Hallo!
Ist die Weimarer Reichsverfassung immer noch gültig? Ist das ein Teil des Grundgesetzes? Was ist anders in der Weimarer Reichsverfassung? Welches hat im Fall eines Falles vorrang? Das Grundgesetz oder die Weimarer Reichsverfassung?
Danke
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Ist die Weimarer Reichsverfassung immer noch gültig? Ist das ein Teil des Grundgesetzes? Was ist anders in der Weimarer Reichsverfassung? Welches hat im Fall eines Falles vorrang? Das Grundgesetz oder die Weimarer Reichsverfassung?
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Bitte. Gerne.
Bitte auch das lesen:
Ein Haufen Spinner, den man zu lange als harmlos betrachtete.
Einzige klare Antwort: Nein.
Es wurden Teile übernommen, aber die Weimarer Verfassung wurde mit Gründung der Bundesrepublik ungültig.
Es gibt keinen Vorrang, weil die Weimarer Verfassung durch das Grundgesetz abgelöst wurde, und damit keine Gültigkeit mehr hat.
Nein, spätestens seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist diese nicht mehr gültig,
„De facto durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933“ ist die Weimarer Reichsverfassung außer Kraft getreten.
Die Frage mit dem Vorrang kannst du Dir selber geben, Die Weimarer Republik existiert nicht mehr also kann auch ihre Verfassung nicht mehr in Kraft sein, Im Gegensatz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Um Vorweg die auftauchende Frage zu beantworten wo der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz liegt, es gibt keinen da es sich um ein Synonym handelt, ein Grundgesetz für einen Staat ist eine Verfassung und eine Verfassung besteht aus Grundliegenden „Gesetzen“ die die Regeln des Staates und rechte und Pflichten des Bürgers gegenüber dem Staat festlegen. In welcher Form diese festgehalten werden und wie man sie nennt ist von Staat zu Staat unterschiedlich.
Hallo!
schau dir diesen Text an:
Hinzu kommt: Das deutsche Grundgesetz ist im internationalen Vergleich eine lange Verfassung. Zählt man den noch heute gültigen Auszug aus der Weimarer Reichsverfassung mit, umfasst das Grundgesetz fast 24.000 Wörter. Im Vergleich dazu kommt die US-amerikanische Verfassung auf nur rund 7600 Wörter.
Ich habe diesbezüglich etwas anderes gelernt. Der Grund, warum die Verfassung in Deutschland nicht „Verfassung“, sondern „Grundgesetz“ heißt, ist der provisorische Charaketer der Verfassung. Ancheinend gibt es doch Unterschiede zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung. Oder irre ich mich? Gibt es andere Länder, die ihre Verfassung „Grundgesetz“ nennen? Oder nimmt Deutschland hier eine exponierte Stellung ein? und da gibt es noch das Wort „Konstitution“. Gibt es da Unterschiede zwischen einer Konstitution und einer Verfassung?
Grüße
Man sah 1949 nicht die Verfassung als provisorisch an, sondern den Staat „Bundesrepublik Deutschland“. Nach damaligem Verständnis entsprach „Deutschland“ immer noch dem deutschen Reich in den Grenzen vor Hitler, also mit dem Gebiet der späteren DDR und den Ostgebieten Ostpreußen, Pommern und Schlesien.
Die Staatsgründung 1949 sollte daher ein Provisorium sein, bis alle Teile wieder vereint sein würden. Um diesen provisorischen Charakter zu betonen, nannte man die Verfassung „Grundgesetz“, gültig zunächst nur für einen Teil des deutschen Staatsgebietes. Der Inhalt dieses Grundgesetzes war jedoch nicht als „weniger als eine Verfassung“ gedacht, sondern genau als eine solche.
Das ist das lateinische Fremdwort für Verfassung und bedeutet dasselbe.
Also Dänemark hat sein Grundgesetz seit 1849
Wie ist das in Staaten mit anderen Sprachen? Wie wird dort die „Verfassung“ genannt? Und wie wäre die Bezeichnung „wörtlich übersetzt“?
Kann man daraus erkennen, dass ein Unterschied zwischen „Verfassung“ und „Grundgesetz“ Haarspalterei ist?
Hier noch ein Staat ohne (formelle) Verfassung:
Verfassungsgeschichte des Vereinigten Königreichs – Wikipedia
Der Unterschied ist der gleiche wie zwischen Orange und Apfelsine.
„Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.“ (siehe Link)
Wir haben hier einen Verfassungsschutz und ein Bundesverfassungsgericht, das sich mit Verfassungsbeschwerden beschäftigt. Gäbe es einen Unterschied, müsste es stattdessen ein Bundesgrundgesetzgericht geben.
Hier sind die Passagen nachzulesen, die aus der Weimarer Verfassung in das Grundgesetz übernommen wurden:
Art 140 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Also nein: die Weimarer Verfassung gilt nicht mehr.
schau dir diesen Text an:
Hinzu kommt: Das deutsche Grundgesetz ist im internationalen Vergleich eine lange Verfassung. Zählt man den noch heute gültigen Auszug aus der Weimarer Reichsverfassung mit, umfasst das Grundgesetz fast 24.000 Wörter. Im Vergleich dazu kommt die US-amerikanische Verfassung auf nur rund 7600 Wörter.
Einige Artikel der Weimarer Reichsverfassung sind in das Grundgesetz übernommen worden; sie werden durch den Artikel 140 des Grundgesetzes in die Verfassung eingebaut .
Schauen wir uns doch mal Artikel 140 GG an, der ziemlich kurz ist.
Art 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Art 140 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Ich erspare es mal die Ganzen Fußnoten zu übertragen aber im Grunde geht es um die Religionsfreiheit.
Diese Artikel wurden einfach übernommen, das heißt nicht das die Weimarer Verfassung weiter gültig ist, sondern das man 5 Artikel daraus übernommen hat, warum man das nicht einfach eingepflegt hat, hat wahrscheinlich mit Rechten von Glaubensgemeinschaften zu tun zu tun die sich auf diese Artikel beziehen.
Der Grund, warum die Verfassung in Deutschland nicht „Verfassung“, sondern „Grundgesetz“ heißt, ist der provisorische Charaketer der Verfassung.
Definition von Verfassung:
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Grundrechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden, und ihre Macht wird durch diese Norm begrenzt. Zusätzlich enthalten Verfassungen meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen. Diese sind häufig in einer Präambel abgefasst."
Ob du die Verfassung dann Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nennst, Dänisches Grundgesetz oder Bunreacht na hÉireann ist vollkommen egal.
Wie hier angemerkt wurde , war nicht die Verfassung provisorisch sondern der die Bundesrepublik Deutschland von der ein Teil Völkerrechtswidrig von Russland besetzt war.
die Bundesrepublik Deutschland von der ein Teil Völkerrechtswidrig von Russland besetzt war.
Was? Hab ich da was verpasst? Nach der bedingungslosen Kapitulation ging der Teil an die Sowjetunion. Das war aber keine Völkerrechtswiedrige Besetzung.
Die Gründung der DDR durch Russland auf Geheiß Stalins und alles was folgte ist sehr schwer mit dem Völkerrecht unter einen Hut zu bekommen. Natürlich hast du recht das die Aufteilung in Besatzungszonen nicht rechtswidrig war die gewaltsame Angliederung an die UdSSR jedoch schon, Interessant ist das Stalin von Anfang an ein von Russland aus regiertes Deutschland im Sinn hatte.
Der Teil ging nicht an die Sowjetunion als Staatsgebiet, sondern ihnen wurde ein Teil zugesprochen den sie besetzen und „ausbeuten“ durften.
Aber bleiben wir doch beim Thema GG /Verfassung
die gewaltsame Angliederung an die UdSSR jedoch schon,
Du solltest ganz dringend Deine Geschichtskenntnisse aufbessern. Und dafür besser nicht die historische Dokumentation aus dem Hause Springer mit den vier großen Buchstaben benutzen.
Ich habe selten einen so unreflektierten Unsinn gelesen.
Ach Pierre wenn man im Glashaussitzt…aber bleiben wir doch beim Thema dieser Frage
aber bleiben wir doch beim Thema dieser Frage
Gerne. Aber die Kritik an diesem völlig unseriösen Unsinn bleibt.
Also mir ist nicht bekannt, daß Leipzig ein Oblast der RSFSR gewesen wäre…
Hab ich auch mit keinem Wort behaupted, so war die UdssR mit ihren Sattelitenstaaten ja auch nicht organisiert. Aber bleiben wir doch beim Thema der Frage…