Justiz - Selbstjustiz - Recht

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Beitrag gesehen, über eine Frau im Iran, die Rache nehmen will. Ihr Gesicht wurde durch Säure entstellt(ist auch blind) und nun will sie es ihm, der Typ, der ihr Säure ins Gesicht gespritzt hat, gleichtun.
Dies wurde vom iranischen Gericht bewilligt.
Nun sagen manche, es geht darum, ein Zeichen zu setzen, dass Männer nicht mit Frauen alles tun und antuen können.
Andere sagen, dass es unmenschlich sei, so ein Urteil/Racheakt zu billigen.

Was ich mich aber Frage ist, warum sowas verurteilt wird. Es steht in vielen Ländern im Gesetz, ganz allgemein ausgedrückt: " Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinen Andern zu."
Nun hat der Typ eben dieses Gesetz gebrochen und wie sollte er bestraft werden? Knast für ein paar Jahre? Schmerzensgeld? U-haft?
Ich weiss nicht…es ist eine Maßnahme, aber eine Maßnahme, mit der man „leben kann“.
Diese Frau wird nie wieder ein richtiges Leben haben, denn sie ist blind und ihr Gesicht entstellt und es wird eben nicht mal wieder in ein paar Jahren „gut“ sein, wie bei dem Kerl, der sie so zugerichtet hat.
„Was du andern tust, das wird auch dir zugefügt.“ - erscheint mir dabei irgendwie „gerechter“.

Es gibt sicherlich schon seit Jahren Diskussionen, wie man damit umgehen soll, aber wie seht ihr das?

mfg,

Hanzo

Hallo,

im Iran wurden/ werden Frauen ja auch zu Tode gesteinigt, allerdings bekommen die vorher keine Narkose.

http://www.igfm.de/?id=626

Das ganze patriarchalische System sollte den Bach runter gehen; dann würde es solche Verbrechen gegen Frauen nicht mehr geben.

„Was du andern tust, das wird auch dir zugefügt.“ - erscheint
mir dabei irgendwie „gerechter“.

Der Mann hat darüber eine andere Meinung; er hat ihr das angetan, was er selbst sicher sich niemals antun würde… andererseits ist eine Vergeltung sicher auch für das seelische Heil der Frau eine ungute Sache?

Man sollte vielleicht einsperren und nie wieder raus lassen, und das sollte man mit allen machen, die andere vorsätzlich brutal verletzen, vergewaltigen, misshandeln, töten. Das wäre nämlich die einzige Möglichkeit, sicher zu gehen, dass der spezielle Täter nie wieder andere schädigt.

Gruß
Istiden

Ich habe dieses Forum eigentlich seit nun sieben Jahren nicht mehr besucht, bin aber nach wie vor registriert, und weil via email eine Expertenanfrage an mich heran getragen wurde, hab´ ich wieder mal da herein geschaut, dieses Thema gesehen und dacht, ich sollte was dazu sagen. : -)

Es gibt nämlich schon längst einen neuen Erkenntnisstand, von dem aus nicht nur dieser „Fall“, sondern jeder beliebige Problem- und Konfliktbereich auf der zwischenmenschlichen Ebene nun auch aus einem ganz anderen Blickwinkel zu beleuchten wäre.

Tatsächlich ist es nämlich so, dass die offensichtliche „Verhaltensstörung“, die hier halt auf diese extreme Weise zutage tritt/getreten ist und argumentativ auch nicht „erklärbar“ scheint (sonst würde sich die Frage danach ja nicht stellen), ihrerseits eine Ursache hat, die seither nur nicht erkannt war. Nämlich ein wirklichkeitsfremdes Prinzip der Gesetzgebung selbst, auf dessen Basis aber jeder von Kindheit an erzogen wurde/wird.
Dieses wirklichkeitsfremde Prinzip ist zwar in jeder Gesetzesgemeinschaft (Staat) das gleiche, die Unterschiede ergeben sich nur durch die jeweils verschieden begründeten Schuld-Definitionen und dem Intensitätsgrad der damit verbundenen Strafdrohungen.

Die Konsequenzen daraus daher weiter gedacht auf die psychologische und damit auch das Verhalten betreffende Ebene, erklärt letztlich, dass die eigentliche „Schuld“ hinter diesem extremen Fall von Verhaltensstörung dieses angewandte Prinzip selbst trägt.

Es würde zu weit führen, das hier in der Kürze in seinen ganzheitlichen Zusammenhängen unmittelbar einleuchtend darzustellen.
In einem anderen Forum und auf meinem Blog habe ich vor kurzem die folgende Kurzformel dafür zur Diskussion gestellt:

Zitat:
„Auf diesem, bereits von den Vorgenerationen „geerbten“ und sprachlich wie folgt verkürzbaren Prinzip beruht auch heute noch immer die gesamte „Gesetzgebung“:

Angeblich könne niemand wissen, was „Mensch“ sein würde und warum. Dies könne daher letztlich nur so auch für alle verstehbar heraus gefunden werden, indem welche über „gesetzliche Bestimmungen“ allen anderen vor-schreiben dürfen (dieses RECHT hätten), wie diesbezüglich vorzugehen wäre.
Auf diese Vorgangsweise haben dann auch alle Menschen konditioniert ( = unter nach Belieben definierbaren Strafdrohungen gezwungen) zu werden, und wenn dabei aber dieses so definierte Ziel nicht erreicht würde, dann sind nicht die „Machthaber“ und „Experten“, die das so vor-geschrieben haben, daran Schuld, sondern die zu diese Zweck konditionierten „Untertanen“ selber, weil sie sich nicht an die entsprechenden „Bestimmungen“ gehalten hätten.
Um dies auch in der Praxis zu realisieren, sind auch entsprechende Strukturen zu schaffen, denen die Begriffe „Legislative“ und „Exekutive“ zugeordnet werden … wie ja auch aus der heutigen Praxis bestens bekannt ist, das alles nur nicht mehr in diesem (Ur)Zusammenhang gesehen wird !?“
(Zitat Ende)

Aus diesem erweiterten Blickwinkel wird einerseits aber klar, dass wir selber in unseren jeweiligen Staaten (ich bin ein Ösi) in bestimmter Weise davon betroffen sind und daher auch spezifische „Verhaltensstörungen“ auftreten und, andererseits, dass es keine andere Möglichkeit gibt, solche ihrem Grund nach auch wieder zu bereinigen, als endlich dieses Prinzip selbst in Frage zu stellen.

Solche Fälle in anderen Staaten oder dem eigenen ständig nur zu bejammern oder erst recht wieder nur über Schuld zuweisenden Aktionismus verhindern zu wollen, ist leider kein gangbarer Weg dafür.
Ganz im Gegenteil.

Grüße

Gert Kriwetz

Abstrakt und nebulös
Hi Gert,

ich glaube nicht, dass ich der einzige bin, dem dein Statement viel zu abstrakt ist. Etwas konkreter und pointierter formulieren wäre dann doch ein feiner Zug.

Chan

1 Like

Hi Hanzo.

ich habe heute einen Beitrag gesehen, über eine Frau im Iran,
die Rache nehmen will. Ihr Gesicht wurde durch Säure
entstellt(ist auch blind)

So etwas gibt es leider immer wieder in islamischen Ländern, wo Frauen eben keine oder viel zu wenig Menschenwürde zugestanden wird. Das ist eine Schande für die Menschheit.

und nun will sie es ihm, der Typ,
der ihr Säure ins Gesicht gespritzt hat, gleichtun.
Dies wurde vom iranischen Gericht bewilligt.

Man sollte juristisches und moralisches Recht differenzieren.

Moralisch gesehen ist es absolut nachvollziehbar, dass die Frau eine eins-zu-eins-Genugtuung möchte. Ich würde ihr sogar dabei helfen, wäre ich mir der Schuld des Mannes sicher. Juristisch ist das aber ein Problem, da eine moderne Rechtsprechung nach dem Auge-um-Auge-Prinzip nicht funktionieren kann. Zudem stellt sich in jedem Einzelfall die Frage nach der tatsächlichen Schuld des Täters. Zu oft kommt es (global) zu falschen Verurteilungen, bei denen der unschuldig Verurteilte entweder gar nicht oder erst nach Jahren frei kommt. Viele Verurteilungen beruhen auf Indizien und Ermessensentscheidungen von Richter oder Jury und können daher nicht als der Weisheit letzter Schluss gelten. Die Zahl der unschuldig zum Tode Verurteilten und Hingerichteten (vorwiegend Schwarze) in den USA z.B. geht ins Dreistellige, wie eine Untersuchung ergeben hat.

Eine staatliche Sofort-Rache-Justiz würde eine Rehabilitation des Verurteilten aber unmöglich machen, zumindest würde dieser irreparabel geschädigt in die Freiheit zurückkehren.

Wie gesagt: ein konkret Betroffener, der sich der Täterschaft einer Person sicher ist, hat ein moralisches Recht auf Rache. Dieses Recht steht aber im Konflikt mit dem juristischen Recht, das allein dem Staat das Recht auf Sanktionen zuspricht.

Chan

Guten Tag!

ich habe heute einen Beitrag gesehen, über eine Frau im Iran,
die Rache nehmen will. Ihr Gesicht wurde durch Säure
entstellt(ist auch blind) und nun will sie es ihm, der Typ,
der ihr Säure ins Gesicht gespritzt hat, gleichtun.

Er hat sie geblendet und bezahlt nun dafür.
Sie hat im Voraus bezahlt und blendet nun dafür.
Das ergibt eine schönes Paar, wie es jeder ökonomische Akt für sein Gelingen erfordert.

Man muss, so denke ich, wenn man das Talionsprinzip bespricht, diese starke ökonomische Diskussion („Jede Tat hat ihren festgesetzten Preis, ihr Äquivalent“) in den Mittelpunkt stellen, anstatt ihm ein ‚modernes‘ Gerechtigkeitsempfinden überzuziehen, das weit mehr am Täter als an der Tat ansetzt.

E.T.

P.S.: Sechs Jahre sinds, Gerd, sechs. Nicht sieben :wink:

Zynisch und geschmacklos
Hi ET.

Er hat sie geblendet und bezahlt nun dafür.
Sie hat im Voraus bezahlt und blendet nun dafür.

Das ist ein kalter Zynismus, den ich so nicht stehen lassen kann. Als wäre das Ganze ein Spiel mit dem Namen „Wer blendet wen zuerst?“. Die unsäglichen Leiden der Frau gehen in deiner ökonomischen Rechnung komplett unter.

Das ergibt eine schönes Paar, wie es jeder ökonomische Akt für
sein Gelingen erfordert.

Ein geschmackloser Witz, der sich als Ausspruch von Saw-Schurke „Jigsaw“ gut ausnehmen würde. Jigsaw nämlich sieht das Problem der Rache ähnlich zynisch.

Chan

1 Like

Guten Tag!

Er hat sie geblendet und bezahlt nun dafür.
Sie hat im Voraus bezahlt und blendet nun dafür.

Das ist ein kalter Zynismus, den ich so nicht stehen lassen
kann. Als wäre das Ganze ein Spiel mit dem Namen „Wer blendet
wen zuerst?“. Die unsäglichen Leiden der Frau gehen in deiner
ökonomischen Rechnung komplett unter.

Stimmt. Die Rechnung abstrahiert von
a) ihren Leiden
b) ihren Freuden
c) seinen Leiden
d) seinen Freuden.

Insofern ist sie in der Tat „kalt“.
Zynisch ist sie nicht, nur nicht „moralisch“ genug.

Das ergibt eine schönes Paar, wie es jeder ökonomische Akt für
sein Gelingen erfordert.

Ein geschmackloser Witz

Wieso ein Witz?
Ist es denn nicht vollauf zutreffend, dass dieser Akt des wechselseitigen, also „Paar-haften“/kollusiven, Blendens scheitern würde, wenn die Frau nun auf das Blenden verzichten würde?

Blenden - bezahlen.
Bezahlen - blenden.

, der sich als Ausspruch von
Saw-Schurke „Jigsaw“ gut ausnehmen würde.
Jigsaw nämlich sieht
das Problem der Rache ähnlich zynisch.

Quatsch.
Jigsaw analysiert nicht Zusammenhänge, sondern erzeugt solche Zusammenhänge. Er ist der Täter, nicht der Beobachter.

Erklär mir lieber, wieso du hier wieder mal so pseudo-feministisch, also moralisch, argumentierst:

So etwas gibt es leider immer wieder in islamischen Ländern,
wo Frauen eben keine oder viel zu wenig Menschenwürde zugestanden
wird.

Gibts denn keine Säure-Attentate oder ähnliches aus verschmähter Liebe in unseren Breitengraden?
Gibt das islamische Recht hier in diesem Fall dem weiblichen Opfer der Tat nicht sogar mehr Möglichkeiten buchstäblich in die Hand als „unser“ Strafrecht, bei dem das weibliche Opfer maximal als Nebenkläger auftreten kann.

E.T.

bullshit
Servus,

ich glaube nicht, dass ich der einzige bin, dem dein Statement
viel zu abstrakt ist. Etwas konkreter und pointierter
formulieren wäre dann doch ein feiner Zug.

Das ist aber sehr artig und rücksichtsvoll ausgedrückt.
Hat er das verdient? Ich meine: nein.
Harry Frankfurts bullshit passte vielleicht besser als Kommentar.

Nescio

Hi Chan,

vielleicht meinst Du, dass das alles sehr verkürzt ist. Da gäbe ich Dir auch völlig recht.
Abstrakt ist es sicherlich nicht. Gesetzgebung ist jedem ganz konkret vom Wesen her gläufig, auch der Aspekt von Schuld und Strafe darin, ebenso der Zusammenhang zwischen „Angst“ und drohender Strafe ist was konkret Nachvollziehbares und dass daraus wiederum „Verhaltensstörungen“ unterschiedlichster Natur und Intensität resultieren, ist sogar schon der wissenschaftlichen Disziplin Psychologie sehr geläufig. : -)

Aber klar: mit dieser Verkürzung kann das ganze Ausmaß der Zusammenhänge noch nicht vermittelt werden. Deswegen habe ich ja auch einen entsprechenden Blog dafür eingerichtet.
Es kann nicht mehr als ein Aufmerksammachen sein, das Ganze mal von diesem Blickwinkel aus zu betrachten und zu hinterfragen.
Das kann dann wer tun oder natürlich auch bleiben lassen. Das kann ich leider nicht für wen anderen tun. : -)

Und auch klar: weil dies alles einen seither nicht eingenommenen Betrachtungsstandpunkt bedeutet, ist es für die meisten auch nicht leicht, von den alten Gewohnheiten sozusagen „umzudenken“.

Grüße

Gert

P.s.: @ E.T.
Kann mich leider nicht erinnern, unter welchem Nick Du hier seinerzeit auch unterwegs warst. Aber auch Wurscht, ob´s sechs oder sieben Jahre waren… war auch jetzt nur eine sehr zufällige Kurzvisite meinerseits aus dem genannten Anlass. : -)

Hallo Chan,

ich habe heute einen Beitrag gesehen, über eine Frau im Iran,
die Rache nehmen will. Ihr Gesicht wurde durch Säure
entstellt(ist auch blind)

und nun will sie es ihm, der Typ,
der ihr Säure ins Gesicht gespritzt hat, gleichtun.
Dies wurde vom iranischen Gericht bewilligt.

Man sollte juristisches und moralisches Recht differenzieren.

Moralisch gesehen ist es absolut nachvollziehbar, dass die
Frau eine eins-zu-eins-Genugtuung möchte. Ich würde ihr sogar
dabei helfen, wäre ich mir der Schuld des Mannes sicher.
[…]
Wie gesagt: ein konkret Betroffener, der sich der Täterschaft
einer Person sicher ist, hat ein moralisches Recht auf Rache.
Dieses Recht steht aber im Konflikt mit dem juristischen
Recht, das allein dem Staat das Recht auf Sanktionen
zuspricht.

Im vorliegenden Fall passt doch beides zusammen -
nur dass die Vollstreckung der Strafe - n.b. im Namen des
Staates/Volkes - nicht anonym erfolgt.

Servus
Nescio

Moin, Hanzo,

„Was du andern tust, das wird auch dir zugefügt.“ - erscheint
mir dabei irgendwie „gerechter“.

das erinnert mich an Hank Swallow, der 1783 versehentlich die Frau seines besten Kumpels erschossen hatte, daraufhin sein angetrautes Eheweib zum unglücklichen Witwer führte und jenem anbot, zum Ausgleich dürfe er die seinige erschießen. Nach win-win-situation sieht das nicht gerade aus.

Ich für mein Teil halte die Entscheidung des Gerichtes für sinnlos, weil sie an dem Elend nichts ändert, vor allem aber, weil sie dem Anschlagsopfer nicht im mindesten hilft, schon gar nicht dabei, den Seelenfrieden zu finden. Weiß dort niemand, wie schal Rache schmeckt?

Gruß Ralf

Hi,

Moin, Hanzo,

„Was du andern tust, das wird auch dir zugefügt.“ - erscheint
mir dabei irgendwie „gerechter“.

das erinnert mich an Hank Swallow, der 1783 versehentlich die
Frau seines besten Kumpels erschossen hatte, daraufhin sein
angetrautes Eheweib zum unglücklichen Witwer führte und jenem
anbot, zum Ausgleich dürfe er die seinige erschießen. Nach
win-win-situation sieht das nicht gerade aus.

Nunja, das wäre ein Konflikt zwischen 2 Menschen und die Frau, die dann nun erschossen werden sollte hat eine ganz andere Stellung in dem Fall, da sie ja eig. überhauptnichts damit zu tun hatte und einfach hineingezogen wird in das Schlamassel. Es geht ja in meinem Beispiel nur um 2 Personen, die miteinander etwas zu tun haben.

Ich für mein Teil halte die Entscheidung des Gerichtes für
sinnlos, weil sie an dem Elend nichts ändert, vor allem aber,
weil sie dem Anschlagsopfer nicht im mindesten hilft, schon
gar nicht dabei, den Seelenfrieden zu finden. Weiß dort
niemand, wie schal Rache schmeckt?

Aber einen auf „Jesus“ machen, nachdem Motto „Halb so schlimm, mit dem 2. sieht man besser höhö.“*schlechter Scherz am Rande*, ist auch keine „gerechte“ Lösung.
Natürlich kann die Frau dann nicht besser sehen, wenn sie den Anderen erblinden lässt, aber mit dem Seelennfrieden bin ich mir nicht so sicher…Rache ist süß…und wie oft hätte ich gerne dem Ars** in der 5. Klasse einfach nur verprügelt, weil er mich gemobbt hatte und ich habe es nicht getan, weil ich „nicht das Recht zur Rache hatte“. Hätte ich es gehabt, hätte ich es getan.
Die Frau hat das Recht nun auch und ob sie ihm verzeihen würde oder nicht, liegt ganz bei ihr.

mfg,

Hanzo

1 Like

Hi, Hanzo,

wie oft hätte ich
gerne dem Ars** in der 5. Klasse einfach nur verprügelt, weil
er mich gemobbt hatte und ich habe es nicht getan, weil ich
„nicht das Recht zur Rache hatte“.

red kein Blech, Dir hing der A… zu weit drunten.

Die Frau hat das Recht nun auch

Hat sie.

und ob sie ihm verzeihen würde
oder nicht, liegt ganz bei ihr.

Hat das mit der ursprünglichen Frage zu tun?

Gruß Ralf

Hi,

red kein Blech, Dir hing der A… zu weit drunten.

Achso, du lässt deine Kinder, falls du welche hast, sich auch einfach prügeln, auch wenn der Andere bewusstlos auf dem Boden liegt … in der SChule wird sowas ungerne gesehen und ich denke meine Eltern hätten es damals auch nicht gut gefunden … und wer weiss, wie es danach weiter gegangen wäre.

Die Frau hat das Recht nun auch

Hat sie.

und ob sie ihm verzeihen würde
oder nicht, liegt ganz bei ihr.

Hat das mit der ursprünglichen Frage zu tun?

Das war zu „Weiß dort niemand, wie schal Rache schmeckt?“, denn die Frau kann es sich ja aussuchen…

Gruß, Hanzo

Hi Hanzo,

du lässt deine Kinder, falls du welche hast, sich auch einfach
prügeln, auch wenn der Andere bewusstlos auf dem Boden liegt

meinst Du wirklich, derartiges absichtliches Missverstehen bringt uns weiter?

Zu meiner Zeit ließ man sich nicht die Fresse polieren, bis nur noch blinde Wut aufkam. Wer meinte, andere dauernd piesacken zu müssen, bekam einmal ein blaues Auge, eine dicke Lippe oder einen Satz heiße Ohren, anschließend konnte man sich wieder grüßen.

Das war allerdings zu Zeiten, als Eltern noch nicht duldeten, dass die Bengel aus den oberen Klassen fürs Pinkeln kassieren.

Gruß Ralf

Hallo Hanzo!

Ich glaube, fast jeder denkt bei diesem Fall im ersten Moment: Das ist gerecht, er hat ihr etwas Schreckliches angetan, dann soll sie nun das Gleiche ihm antun dürfen.

Das ist unser „Bauchgefühl“, unsere primitiven, „mittelalterlichen“ Triebe, die uns ja auch beim Western-Angucken im Fernsehen jubeln lassen, wenn der Held seine Feinde reihenweise abknallt. Fast jeder Dreikäsehoch im Sandkasten denkt ja auch genauso.

Dennoch ist dieses Urteil schlimm, primitiv, gefährlich und wenn nicht der „Mann“ oder die „Frau auf der Straße“, so sollte wenigstens ein Rechtssystem im 21. Jahrhundert weiter sein.

Folgendes ist hier „falsch“:

  • Aus gutem Grund sollten Sanktionen gegen einen Täter vom Staat, nicht vom Opfer vollzogen werden.

  • Aus gutem Grund dürfen Sanktionen nicht aus Folter, psychischen oder physischen Mißhandlungen oder der Tötung des Täters bestehen.

  • Aus gutem Grund geht es bei einer Verurteilung niemals um „Auge um Auge“, denn dieses Prinzip führt fast unweigerlich zu einem endlosen gegenseitigen Mißhandeln oder Abschlachten verfeindeter Gruppen. Dafür gibt es in der Geschichte der Menschheit unendlich viele Beispiele.

Wie gesagt: Wäre ich direkt in den Fall invollviert, vielleicht würde ich ähnlich denken (vielleicht auch nicht. Es gibt auch Opfer, die keine Rachegefühle haben).
Es ist eine riesengroße Schande für das iranische Rechtssystem!

Karl

Servus,

  • Aus gutem Grund sollten Sanktionen gegen einen Täter vom
    Staat, nicht vom Opfer vollzogen werden.

Was könnte der Staat denn „gerechter“ machen? Es gibt ja auch viele Beispiele in der Geschichte, dass der Staat Menschen ungerecht behandelt hat.

  • Aus gutem Grund geht es bei einer Verurteilung niemals um
    „Auge um Auge“, denn dieses Prinzip führt fast unweigerlich zu
    einem endlosen gegenseitigen Mißhandeln oder Abschlachten
    verfeindeter Gruppen. Dafür gibt es in der Geschichte der
    Menschheit unendlich viele Beispiele.

Was ist denn aber eine „gerechtere Strafe“ als „Auge um Auge“?
Warum schlachten sich verfeindete Gruppen überhaupt ab? Wieso können sie sich nicht vorher zusammen reißen und dann friedlich eine Lösung finden? Dazu gibt es ja leider kaum Beispiele in der Geschichte…

Wie gesagt: Wäre ich direkt in den Fall invollviert,
vielleicht würde ich ähnlich denken (vielleicht auch nicht. Es
gibt auch Opfer, die keine Rachegefühle haben).

Zum Glück gibt es auch welche ohne Rachegefühl…

mfg,

hanzo

Hallo Hanzo!

Was könnte der Staat denn „gerechter“ machen? Es gibt ja auch
viele Beispiele in der Geschichte, dass der Staat Menschen
ungerecht behandelt hat.

Der Staat macht nichts gerechter, aber die Sanktion wird dann von Menschen vollzogen, die nicht direkt emotional verwickelt sind. Das erhöht die Chance zu einem objektiven Vollzug. Natürlich nur, wenn durch Gesetze Willkürjustiz ausgeschlossen ist.

Überlege mal, was passieren würde, wenn in einem Staat der Richter das Opfer fragen würde: Mach mit dem Täter, was du willst!
Es ist sehr sinnvoll, das der Staat das Gewaltmonopol hat und der normale Bürger darin gewöhnt ist, nicht selber Gewalt auszuüben!

Was ist denn aber eine „gerechtere Strafe“ als „Auge um Auge“?

Naja, was Gerechtigkeit ist, ist eine der Riesenfragen der Menschheit. Das deutsche Rechtssystem berücksichtigt sehr sinnvoller Weise

  • Auswirkungen der Straftat und die Absichten des Täters (das wirft zwar neue Probleme auf, ist aber insgesamt ein großer Fortschritt)
  • die Möglichleit der „Resozialisierung“ (auch nicht unproblematisch)

Warum schlachten sich verfeindete Gruppen überhaupt ab? Wieso
können sie sich nicht vorher zusammen reißen und dann
friedlich eine Lösung finden?

Die Vorstellung von paradiesischen Zuständen ist schön, wir müssen aber einsehen, dass Menschen so sind, wie sie sind!
Karl

Hi,

Überlege mal, was passieren würde, wenn in einem Staat der
Richter das Opfer fragen würde: Mach mit dem Täter, was du
willst!

Naja, das wäre aber nicht mehr nach dem Prinzip „Auge um Auge“, sondern „Auge um Seele“ … oder so ähnlich, was ja dann, meiner Meinung nach, wieder ungerecht ist.

Es ist sehr sinnvoll, das der Staat das Gewaltmonopol hat und
der normale Bürger darin gewöhnt ist, nicht selber Gewalt
auszuüben!

Autsch … wäre das wirklich so immer gewesen, würden wir heute die Königin Merkel huldigen … auf die Frage bezogen, kommt dann auch die Frage der „Gleichheit“ wieder hoch, ob der Staat „gleicher“ ist, als andere Mitbürger und sich daher so einiges erlauben kann/darf … Wäre es daher nicht sinnvoller zu sagen, dass die beiden Streitparteien es nach dem „Auge um Auge“ akzeptieren sollten?

Was ist denn aber eine „gerechtere Strafe“ als „Auge um Auge“?

Naja, was Gerechtigkeit ist, ist eine der Riesenfragen der
Menschheit. Das deutsche Rechtssystem berücksichtigt sehr
sinnvoller Weise

  • Auswirkungen der Straftat und die Absichten des Täters (das
    wirft zwar neue Probleme auf, ist aber insgesamt ein großer
    Fortschritt)

Naja, Auswirkungen der Straftat heißt für mich die Folgen…die Frau ist blind und ihr Gesicht entstellt. Die Absicht war, sie zu verletzen, damit sie ihn nicht verlässt…aber in anderen Beispielen, kann ich mir gut vorstellen, dass es etwas bringt.

  • die Möglichleit der „Resozialisierung“ (auch nicht
    unproblematisch)

Nicht in unserer nun technisierten Welt und der Boulevardpresse.

Warum schlachten sich verfeindete Gruppen überhaupt ab? Wieso
können sie sich nicht vorher zusammen reißen und dann
friedlich eine Lösung finden?

Die Vorstellung von paradiesischen Zuständen ist schön, wir
müssen aber einsehen, dass Menschen so sind, wie sie sind!

Und was ist der Mensch? Von Grundauf schlecht. Als 3 jähriger haben wir schon diese schlechte Veranlagerung, gleiches mit gleichem zu vergelten oder eben versuchen unsere Macht spielen zu lassen und damit entweder ein schei* ego aufbauen oder eben tierisch auf die Fresse fallen können.
Aber es ist und bleibt ein Rätsel…

mfg,

Hanzo