Hallo,
ich habe mir heute vor einer Woche 2 Zwergkaninchen gekauft. Beide waren anfangs neugierig und verspielt, hatten keine besonderen Auffälligkeiten und haben normal gefressen und getrunken.
Heute lag eines der beiden tot in seinem Käfig.
Was nun?
Der Sachverhalt sieht so aus: Ich habe die Kaninchen in einem Zoohandel erworben und habe weder eine Urkunde noch irgendwelche anderen Papiere erhalten. Selbst das Geschlecht wurde nicht bestimmt, da die Kaninchen zu jung waren. Lediglich einen Kassenbon bekam ich - genau wie beim Kauf eines Gegenstandes!
Ich war am Mittwoch beim Tierarzt. Dieser hat mich in einigen Ernährungsfragen beraten und ich war guter Dinge. Am Donnerstag fing Kaninchen 1 an zu sabbern, verhielt sich aber völlig normal und war sehr aktiv. Ich beobachtete es. Es schien etwas im Maul zu haben. Freitag verlief ähnlich. Am Samstagabend lag es auf einmal in seinem Käfig und atmete nur noch schwach. Ich bin sofort in eine Tierklinik gefahren. Dort gaben sie dem Kaninchen kaum noch eine Chance. Doch wie durch ein Wunder stand es nach der ersten Spritze auf und hoppelte umher. Ich ließ es eine Nacht dort und gestern Morgen ging es ihm gut. Ich holte es ab, beobachtete es den GANZEN Tag. Gab ihm Fressen (Möhren) unt trinken und ließ es schlafen. Wirklich fit (aktiv) war es nicht, aber ich hoffte und kümmerte mich. Heute Morgen war es plötzlich tot. Ganz unerwartet. Das andere Kaninchen ist fit! Ich bin sehr traurig, denn ich hatte den Kleinen wirklich ins Herz geschlossen, den Käfig sauber gehalten und ihnen artgerechtes Futter gegeben. Sie hatten viel Auslauf und waren (äußerlich) gesund.
Jetzt in ich nicht nur traurig, sondern auch enttäuscht von der Zoohandlung. Mal abgesehen, dass ich so viel Geld für die Behandlung ausgegeben habe, bin ich vor allem wütend. Ich bin niemand, der Geld gegen ein Leben aufwiegt, aber zu wissen, dass alles am Ende doch sinnlos war, macht mich traurig.
Jetzt ist meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf Rückerstatung des Preises bzw. der Klinikkosten? Das Tier war 6 Tage bei mir, den Ereger muss es also schon in sich getragen haben, als ich es kaufte.
Ich weiß, dass es natürlich schwer zu beweisen ist, besonders bei Kaninchen, denn diese sind ohnehin anfällig, aber gibt es rein rechtlich gesehen eine Möglichkeiten irgendetwas zu tun? Die Ärtzin meinte, dass das ziemlich aussichtslos wäre, sie selbst hatte es auch schon versucht, aber vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht oder hat das nötige juristische Wissen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.