Ich habe dieses Forum eigentlich seit nun sieben Jahren nicht mehr besucht, bin aber nach wie vor registriert, und weil via email eine Expertenanfrage an mich heran getragen wurde, hab´ ich wieder mal da herein geschaut, dieses Thema gesehen und dacht, ich sollte was dazu sagen. : -)
Es gibt nämlich schon längst einen neuen Erkenntnisstand, von dem aus nicht nur dieser „Fall“, sondern jeder beliebige Problem- und Konfliktbereich auf der zwischenmenschlichen Ebene nun auch aus einem ganz anderen Blickwinkel zu beleuchten wäre.
Tatsächlich ist es nämlich so, dass die offensichtliche „Verhaltensstörung“, die hier halt auf diese extreme Weise zutage tritt/getreten ist und argumentativ auch nicht „erklärbar“ scheint (sonst würde sich die Frage danach ja nicht stellen), ihrerseits eine Ursache hat, die seither nur nicht erkannt war. Nämlich ein wirklichkeitsfremdes Prinzip der Gesetzgebung selbst, auf dessen Basis aber jeder von Kindheit an erzogen wurde/wird.
Dieses wirklichkeitsfremde Prinzip ist zwar in jeder Gesetzesgemeinschaft (Staat) das gleiche, die Unterschiede ergeben sich nur durch die jeweils verschieden begründeten Schuld-Definitionen und dem Intensitätsgrad der damit verbundenen Strafdrohungen.
Die Konsequenzen daraus daher weiter gedacht auf die psychologische und damit auch das Verhalten betreffende Ebene, erklärt letztlich, dass die eigentliche „Schuld“ hinter diesem extremen Fall von Verhaltensstörung dieses angewandte Prinzip selbst trägt.
Es würde zu weit führen, das hier in der Kürze in seinen ganzheitlichen Zusammenhängen unmittelbar einleuchtend darzustellen.
In einem anderen Forum und auf meinem Blog habe ich vor kurzem die folgende Kurzformel dafür zur Diskussion gestellt:
Zitat:
„Auf diesem, bereits von den Vorgenerationen „geerbten“ und sprachlich wie folgt verkürzbaren Prinzip beruht auch heute noch immer die gesamte „Gesetzgebung“:
Angeblich könne niemand wissen, was „Mensch“ sein würde und warum. Dies könne daher letztlich nur so auch für alle verstehbar heraus gefunden werden, indem welche über „gesetzliche Bestimmungen“ allen anderen vor-schreiben dürfen (dieses RECHT hätten), wie diesbezüglich vorzugehen wäre.
Auf diese Vorgangsweise haben dann auch alle Menschen konditioniert ( = unter nach Belieben definierbaren Strafdrohungen gezwungen) zu werden, und wenn dabei aber dieses so definierte Ziel nicht erreicht würde, dann sind nicht die „Machthaber“ und „Experten“, die das so vor-geschrieben haben, daran Schuld, sondern die zu diese Zweck konditionierten „Untertanen“ selber, weil sie sich nicht an die entsprechenden „Bestimmungen“ gehalten hätten.
Um dies auch in der Praxis zu realisieren, sind auch entsprechende Strukturen zu schaffen, denen die Begriffe „Legislative“ und „Exekutive“ zugeordnet werden … wie ja auch aus der heutigen Praxis bestens bekannt ist, das alles nur nicht mehr in diesem (Ur)Zusammenhang gesehen wird !?“
(Zitat Ende)
Aus diesem erweiterten Blickwinkel wird einerseits aber klar, dass wir selber in unseren jeweiligen Staaten (ich bin ein Ösi) in bestimmter Weise davon betroffen sind und daher auch spezifische „Verhaltensstörungen“ auftreten und, andererseits, dass es keine andere Möglichkeit gibt, solche ihrem Grund nach auch wieder zu bereinigen, als endlich dieses Prinzip selbst in Frage zu stellen.
Solche Fälle in anderen Staaten oder dem eigenen ständig nur zu bejammern oder erst recht wieder nur über Schuld zuweisenden Aktionismus verhindern zu wollen, ist leider kein gangbarer Weg dafür.
Ganz im Gegenteil.
Grüße
Gert Kriwetz