Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben.
Die 17 jährige Freundin meines Sohnes brauchte ein Auto. Ihr Bruder hat ihr eines von einer Werkstatt vermittelt und gekauft. Den Kaufvertrag hat sie selbst unterschrieben. Das Auto war aber total überteuert, aber sie hat ihrem Bruder voll vertraut. Das Auto stand ca. 6 Wochen rum bis sie 18 und volljährig geworden ist. Beim Fahren hat sie dann merkwürdige Geräusche gehört und ein Bekannter hat sich das Auto mal angeschaut und gemeint, dass sie das Auto so nicht durch den Tüv bringen wird. Da müsste man noch einiges reinstecken. Der Tüv ist auch nicht in 2 Jahren fällig, sondern in 4 Monaten.
Das Geld für das Auto wurde von ihren Konto geholt auf das sie selber keinen Zugriff hatte weil es sich um ein Konto handelt wo ihre Halbwaisenrente hingeht. Der Vater hat das Sorgerecht, aber sie hat bis dahin bei ihren Bruder gelebt.
Der Besitzer der Werkstatt und ihr Bruder (gute Bekannte) haben sie voll über den Tisch gezogen.
Kann man da jetzt noch was machen?
Wie kann das sein ?
Wer hat denn da bezahlt/überwiesen und offenbar dem Verkauf zugestimmt ?
Hallo,
Minderjährige (7-17) können nur „schwebend unwirksame“ Rechtsgeschäfte abschließen. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die im Rahmen ihres Taschengeldes liegen (§ 110 BGB).
Du schreibst nichts über die höhe des Kaufpreises. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Kaufpreis für ein Auto, die höhe eines üblichen Taschengeldes in dem Alter übersteigt.
Nach meinem Verständnis der Situation kann der Vater des Mädchens das von dem minderjährigen Mädchen getätigte Rechtsgeschäft für ungültig erklären.
Grüße
ev
kannst du aber sowas von vergessen. sie schrieb doch:
der drops ist gelutscht.
Moin,
es müsste doch das Alter bei Abschluss gelten.
Gruß Volker
Ihre Mutter ist vor 10 Jahren gestorben und sie bekommt eine Halbwaisenrente auf die sie selber aber keinen Zugriff hatte. Das Geld wurde vom Opa und einem Bruder verwaltet.
Als das Auto gekauft wurde war sie noch 17 Jahre alt. Eigentlich wollte sie das Auto ja auch. Sie ist aber davon ausgegangen, dass das Auto 2 Jahre Tüv hat und in einem guten Zustand ist. Das Auto hat aber nur noch bis November Tüv und hat 3900 Euro gekostet. Gleichwertige Autos bekommt man für 2500 Euro.
Sie hat dem Bruder voll vertraut.
„Bei der schwebenden Unwirksamkeit bleibt die Wirksamkeit des
abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bis zur Genehmigung durch einen Dritten
oder bis zum Ablauf einer bestimmten Frist in der Schwebe. Die
schwebende Unwirksamkeit ist somit ein vorübergehender Zustand, der sich
zur vollen Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Geschäfts entwickeln
kann. Der Vertragsabschluss durch einen Minderjährigen ist bis zur Genehmigung
durch den gesetzlichen Vertreter (meistens Eltern) unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB)“ https://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit#Schwebende_Unwirksamkeit
17 jährige kauft Auto, schwebend unwirksam. Es widerspricht aber keiner und 6 Wochen später ist die Dame 18 und voll geschäftsfähig. Somit kann nun keiner mehr wiedersprechen.
Ist der Vertrag nun gültig oder nicht?
gültig ist er natürlich die ganze zeit.
§ 108 (3) BGB: Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
Alles klar!
Danke! Wieder was gelernt!
Kasi hat meine Aussage dankenswerter Weise richtig gestellt:
Es ist wohl zu spät.
Hallo,
seltsam, das hier alle so auf dem Alter der Dame rumreiten. Ich würde es mal ganz schlicht mit der Sachmängelhaftung versuchen. Es wird doch wohl ein simpler Verbrauchsgüterkaufvertrag mit einem Unternehmer sein und mit etwas Glück ist ein Sachmängelausschluss, sofern im Kaufvertrag überhaupt angegeben, auch noch unwirksam und das ganze noch keine sechs Monate her. Zur Prüfung des Vertrags empfehlen sich dann ein Automobilclub oder 180 gut angelegte EUR in eine anwaltliche Erstberatung (wenn der Schrottgeppl nicht nur unwesentlich teurer war…).
Gruß vom
Schnabel
Danke euch für die Antworten. Dann kann sie wohl nichts mehr machen
Nicht unbeding!
Mit der Volljährigkeit, kann sie dem Vertrag auch widersprechen, sie muss nicht zwangsweise zustimmen.
Die Frage ist nur, welche fristen in diesem Falle gelten?
MfG Peter(TOO)
Und wer von denen hat da jetzt die Zahlung veranlasst?
Und dieser Bruder, ist das vielleicht der selbe, der ihr das Auto verkauft hat?
Geringe Chancen,
allenfalls aus arglistiger Täuschung.
Die 18 Jahre sind uninteressant. Der Vater kann das Geschäft wohl noch stoppen.
Es hat dann nie rechtliche Gültigkeit erlangt.
…auch wenn es eine Laienmeinung ist.
Ist das die Schuld vom Verkaeufer? Haette das nicht auch der Bruder zu verantworten? Mit welcher Berechtigung wird gegen den Verkaeufer „vorgegangen“ und nicht gegen den Bruder? Den angeblich „vollen Schaden von 1400“ kann der Bruder vielleicht ausgleichen.
Und welcher Sachmangel liegt hier vor? Komische Geräusche.