ich finde es richtig, dass Körperverletzung milder bestraft wird als Mord. Und ich halte auch nichts von Regeungen wie „Three strikes and out“ wie in manchen US-Staaten.

Die Jugendkriminalität ist deutlich zurückgegangen - ich denke, wir machen in unserem Rechtsstaat durchaus einiges richtig. Es gibt Einzelfälle, in denen das nicht zutrifft. Das ist mE aber kein Grund, unseren Rechtsstaat in Frage zu stellen.

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Der Rückgang der Jugendkriminalität ist eine ganz andere Baustelle und hat bestimmt nichts mit dem Strafmaß zu tun, so rationell handeln Jugendliche nicht, sonst gäbe es ja in Ländern wie den USA überhaupt keine Jugendkriminalität.

Ich will auch kein Justizsystem wie in den USA welches große Gruppen bestimmter Bevölkerungsschichten für Jahrzehnte wegen kleinen Verstößen in die JVA steckt - aber wenn mich z.B. ein US-Amerikaner fragt für was man in Deutschland ins Gefängnis kommt komme ich mir seltsam vor, wenn ich berichte, dass man hier für falsche Äußerungen aber nicht für (versuchte) Tötungsdelikte für Jahrzehnte weggesperrt wird.

Man lasse sich das bitte mal auf der Zunge zergehen.

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Das versuchte Tötungsdelikt, für das Ernst zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, liegt 28 jahre zurück. Der letzte Prozess gegen Ernst war vor 16 jahren. Er wurde freigesprochen, weil die Indizien nicht ausreichten.

Ich frage dich ernsthaft: Wie stellst Du dir Alternative vor? Leute verurteilen, obwohl die Beweise nicht ausreichen, weil sie „so einer“ sind? Menschen, die im Alter von 20 bis 30 gewaltätig sind, für 30, 40 oder 50 Jahre wegsperren? Welche Stegerung ahbe wir dann noch für Leute, die wirklich töten?

Ich halte den Mord an Lübcke für abscheulich. Aber wir ehren sein Andenken am Besten, wenn wir unseren Rechtstaat und unsere Demokratie hochalten. Auch wen Stefan Ernst davon profitiert hat.

Gruß,
Max

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900 pro jahr, allerdings die wenigsten davon länger als 90 Tage. Und es handelt sich durch die Bank um so genannte Ersatzfreiheitstrafen: Die Verurteilten wurden zu einer Geldstrae verurteilt, die s nicht bezahlen konnten oder wollten. Was auch damit zusammenhängt, das Schwarzfahren sehr häufig ein Delikt von armen und sozial schwachen Menschen ist.

Die Ersatzfreiheitstrafen ist heute letzlich mit der einzige Weg, für ein Bagatelldelikt noch in Haft zu kommen. Ein Großteil aller Kleinprozesse endet mit ener Geldstrafe.

Gruß,
Max

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2009 hat er nachweislich eine Demonstration (ob mit oder ohne Waffe geht aus dem Artikel nicht hervor) angegriffen. Es ist also nicht so, dass er sich seit Ewigkeiten nichts zu Schulden kommen hat lassen.

Natürlich sollte niemand wegen Vermutungen verurteilt werden - aber eine Anhäufung von begründeten Verdächtigungen sollten der Anlass sein, dass dieser Person von der Exekutive genau und dauerhaft unter die Lupe genommen wird, damit bei den nächsten Taten genug Beweise vorhanden sind.

Den Mord an Lübcke halte ich für absolut inakzeptabel da ich in einem Land leben möchte in dem jeder seine Meinung kundtun darf ohne Angst haben zu müssen. Zur Person Lübckes kann ich nichts sagen, seine Aussage, die wohl letztendlich zu seiner Ermordung geführt hat, halte ich aber für unangemessen. Er hat diese im nachhinein nochmals erklärt und bestätigt. Wenn es nur ein unüberlegter Halbsatz gewesen wäre, hätte er diesen korrigieren können. https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/lohfelden-ort53240/nach-umstrittenen-aussagen-regierungspraesident-luebcke-aeussert-sich-5652974.html

Trotzdem zahle ich gerne Steuern dafür, dass Menschen wie Lübcke in Zukunft besser geschützt werden denn eine Demokratie lebt von Meinungsvielfalt.

90 Tage Gefängnis für ein Vergehen wie Schwarzfahren, welches im Prinzip keine direkten Opfer verursacht, halte ich doch für eine hohe Strafe welche man besser mit Arbeitsstunden oder dergleichen sühnen könnte.

Ja, ich habe hier etwas in der Eile durcheinandergebracht. 2004 war der letzte Prozess, bei dem er aus Mangel an beweisen freigesprochen wurde. 2010 die letzte Verurteilung wegen des Angriffs auf die Demonstration.

Da wird gar nichts gesühnt. Seit wann muss man für Armut büßen?

Die richtige Lösung wären nicht Arbeitsstunden, sondern kostenlose Verkehrsmittel.

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Mein Gott, informiere dich doch einfach mal!

Das Gericht verurteilt zu einer Geldstrafe. Die kann der Verurteilte bezahlen, absitzen oder abarbeiten.

Nur etwa 3 Prozent der verurteilten Schwarzfahrer verbüßen eine Eratzfreiheitsstrafe.

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Stimmt. Es geht dir nur darum, seine Verbrechen zu relativieren.

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