Das ist soooo nicht richtig. Er hat nicht „Menschen umgebracht“, er hat einen Menschen lebensgefährlich verletzt und einen anderen angegriffen. Dafür hat er eine Jugendstrafe von sechs Jahren erhalten, denn er war zum Tatzeitpunkt erst 19 bzw. 21 Jahre alt.
Und das ist tatsächlich einer der Unterschiede zwischen Mahler und Ernst: Mahler ist ein erwachsener Mensch, der wiederholt verurtelt wurde. Ernst war, als er das erstemal auffällig wurde, 16 jahre alt und wurde mit 22 jahren zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Das ist ein Alter, in dem Resozialisierung in einer großen Zahl an Fällen gut gelingt, un deswegen ist unser Strafrecht schon ganz gut so wie es ist. Nämlich differenziert. Es gelingt leider nicht immer.
Be Ernst hat es nicht funktioniert. Er hat weitere Straftaten begangen, und er wurde dementsprechend verurteilt. Und auch hier: Unser Strafrecht ist differenziert „Gemeinschatlicher Totschlag“ ist eben kein Mord. Und das Verfahren eingestellt werden, wenn man de Schuld nicht beweisen kann, ist ein Segen unseres Rechtstaates, auch wenn sih manchmal wünscht, es wäre anders.
Das Herausgreifen von den Fällen, in denen es nicht gelingt, mit der Parole „Alle Wegsperren - für immer!“ ist normalerweise eine Domäne der rechten Populisten, wenn es um jugendliche kriminelle Ausländer geht. Ich halte das für falsch, und es wird dadurch nicht richtiger, wenn es jetzt um einen jugendlichen Rechtsextremisten geht.
Gruß,
Max