Käfighaltung

Hallo w-w-w’ler,

angeregt durch einen Thread im Erziehungsbrett würde ich doch das Thema
auch hier mal diskutieren wollen. Bis auf die Überschrift werde ich
auch versuchen es so neutral wie möglich darzustellen, obwohl ich ein
wenig schockiert bin von einigen Meinungen.

Daher ein paar Fragen:

Würdet ihr eure Kinder zu erzieherischen Maßnahmen einsperren?
Wenn ja währt ihr dann mit im Zimmer?
Würdet ihr anderen Menschen erlauben eure Kinder einzusperren?
Würdet ihr Lehrern erlauben eure Kinder einzusperren?
Wäre es ein Unterschied ob die Kinder eingesperrt werden weil
eigentlich andere ausgesperrt werden?

Ich fand die Antworten teilweise sehr befremdlich von daher würde
mich interessieren ob ihr auch so denkt.

Danke und Gruß, der Plem

Würdet ihr eure Kinder zu erzieherischen Maßnahmen einsperren?

Nein.

Würdet ihr anderen Menschen erlauben eure Kinder einzusperren?

Nein. Auch nicht.

Würdet ihr Lehrern erlauben eure Kinder einzusperren?

Nein. Es meinte einmal eine Sportlehrerin sie müsse den Kindern damit drohen sie in dem Umkleideraum einzusperren wenn sie sich nach dem Sportunterricht nicht beeilen würden mit dem Anziehen. Was ich schon schlimm fand.
Dann meinte sie dass bei meinem Kind auch in die Tat umsetzen zu müssen eben weil sie etwas länger brauchte. Mein Kind wurde von dieser Lehrerin eingesperrt - wohlgemerkt als Erstklässlerin! Die Lehrerin fand das nicht schlimm, weil sie sich ja nicht entfernt hätte . Dass sich ein Kind aber im ersten Moment nicht unbedingt wohlfühlt bei dem Gedanken eingesperrt worden zu sein konnte sie nicht nachvollziehen. Die Lehrerin habe ich nämlich am Elternabend - weil sie kurz reinkam - vor versammelter Mannschaft darauf angesprochen und gesagt dass ich beim nächsten Mal bei der Direktorin vorbeischaue, falls sie das nochmal macht. Ich glaube sie hats nicht richtig verstanden. Aber sowas kam nicht mehr vor und wir haben diese Sportlehrerin immer noch :I

Wäre es ein Unterschied ob die Kinder eingesperrt werden weil
eigentlich andere ausgesperrt werden?

Für mich nicht.

Hallo,

ist es nicht ein Unterschied, ob ich jemanden in ein Zimmer einsperre oder ob ich eine Tür 5 Minuten lang abschließe, um somit Störungen (die Zuspätkommenden können dann als Gruppe nach den 5 Minuten in das Klassenzimmer kommen)zu minimieren?

xxx
T.

Hi,

das finde ich jetzt sehr interessant und erhellend.

Du hast Dich in der Diskussion völlig verrannt und willst jetzt Deine gekränkte Seele streicheln lassen?

Die Fragen, die Du hier stellst, zeigen mir, daß Du die Aussagen und Erwiderungen im Erziehungsbrett schlicht nicht verstanden hast.

Daher ein paar Fragen:

Würdet ihr eure Kinder zu erzieherischen Maßnahmen einsperren?

Es ging im fraglichen Thread überhaupt nicht um die Erziehung durch Eltern sondern um Ordnungsmaßnahmen im Rahmen einer Schule. Die Kinder wurden technisch gesehen zwar eingesperrt, es wurde aber nie behauptet, daß sie auf Wunsch nicht aus der Klasse gelassen werden. Was diese Frage jetzt hier soll, erschließt sich mir nicht.

Wenn ja währt ihr dann mit im Zimmer?

Äpfel und Birnen lassen sich nun mal nicht vergleichen…

Würdet ihr anderen Menschen erlauben eure Kinder einzusperren?

So viel zu suggestiven Fragestellungen…

Würdet ihr Lehrern erlauben eure Kinder einzusperren?

Ehrliche Antwort gefällig? Auf diese Suggestivfrage antworte ich selbstverständlich auch mit nein, aber mit der im Erziehungsbrett beschriebenen Situation hätte ich deutlich weniger Probleme. Die Frage, die dort überhaupt nicht diskutiert wurde ist, ist das dortige Vorgehen der Lehrkraft sinnvoll und zielführend?

Wäre es ein Unterschied ob die Kinder eingesperrt werden weil
eigentlich andere ausgesperrt werden?

Wie soll man denn diese Frage beantworten, ohne den Hintergrund zu kennen?
Denn eines verschweigst Du: die „eingesperrten“ Kinder befanden sich mit der Lehrerin im Klassenzimmer und dürfen dieses ohne Genehmigung der Lehrerin sowieso nicht verlassen. Und, wie gesagt, es war nie die Rede davon, daß den Kindern das Verlassen des Klassenzimmers wirklich verwehrt wurde.

Ich fand die Antworten teilweise sehr befremdlich von daher
würde
mich interessieren ob ihr auch so denkt.

Was ich ausgesprochen befremdlich fand: Dein Vergleich dieser Situation mit den Ereignissen von Duisburg und Deine Definition des Einsperrens als „körperliche Gewalt“.

Und interessant fand ich, daß Du zwar mit Vehemenz behauptet hast, aus brandschutztechnischen Gründen wäre das Abschließen der Klassenzimmertür von innen ein riesen Problem und durch Gesetze oder Verordnungen untersagt, daß Du aber auf meine Erwiderung, als Mann vom Fach sehe ich das nicht so, nicht weiter eingegangen bist. Und daß der von Dir verlinkte Verordnungstext in der diskutierten Situation überhaupt keine Anwendung findet, habe ich Dir am Verordnungstext selbst gezeigt.

Aber so wie Du die Fragen hier gestellt hast, kannst Du Dir wenigstens sicher sein, die Dir passenden Antworten zu erhalten…

Gruß Stefan

Hallo,
nein, „Einsperren“ ist für mich keine erzieherische Maßnahme.
Aber mein Kind wurde auch schon eingesperrt - als Kleinkind ab und zu ein paar Minuten im Laufstall (eindeutig „Käfighaltung“),
und im Kindergarten war die Haupteingangstür auch so geschlossen, dass sie nicht durch die Kinder geöffnet werden konnte, damit diese nicht unbemerkt weglaufen konnten.

Beatrix

Hallo,

Daher ein paar Fragen:

Würdet ihr eure Kinder zu erzieherischen Maßnahmen einsperren?

Nein. Ins Zimmer schicken ja (die Option halte ich mal für die Pubertät offen) - aber nicht abschließen und auch dann muss mir das Kind schon arg auf die Glocke gegangen sein.

Wenn ja währt ihr dann mit im Zimmer?

Da ich die erste Frage mit Nein beantwortet habe, erübrigt sich diese Frage. Ich denke aber nicht dass auch nur 1 Person, die so unbeherrscht reagiert, dass sie ein Kind einschließen muss, in der zweiten Instanz so vernünftig ist, dass sie dann auch noch mit im Zimmer bleibt!

Würdet ihr anderen Menschen erlauben eure Kinder einzusperren?

NEIN - es sei denn es ist die eine richterliche Verordnung.

Würdet ihr Lehrern erlauben eure Kinder einzusperren?

Nein.

Wäre es ein Unterschied ob die Kinder eingesperrt werden weil
eigentlich andere ausgesperrt werden?

Häh? So ein Quatsch. Wenn ein Haufen Kinder in einem Zimmer sind und die Tür wird abgesperrt, dann sind sie eingesperrt.
Wenn Kinder von außen in dieses Zimmer rein wollen, dann sind sie ausgesperrt. Die Drinnen können im Brand- oder Panikfall nur über die Gnade und die Beherrschung aller Sinne der Lehrkraft hinaus (und gerade Letzteres zweifele ich bei so einer Aktion sehr stark an).
Die Kinder, die draussen sind, sind ohne Aufsicht.

Ich fand die Antworten teilweise sehr befremdlich von daher
würde

Das fand ich auch.

Viele Grüße

Hai!

das finde ich jetzt sehr interessant und erhellend.

Das ist schön.

Die Fragen, die Du hier stellst, zeigen mir, daß Du die
Aussagen und Erwiderungen im Erziehungsbrett schlicht nicht
verstanden hast.

Deshalb frage ich ja hier, damit man es mir erklärt!

Es ging im fraglichen Thread überhaupt nicht um die Erziehung
durch Eltern sondern um Ordnungsmaßnahmen im Rahmen einer
Schule.

Genau! Und deshalb erweiterte ich den Personenkreis da ich
glaube/hoffe kein normaler Mensch würde sowas einer Schule durchgehen
lassen.

Die Kinder wurden technisch gesehen zwar eingesperrt,

Ahso, technisch eingesperrt aber doch nicht wirklich.

es wurde aber nie behauptet, daß sie auf Wunsch nicht aus der
Klasse gelassen werden.

Dann lese das Orginalpost.

Wenn ja währt ihr dann mit im Zimmer?

Äpfel und Birnen lassen sich nun mal nicht vergleichen…

Es war gar kein Vergleich sondern eine Frage.

Würdet ihr anderen Menschen erlauben eure Kinder einzusperren?

So viel zu suggestiven Fragestellungen…

Nein eine simple Frage, wenn man aber mit der Beantwortung Probleme
hat …

Würdet ihr Lehrern erlauben eure Kinder einzusperren?

Ehrliche Antwort gefällig? Auf diese Suggestivfrage antworte
ich selbstverständlich auch mit nein, aber mit der im
Erziehungsbrett beschriebenen Situation hätte ich deutlich
weniger Probleme.

Was war denn dort anders?
Im Ursprungpost steht die Lehrkraft schließt den Klassenraum
ab, was ist da bitte anders?

Die Frage, die dort überhaupt nicht
diskutiert wurde ist, ist das dortige Vorgehen der Lehrkraft
sinnvoll und zielführend?

Deshalb die Frage hier an die Eltern, würde ihr solche Maßnahmen
überhaupt erlauben, erst danach kann man darüber sprechen ob es
sinn macht.

Wäre es ein Unterschied ob die Kinder eingesperrt werden weil
eigentlich andere ausgesperrt werden?

Wie soll man denn diese Frage beantworten, ohne den
Hintergrund zu kennen?

Einsperren ist einsperren ich weiß nicht was du da jetzt an
Hintergrundinfo brauchst.

Ich fand die Antworten teilweise sehr befremdlich von daher
würde mich interessieren ob ihr auch so denkt.

Was ich ausgesprochen befremdlich fand: Dein Vergleich dieser
Situation mit den Ereignissen von Duisburg und Deine
Definition des Einsperrens als „körperliche Gewalt“.

Für mich ist einsperren auch gleich zu setzen mit körperlicher
Gewalt nicht umsonst ist dies das Verfahren des Strafvollzuges.

Und interessant fand ich, daß Du zwar mit Vehemenz behauptet
hast, aus brandschutztechnischen Gründen

Ich sagte Fluchtweg, der Brandschutz kam allein von dir.

Und daß der von Dir verlinkte
Verordnungstext in der diskutierten Situation überhaupt keine
Anwendung findet, habe ich Dir am Verordnungstext selbst
gezeigt.

Wie andere auch schrieben scheint eine immer von innen zu öffnende
Tür heute stand der Technik zu sein und wird so installiert, von
daher gehe ich davon aus es steht irgendwo und da du dich ja auskennst wirst du es sicher finden.

Aber so wie Du die Fragen hier gestellt hast, kannst Du Dir
wenigstens sicher sein, die Dir passenden Antworten zu
erhalten…

Dann geb doch Antwort wann du es für angemessen hälst einen
Klassenraum abzuschließen mit Kindern drin!

Der Plem

Hallo!

Im Grunde „sperren“ wir Lehrer die Kinder doch immer ein. Sie sind durch Gesetz gezwungen in einem Raum mit anderen zu verharren und zu warten, bis der Lehrer ihnen erlaubt zu gehen. Wenn sie gegen diese Regel verstoßen drohen Konsequenzen in Form von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis hin zu Bußgeldzahlungen. Man kann sich in Deutschland nicht (erfolgreich) dagegen wehren. Es ist ein Status Quo, nimm es hin.

Deine Frage bezieht sich nun wahrscheinlich mehr auf das Einschließen. Ich hätte manchmal gern die Möglichkeit uns (Lehrer plus Schüler) einzuschließen, einfach weil es furchtbar nervig ist, wenn wieder Schüler einige Minuten verspätet kommen oder weil Schüler anderer Klassen meinen Unterricht stören (weil sie irgendwas vergessen haben oder Technik brauchen) oder weil Kollegen noch schnell eine Info loswerden wollen. Auf die Idee abzuschließen kam ich bisher gar nicht. Keine Ahnung also, ob das erlaubt wäre. Was ich aber tue ist die verspäteten Schüler aufzufordern vor dem Klassenzimmer zu warten, bis ich sie persönlich reinhole. Das kann zwischen 2 und 45 Minuten dauern. Ich schließe sie also aus dem Unterricht aus. Dennoch darf kein Schüler den Raum verlassen.

Was bei uns immer abgeschlossen ist, ist die Schultür. Von innen und von außen. Aber es gibt so eine Notfallvorrichtung, mit der man die Tür auch ohne Schlüssel aufkriegt.

In mindestens einem Fall ist das Einschließen von Schülern und Lehrer in den Klassenraum bei uns vorgeschrieben: Amokalarm. Da würde sich wahrscheinlich auch niemand beschweren.

Ich verstehe, dass du der Sache skeptisch gegenüber stehst, aber ich denke, so lange wir nichts von der baulichen Situation der Türen in der Schule der UP im Erziehungsbrett wissen, sollten wir nicht urteilen. In meiner Schule würde ich wohl eher nicht abschließen. Aber wir haben auch eine Million Schlüssel, ich weiß nicht, ob ich im Notfall den richtigen finden würde…

Mein Kind wird übrigens öfter mal im Laufgitter „eingesperrt“. Damit können wir leben :smile:

Grüße!

Hallo,

Wie andere auch schrieben scheint eine immer von innen zu
öffnende Tür heute stand der Technik zu sein und wird so installiert,
von daher gehe ich davon aus es steht irgendwo und da du dich ja
auskennst wirst du es sicher finden.

der Grund, warum diese Türen installiert werden, liegt in der Gefahrenvermeidung im Falle eines Amoklaufs: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/klassenzimme…

Sie werden zwar empfohlen, aber zumindest in Ba-Wü nicht offiziell vom Kultusministerium gefordert, sprich: Es gibt auch keine entsprechende Anweisung.

Gruß

=^…^=

Hi,

Die Fragen, die Du hier stellst, zeigen mir, daß Du die
Aussagen und Erwiderungen im Erziehungsbrett schlicht nicht
verstanden hast.

Deshalb frage ich ja hier, damit man es mir erklärt!

Nein, Du willst keine Erklärungen, sonst hättest Du die Poster direkt gefragt. Du willst die Bestätigung, daß Deine Sicht der Dinge die Richtige ist.

Es ging im fraglichen Thread überhaupt nicht um die Erziehung
durch Eltern sondern um Ordnungsmaßnahmen im Rahmen einer
Schule.

Genau! Und deshalb erweiterte ich den Personenkreis da ich
glaube/hoffe kein normaler Mensch würde sowas einer Schule
durchgehen
lassen.

Und warum verschweigst Du bei Deinen Fragen dann grundlegende Informationen?

Die Kinder wurden technisch gesehen zwar eingesperrt,

Ahso, technisch eingesperrt aber doch nicht wirklich.

es wurde aber nie behauptet, daß sie auf Wunsch nicht aus der
Klasse gelassen werden.

Dann lese das Orginalpost.

Ich habe vor diesem Posting nicht nur das Originalpost von Kerstin33 noch einmal gelesen, sondern alle ihre Äußerungen.
In keinem Post finde ich die Aussage, daß die Lehrerin die Tür verschlossen hält, obwohl ein Kind den Wunsch geäußert hat zu gehen.

Und allein die Tatsache, daß man sich in einem abgeschlossenen Zimmer aufhält (aus dem man aber im Zweifel hinausgelassen wird), ist nun mal etwas anderes als „eingesperrt sein“.

Würdet ihr anderen Menschen erlauben eure Kinder einzusperren?

So viel zu suggestiven Fragestellungen…

Nein eine simple Frage, wenn man aber mit der Beantwortung
Probleme
hat …

Daß ich mit der von Kerstin33 dargestellten Situation deutlich weniger Probleme hätte als Du sie offenbar hast, habe ich gesagt. Dies ist aber keine „simple Frage“ sondern im Kontext der anderen Diskussion eine suggestive Frage.

Würdet ihr Lehrern erlauben eure Kinder einzusperren?

Ehrliche Antwort gefällig? Auf diese Suggestivfrage antworte
ich selbstverständlich auch mit nein, aber mit der im
Erziehungsbrett beschriebenen Situation hätte ich deutlich
weniger Probleme.

Was war denn dort anders?
Im Ursprungpost steht die Lehrkraft schließt den Klassenraum
ab, was ist da bitte anders?

Daß ich die dargestellte Situation nicht als „einsperren“ sehe…

Die Frage, die dort überhaupt nicht
diskutiert wurde ist, ist das dortige Vorgehen der Lehrkraft
sinnvoll und zielführend?

Deshalb die Frage hier an die Eltern, würde ihr solche
Maßnahmen
überhaupt erlauben, erst danach kann man darüber sprechen ob
es
sinn macht.

Sorry, aber wir als Eltern haben kein Recht etwas zu verbieten, was Schul- oder andere Gesetze einem Lehrer erlauben. Daher ist es müßig, darüber zu reden.
Sinnvoller kann eine sachliche Diskussion mit der Lehrkraft sein, dann aber nicht im Stil „ich verbiete Ihnen meine Kinder einzusperren“, sondern „es ist pädagogisch unsinnig“.
Daher ist die Frage nach dem Sinn der Aktion die einzig sinnvolle.

Wäre es ein Unterschied ob die Kinder eingesperrt werden weil
eigentlich andere ausgesperrt werden?

Wie soll man denn diese Frage beantworten, ohne den
Hintergrund zu kennen?

Einsperren ist einsperren ich weiß nicht was du da jetzt an
Hintergrundinfo brauchst.

Indem Du den Lesern Deiner Frage nicht mitteilst, welche Situation hinter dieser Frage steht, nimmst Du ihnen die Möglichkeit selbst zu beurteilen, ob sie dies überhaupt als „einsperren“ sehen (denn wie bereits geschrieben: ich sehe das anders).

Ich fand die Antworten teilweise sehr befremdlich von daher
würde mich interessieren ob ihr auch so denkt.

Was ich ausgesprochen befremdlich fand: Dein Vergleich dieser
Situation mit den Ereignissen von Duisburg und Deine
Definition des Einsperrens als „körperliche Gewalt“.

Für mich ist einsperren auch gleich zu setzen mit körperlicher
Gewalt nicht umsonst ist dies das Verfahren des
Strafvollzuges.

Grundlage jeder sinnvollen Diskussion ist, sich auf gemeinsame Definitionen zu einigen. Ansonsten muß man zuerst die Definition diskutieren.
Freiheitsentzug ist in unserer Gesellschaft nicht als körperliche Gewalt definiert. Körperliche Gewalt als Strafe oder Ordnungsmaßnahme ist auch dem Staat verboten.
Indem Du hier eine völlig andere Definition benutzt, forderst Du Mißverständnisse geradezu heraus.

Und interessant fand ich, daß Du zwar mit Vehemenz behauptet
hast, aus brandschutztechnischen Gründen

Ich sagte Fluchtweg, der Brandschutz kam allein von dir.

Die Forderung nach Fluchtwegen ist eine brandschutztechnische Forderung…

Und daß der von Dir verlinkte
Verordnungstext in der diskutierten Situation überhaupt keine
Anwendung findet, habe ich Dir am Verordnungstext selbst
gezeigt.

Wie andere auch schrieben scheint eine immer von innen zu
öffnende
Tür heute stand der Technik zu sein und wird so installiert,
von
daher gehe ich davon aus es steht irgendwo und da du dich ja
auskennst wirst du es sicher finden.

Es ist auch im Brandshutz so wie in vielen Bereichen von denen fast jeder betroffen ist: Viele haben „mal etwas gehört“, kennen aber die Zusammenhänge und Grundlagen überhaupt nicht.
Trotzdem glauben Viele, hier ein Experte zu sein. In solchen Momenten frage ich mich immer, warum ich neben meiner mehrjährigen Ausbildung mehrere Jahre Erfahrung sammeln mußte, bevor ich unkontrolliert auf die Menschheit losgelassen wurde.

Aber so wie Du die Fragen hier gestellt hast, kannst Du Dir
wenigstens sicher sein, die Dir passenden Antworten zu
erhalten…

Dann geb doch Antwort wann du es für angemessen hälst einen
Klassenraum abzuschließen mit Kindern drin!

Ich habe im Gegensatz zu vielen anderen kein Problem damit mir einzugestehen, daß ich mir nicht zu allem eine Meinung bilden kann, weil mir einfach die erforderliche Fachkenntnis fehlt.
Ich bin kein Pädagoge aber ein Experte für Brandschutzfragen. Als solcher kann ich sagen, daß die von Kerstin33 mitgeteilten Informationen schlicht nicht ausreichen, um das Verhalten der Lehrerin aus brandschutztechnischer Sicht zu verurteilen.

Gruß Stefan

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Moin,

wenn man die Verkaufszahlen von Laufställen, Treppengittern und Kindersicherungen für Haustüren anschaut, ist das durchaus üblich.

Wo ist jetzt dein Problem?

Gruß
M.

Hi

Ich glaub ich hätte die Lehrerin geschlachtet.

Als Kind hätte ich da wie am Spieß geschrien vor Angst, wie schrecklich…was interessiert eine Sechsjährige ob die in dem Moment böse Lehrerin auf dem Flur steht wenn sie dich eingesperrt hat? Du denkst dir nur: Ich komm hier nie mehr raus, _jetzt wo ich endlich fertig bin_ und seh Mama nie wieder.

Was soll das denn für einen pädagogischen Sinn haben das Kind einzusperren wenn es endlich rauskommen wollte?

lg
Kate

2 Like

Hi

Ich finde diese Art der Antwort wirklich albern. Kindersicherungen und Treppengitter haben nichts mit Einsperren zu tun, sie können überlebenswichtig sein.
Ohne Treppengitter hätte ich im Haus meiner Eltern sicherlich nicht die Kleinkindzeit lebendig überstanden.

Laufställe dienen ebenso doch zumeist der Sicherheit der Kinder und das wichtigste bei all dem:
Die Eltern sind dabei und in Rufnähe, wenn was ist. Auch Augenkontakt ist meist möglich, zumindest Kontakt zu dem Ort, durch den Mutti oder Vati entschwunden ist.

Das ist was ganz anderes, als wenn man ein kleines Kind in einen Raum ohne Blickkontakt und vor allem ohne lebenssichernde Notwendigkeit sperrt.

Wenn du nicht verstehst, wo der Unterschied zwischen einem Laufstall oder dem Käfig, in dem die zwei Kinder- die letztes Jahr in den Medien recht prominent waren, eingesperrt waren- dann tun mir deine hypothetischen Kinder leid.

lg
Kate

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Moin,

Ich finde diese Art der Antwort wirklich albern.

Wenn du nicht verstehst, wo der Unterschied zwischen einem
Laufstall oder dem Käfig, in dem die zwei Kinder- die letztes
Jahr in den Medien recht prominent waren, eingesperrt waren-
dann tun mir deine hypothetischen Kinder leid.

Offenbar schaust du die falschen Filme.
Macht aber nichts.

Gruß
M.

Moin,

Ich glaub ich hätte die Lehrerin geschlachtet.

ich sach ja, du siehst die falschen Filme.
Alles wird gut.

M.

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Hi,

Das ist was ganz anderes, als wenn man ein kleines Kind in
einen Raum ohne Blickkontakt und vor allem ohne
lebenssichernde Notwendigkeit sperrt.

so ist das mit den Suggestivfragen… Lies mal den Thread im Erziehungsbrett.
Da geht es um Schüler im Alter von 9 - 12. Die Lehrerin hat nach Schulbeginn den Klassenraum von innen verschlossen um zu spät Kommende auszusperren.

Was Melli unten erzählt, hat nichts mit dem Hintergrund des UP zu tun. Dies ist eine ganz andere Geschichte und völlig anders zu beurteilen.

Gruß Stefan

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Hallo,

Ich hätte manchmal gern die Möglichkeit uns
(Lehrer plus Schüler) einzuschließen, einfach weil es
furchtbar nervig ist, wenn wieder Schüler einige Minuten
verspätet kommen

Dass das nervt, kann ich gut verstehen.

Was ich
aber tue ist die verspäteten Schüler aufzufordern vor dem
Klassenzimmer zu warten, bis ich sie persönlich reinhole. Das
kann zwischen 2 und 45 Minuten dauern. Ich schließe sie also
aus dem Unterricht aus.

Das finde ich allerdings auch grenzweritg, und vom tatsächlichen Aussperren unterscheidet es sich meiner Meinung nach nicht allzu sehr. Bist du sicher, dass das erlaubt ist? Und selbst wenn - sinnvoll erscheint es nicht. Da fände ich es ja noch besser, wenn die chronischen Zuspätkommer zur Strafe nachsitzen müssten, mit der Begründung: „Ihr verpasst jeden Morgen den Anfang des Unterrichts, das holt ihr jetzt mal nach.“

Es gibt ja auch verschiedenste Gründe fürs Zuspätkommen. Manch einer hat einen längeren Anfahrtsweg, der Bus hat morgens gern Verspätung, jemand wird vielleicht von morgenmuffeligen Eltern zu spät zur Schule gebracht etc. Zwei Minuten vor der Tür warten zu müssen ist vielleicht noch okay, wenn auch etwas demütigend - aber sich eine Stunde die Beine in den Bauch stehen zu müssen? Und was, wenn dem Schüler das - verständlicherweise - zu dumm ist und er wieder geht? Bekommt er dann eine Strafe, weil er Schule schwänzt?

(Außerdem ist das mit dem Zuspätkommen so eine Sache. Selbst wenn DU immer pünktlich bist - es gibt sicher andere Lehrer, die gern mal fünf Minuten später zum Unterricht erscheinen, und dadurch sind sie nicht nur schlechte Vorbilder, sondern lassen ca. 25 Leute auf sich warten. Auf einen zu spät kommenden Schüler wartet man ja nicht mit dem Unterricht. Bevor man also zu so heftigen Strafen wegen Zuspätkommens greift, sollte erst sicher gestellt werden, dass absolut ALLE Lehrpersonen IMMER pünktlich sind.)

Dennoch darf kein Schüler den Raum
verlassen.

Bis zu 45 Minuten darf niemand den Raum verlassen? Aber das gilt nicht, wenn jemand aufs Klo muss, oder?

Liebe Grüße

Hallo

Da fände ich es ja noch besser, wenn die chronischen Zuspätkommer zur Strafe nachsitzen müssten, mit der Begründung: „Ihr verpasst jeden Morgen den Anfang des Unterrichts, das holt ihr jetzt mal nach.“

Die Begründung würde aber nur passen, wenn dann tatsächlich der Unterricht vom Morgen nachgeholt würde. Und das wird ja vermutlich dann nicht passieren. Diese Begründung wäre also keine ernstgemeinte.

Ansonsten schließe ich mich dir an. Wenn Schüler zu späte kommen, liegt es häufig an Eltern oder Bussen. Und pünktliche Lehrer sind eher selten als der Normalfall.

Viele Grüße

Hallo,

Das finde ich allerdings auch grenzweritg, und vom
tatsächlichen Aussperren unterscheidet es sich meiner Meinung
nach nicht allzu sehr. Bist du sicher, dass das erlaubt ist?

Da bin ich mir sicher. In BaWü ist das erlaubt (in Bayern, soweit ich weiß, nicht).

Und selbst wenn - sinnvoll erscheint es nicht. Da fände ich es
ja noch besser, wenn die chronischen Zuspätkommer zur Strafe
nachsitzen müssten

Beim Nachsitzen laste ich mir selbst mehr Arbeit auf: Ich muss ja da bleiben. Das bezahlt mir niemand, aber ich bezahle dafür die Tagesmutter für meine Kinder. Nö, sehe ich nicht ein.

Die Schüler müssen das Verpasste natürlich nachholen (z.T. schriftlich).

Es gibt ja auch verschiedenste Gründe fürs Zuspätkommen.

Natürlich greift eine solche „Strafe“ nicht beim ersten Zuspätkommen. Und auch nicht bei Busverspätungen oder widrigen Wetterbedingungen. Wenn Schüler des Gymnasiums allerdings nicht in der Lage sind ihren Wecker zu stellen, dann werde ich irgendwann böse. Und wenn die Eltern Schuld sind - dann rede ich mit denen, keine Frage. Aber meist kommen ja Schüler nicht nur zur ersten Stunde zu spät, sie kommen auch zu spät aus der Pause. Überall hängen Uhren. Es gibt sogar ein „Vorklingeln“.

(Außerdem ist das mit dem Zuspätkommen so eine Sache. Selbst
wenn DU immer pünktlich bist - es gibt sicher andere Lehrer,
die gern mal fünf Minuten später zum Unterricht erscheinen,
und dadurch sind sie nicht nur schlechte Vorbilder, sondern
lassen ca. 25 Leute auf sich warten. Auf einen zu spät
kommenden Schüler wartet man ja nicht mit dem Unterricht.
Bevor man also zu so heftigen Strafen wegen Zuspätkommens
greift, sollte erst sicher gestellt werden, dass absolut ALLE
Lehrpersonen IMMER pünktlich sind.)

Was interessiert es mich, was andere Lehrer machen? Für mich hat Pünktlichkeit etwas mit Respekt und Verlässlichkeit zu tun. Die Schüler können sich darauf verlassen, dass ich pünktlich bin, und wenn ich unpünktlich bin, dann sage ich vorher Bescheid (und wenn das nicht möglich ist - was sehr selten vorkommt - dann entschuldige ich mich hinterher). Ich verwarne Schüler, die zu spät kommen, und wenn es öfter vorkommt, gibt es Strafen. Und wenn ein Lehrer dauerhaft zu spät dran ist, dann ist es das gute Recht der Schüler und ihrer Eltern sich an den Lehrer zu wenden und eine Änderung seines Verhaltens zu fordern. Das finde ich durchaus legitim.

Bis zu 45 Minuten darf niemand den Raum verlassen? Aber das
gilt nicht, wenn jemand aufs Klo muss, oder?

Auch das kommt tatsächlich auf die Situation an. Wenn du eine Gruppe Fünftklässler hast und der erste muss nach 10 Minuten aufs Klo, obwohl gerade Pause war, dann hast du einen Dauerlauf im Zimmer, weil plötzlich alle müssen. Und man kennt seine Pappenheimer, die jede Stunde gehen wollen. Das sind bei den Größeren v.a. jene Mädels, die auffällig ausgebeulte Taschen haben (Handy). Die dürfen dann tatsächlich auch mal nicht aufs Klo. Ansonsten erwarte ich von größeren Kindern, dass sie es mal 45 Minuten aushalten, aber ausnahmsweise dürfen sie natürlich schon. Aber sie wissen: ausnahmsweise. Das muss man halt von Anfang an so klarmachen. Dann funktioniert es auch meistens.

Grüße zurück!

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Hallo!

Du bist selbst Lehrerin? An einer Schule tätig?

Grüße!

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