Hi,
Die Fragen, die Du hier stellst, zeigen mir, daß Du die
Aussagen und Erwiderungen im Erziehungsbrett schlicht nicht
verstanden hast.
Deshalb frage ich ja hier, damit man es mir erklärt!
Nein, Du willst keine Erklärungen, sonst hättest Du die Poster direkt gefragt. Du willst die Bestätigung, daß Deine Sicht der Dinge die Richtige ist.
Es ging im fraglichen Thread überhaupt nicht um die Erziehung
durch Eltern sondern um Ordnungsmaßnahmen im Rahmen einer
Schule.
Genau! Und deshalb erweiterte ich den Personenkreis da ich
glaube/hoffe kein normaler Mensch würde sowas einer Schule
durchgehen
lassen.
Und warum verschweigst Du bei Deinen Fragen dann grundlegende Informationen?
Die Kinder wurden technisch gesehen zwar eingesperrt,
Ahso, technisch eingesperrt aber doch nicht wirklich.
es wurde aber nie behauptet, daß sie auf Wunsch nicht aus der
Klasse gelassen werden.
Dann lese das Orginalpost.
Ich habe vor diesem Posting nicht nur das Originalpost von Kerstin33 noch einmal gelesen, sondern alle ihre Äußerungen.
In keinem Post finde ich die Aussage, daß die Lehrerin die Tür verschlossen hält, obwohl ein Kind den Wunsch geäußert hat zu gehen.
Und allein die Tatsache, daß man sich in einem abgeschlossenen Zimmer aufhält (aus dem man aber im Zweifel hinausgelassen wird), ist nun mal etwas anderes als „eingesperrt sein“.
Würdet ihr anderen Menschen erlauben eure Kinder einzusperren?
So viel zu suggestiven Fragestellungen…
Nein eine simple Frage, wenn man aber mit der Beantwortung
Probleme
hat …
Daß ich mit der von Kerstin33 dargestellten Situation deutlich weniger Probleme hätte als Du sie offenbar hast, habe ich gesagt. Dies ist aber keine „simple Frage“ sondern im Kontext der anderen Diskussion eine suggestive Frage.
Würdet ihr Lehrern erlauben eure Kinder einzusperren?
Ehrliche Antwort gefällig? Auf diese Suggestivfrage antworte
ich selbstverständlich auch mit nein, aber mit der im
Erziehungsbrett beschriebenen Situation hätte ich deutlich
weniger Probleme.
Was war denn dort anders?
Im Ursprungpost steht die Lehrkraft schließt den Klassenraum
ab, was ist da bitte anders?
Daß ich die dargestellte Situation nicht als „einsperren“ sehe…
Die Frage, die dort überhaupt nicht
diskutiert wurde ist, ist das dortige Vorgehen der Lehrkraft
sinnvoll und zielführend?
Deshalb die Frage hier an die Eltern, würde ihr solche
Maßnahmen
überhaupt erlauben, erst danach kann man darüber sprechen ob
es
sinn macht.
Sorry, aber wir als Eltern haben kein Recht etwas zu verbieten, was Schul- oder andere Gesetze einem Lehrer erlauben. Daher ist es müßig, darüber zu reden.
Sinnvoller kann eine sachliche Diskussion mit der Lehrkraft sein, dann aber nicht im Stil „ich verbiete Ihnen meine Kinder einzusperren“, sondern „es ist pädagogisch unsinnig“.
Daher ist die Frage nach dem Sinn der Aktion die einzig sinnvolle.
Wäre es ein Unterschied ob die Kinder eingesperrt werden weil
eigentlich andere ausgesperrt werden?
Wie soll man denn diese Frage beantworten, ohne den
Hintergrund zu kennen?
Einsperren ist einsperren ich weiß nicht was du da jetzt an
Hintergrundinfo brauchst.
Indem Du den Lesern Deiner Frage nicht mitteilst, welche Situation hinter dieser Frage steht, nimmst Du ihnen die Möglichkeit selbst zu beurteilen, ob sie dies überhaupt als „einsperren“ sehen (denn wie bereits geschrieben: ich sehe das anders).
Ich fand die Antworten teilweise sehr befremdlich von daher
würde mich interessieren ob ihr auch so denkt.
Was ich ausgesprochen befremdlich fand: Dein Vergleich dieser
Situation mit den Ereignissen von Duisburg und Deine
Definition des Einsperrens als „körperliche Gewalt“.
Für mich ist einsperren auch gleich zu setzen mit körperlicher
Gewalt nicht umsonst ist dies das Verfahren des
Strafvollzuges.
Grundlage jeder sinnvollen Diskussion ist, sich auf gemeinsame Definitionen zu einigen. Ansonsten muß man zuerst die Definition diskutieren.
Freiheitsentzug ist in unserer Gesellschaft nicht als körperliche Gewalt definiert. Körperliche Gewalt als Strafe oder Ordnungsmaßnahme ist auch dem Staat verboten.
Indem Du hier eine völlig andere Definition benutzt, forderst Du Mißverständnisse geradezu heraus.
Und interessant fand ich, daß Du zwar mit Vehemenz behauptet
hast, aus brandschutztechnischen Gründen
Ich sagte Fluchtweg, der Brandschutz kam allein von dir.
Die Forderung nach Fluchtwegen ist eine brandschutztechnische Forderung…
Und daß der von Dir verlinkte
Verordnungstext in der diskutierten Situation überhaupt keine
Anwendung findet, habe ich Dir am Verordnungstext selbst
gezeigt.
Wie andere auch schrieben scheint eine immer von innen zu
öffnende
Tür heute stand der Technik zu sein und wird so installiert,
von
daher gehe ich davon aus es steht irgendwo und da du dich ja
auskennst wirst du es sicher finden.
Es ist auch im Brandshutz so wie in vielen Bereichen von denen fast jeder betroffen ist: Viele haben „mal etwas gehört“, kennen aber die Zusammenhänge und Grundlagen überhaupt nicht.
Trotzdem glauben Viele, hier ein Experte zu sein. In solchen Momenten frage ich mich immer, warum ich neben meiner mehrjährigen Ausbildung mehrere Jahre Erfahrung sammeln mußte, bevor ich unkontrolliert auf die Menschheit losgelassen wurde.
Aber so wie Du die Fragen hier gestellt hast, kannst Du Dir
wenigstens sicher sein, die Dir passenden Antworten zu
erhalten…
Dann geb doch Antwort wann du es für angemessen hälst einen
Klassenraum abzuschließen mit Kindern drin!
Ich habe im Gegensatz zu vielen anderen kein Problem damit mir einzugestehen, daß ich mir nicht zu allem eine Meinung bilden kann, weil mir einfach die erforderliche Fachkenntnis fehlt.
Ich bin kein Pädagoge aber ein Experte für Brandschutzfragen. Als solcher kann ich sagen, daß die von Kerstin33 mitgeteilten Informationen schlicht nicht ausreichen, um das Verhalten der Lehrerin aus brandschutztechnischer Sicht zu verurteilen.
Gruß Stefan