Resultiert der übergesetzliche Urlaub aus einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag?
Ja, der entsprechend gültige Tarifvertrag ist der BAP und der MTV, ETV und ERTV von 2003
auf Grundlage einer 5-Tage-Woche hast Du also
20 Tage gesetzlichen Urlaub
5 Tage gesetzlichen Urlaub als schwerbehinderter Mensch
8 Tage übergesetzlichen Urlaub
Das galt für 2020, seit 2021 sind es 30 Tage plus 5 Tage Zusatzurlaub als Schwerbehinderter.
Für das Urlaubsjahr 2021 endet die Frist demzufolge am 31.03.2022.
Müsste es nicht der 31.03.2023 sein? Die 15-Monats-Frist sollte doch auch für 2021 gelten …
Der übergesetzliche Urlaub aus 2021 verfällt am 31.03.2022.
Das wären dann die 10 Tage übergesetzlicher Anspruch? Die 25 (20 + 5) würden dann bis 31.03.2023 gelten?
Du solltest also mit Deinem Arbeitgeber umgehend - nicht erst nach Ende der Wiedereingliederung - darüber reden, wie der Anspruch abgebaut werden kann.
Das würde ich nur zuu gern tun, aber ich schätze mal, das es damit leider Probleme aufgrund von Uneinsichtigkeiten geben könnte. Das war in der Vergangenheit bereits 2 x der Fall, einmal ging es um eine falsch berechnete Urlaubsabgeltung, weil ich vor der AU in einer Rehamaßnahme war und der AG dachte es würde wie der Abbau von Stunden berechnet werden. Der andere Fall ging auf die Überstunden, wobei einfach ein paar verloren gingen. Und ich sie mühselig wieder „beweisen“ musste…
Ich werde versuchen ins Gespräch zu gehen.
…eine faktische 3- oder 4-Tage-Woche über einen längeren Zeitraum zu vereinbaren.
Ich hatte vergessen zu erwähnen, das ich bereits in einer 4 Tage-Woche arbeite, 9,75h/Tag
Da muß aber der AG mitspielen, denn das sollte gemeinsam schriftlich niedergelegt werden - in Deinem Fall ggfs. unter Mitwirkung des Integrationsamtes.
Ich dachte das Integrationsamt kommt nur mit ins Boot, wenn es um eine Kündigung des AG geht?
Ich möchte mich aber erstmal sehr für Deine sehr ausführliche Antwort bedanken.
Danke Wolfgang