Ist sehr unangemessen das Treppenhaus im Wohnblock Sonntag zu reinigen?

Hallo Leute,

ich mache als Nebenjob die Reinigungsdienste bei mir im Mehrparteien Haus.

Ich hatte für heute geplant, das Treppenhaus zu reinigen, da ich die Woche über in meinem Hauptjob eine Kollegin vertreten musste.

Jetzt ist heute die eine Wohnung ausgezogen. Dementsprechend sieht das Treppenhaus und der Keller aus. Die Bewohner waren Messihaft. Das sage ich jetzt mal so, weil die seit heute früh beschäftigt sind, den Kram aus einer 45 m^2 Wohnung zu schaffen und dass mit 3 Personen.

Heute Abend ist es zu spät. Aber Morgen (Pfingstsonntag) würde ich doch gerne das Treppenhaus reinigen. Damit es sauber aussieht. Das ist mir wichtig.
Ist dies noch zu tolerieren oder wird das garnicht geduldet an Pfingsten? Ist das eine Unsitte?

Ich kenne mich nicht mit solchen Feiertagen aus - es interessiert mich schlicht nicht. Daher weiss ich nicht, ob dieser Sonntag ein „ganz besonderes Sonntag“ ist.

Es geht um den Kreis Tübingen.

ciao

Alex

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Hi.

Bin jetzt kein Jurist, aber für mich spricht eigentlich nichts dagegen. Klar, einen Hochdruckreiniger solltest du nicht verwende und auch nicht irgendwelche Liedchen trällern. Sicherlich mag es Menschen geben, die da nicht so tolerant sind, aber eigentlich sollten auch die froh sein, das die Bude sauber wird.
Ich würde es machen und der Dinge harren, die da kommen, oder auch nicht.

Hallo ich würde das nicht an dem Pfingstsonntag tun . Nicht mit Feiertagen auskennen und Desinteresse zeigen . Nein das geht nicht .
viele Grüße noro

Ok.

Was ist denn an dem Tag?

Eine Frage nur: Seit wann ist der Pfingstsonntag ein Feiertag? Das ist ein ganz normaler Sonntag. Die Frage war doch, ob er darf, oder nicht. Solange Anwohner nicht akustisch et. belästigt werden, sehe ich kein Problem. Wie du das moralisch beurteilst, ist eine ganz andere Sache und obliegt alleine dir.

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Das ist kein normaler Sonntag sondern der Pfingstsonntag. Unwissende sollten sich vielleicht einmal darüber informieren.

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Ja, sehe ich auch so. Da du wohl zu den Wissenden zählst, erkläre mir bitte die genaue Bedeutung dieses „Feiertags“. Und bitte in dem Zusammenhang nicht auf dem Namen rumreiten.

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Das zu schreiben wäre jetzt etwas zu lange ,deshalb schlage ich vor die Bibel in die Hand zu nehmen oder sich bei Google zu informieren .

Oder doch besser gleich den Wachtturm?

Hallo Alex!
Pfingstsonntag hin oder her, ist das Stiegenhaus dreckig, wird gemault, wird am Pfingstsonntag gereinigt wird gemault. Wenn es Dir dann besser geht, reinige es und scher Dich nicht um das Gemaule.
MfG
airblue21

Servus,

der Name „Fünfzig Tage nach der Auferstehung von Jesus Christus“ ist in seiner vielleicht ursprünglichen Bedeutung der 7*7 Tage heute nicht mehr von besonders hohem Rang.

Der „Wert“ von Pfingsten (und ja, vom Pfingssonntag - der drangehängte zweite Feiertag unterstreicht nur den Rang von Pfingsten auf einer Ebene mit Weihnachten und Ostern) liegt darin, dass mit dem Pfingstereignis, der „Ausgießung des Heiligen Geistes“, die göttliche Dreieinigkeit nach christlicher Auffassung erstmals manifest wurde.

Unmittelbar an das Pfingstwunder schließt sich nichts Geringeres an als die Gründung der ersten christlichen Gemeinde, mithin der christlichen Kirche. Das ist insbesondere in der katholischen Kirche bei der besonderen Bedeutung, die der Kirche als Organisation dort beigemessen wird, kein ganz geringer Anlass zum Feiern.

Einzelheiten dazu in Apostelgeschichte (Apg) 2, 1-14.

Dass Pfingsten mit gemeinhin etwas geringerer Begeisterung gefeiert wird als Weihnachten und Ostern, hängt damit zusammen, dass der Heilige Geist, sozusagen die gasförmige Erscheinungsform Gottes, abstrakter und viel schwerer greifbar ist als der ‚Menschensohn‘ Jesus Christus.

Schöne Grüße

MM

Sonntag und auch noch Feiertag -
Erziehung hat bei dir wohl nicht stattgefunden?

Da verwechselst Du was.

Die biblische Quelle hab ich Dir schon genannt, es geht um Apostelgeschichte Kapitel 2, Verse 1-14.

Die evangelisch-freikirchliche Pfingstbewegung, von der Du vermutlich wegen ihres Namens argwöhnst, sie hätte hier einen hohen gesetzlichen Feiertag veranlasst, und die übrigen christlichen Kirchen hätten mit dem Pfingstwunder nichts am Hut, gibt übrigens nicht den „Wachtturm“ heraus. Das sind die Zeugen Jehovas, nicht verwechseln!

Schöne Grüße

MM

Hallo,

da du deine Frage hier im Religionsbrett stellst, wird es dir mutmaßlich nicht bloß darum gehen, ob Treppeputzen generell mit der Sonntags-Ruhestörung kollidiert (sowas regelt die Hausordnung, falls vorhanden).

Für die meisten christlichen Konfessionen (mit Ausnahme z.B. der ZJ) ist das Pfingstfest tatsächlich ein besonderer Feiertag. Für katholische Konfessionen sogar - neben Ostersonntag - einer der höchsten Feiertage.

Ob du darauf Rücksicht nehmen solltest (wie gesagt, neben der generellen, religionsunabhängigen Frage der Sonntagsruhe), hängt also davon ab, ob in eurem Haus gläubige Katholiken wohnen („gläubige“ hier betont, weil auch nicht für alle Katholiken Pfingsten mehr bedeutet als zwei freie Tage). Wenn das der Fall ist, sprich dich doch mit ihnen kurz ab. Kaum denkbar, daß sie deswegen einen Aufstand machen.

Abgesehen davon wirst du ja kaum den Treppenputz mit dem Preßlufthammer bewältigen wollen. Wird also selbst in diesem speziellen Fall kaum ein Problem sein.

Gruß
Metapher

Und bei dir? Dein Beitrag lässt auch nicht auf eine unbedingt erfolgreiche Erziehung schließen. Wenn jemand nicht religiös interessiert ist, ist das sein recht und braucht dich nicht zu interessieren. Vor allem ist es keine Rechtfertigung für deinen dümmlichen Erguss.

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Ausgerechnet für die Zeugen Jehovas, auf die du hier wohl rekurrieren möchtest, ist Pfingsten kein Festtag. Bei ihnen ist die Trinität kein Theologem.

Auch im Religionsbrett gilt: Erst informieren, dann denken, dann schreiben.

Schönen Gruß
Metapher

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Mag alles sein, was du sagst. So weit reicht mein Wissen nicht. Ändert aber nichts an der Tatsache, das dieser Sonntag kein Feiertag ist. Und darum geht es doch. Du sprichst doch selbst von einem „drangehängten Feiertag“. Und dann bleibt es eben bei einem normalen Sonntag.
Auch verstehe ich nicht was du mit 7x7 meinst. Pfingsten geht auf Pentekoste zurück und das bedeutet meines Wissens nach 50.

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Selbstverständlich ist das sein Recht. Aber dir ist doch sicher aufgefallen, daß der UP seine Frage dennoch hier im Religionsbrett gestellt hat und nicht im Rechtsbrett (bzgl Hausordnung usw.). Folglich geht es ihm speziell um die Frage, ob sein Service ggf. mit den Gepflogenheiten irgendwelcher ihm unbekannter religiöser Bekenntnisse kollidieren könnte.

Sich aber kundig zu machen, warum Pfingsten in zahlreichen europäischen Ländern immerhin sogar ein zweitägiger Feiertag ist, sollte im Jahr 2017 einen Aufwand von kaum mehr als 10 Sekunden bedeuten.

Nein, so wie ich Alex kennengelernt habe geht es nicht um religiöse Belange, sondern um rechtliche Dinge. Er mag mich schlagen, wenn ich irre. Brett hin, Brett her.

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Das ist irrelevant. Und irrational obendrein. Denn für „rechtliche Dinge“ ist das Rechtsbrett zuständig (wie oft muß man das hier noch wiederholen?). Und er hat die Frage im Religionsbrett gestellt. Folglich erwartet er nur religionsrelevante Antworten. Oder willst du ihm, da du ihn zu kennen vorgibst, unterstellen, daß er den Begriff „Religion“ nicht vom Begriff „Recht“ zu unterscheiden imstande ist?