Kanichen tot nach 6 Tagen - Rückgabe?

Hallo,

ich habe mir heute vor einer Woche 2 Zwergkaninchen gekauft. Beide waren anfangs neugierig und verspielt, hatten keine besonderen Auffälligkeiten und haben normal gefressen und getrunken.

Heute lag eines der beiden tot in seinem Käfig.

Was nun?

Der Sachverhalt sieht so aus: Ich habe die Kaninchen in einem Zoohandel erworben und habe weder eine Urkunde noch irgendwelche anderen Papiere erhalten. Selbst das Geschlecht wurde nicht bestimmt, da die Kaninchen zu jung waren. Lediglich einen Kassenbon bekam ich - genau wie beim Kauf eines Gegenstandes!

Ich war am Mittwoch beim Tierarzt. Dieser hat mich in einigen Ernährungsfragen beraten und ich war guter Dinge. Am Donnerstag fing Kaninchen 1 an zu sabbern, verhielt sich aber völlig normal und war sehr aktiv. Ich beobachtete es. Es schien etwas im Maul zu haben. Freitag verlief ähnlich. Am Samstagabend lag es auf einmal in seinem Käfig und atmete nur noch schwach. Ich bin sofort in eine Tierklinik gefahren. Dort gaben sie dem Kaninchen kaum noch eine Chance. Doch wie durch ein Wunder stand es nach der ersten Spritze auf und hoppelte umher. Ich ließ es eine Nacht dort und gestern Morgen ging es ihm gut. Ich holte es ab, beobachtete es den GANZEN Tag. Gab ihm Fressen (Möhren) unt trinken und ließ es schlafen. Wirklich fit (aktiv) war es nicht, aber ich hoffte und kümmerte mich. Heute Morgen war es plötzlich tot. Ganz unerwartet. Das andere Kaninchen ist fit! Ich bin sehr traurig, denn ich hatte den Kleinen wirklich ins Herz geschlossen, den Käfig sauber gehalten und ihnen artgerechtes Futter gegeben. Sie hatten viel Auslauf und waren (äußerlich) gesund.

Jetzt in ich nicht nur traurig, sondern auch enttäuscht von der Zoohandlung. Mal abgesehen, dass ich so viel Geld für die Behandlung ausgegeben habe, bin ich vor allem wütend. Ich bin niemand, der Geld gegen ein Leben aufwiegt, aber zu wissen, dass alles am Ende doch sinnlos war, macht mich traurig.

Jetzt ist meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf Rückerstatung des Preises bzw. der Klinikkosten? Das Tier war 6 Tage bei mir, den Ereger muss es also schon in sich getragen haben, als ich es kaufte.

Ich weiß, dass es natürlich schwer zu beweisen ist, besonders bei Kaninchen, denn diese sind ohnehin anfällig, aber gibt es rein rechtlich gesehen eine Möglichkeiten irgendetwas zu tun? Die Ärtzin meinte, dass das ziemlich aussichtslos wäre, sie selbst hatte es auch schon versucht, aber vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht oder hat das nötige juristische Wissen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo

einen juristischen Hinweis kann ich dir nicht geben, und da würde auch FAQ 1129 noch eine Rolle spielen, wenn ich es könnte.

Aber man kann natürlich sowieso mit dem Zoohandel sprechen und auf Kulanz hoffen. Die Tierarztkosten werden sie aber wohl bestimmt nicht ersetzen.

Das Tier war 6 Tage bei mir, den Ereger muss es also schon in sich getragen haben, als ich es kaufte.

Wenn das Tier eine ansteckende Krankheit hatte, dann müsste das andere Kaninchen doch auch angesteckt sein?

Die Todesursache wirst du aber nur durch eine Autopsie einwandfrei feststellen können.

Den/die neuen Spielgefährten deines verbleibenden Kaninchen holst du dir vielleicht besser aus dem Tierheim oder von der Notfallvermittlung.

Viele Grüße

Welcher Erreger?
Hallo Savyna,

nicht unerheblich bei der Sache ist, welcher Erreger es denn laut Tierarzt gewesen sein soll?
Welche Diagnose wurde denn gestellt?

Gruß Motorradmieze

Tiere kann man nicht umtauschen… und was lernen wir daraus? geht lieber gleich zu einem Züchter, der hat Ahnung ( normalerweise bestimmt man das Geschlecht, ist nicht schwer und ich halte selber nur Reptilien).

Beim Züchter bekommst du für „weniger“ Geld ein gesünderes und schöneres Tier, zusätzlich hast du jemanden, der dir echt gute Infos gibt und dich beraten kann (unbezahlbar)… diese Zooläden kannste mehr oder weniger in die Tonne kloppen, habe mich mal just-for-fun geraten lassen bzgl. Bartis, ich sags dir, es war echt lächerlich und grottenfalsch…

Grüße

Immortal

Dier Tierärztin in der Notaufnahme meinte, dass der Kleine einen Glukosemangel hatte. Da er sich nach der ersten Spritze/Infusion sofort wieder erholt hatte. Daraufhn haben sie ihn auf die Station gebracht und die ganze Nacht auf ihn audgepasst. Da er aber kein untypisches Verhalten zeigte, weil er gefressen und getrunken hatte und der Kotabsatz normal war, konnte ich ihn gegen Mittag des nächstes Tages (gestern) abholen. Er hatte auch nichts im Maul - wie gesagt, er sabberte ständig. Ich hatte Wert darauf gelegt, dass die Ärzte noch einmal nachsehen. Da er sich wie ein gesundes Kaninchen benahm, nahm ich ihn wieder mit nach Hause. Ich habe noch Futterpulver mitbekommen, für den Fall, dass er das Essen wieder verweigern würde. Dass konnte man mit Wasser anmischen und ihm notfalls in den Mund einflößen. Ich habe dann ale halbe Stunde nach dem kleinen geguckt und bis auf dass er nicht so munter war, wie sonst und auch nicht neugierig umherhoppelte, war alles normal - er aß, trank und der Kotabsatz war auch normal. Da ich heute um 10 eh einen Tierarzttermin gehabt hätte, beschloss ich ihn mitzunehmen und ihn nochmal begutachten zu lassen. Aber in der Nacht starb er dann und heute Morgen fand ich ihn tot im Käfig.

Sprich: Ich habe nur die Diagnose Glukosemangel, aber der Hase hat so viel gefressen, dass ich nicht glaube, dass es nur das war. Seine Augen sahen heute Morgen auch seltsam aus - fest steht, er hatte was, nur weiß ich nicht was. Kann man das im Nachhinein noch herausfinden? Ohne das ich dafür viel Geld bezahlen muss? Ich will jetzt auch mit niemanden - der Zoohandlung - unbegründeten Streit anfangen, denn das macht den Kleinen auch nicht wieder lebendig. Ich möchte nur, wenn es das Recht zulassen würde, eine gerechte, konsequente Folge für den Laden und wenn er mir „nur“ die artzkosten erstattet. Ich gehe heute auf jeden Fall vorbei und frage nach, vielleicht kann ich ja wirklich auf Kulanz hoffen.

Ich habe gerade die Quittung angesehen, dort ist angegeben: Seitenlage - Allgemeinuntersuchung, Injektion, angewandte Medikamente
Und am zweiten Tag nur Folgeuntersuchung. Das hilft bestimmt auch nicht weiter :frowning:

Danke für eure Hilfe!

Hallo

Kann man das im Nachhinein noch herausfinden? Ohne das ich dafür viel Geld bezahlen muss?

Eine Autopsie wird schon was kosten.

und wenn er mir „nur“ die artzkosten erstattet.

Ich fürchte, da würde ein Zooladen im Zweifelsfall argumentieren, dass man ein krankes Kaninchen umtauschen soll anstatt es zum Tierarzt zu bringen.

VG

Hallo,
könnte es sein, dass das Tier während des Freilaufs etwas falsches gefressen hat?
Habt Ihr vielleicht giftige Zimmerpflanzen?
Oder Fliegen-/Ungezieferköder? Hat es sich vielleicht einen Splitter im Mäulchen eingefangen und daher aufgehört zu fressen? Das ist für Kaninchen tragisch, schon ein Tag ohne Futter ist gefährlich. Die Darmflora geht schnell kaputt, und soweit ich weiß ist es mit der Eigenperistaltik des Kaninchendarm nicht so weit her, so dass sich das Futter ohne Nachschub von oben schnell staut.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass es sich um etwas ansteckendes handelt, da ja das andere Tier gesund ist.
Wie sieht es mit dem Futter insgesamt aus? Wurde das gleiche oder ähnliches Futter genutzt wie im Zoogeschäft? Kaninchen können bei plötzlicher Futterumstellung arge Probleme bekommen.

Ich würde versuchen, mit der Zoohandlung zu reden. Die Tierarztrechnung werden sie nicht übernehmen, aber evtl. kommen sie Dir anderweitig entgegen.

LG,
Manuel

Hallo,

Der Sachverhalt sieht so aus: Ich habe die Kaninchen in einem Zoohandel erworben und habe weder eine Urkunde noch irgendwelche anderen Papiere erhalten.

Zoohandel ist bähh. Nicht mehr machen.

Donnerstag fing Kaninchen 1 an zu sabbern, verhielt sich aber völlig normal und war sehr aktiv.

Kaninchen sabbern nicht. Wenn sie es doch tun, stimmt meistens irgendwas mit den Zähnen nicht. Da Glucosemangel möglicherweise (ich bin kein TA) mit ungenügender Futteraufnahme zu tun haben könnte, KÖNNTE da tatsächlich ein Maulproblem (evtl. auch ein Pilz) eine Rolle gespielt haben. Auch Vergiftungen können Sabbern zur Folge haben.

Wenn der Zoohändler sich ziert, dir zumindest den Kaufpreis zu erstatten, könnte ein Wink mit dem Veterinäramt helfen. Das sollte aber zeitnah geschehen, so dass der Verkäufer nicht davon ausgehen kann, dass das Tier bereits begraben ist.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo!

Tiere kann man nicht umtauschen…

Will sie ja auch nicht aber Sachmangelhaftung gilt trotzdem.
http://www.123recht.net/article.asp?a=32496&ccheck=1

Beim Züchter bekommst du für „weniger“ Geld ein gesünderes und
schöneres Tier, zusätzlich hast du jemanden, der dir echt gute
Infos gibt und dich beraten kann (unbezahlbar).

Da stimme ich dir dann wieder zu.

Gruß
Stefan

Hallo

Ich fürchte, da würde ein Zooladen im Zweifelsfall
argumentieren, dass man ein krankes Kaninchen umtauschen soll
anstatt es zum Tierarzt zu bringen.

Da Nachbesserung in dem Fall schwierig wird, würde ich sagen sie
müssen den Kaufpreis erstatten!

Gruß
Stefan

Hallo Savyna,

da sich Deine Schilderungen nicht nach Myxomathose oder RHD anhören (deshalb meine Frage) - also auch kein Verdacht diesbezüglich des Tierarztes bestand, denke ich Du kannst nur auf Kulanz der Tierhandlung hoffen.

Wäre es RHD oder Myxomathose gewesen, hättest Du evtl. ein Recht auf Geldrückgabe gehabt, da die Tiere bzw. die Zuchttiere dann nicht geimpft gewesen sind. Bei einem seriösen Züchter sind die Zuchttiere gegen beides geimpft.

Ich würde trotzdem diesbezüglich in der Tierhandlung mal provokativ wg. der Impfung nachfragen. - mal sehen wie Sie reagieren.

Und wie Dir auch schon hier geraten wurde. Geh lieber zum Züchter, da bekommst Du die Ninchen schon für ca. 15 Euro mit etlichen Ratschlägen u. Anfangsfutter gratis.

Aber selbst bei einem Züchter kann es vorkommen, daß ein Ninchen „einfach mal so stirbt“. Das ist der Lauf des Lebens.

Ein kleines Kommentar noch zum Thema Tierklinik: Es gib soddiche und soddiche.
Ich möchte hier keinesfalls irgendwelche Gerüchte in die Welt setzen, aber in Tierkliniken habe ich schon früher ab und an am Wochenende Geld für Leistungen gelassen, über die meine Tierärztin im nachhinein nur lächelte :frowning:

  • er aß, trank und der Kotabsatz war auch normal.

Wer weiß was es war, vielleicht auch ein Herzfehler?
Das würde sich, wie Simsy Mone schon bemerkte, wohl nur durch eine kostspielige Obduktion herausfinden lassen.
Und in diesem Fall könnte man die Tierhandlung bzw. auch einen Züchter nicht haftbar machen. Das ist nicht unbedingt erkennbar.

„nur“ die artzkosten erstattet.

Jaja, Tiere und sind Sie auch noch so klein, können ziemlich kostspielig werden.

vielleicht kann ich ja wirklich auf Kulanz hoffen.

Drück Dir die Daumen

Schöne Grüße Motorradmieze

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also ich denke, wenn der tierarzt eindeutig belegen kann, dass der hase beim kauf schon krank gewesen ist, dann bekommst sicher das geld zurück.

ein tip von mir für die zukunft: egal welches tier…kaufe NIE tiere im zoofachhandel.

sie sind meisten krank und sind schweine teuer. bei einem züchter bekommst du ein gesundes tier und du kannst dir sicher sein dass in der zuchtlinie kein inzest vorliegt!lieber ein paar mehr euros zahlen bei der anschaffung, aber sicher sein, dass das tier gesund ist.

in diesem sinne

Sale,

ich bin mir da nicht so sicher…(!) Das Ganze ist ne rechte Grauzone… Teilweise steht es auch in den AGBS vieler großen „Zoofachhandlungen“ (sprich Tiere haben keine „Garantie“ uvm.). Zumal sie es nachweisen müsste, dass das Tier bereits krank war und woran es überhaupt gestorben ist. Fraglich ob sich der „Aufwand“ schlussendlich „lohnt“.

Grüße

Immortal

Hallöle!

ich bin mir da nicht so sicher…(!)

Der Link aber den ich beigefügt hatte.

Das Ganze ist ne rechte Grauzone…

Nein, nicht wirklich.

Teilweise steht es auch in den AGBS vieler großen
„Zoofachhandlungen“ (sprich Tiere haben keine „Garantie“
uvm.).

Sachmängelhaftung kann man mit AGB nicht ausschließen.

Zumal sie es nachweisen müsste, dass das Tier bereits
krank war und woran es überhaupt gestorben ist.

Nein muß sie nicht.

Fraglich ob sich der „Aufwand“ schlussendlich „lohnt“.

Du solltest den Link doch mal lesen.

Gruß
Stefan

Hallo!

Und in diesem Fall könnte man die Tierhandlung bzw. auch einen
Züchter nicht haftbar machen. Das ist nicht unbedingt
erkennbar.

Selbstverständlich kann man und es spielt überhaupt keine Rolle
ob der Händler es erkennen konnte!

An anderer Stelle hatte ich schon mal einen Link gepostet, vieleicht
sollte man einfach erstmal die anderen Antworten lesen.

Gruß
Stefan

Hallo,
es tut mir leid für Euch, direkt so eine schlimme Erfahrung machen zu müssen.
Tipps gibt es genug, meine Bitte noch dazu:
Verständige Euer Kreis Vet Amt. Die sollen sich auf jeden Fall den „Laden“ ansehen.
Ich empfinde es als unwahrscheinlichen Rückschritt, dass wieder Tiere in der Zoohandlung verkauft werden dürfen.
Alles Gute
Margit

Selbstverständlich kann man und es spielt überhaupt keine
Rolle ob der Händler es erkennen konnte!

Okay, dann rate doch direkt der UP, daß Sie der Zootierhandlung das tote Kaninchen auf den Tresen hauen soll, im Tausch gegen den Kaufpreis, mit dem Hinweis, Sie mögen doch ansonsten das Gegenteil beweisen, daß das Tier bei Abgabe noch nicht krank war. Am besten noch mit einer Frist, bevor das Tier anfängt zu stinken.

Warum nicht gleich so? Dann kannst Du Dir die Belehrungen im Anhang an andere Antworten sparen. Und jeder wird Dir glauben.

An anderer Stelle hatte ich schon mal einen Link gepostet,
vieleicht
sollte man einfach erstmal die anderen Antworten lesen.

Weil ich mir so einen paragraphenwischwasch ungern antue, da es mir zu realitätsfremd ist.

Und: Zitat aus Deinem link: Allerdings sind beim Tierkauf die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aus der Natur des Tieres als Lebewesen ergeben. Anders als Sachen unterliegen Tiere während ihrer gesamten Lebenszeit einer ständigen Entwicklung und Veränderung ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung. Diese wird nicht nur durch natürliche Gegebenheiten wie z.B. Alter, sondern auch durch die Haltung beeinflusst.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß so etwas vor Gericht hin- und hergewendet werden kann, wie es wolle.

Und da die UP die Kosten für eine Obuduktion wohl scheut, bleibt Ihr dann wohl nur noch die Möglichkeit mit dem Ninchen und dem Tresen.

Schönen Gruß Motorradmieze

1 Like

Hallöchen,
Soll ich mal 'nen Tipp abgeben, was die Zoohandlung sagt?

Arztkosten werden natürlich nicht übernommen.
Aus Kulanz werden sie das Geld nicht erstatten, Du darfst Dir aber ein anderes Tier aussuchen.

Wetten, dass???

Mehr wird nicht dabei herauskommen, es sei denn Du bist ein absoluter Meister im Reden und Bluffen.

LG und *tröst-tätschel*
Inge2

Wenn man kein Ahnung hat …
…(siehe Nuhr)

Okay, dann rate doch direkt der UP, daß Sie der
Zootierhandlung das tote Kaninchen auf den Tresen hauen soll,
im Tausch gegen den Kaufpreis, mit dem Hinweis, Sie mögen doch
ansonsten das Gegenteil beweisen, daß das Tier bei Abgabe noch
nicht krank war. Am besten noch mit einer Frist, bevor das
Tier anfängt zu stinken.

Oh wie theatralisch, drücken wir ein bischen auf die Tränendrüsen.

Warum nicht gleich so? Dann kannst Du Dir die Belehrungen im
Anhang an andere Antworten sparen. Und jeder wird Dir glauben.

Du ja offensichtlich nicht, ansonsten käme nicht sowas zustande …

Weil ich mir so einen paragraphenwischwasch ungern antue, da
es mir zu realitätsfremd ist.

Wie gesagt, „Wenn man keine Ahnung hat …“ man muß hier nichts
posten!

Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß so etwas vor Gericht
hin- und hergewendet werden kann, wie es wolle.

Toll was du dir vorstellen kannst, es trifft halt nicht die Realität.

Und da die UP die Kosten für eine Obuduktion wohl scheut,
bleibt Ihr dann wohl nur noch die Möglichkeit mit dem Ninchen
und dem Tresen.

Was sie gar nicht machen muß, sondern nur hier durch Leute ohne
wirklich die rechtliche Lage zu kennen vorgeschlagen wird.

Ich dachte mal hier ist ein Expertenforum aber das ist nur albern.

Gruß
Stefan

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Abend!

Soll ich mal 'nen Tipp abgeben, was die Zoohandlung sagt?

Arztkosten werden natürlich nicht übernommen.
Aus Kulanz werden sie das Geld nicht erstatten, Du darfst Dir
aber ein anderes Tier aussuchen.

Wetten, dass???

Mag ja sein aber warum soll man sein Recht dann einfach aufgeben?

Mehr wird nicht dabei herauskommen,

Selbstverständlich kommt mehr dabei raus man muß nur mal machen!

LG und *tröst-tätschel*

Albern, helfen tut das nicht! Du darfst dein Geld gerne wegwerfen
aber warum muß man das anderen empfehlen?

Stefan

1 Like